Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 15.06.2025 in Wien |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 3. Änderung der NEOS Vorwahl |
Antragsteller_in: | Felix Eypeltauer, Johannes Gasser, Christoph Wiederkehr, Yannick Shetty, Claudia Gamon, Anna Stuergkh, Markus Hofer, Christoph Schneider, Beate Meinl-Reisinger, Sophie Wotschke, Janos Juvan, Steffi Krisper, Sepp Schellhorn, Indra Collini, Dominik Oberhofer |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.05.2025, 13:40 |
Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 2
Antragstext
Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.2.1.1.d lautet:
„Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n der
Bundesliste erfolgt in der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem
Verfahren gemäß Art 16.2.1.2.d.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.2.1.2.d lautet:
„d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Bundesliste erfolgt in der
zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens auf Basis einer geheimen Abstimmung
des Erweiterten Vorstands über einen Vorschlag des Vorstands. Der
Vorschlag des Vorstands enthält die Verteilung von in Summe 15 Punkten auf
die einzelnen Kandidat:innen, wobei kein/e Kandidat:in mehr als 5 Punkte
erhalten darf und die Punkte der einzelnen Kandidat:innen mit 4 Nachkomma-
Stellen ausgewiesen werden. Der Vorschlag des Vorstands ist angenommen,
wenn der Erweiterte Vorstand diesem mit einer Mehrheit von 2/3 zustimmt.
Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung nicht die erforderliche
Mehrheit erhalten, so kann der Vorstand einen neuen Vorschlag vorlegen,
der zur Annahme ebenfalls einer 2/3-Mehrheit bedarf. Sollte auch dieser
Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, erfolgt die Vergabe
der Vertrauenspunkte für die Bundesliste in der zweiten Stufe nach dem in
Abs. b erläuterten Verfahren durch die geheime Vergabe von Punkten durch
die einzelnen Mitglieder des Erweiterten Vorstands. In diesem Fall wird
die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte im Erweiterten Vorstand durch
die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet
den Vorstandsvorschlag.“
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.2.2.c lautet:
„c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für die Landeslisten erfolgt in der
zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des
Verfahrens gemäß Art 16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der
Mitglieder des jeweiligen Landesteams und des Vorstands über einen
Vorschlag des jeweiligen Landesteams. Wird die für eine Beschlussfassung
erforderliche 2/3-Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen
zweiten Vorschlag nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der
Vertrauenspunkte durch die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des
Art 16.2.1.2.d.“
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.3.1.d lautet:
„d) Die Vergabe der Vertrauenspunkte für den/die Listenerste/n erfolgt in
der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens nach dem Verfahren gemäß Art
16.3.2.c.“
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.3.2.c lautet:
„c) Die Vergabe der Vertrauenspunkte erfolgt in der zweiten Stufe des
Vorwahlverfahrens unter sinngemäßer Anwendung des Verfahrens gemäß Art
16.2.1.2.d auf Basis einer geheimen Abstimmung der Mitglieder des
erweiterten Landesteams über einen Vorschlag des Landesteams. In jenen
Landesgruppen, in denen kein erweitertes Landesteam eingerichtet ist,
entscheiden an dessen Stelle die Mitglieder des jeweiligen Landesteams und
des Vorstands. Wird die für eine Beschlussfassung erforderliche 2/3-
Mehrheit auch bei der Abstimmung über einen allfälligen zweiten Vorschlag
nicht erreicht, so erfolgt eine geheime Vergabe der Vertrauenspunkte durch
die einzelnen Mitglieder in analoger Anwendung des Art 16.2.1.2.d.“
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
- Art 16.6.3 lautet:
„16.6.3. Landesteam-Vorschlag
Frühestens sieben Tage, aber spätestens zehn Tage nach der Kundmachung
erstellt das Erweiterte Landesteam, ist ein solches nicht eingerichtet das
Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand, nach der in Art 16.3.2.c.
erläuterten Methode einen Landesteam-Vorschlag.“
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Begründung
Begründung
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Die Punktevergabe in Stufe 2 soll künftig auf Basis eines Vorschlags des Vorstands erfolgen, der mit 2/3 Mehrheit in geheimer Abstimmung vom EV (Bundesliste) bzw. den Mitgliedern von Landesteam und Vorstand (Landeslisten) beschlossen wird. Sollte der erste zur Abstimmung gebrachte Vorschlag nicht die nötige 2/3-Mehrheit erreichen, ist einer neuer Vorschlag vorzulegen, für dessen Beschluss abermals eine 2/3-Mehrheit im EV erforderlich ist. Sollte auch darüber kein Beschluss mit der nötigen Mehrheit gefasst werden, soll die Punktevergabe in Stufe 2 weiterhin in Form einer geheimen Wahl durch die einzelnen EV-Mitglieder (bzw. die Mitglieder von Landesteam und Vorstand bei den Landeslisten) erfolgen.
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00
Änderungsanträge
- Ä1 (Johannes Stolitzka, Eingereicht)
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 08.05.2025, 12:00 bis 15.06.2025, 10:00