UNOS BUNDESWahlversammlungen
für die Besetzung indirekter Gremien der Bundeswirtschaftskammer
Bitte melde dich für die Bundeswahlversammlung (Online oder in Präsenz) am 04. April 2025 seperat an: Jetzt hier anmelden!
Update: Wenn du kandidieren möchtest, ist am 02.04.2025 um 23:59 Uhr Einreichschluss.
Wer wird gewählt?
UNOS-Kandidat:innen für das Bundeswirtschaftsparlament, Spartenkonferenzen (Bund), Fachverbände, Mitglieder des Kontrollausschusses.
Das Wirtschaftsparlament ist das höchste Wirtschaftskammer-Gremium. Es fasst Beschlüsse zu politischen Themen sowie zu internen Rahmenbedingungen wie den Kammerumlagen. Die Spartenkonferenzen sind die Dachgremien von Gewerbe, Handel usw. Die Fachverbände sind ein österreichweiter Zusammenschluss der einzelnen Fachorganisationen (z.B. Fachverband UBIT). Der Kontrollausschuss prüft österreichweit die Gebarung aller Wirtschaftskammerorganisationen.
Alle eingereichten Kandidaturen findest du am Ende dieser Seite.
Wer kann kandidieren?
Für das Wirtschaftsparlament alle bei den Wirtschaftskammerwahlen passiv wahlberechtigte Unternehmer:innen. Für die Fachverbände wiederum nur jene, die selbst im betreffenden Fachverband Mitglied sind (Bsp: Für den Fachverband 602 Hotellerie können alle Fachgruppenmitglieder der FG 602 Hotellerie kandidieren). Für die Spartenkonferenz musst du als Kandidat:in Mitglied der jeweiligen Sparte sein, also beispielsweise musst du als Kandidat:in für die Bundesspartenkonferenz 3 Handel Mitglied in einer Fachgruppe in Sparte 3 sein.
Mit einer Kandidatur erklärst du dich auch dazu bereit, das Mandat anzunehmen und dich gewissenhaft und engagiert für die Interessen deiner Unternehmer-Kolleg:innen einzusetzen. Ein Mandat ist immer auch mit einem Zeitaufwand verbunden. Bitte stell sicher, dass du genug zeitliche Kapazitäten hast, um an Gremiensitzungen, einem allgemeinen Austausch und Abstimmungsmeetings teilzunehmen.
Unten findest du neben der Gremienbezeichnung immer auch eine Zahl in Klammer. Bsp: Fachverband 601 Gastronomie (1). Die Zahl steht für die Anzahl an Mandaten, die UNOS in dem jeweiligen Gremium besetzen kann.
Was muss ich tun, um zu kandidieren?
Du reichst deine Kandidatur auf dieser Plattform ein – fertig. Wir melden alle Kandidat:innen automatisch auch für die Wahlversammlung am 04. April an. Beachte aber bitte den Einreichschluss am Mittwoch, 02. April um 18:00 Uhr. Diese knappe Frist ergibt sich aus dem Wirtschaftskammerrecht und der Organisation der Wirtschaftskammer.
Wer kann wählen?
Mitstimmen bei dem ersten Abschnitt können alle UNOS-Mitglieder. Bei den Fachverbänden allerdings nur die UNOS-Mitglieder, die durch den Fachverband in der Wirtschaftskammer vertreten werden. Bsp: Für den Fachverband 301 Lebensmittelhandel können alle UNOS-Mitglieder, die in der Wirtschaftskammer Mitglied der Fachgruppe 301 Lebensmittelhandel sind mitstimmen.
Wie läuft die Wahl ab?
In zwei Abschnitten: Zuerst wählen alle stimmberechtigten UNOS-Mitglieder bzw alle UNOS-Mitglieder, die durch den Fachverband vertreten werden. Im zweiten Abschnitt stimmt der UNOS-Bundesvorstand ab. Die beiden Abschnitte ergeben das gewichtete Ergebnis. Der Ablauf der Wahl ist im UNOS- Statut in § 19 festgelegt.
Du möchtest mehr über die Kandidat:innen wissen ...
... dann stelle ihnen deine Fragen, indem du auf Ihr Bewerbungsprofil klickst. Außerdem findest du dort jeweils eine kurze Selbstvorstellung der Kandidat:innen und erfährst mehr über ihre Motivation.
Du brauchst Hilfe?
Bei Fragen oder Problemen hilft dir das UNOS-Bundesbüro unter contact@unos.eu gerne jederzeit weiter.