• Start
  • ABOUT
  • MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN
  • Login
StartNEOS Logo Full P RGB+3
  1. MV am 15.06.2025
  2. Hauptantrag

Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 1

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 15.06.2025 in Wien
Tagesordnungspunkt:TOP 3. Änderung der NEOS Vorwahl
Antragsteller_in:Johannes Gasser, Felix Eypeltauer, Yannick Shetty, Fiona Fiedler, Christoph Wiederkehr, Claudia Gamon, Wenzel Roehsner, Markus Hofer, Christoph Schneider, Beate Meinl-Reisinger, Sophie Wotschke, Janos Juvan, Lukas Rupsch, Dolores Bakos, Josef Schellhorn, Indra Collini, Dominik Oberhofer, Niko Swatek
Status:Eingereicht
Eingereicht:21.05.2025, 13:15

Antragstext

Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
  • Ä1
  1. In Art 16.1.1.b wird folgender Satz angefügt:
    „Der Bewerbung ist eine Erklärung des/der Kandidat:in anzuschließen,
    wonach er/sie sich zur Einhaltung der Compliance-Regelung gemäß Art.
    16.1.6. verpflichtet.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Bachleitner
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze
  1. In Art 16.1.1.b wird folgender Satz angefügt:
    „Der Bewerbung ist eine Erklärung des/der Kandidat:in anzuschließen, wonach er/sie sich zur Einhaltung der Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6. verpflichtet.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
  • Ä1
  1. In Art 16.1. der Satzung („Grundsätze“) wird folgender Art 16.1.6
    angefügt:

    „16.1.6. Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)
    Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die
    erste Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und
    Gemeindeebene verbindlich ist.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Bachleitner
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze
  1. In Art 16.1. der Satzung („Grundsätze“) wird folgender Art 16.1.6 angefügt:
    „16.1.6. Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)
    Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die erste Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene verbindlich ist.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
  • Ä1
  1. In Art 16.2.1.2.b entfällt die Wortfolge „Gültig ist eine Stimmabgabe,
    wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten
    versehen wurden.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Bachleitner
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze
  1. In Art 16.2.1.2.b entfälltwird die Wortfolge

    „
    und kann fünf zugelassenen Kandidat:innen zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt geben (5/4/3/2/1). Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden.“ Bei weniger als fünf Kandidat:innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat:in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der Kandidat:innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw." ersetzt durch

    "Er/Sie hat dabei einer/m der Kandidat:innen seine Stimme zu geben. Bei nur einer/m Kandidat:in hat die/der Teilnehmer:in anzugeben, ob sie/er sich für die Wahl der/s zugelassenen Kandidat:in ausspricht oder nicht (ja/nein). Jede Stimme hat einen Wert von 5 Vertrauenspunkten."

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
  • Ä1
  1. In Art 16.2.1.2.e wird folgender 4. Satz eingefügt:
    „Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit
    entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Bachleitner
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze
  1. In Art 16.2.1.2.e wird folgender 4. Satz eingefügt:
    „Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
  1. Art. 16.5.4 erster Satz lautet:
    „Kandidat:innen, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung,
    die Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6bzw. Ausführungsstatute verstoßen
    oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im massiven Widerspruch zu den
    Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger Wirkung von einem
    laufenden Vorwahlverfahren ausgeschlossen bzw. einem gereihten
    Wahlvorschlag gestrichen werden.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00

Begründung

Begründung

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00

Künftig soll es in der Vorwahlstufe 1 nicht mehr zwingend erforderlich sein, Punkte an 5 Kandidat:innen zu vergeben. Die Punktevergabe in Stufe 1 soll daher auch gültig sein, wenn weniger als 5 Personen gewählt werden (Z.3.). In Stufe 3 soll diese Voraussetzung aber weiterhin gelten (Z.4)

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00

Darüber hinaus soll in der Satzung die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der EV mit einfacher Mehrheit die Festlegung von Compliance Regeln für die Vorwahl beschließen kann (Z. 1, 2 und 5).

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00

Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Gehe zu Zeile:
Zeile nicht gefunden

Änderungsanträge

  • Ä1 (Johannes Bachleitner, Eingereicht)

Kommentare

09.06.2025

Kathrin Bunzel:

@Sophie, Wenzel und Claudia: Danke für die vielen Ausführungen im Call. Als Vorschlag für die Antragsschmiede: wenn wir hier die bisherige Satzung gegenüber stellen - ähnlich wie bei Abänderungsanträgen - sind die Änderungen besser sichtbar.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
  • Zurück zur Übersicht
  • tweet
  • share
Impressum Datenschutz