NEOS MITGLIEDERVERSAMMLUNG
am 15. Juni 2025 in Wien
Sonntag, 15.06.2025
Start 10:00 Uhr (Check-In ab 09:00)
Wo?
Ballonhalle des Arsenals
Franz-Grill-Straße 1a, Objekt 202
1030 Wien
Bitte beachte die weiteren Informationen unter https://partei.neos.eu/mitgliederversammlung
NEOS – Die Reformkraft. Wir erneuern Österreich.
Am 11. Juni werden es 100 Tage, dass wir mit diesem Versprechen unsere Arbeit als unverbrauchte und treibende Kraft in der Bundesregierung begonnen haben. Schon nach den ersten 50 Tagen können wir zurecht sagen: So viele Initiativen im Bereich Bildung und Integration, so grundlegende Reformschritte im Pensionssystem und einen so selbstbewussten und partnerschaftlichen Kurs Österreichs in der Welt hat es seit Jahrzehnten nicht gegeben. NEOS wirken – auch dank Deiner Unterstützung.
Und noch etwas ist neu: Noch nie konnten wir einen solchen Zulauf an neuen NEOS-Mitgliedern verzeichnen wie in den ersten Wochen unserer Regierungsarbeit. Gute 30 Prozent plus in so kurzer Zeit!
Gemeinsam mit Dir wollen wir bei der Mitgliederversammlung auf die ersten 100 Tage unserer Reform-Agenda schauen, Deine Fragen beantworten und die kommenden Projekte besprechen – sowohl jene in der Regierung als auch jene, die regeln, wie wir NEOS künftig die besten Kandidat:innen für die Umsetzung unserer Politik wählen.
Nicht zuletzt wollen wir am 15. Juni herausfinden, ob es uns gelingt, das 4.000 Mitglied in der pinken Familie zu begrüßen. Das wäre mega!
Wenn Du noch jemanden kennst, der Teil der größten Reform-Bewegung Österreichs werden möchte, dann sprich sie bzw. ihn an und kommt am besten gleich gemeinsam zur Mitgliederversammlung. Wir freuen uns - denn mit Euch, kann sich noch so viel mehr ändern!
Weitere Informationen findest Du in der formellen Einladung.
Fristen für Anträge
Begutachtungsentwürfe müssen bis 17.05.2025 23:59 unten über die Antragsschmiede oder per Mail an antraege@neos.eu eingebracht werden.
In der Online-Begutachtung ist es möglich von 22.05. bis 29.05.2025 jeweils 12:00 Uhr Kommentare und Anmerkungen zu hinterlassen.
Die Antragsteller:innen haben daraufhin bis 05.06.2025 23:59 Uhr einen überarbeiteten Hauptantrag einzureichen oder bei der Fassung des Begutachtungsentwurfes zu bleiben.
Ab 08.06.2025 12:00 Uhr sind dann alle Anträge hier in der Antragsschmiede zu finden und ab diesem Zeitpunkt sind formelle Änderungsanträge möglich. Bis 72 Stunden vor Beginn kann jedes Mitglied Änderungsanträge stellen, danach bedarf es einer Unterstützung durch neun weitere Mitglieder. So unterstützte Änderungsanträge sind bis zum Ende der 1. Lesung in der Mitgliederversammlung möglich.
Wichtige Informationen zu Wahlen
Bei der Mitgliederversammlung wählen wir eine Ombudsperson aus dem Kreis der männlichen Mitglieder nach. Der bisherige Funktionsträger hat das Amt vorzeitig zurückgelegt.
Die verbleibende Funktionsdauer geht bis Jänner 2027, für diesen Zeitraum ist eine Ombudsperson nachzuwählen.
Wahlvorschläge (=Bewerbungen) müssen bis 31.05.2025 23:59 an wahlen@neos.eu übermittelt werden und folgendes enthalten:
Name, Geburtsjahr, Beruf, angestrebte Funktion, Ausführungen zum Motiv für die Kandidatur.
Für das passive Wahlrecht ist die Einreichfrist gleichzeitig der Stichtag, an dem die Mitgliedschaft aufrecht und der Mitgliedsbeitrag für heuer bezahlt sein müssen!
Nach positiver Überprüfung des Wahlvorschlages bekommt jede:r Kandidat:in die Möglichkeit, ein Profil unter vorwahl.neos.eu anzulegen. Dieses muss bis 05.06.2025 10:00 (vormittags) erstellt werden. Ab 05.06.2025 10:00 (vormittags) findet der Online-Dialog statt und den Kandidat:innen können Fragen gestellt werden. Die Teilnahme am Online-Dialog ist Voraussetzung, um gewählt werden zu können.
Das Bundesbüro behält sich vor, weitere Bewerbungsunterlagen zu verlangen, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig wird.
Die Ombudsperson ist erste Anlaufstelle für den / die Betroffene/n für alle weiteren aus dem Parteiverhältnis entstehenden Streitigkeiten gemäß 12.2 lit d. Die Ombudsperson wird mediatorisch tätig. Alle Angebote an Tätigkeiten der Ombudsperson können freiwillig und anonym in Anspruch genommen werden. Sie kann sowohl auf Antrag bzw. Anregung als auch eigeninitiativ tätig werden. Sie legt dem Erweiterten Vorstand jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.