Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 15.06.2025 in Wien |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3. Änderung der NEOS Vorwahl |
Antragsteller_in: | Felix Eypeltauer, Johannes Gasser, Christoph Wiederkehr, Yannick Shetty, Claudia Gamon, Anna Stuergkh, Markus Hofer, Wenzel Roehsner, Christoph Schneider, Beate Meinl-Reisinger, Sophie Wotschke, Janos Juvan, Steffi Krisper, Lukas Lerchner, Lukas Rupsch, Dolores Bakos, Sepp Schellhorn, Indra Collini, Dominik Oberhofer, Veit Dengler, Arlette Zakarian, Niko Swatek |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.05.2025, 13:44 |
Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 3
Antragstext
Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.2.1.1.e erster Satz lautet:
„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Bundesliste ist
eine Stimmabgabe durch alle in der Mitgliederversammlung stimmberechtigten
Mitglieder.“
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.2.2.d lautet:
Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der einzelnen
Landeslisten erfolgt auf Basis der Stimmabgabe durch die stimmberechtigten
Mitglieder der jeweiligen Landesgruppe, wobei diese nur Kandidat:innen für
die Landesliste jenes Bundeslandes wählen können, deren NEOS-Landesgruppe
sie gemäß Art 7.1. angehören. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet
einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten
Stufe. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.1. c erläuterten Verfahren in
der gleichen Mitgliederversammlung, in der auch die Bundesliste gewählt
wird. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der
Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede
Stimme, bei einer/m Kandidat:in jede Ja-Stimme gilt als ein
Vertrauenspunkt. Das Ergebnis der Punktevergabe für die jeweilige
Landesliste entsprechend dieser Bestimmung ist gültig, sofern daran
zumindest 14 Mitglieder teilgenommen haben. Haben weniger als 14
Mitglieder an der Punktevergabe für eine Landesliste teilgenommen, so
gelten die (gewichteten) Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat:innen
des Mitgliedervorschlags für die Bundesliste als (gewichtete)
Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags für die betreffende Landesliste.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Begründung
Begründung
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Bei der Mitgliederversammlung sollen den Mitgliedern in Stufe 3 künftig 2 Stimmen zukommen: eine Stimme für die Bundesliste und eine Stimme für die Landesliste jenes Bundeslandes, deren NEOS-Landesgruppe sie angehören.
Damit hierbei ein demokratisches Gleichgewicht zur Abstimmung in Stufe 2 gewahrt wird, gilt das Ergebnis der separaten Abstimmung für die jeweilige Landesliste aber nur, wenn zumindest 14 Personen daran teilgenommen haben. Die Hürde von 14 Personen entspricht den abgegebenen Stimmen in Stufe 2 bei der Erstellung der Landesliste (7 Vorstand, 7 Landesteam).
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Änderungsanträge
keine
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00