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            <title>NEOS Mitgliederversammlung am 15.06.2025 in Wien: Anträge</title>
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                <title>NEOS Mitgliederversammlung am 15.06.2025 in Wien: Anträge</title>
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                        <title>Republik der besten Gemeinden – ein Staat, der für die Menschen arbeitet</title>
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                        <author>Indra Collini, Christoph Wiederkehr, Felix Eypeltauer, Lukas Rupsch, Dominik Oberhofer, Niko Swatek, Christoph Schneider, Janos Juvan, Claudia Gamon, Arlette Zakarian</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Republik der besten Gemeinden – ein Staat, der für die Menschen arbeitet</strong><br><br>
Für uns Bürger:innen beginnt der Staat in der Regel in unserer Gemeinde: Dort gehen Kinder in den Kindergarten, dort wird die Straße repariert, dort finden Bauverhandlungen statt. Gemeinden sind der sichtbarste, greifbarste Teil der staatlichen Verwaltung und das demokratische Rückgrat unseres Landes. Doch während die Aufgaben der Gemeinden wachsen, bleiben die Strukturen die alten und der Handlungsspielraum schrumpft.<br><br>
Wir stellen nun die zentrale Frage: <strong>Wozu ist der Staat da?</strong> Unsere Antwort: <strong>Der Staat ist kein Selbstzweck. Er ist für die Menschen da</strong> – das gilt alle<span class="underline">m</span> voran für die Gemeinden.<br><br>
Gemeindestrukturen dürfen kein Denkmal vergangener Zeiten sein. Sie müssen endlich offen hinterfragt, diskutiert und weiterentwickelt werden. Ein modernes Österreich braucht einen <strong>Service-Staat:</strong> effizient, bürgernah, vorausschauend. Genau das ist im Regierungsprogramm 2025 festgehalten: Der geplante Zukunfts-Konvent kann zum Ort werden, Grundsatzfragen zu klären und echte Neuaufstellung auf den Weg zu bringen.<br><br>
Was einst als Stärke galt – Nähe, Überschaubarkeit, Lokales – wird oft zur strukturellen Belastung. Gemeinden müssen heute mehr leisten denn je: Bildung, Pflege, moderne Raumplanung, vorausschauende Verkehrsplanung und zukunftsweisende Energieversorgung. Doch es fehlt an Personal, Ressourcen, digitalen Werkzeugen – und an einem realistischen Rahmen.<br><br>
Von kleine<span class="underline">n</span> Gemeinden werden die selben Leistungen erwartet wie von großen – aber mit einem Bruchteil der Mittel und oft weit unter der <strong>kritischen Größe,</strong><strong>ab der sich moderne Infrastruktur überhaupt leisten lässt</strong>. Der Verwaltungsaufwand ist hoch, ineffizient und teuer. Investitionen bleiben aus oder müssen mit Schulden finanziert werden. Besonders betroffen: Regionen mit Abwanderung und knapper Kasse.<br><br><strong>Die prekäre Finanzlage des Staates lässt keine kosmetischen Lösungen mehr zu.</strong><br><br>
Für uns NEOS liegt daher auf der Hand, dass es <strong>echte</strong><strong>Strukturreformen</strong> braucht. Die Einheit, die die Leistung erbringt, soll auch in anderen Belangen führend zuständig sein. Teure Parallelstrukturen ohne Zusatznutzen müssen der Vergangenheit angehören. Für dieses Ziel braucht es einen evidenzbasierten Prozess für Zusammenlegung von Gemeindeverwaltungen.<br><br>
Der Weg dorthin ist entscheidend. Wir setzen auf einen <strong>partizipativen, transparenten Reformprozess</strong>, der Bürger:innen nicht nur informiert, sondern einbindet.<br><br>
Die zentral verordneten Gemeindefusionen in der Steiermark haben dem Anliegen schwer geschadet: Der Top-down-Ansatz stieß auf Widerstand und hinterließ tiefes Misstrauen – trotz gewisser Effizienzgewinne. Die Schweiz zeigt, dass ein &quot;Bottom-Up&quot;-Prozess mit professioneller Begleitung hohe Zustimmung und großen Erfolg bringen kann.<br><br>
Auch von Dänemark kann man lernen: Dort wurden über 270 Kommunen zu 98 fusioniert – nicht, um Identitäten zu nehmen, sondern um der Gemeindeverwaltung eine moderne Zukunftsperspektive zu geben.<br><br>
In Österreich leben in einer Gemeinde im Durchschnitt 4.300 Menschen, in Dänemark sind es 61.200. Dabei ist Österreich nur doppelt so groß, hat aber 20-mal mehr Gemeinden.<br><br>
NEOS stellen sich dieser Realität und arbeiten an Lösungen. <strong>Wir denken Gemeinden neu – als moderne Plattform für ein gutes Leben. </strong>Unsere Ziele sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gemeinden, die Ressourcen teilen, statt zu konkurrieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gemeinden, die urbane Lebensqualität ermöglichen bei Mobilität, Nahversorgung, Bildung, Pflege, Kultur.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gemeinden, die Menschen anziehen, statt sie zu verlieren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gemeinden, die durch Zusammenarbeit stärker werden und souverän bleiben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gemeinden, die die Digitalisierung für mehr Effizienz und Bürgernähe nutzen<br></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir NEOS sind überzeugt: Es braucht ein liberales Konzept, das auf <strong>Anreize statt auf Zwang</strong> setzt. Eines, das nicht zentralisiert, sondern koordiniert. Ein Konzept, das auf <strong>Eigeninitiative und Eigenverantwortung</strong> setzt<span class="underline">,</span> kommunale Selbstbestimmung respektiert und gleichzeitig Verwaltung so aufstellt, dass sie den Menschen dient.<br><br>
Die Vorteile liegen auf der Hand:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Geringere Kosten, bessere Leistungen, mehr Angebote</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein Staat, der für die Menschen arbeitet – nicht für sich selbst</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern einen umfassenden, partizipativen <strong>Reformprozess zur Zukunft der Gemeinden</strong>. Kein Kosmetikprogramm, sondern <strong>tiefgreifender Wandel: effizient, demokratisch, bürgernah</strong>. Keine Reform über die Köpfe der Gemeinden hinweg, aber auch keine, die im Föderalismus-Sand steckenbleibt. Deshalb setzen wir uns für klare Zielvorgaben und eine Evaluierung der Reformschritte ein.<br><br>
Unsere konkreten Vorhaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wir wollen, dass Bürger:innen, Expert:innen und Verantwortungstragende gemeinsam die Basis für zukunftsfitte Gemeindestrukturen legen. Offen, wissenschaftlich und professionell begleitet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Freiwillige Fusionen, Verwaltungszusammenlegungen, Gemeindeverbände und interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Finanzausgleichs gezielt fördern: durch klare Rahmenbedingungen und Anreize.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Digitale Verwaltung und bürgernahe Services: digitale Amtswege, barrierefreie Plattformen, automatisierte Prozesse.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Fokus auf Kernaufgaben: Die öffentliche Hand muss sich fokussieren – gerade in Zeiten knapper Budgets.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das ist unser Reform-Ziel. Das ist unser Reform<span class="underline">-</span>Anspruch. Das ist NEOS – die Reformkraft.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 05 Jun 2025 15:02:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag auf Änderung der Satzung betreffend Punkt 15.10.1 Unvereinbarkeitsbestimmungen</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_betreffend_Punkt_15_10_1_Unvereinbarke-64650</link>
                        <author>Kathrin Bunzel</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_betreffend_Punkt_15_10_1_Unvereinbarke-64650</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der bisherige Satzungstext „Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstands, des Erweiterten Vorstands, eines Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams gewählt werden.“ soll wie folgt geändert werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstandes, des Erweiterten Vorstandes, eines Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams gewählt werden. Ombudspersonen dürfen keine andere Funktion ausüben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ombudspersonen sollen vollkommen frei und unabhängig agieren können.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 21 May 2025 13:53:38 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 3</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-16891</link>
                        <author>Felix Eypeltauer, Johannes Gasser, Christoph Wiederkehr, Yannick Shetty, Claudia Gamon, Anna Stuergkh, Markus Hofer, Wenzel Roehsner, Christoph Schneider, Beate Meinl-Reisinger, Sophie Wotschke, Janos Juvan, Steffi Krisper, Lukas Lerchner, Lukas Rupsch, Dolores Bakos, Sepp Schellhorn, Indra Collini, Dominik Oberhofer, Veit Dengler, Arlette Zakarian, Niko Swatek</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-16891</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Art 16.2.1.1.e erster Satz lautet:<br>
„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Bundesliste ist eine Stimmabgabe durch alle in der Mitgliederversammlung stimmberechtigten Mitglieder.“<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Art 16.2.2.d lautet:<br>
Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der einzelnen Landeslisten erfolgt auf Basis der Stimmabgabe durch die stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Landesgruppe, wobei diese nur Kandidat:innen für die Landesliste jenes Bundeslandes wählen können, deren NEOS-Landesgruppe sie gemäß Art 7.1. angehören. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.1. c erläuterten Verfahren in der gleichen Mitgliederversammlung, in der auch die Bundesliste gewählt wird. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat:in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt. Das Ergebnis der Punktevergabe für die jeweilige Landesliste entsprechend dieser Bestimmung ist gültig, sofern daran zumindest 14 Mitglieder teilgenommen haben. Haben weniger als 14 Mitglieder an der Punktevergabe für eine Landesliste teilgenommen, so gelten die (gewichteten) Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat:innen des Mitgliedervorschlags für die Bundesliste als (gewichtete) Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags für die betreffende Landesliste.<br></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Mitgliederversammlung sollen den Mitgliedern in Stufe 3 künftig 2 Stimmen zukommen: eine Stimme für die Bundesliste und eine Stimme für die Landesliste jenes Bundeslandes, deren NEOS-Landesgruppe sie angehören.<br><br>
Damit hierbei ein demokratisches Gleichgewicht zur Abstimmung in Stufe 2 gewahrt wird, gilt das Ergebnis der separaten Abstimmung für die jeweilige Landesliste aber nur, wenn zumindest 14 Personen daran teilgenommen haben. Die Hürde von 14 Personen entspricht den abgegebenen Stimmen in Stufe 2 bei der Erstellung der Landesliste (7 Vorstand, 7 Landesteam).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 21 May 2025 13:44:28 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 2</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-38871</link>
                        <author>Felix Eypeltauer, Johannes Gasser, Christoph Wiederkehr, Yannick Shetty, Claudia Gamon, Anna Stuergkh, Markus Hofer, Christoph Schneider, Beate Meinl-Reisinger, Sophie Wotschke, Janos Juvan, Steffi Krisper, Sepp Schellhorn, Indra Collini, Dominik Oberhofer</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-38871</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><em>Art 16.2.1.1.d lautet: </em><br>
„Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n der Bundesliste erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem Verfahren gemäß Art 16.2.1.2.d.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><em>Art 16.2.1.2.d lautet: </em><br>
„d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Bundesliste erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens auf Basis einer geheimen Abstimmung des Erweiterten Vorstands über einen Vorschlag des Vorstands. Der Vorschlag des Vorstands enthält die Verteilung von in Summe 15 Punkten auf die einzelnen Kandidat:innen, wobei kein/e Kandidat:in mehr als 5 Punkte erhalten darf und die Punkte der einzelnen Kandidat:innen mit 4 Nachkomma-Stellen ausgewiesen werden. Der Vorschlag des Vorstands ist angenommen, wenn der Erweiterte Vorstand diesem mit einer Mehrheit von 2/3 zustimmt. Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann der Vorstand einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer 2/3-Mehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, erfolgt die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Bundesliste in der zweiten Stufe nach dem in Abs. b erläuterten Verfahren durch die geheime Vergabe von Punkten durch die einzelnen Mitglieder des Erweiterten Vorstands. In diesem Fall wird die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte im Erweiterten Vorstand durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><em>Art 16.2.2.c lautet:</em><br>
„c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Landeslisten erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands über einen Vorschlag des jeweiligen Landesteams. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><em>Art 16.3.1.d lautet:<br>
„</em>d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem Verfahren gemäß Art 16.3.2.c.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><em>Art 16.3.2.c lautet:<br>
„</em>c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des erweiterten Landesteams über einen Vorschlag des Landesteams. In jenen Landesgruppen, in denen kein erweitertes Landesteam eingerichtet ist, entscheiden an dessen Stelle die Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><em>Art 16.6.3 lautet: </em><br>
„16.6.3. Landesteam-Vorschlag<br>
Frühestens sieben Tage, aber spätestens zehn Tage nach der Kundmachung erstellt das Erweiterte Landesteam, ist ein solches nicht eingerichtet das Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand, nach der in Art 16.3.2.c. erläuterten Methode einen Landesteam-Vorschlag.“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Punktevergabe in Stufe 2 soll künftig auf Basis eines Vorschlags des Vorstands erfolgen, der mit 2/3 Mehrheit in geheimer Abstimmung vom EV (Bundesliste) bzw. den Mitgliedern von Landesteam und Vorstand (Landeslisten) beschlossen wird. Sollte der erste zur Abstimmung gebrachte Vorschlag nicht die nötige 2/3-Mehrheit erreichen, ist einer neuer Vorschlag vorzulegen, für dessen Beschluss abermals eine 2/3-Mehrheit im EV erforderlich ist. Sollte auch darüber kein Beschluss mit der nötigen Mehrheit gefasst werden, soll die Punktevergabe in Stufe 2 weiterhin in Form einer geheimen Wahl durch die einzelnen EV-Mitglieder (bzw. die Mitglieder von Landesteam und Vorstand bei den Landeslisten) erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 21 May 2025 13:40:04 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 1</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-56351</link>
                        <author>Johannes Gasser, Felix Eypeltauer, Yannick Shetty, Fiona Fiedler, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Wenzel Roehsner, Markus Hofer, Christoph Schneider, Beate Meinl-Reisinger, Sophie Wotschke, Janos Juvan, Lukas Rupsch, Dolores Bakos, Josef Schellhorn, Indra Collini, Dominik Oberhofer, Niko Swatek</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-56351</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><em>In Art 16.1.1.b wird folgender Satz angefügt:</em><br>
„Der Bewerbung ist eine Erklärung des/der Kandidat:in anzuschließen, wonach er/sie sich zur Einhaltung der Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6. verpflichtet.“<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><em>In Art 16.1. der Satzung („Grundsätze“) wird folgender Art 16.1.6 angefügt:</em><br>
„16.1.6. Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)<br>
Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die erste Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene verbindlich ist.“<br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><em>In Art 16.2.1.2.b entfällt die Wortfolge „</em>Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden<em>.“</em><br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>In Art 16.2.1.2.e wird folgender 4. Satz eingefügt:<br><em>„</em>Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden<em>.“</em><br></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><em>Art. 16.5.4 erster Satz lautet:</em><br>
„Kandidat:innen, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung, die Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6bzw. Ausführungsstatute verstoßen oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im massiven Widerspruch zu den Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger Wirkung von einem laufenden Vorwahlverfahren ausgeschlossen bzw. einem gereihten Wahlvorschlag gestrichen werden.“</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Künftig soll es in der Vorwahlstufe 1 nicht mehr zwingend erforderlich sein, Punkte an 5 Kandidat:innen zu vergeben. Die Punktevergabe in Stufe 1 soll daher auch gültig sein, wenn weniger als 5 Personen gewählt werden (Z.3.). In Stufe 3 soll diese Voraussetzung aber weiterhin gelten (Z.4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus soll in der Satzung die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der EV mit einfacher Mehrheit die Festlegung von Compliance Regeln für die Vorwahl beschließen kann (Z. 1, 2 und 5).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 21 May 2025 13:15:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 2</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-19980</link>
                        <author>Wenzel Röhsner, Karl-Arthur Arlamovsky, Lukas Lerchner, Lukas Rupsch, Julian Fritsch, Alexander Weyrosta, Johannes Bachleitner</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-19980</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Art 16.2.1.2.d) lautet:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zweite Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch den Erweiterten Vorstand. Nach Abschluss der ersten Vorwahlstufe kann der Vorstand eine Ergebnisempfehlung zur Punktevergabe erstellen und diese dem erweiterten Vorstand zur Kenntnis bringen. Dabei schlägt der Vorstand für strategisch besonders relevante Kandidaten eine Zielpunkteanzahl vor. Nach der Debatte über diesen Vorschlag erfolgt die Punktevergabe in einer offenen Abstimmung im Erweiterten Vorstand nach dem in Punkt b) genannten Verfahren. Die Stimmabgabe ist jedoch nicht anonym. Dabei stimmen zunächst die Landessprecher:innen, danach die weiteren von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder, danach der/die Vorsitzende des Jugendverbandes, und zuletzt die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes ab. Sollte die Zielpunktezahl gewisser Kandidaten dabei nicht erreicht werden oder sollte dies aus strategischen Erwägungen notwendig sein, kann der/die Parteivorsitzende den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit geben ihre Punktevergabe abzuändern. Die Anzahl der in dieser Abstimmung erzielten Vertrauenspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Vorstandsvorschlag. Nach der Sitzung wird das Ergebnis, nicht jedoch die individuellen Punktevergaben der stimmberechtigten Mitglieder veröffentlicht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Vorstand erstellt nach Abschluss der ersten Vorwahlstufe einen Vorschlag zur Punktevergabe in Stufe 2, der strategisch begründete Zielpunkte für bestimmte Kandidat:innen enthält. Dieser Vorschlag wird im Erweiterten Vorstand offen diskutiert. Die Mitglieder geben in dieser Diskussion öffentlich an, wie viele Punkte sie den vorgeschlagenen Personen vergeben möchten, so kann sichergestellt werden, dass die strategisch wichtigen Kandidaten ausreichend, aber nicht überschießend viele Punkte erhalten und die gemeinsamen Ziele erreicht werden. Anschließend erfolgt eine formelle, offene und transparente Abstimmung über die tatsächliche Punktevergabe. Eine Änderung der abgegebenen Stimmen bis zur Abstimmungsschließung ist möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Vorteil der Änderung:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Änderung erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Punktevergabe, stärkt das Vertrauen in das Verfahren und macht intransparente Absprachen unmöglich. Der Vorstand kann die Liste strategisch mitgestalten und die Punktevergabe wesentlich steuern, ohne die demokratische Entscheidungsfindung im Erweiterten Vorstand zu dominieren. So können strategische Ziele einfach verfolgt werden, ohne dass dem Vorstand die Möglichkeit gegeben wird die Ergebnisse aus den Stufen 1-3 vollkommen zu frustrieren. Ebenso wird verhindert, dass dem Vorstand de facto die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Reihung auf der Bundesliste eingeräumt wird. Das Verfahren bleibt dabei schlank, flexibel und effizient umsetzbar.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2><iframe class="pdfViewer" src="/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-19980/embeddedpdf?file=%2Fmv_20250615%2FAntrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-19980%2Fviewpdf%3FsectionId%3D1223"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 May 2025 20:07:02 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderung des Art.16.4.4. Konsensliste</title>
                        <link>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Aenderung_des_Art_16_4_4__Konsensliste-31059</link>
                        <author>Christoph Hilscher</author>
                        <guid>https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Aenderung_des_Art_16_4_4__Konsensliste-31059</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Art. 16.4.4. &quot;Konsensliste&quot; möge hinkünftig wie folgt lauten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Beschluss gemäß Art. 16.4.2.c bedarf der Bestätigung des Landesteams (Erweiterten Landesteams). Erfolgt die Bestätigung nicht, so wird die Liste gemäß Art 16.4.3. erstellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>NEOS bekennt sich dazu, Listen unter Mitwirkung der Mitglieder zu erstellen. Dieses Prinzip wird bei der Listenerstellung in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen sowie in Gemeindebezirken gemäß Art. 16.4.2 lit. c durchbrochen, sofern sich die Kandidat:innen auf eine Konsensliste einigen. Angesichts der kleinteiligen Strukturen in kleinen Gemeinden und Bezirken kann dieses Vorgehen sinnvoll sein, um eine konstruktiv zusammenarbeitende Vertretung sicherzustellen. Insofern lässt sich ein vorübergehender Ausschluss der Mitglieder von der Listenerstellung argumentieren – allerdings ausschließlich mit Verweis auf den erreichten Konsens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wird eine solche Konsensliste jedoch vom Landesteam bzw. Erweiterten Landesteam nicht bestätigt, sieht die geltende Regelung vor, dass die Konsensliste als Mitgliedervorschlag gewertet wird und darauf aufbauend ein Landesteam-Vorschlag erstellt wird (gemäß den genauen Ausführungen in Art 16.4.4.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieses Vorgehen halte ich für verfehlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Konsensliste ist in der Regel das Ergebnis eines aufwändigen Prozesses, der von allen Beteiligten erhebliche Kompromissbereitschaft verlangt. Wird dieser Konsens im Nachhinein einseitig aufgebrochen, besteht eben kein Konsens mehr – und damit entfällt auch die einzige tragfähige Begründung dafür, den Mitgliedern die Mitwirkung an der Listenerstellung vorzuenthalten.</p></div></div><h2>PDF-Upload</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 17 May 2025 19:26:16 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>