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  1. MV 26.01.19 in Wien
  2. Hauptantrag

EU Programm

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 26.01.19 in Wien
Tagesordnungspunkt:TOP 4: Änderung des Parteiprogramms, Beschlussfassung von Positionspapieren
Antragsteller_in:Programmkomitee
Status:Eingereicht
Eingereicht:16.01.2019, 21:01
Ersetzt:EU Programm
Änderungen anzeigen

Antragstext

Demokratie und Institutionen: Ein
handlungsfähiges Europa der Bürger_innen

18.01.2019

Mike Pilz:

EINE ANMERKUNG:

Vielen Dank für die vielen Kommentare, die bis zum Ende der Überarbeitungsphase eingegangen sind. Die Antragsteller_innen haben jedes einzelne wahrgenommen. Ihr Hauptantrag wurde nun (auch auf Basis der Kommentare) überarbeitet und ist nun final. Da es sich um einen "neuen" Text handelt, sind die alten Kommentare verschwunden, zumal ihnen nun der Bezugstext fehlt. Beste Grüße, Mike
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Herausforderung

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

„Die EU“ ist viel zu oft der Sündenbock, wenn auf nationaler politischer Ebene
etwas schiefläuft. Die Regierungen schieben die Schuld für Mängel, Missstände
und Blockaden, die sie selbst verursacht haben, ab. Für die Unionsbürger_innen
ist es oft nicht nachvollziehbar, wer im komplexen politischen Gebilde die
Verantwortung trägt. Selbst dort, wo es Information und Transparenz gibt, sind
EU-Bürger_innen schlecht über die Kompetenzen und Tätigkeiten der Union
informiert.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Brüssel ist in der Wahrnehmung der Bürger_innen viel zu weit weg und bestehende
Beteiligungsinstrumente wie die Europäische Bürgerinitiative (EBI) sind
weitgehend unbekannt. Zugleich sind innovative Formen der Beteiligung stark
unterentwickelt. Die Bürger_innen haben also kaum Handhabe, den politischen
Stillstand durch Initiativen aufzubrechen. Dies führt dazu, dass ein
europäisches Bewusstsein und eine politische Identifikation mit der EU
unterentwickelt bleiben.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Unionsbürger_innen sind in ihrem Wahlrecht bei europäischen Wahlen
eingeschränkt. Sie können nicht die Kandidat_innen europaweit wählen, von denen
sie sich am besten vertreten fühlen, sondern ausschließlich jene aus ihrem
Heimatstaat. Die Europawahlen verkommen dadurch meist zu nationalen
Zwischenwahlen und die Wahlkämpfe zu rein innenpolitischen Auseinandersetzungen,
die wenig Bedeutung für die Zukunft Europas haben. Sie schaffen es so kaum, das
europäisch-politische Bewusstsein zu verstärken.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Die Krisen und Herausforderungen der Gegenwart haben zusammen mit der gehemmten
politischen Handlungsfähigkeit der EU in vielen Mitgliedstaaten zu einem
Aufschwung nationalistisch-populistischer Parteien geführt. Die Mitgliedsländer
entwickeln sich unterschiedlich schnell und die Idee eines gemeinsamen Europas
verliert in manchen Staaten immer mehr an Zustimmung. Es kommt vermehrt zu
Verletzungen der EU-Grundwerte. Die Europäische Union hat zu wenige und zu
schwache Instrumentarien, um dies zu sanktionieren. Aus diesen Entwicklungen und
dem Brexit werden Befürchtungen vor einem Zerfall der Union genährt.
Gleichzeitig gibt es unterschiedlich weit entwickelte europäische Staaten, denen
die Union mittel- oder langfristige Beitrittsperspektiven zugesichert hat.
Während einige der potenziellen zukünftigen Mitglieder Erfolge bei der
Annäherung verzeichnen können, scheinen sich andere nur wenig vorwärts zu
bewegen. Es besteht die Gefahr, dass die Bürger_innen jener Staaten sich als
Europäer_innen zweiter Klasse empfinden und andernorts Verbündete suchen.

25.01.2019

Christine Delnicki:

Wenn ein Staat zu wenig weit entwickelt ist, um in die EU zu passen, dann soll er andernorts Verbündete suchen mit den er zusammenpasst. Es ist ein großer Fehler, Staaten in die EU zu locken, die eine teils vorindustrielle Struktur vorweisen und deren Regierung mehr eine Clanstruktur aufweist als mündige, gebildete BürgerInnen, die Verantwortung übernehmen können. Das ist die Quadratur des Kreises; dass kann nicht zusammenpassen. Das schafft riesige Probleme für die EU und für Staaten, die sich in der EU nicht wohl fühlen und in der Folge provozieren. Man kann eine Pflanze schneller zum Wachsen bringen, indem man an sie zieht. Wenn sie sich als EuropäerInnen zweiter Klasse fühlen, dann möge das als Ansporn dienen. Ich werde solche Ansätze bekämpfen.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Vision

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Gemeinsam mit den Bürger_innen durchläuft Europa einen Reformprozess, der die
Vertiefung und Erweiterung der EU vorantreibt. Die Bürger_innen bringen sich
aktiv in den europäischen Diskurs ein und gestalten ein handlungsfähiges Europa.
Ein Europäischer Konvent führt gemeinsam mit europäischen Volksabstimmungen
dazu, dass bestehende Blockaden durchbrochen und Fragen der weiteren Integration
vorbereitet werden. Die europäischen Institutionen haben sich zu einer
leistungsfähigen Führung der europäischen Gemeinschaft entwickelt, die über eine
Politik des nationalen Minimalkonsenses hinausgeht. Sie agieren effizient und
transparent. Unser Europa ist ein Europa der Entbürokratisierung. Es steht für
eine Regelung anstelle von 28 (bald 27) verschiedenen.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Die an der Gesetzgebung beteiligten Institutionen befinden sich alle in Brüssel
und bilden den Grundstein für eine Weiterentwicklung Brüssels zu einer echten
europäischen Hauptstadt. Das Europäische Parlament besteht zu immer größeren
Teilen aus gesamteuropäisch gewählten Abgeordneten, die über Gesetzesvorschläge
für Europa entlang grundsätzlicher politischer Positionen und nicht auf Basis
nationalstaatlicher Zugehörigkeit diskutieren. Der Rat ist zu einer zweiten
Kammer des Parlaments weiterentwickelt, in der die nationalstaatlichen
Interessen vertreten werden. Die Kommission ist eine starke europäische
Regierung mit einem/einer direkt gewählten Regierungschef_in, der/die sich
sein/ihr Team auf der Basis von Qualifikation und Mehrheiten im Parlament
zusammenstellt. Unsere Vision der Vereinigten Staaten von Europa wird mit jedem
Integrationsschritt greifbarer. Die Bürger_innen Europas verstehen sich als
europäische Bürger_innen.

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
  • ÄA3HA1

Die EU-Staaten respektieren, schützen und verteidigen die EU-Grundwerte. Wenn es
doch zu einer Verletzung dieser kommt, hat die Union effektive Sanktionen zur
Verfügung, um gegenüber dem betreffenden Staat die Einhaltung der Grundwerte und
der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen zu können.

Änderungsantrag ÄA3HA1

, gestellt von: Ronald Pohoryles
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

Die EU-Staaten respektieren, schützen und verteidigen die EU-Grundwerte. Wenn es doch zu einer Verletzung dieser kommt, hat die Union effektive Sanktionen zur Verfügung, um gegenüber dem betreffenden Staat die Einhaltung der Grundwerte und der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen zu können. NEOS setzt sich im Rahmen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europe (ALDE) im Europäischen Parlament dafür ein, dass diese Visionen auch Wirklichkeit werden können.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00


Leitlinien und Maßnahmen

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Bürger_innen gestalten gemeinsam die Zukunft Europas

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Wir fordern die Einberufung eines Europäischen Konvents mit breiter
Bürger_innenbeteiligung. So bestehen die besten Chancen, nationalistisch-
engstirnige Widerstände und politische Blockaden zu überwinden. Repräsentativ
für die Bevölkerung ausgewählte Bürger_innen aus ganz Europa sollen gemeinsam
mit staatlichen und anderen nicht-staatlichen Akteuren darüber beraten, wie
unsere EU in Zukunft aussehen soll und wichtige Richtungsentscheidungen
vorbereiten. Diese Vorschläge sollen die Basis für eine Neugestaltung der
europäischen Verträge sein.

25.01.2019

Christine Delnicki:

"Nationalistische Widerstände" müssen respektiert und nicht überwunden werden. Dieser Satz bedeutet alles und nichts und birgt gefährlichen Sprengstoff.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger_innen

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) muss reformiert werden. Gegenwärtig sind
für eine erfolgreiche EBI mindestens eine Million Unterstützungserklärungen aus
mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten notwendig. Dann muss die Kommission
innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme dazu vorlegen und Maßnahmen
vorschlagen, wenn das Thema in den Kompetenzbereich der Kommission fällt.
Allerdings ist bisher noch kein einziger Gesetzesvorschlag aus einer EBI
entstanden. Hier muss zumindest die Bereitschaft der Kommission steigen, auf
Bürger_innenanliegen einzugehen. Zusätzlich soll die Möglichkeit einer
europaweiten Volksabstimmung geschaffen werden. Eine bestimmte Anzahl von
Unterstützungserklärungen einer EBI sollen zu einer verbindlichen
Volksabstimmung über die Thematik führen. Bei diesen Volksabstimmungen soll eine
doppelte Mehrheit erforderlich sein: Sowohl eine Mehrheit der europäischen
Bevölkerung als auch eine Mehrheit der Staaten muss den Vorschlag unterstützen.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Reform der Europawahlen

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Wir setzen uns dafür ein, dass zumindest ein Teil der Abgeordneten zum
Europäischen Parlament über gesamteuropäische (transnationale) Listen gewählt
werden. Dies soll durch eine Zweitstimme geschehen. Um antreten zu dürfen,
müssen europäische Listen Kandidat_innen aus mehreren Mitgliedstaaten aufweisen.
So stellen wir einen europäischen Wahlkampf sicher, der die EU-Wahl aus der
Innenpolitik der Mitgliedstaaten heraushebt. Die über transnationale Listen
gewählten MEPs leisten ihren Beitrag zu einem europäisch-politischen
Bewusstsein. Gleichzeitig soll auch der/die Kommissionspräsident_in durch die
Bürger_innen direkt gewählt werden. Dies sichert einerseits die Legitimation
des/der Präsidenten/Präsidentin der Kommission und stärkt andererseits auch
dessen/deren Verbindung zu den Bürger_innen.

25.01.2019

Christine Delnicki:

Eine EU- Wahl kann man niemals aus der Innenpolitik der Mitgliedsstaaten herausheben.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Ein selbstbewusstes Europäisches Parlament mit zwei Kammern

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Das Europäische Parlament soll sich zu einem Ort entwickeln, an dem große
Debatten über die Zukunft der Europäischen Union stattfinden. Mit einem
verbesserten Wahlrecht ist es auch an der Zeit, dass dieses selbstbewusste
Arbeitsparlament das Recht der Gesetzesinitiative (Initiativrecht) erhält.
Langfristig soll das Europäische Parlament ein Zwei-Kammern-Parlament werden. In
der zweiten Kammer sollen die Interessen der Mitgliedstaaten vertreten werden.
Diese würde also die Aufgaben des Rates übernehmen. Die Abgeordneten der zweiten
Kammer werden von den nationalen Parlamenten entsandt. Sie spiegeln in etwa die
politische Zusammensetzung der nationalen Parlamente wider. Darüber hinaus ist
die historisch gewachsene Aufteilung des Europäischen Parlaments auf die drei
Arbeitsorte Straßburg (die meisten Plenarsitzungen), Brüssel (Ausschüsse und
Fraktionssitzungen) und Luxemburg (Generalsekretariat) nicht praktikabel. Daher
soll das Parlament einen einheitlichen Sitz in Brüssel haben.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Eine effiziente europäische Regierung ohne nationale Quoten

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Die Kommission muss überschaubarer und effizienter werden. Wie seit 2000
geplant, soll die Anzahl der europäischen Kommissar_innen von aktuell 28 auf
höchstens 15 reduziert werden. Ein Rotationsverfahren muss eingerichtet werden,
da so nicht in jeder Runde jeder Mitgliedstaat eine/n Kommissar_in nominieren
kann. Nachdem die Mitglieder der Europäischen Kommission aber ohnehin nicht die
Aufgabe haben, ihren jeweiligen Mitgliedstaat zu vertreten, sondern die gesamte
Union, ist das kein Verlust für die Mitgliedstaaten. Österreich soll sich
bereiterklären, in der ersten Rotationsrunde auf eine/n eigene/n Kommissar_in zu
verzichten und Verbündete suchen, die dazu ebenfalls bereit sind. So wird die
bestehende Blockade bei dieser Reform endlich beseitigt. Langfristig soll die
Kommission zu einer echten Regierung mit direkt gewähltem Regierungsoberhaupt
und von ihm ernannter Kommissar_innen ohne nationale Nominierungsansprüche
werden. Die politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Europäischen Parlament
soll weiter ausgebaut werden. Diese Weiterentwicklung der Kommission darf aber
nicht zur Folge haben, dass die Kommission eine ihrer Hauptaufgaben, nämlich die
Verfolgung von Unionsrechtsverletzungen durch die Mitgliedstaaten, nicht mehr
erfüllen kann. Dazu könnte eine zu diesem Zweck eingerichtete Generaldirektion
weisungsfrei gestellt werden, um politische Einflussnahme auszuschließen. Die
Aufgabenverteilung zwischen Kommissionspräsident_in und Ratspräsident_in bleibt
von diesen Reformen unberührt.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Mehr Kontrolle und Transparenz

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Die Bürger_innen haben ein Recht auf eine wirtschaftliche, sparsame und
zweckmäßige Verwendung ihrer Steuermittel. Das Europäische Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) hat sich im Kampf gegen Korruption als effektiv
erwiesen. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, müssen hier Möglichkeiten
geschaffen werden, nicht-kooperative nationale Behörden zu sanktionieren. Der
Europäische Rechnungshof soll darüber hinaus durch eine Reduktion der Mitglieder
auf 15 (selbes Verfahren wie beim Vorschlag für die Kommission) effizienter
werden. Zusätzlich müssen die fachlichen Anforderungen an die Mitglieder
präzisiert werden.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Auch beim Thema der Transparenz gibt es Nachholbedarf für die Institutionen. Für
die Bürger_innen schwer nachvollziehbare Entscheidungsprozesse der EU sollen
sichtbar gemacht werden. Zu diesem Zweck soll sowohl im jetzt vorhandenen Rat,
als auch in weiterer Folge in der zweiten Kammer des Parlaments, das
Stimmverhalten aller Regierungsvertreter_innen/Abgeordneten bei Abstimmungen
offengelegt werden. Somit sind Blockaden durch einzelne Mitgliedstaaten für alle
ersichtlich und können öffentlich debattiert werden.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Sanktionen bei Verletzungen der EU-Grundwerte

22.01.2019

Alexander Hofmann:

Die Mitgliedstaaten müssen mit qualifizierter Mehrheit auch den Ausschluss eines Mitgliedstaates aus der EU beschließen können, wenn dieser besonders gravierend und nachhaltig gegen die Verträge und gegen die Grundwerte verstößt.
22.01.2019

Karin Seifriedsberger:

👍👏
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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
  • ÄA1HA1

Die europäischen Mitgliedstaaten müssen im Sinne des Schutzes der europäischen
Grundwerte eine Reform des Artikel-7-Verfahrens (Suspendierung der
Mitgliedschaft) beschließen. Statt Einstimmigkeit soll eine Zweidrittelmehrheit
im Europäischen Rat genügen, um eine schwere anhaltende Verletzung der
Grundwerte festzustellen. Darüber hinaus sind auf europäischer Ebene andere
sinnvolle Instrumente zu finden, die man in einem solchen Fall einsetzen kann.
So könnte man, je nach Schwere der Grundwerteverletzung, etwa auch das
Stimmrecht nur teilweise, also in bestimmten Politikbereichen, für eine gewisse
Zeit aussetzen. Eine weitere mögliche Sanktion für besonders gravierende
Verletzungen der Grundwerte besteht darin, zukünftige EU-Fördermittel zu kürzen.
Mitgliedstaaten, die mit dieser Maßnahme belegt werden, würden im folgenden
Finanzrahmen geringere Mittel bekommen.

Änderungsantrag ÄA1HA1

, gestellt von: Alexander Hofmann

Die europäischen Mitgliedstaaten müssen im Sinne des Schutzes der europäischen Grundwerte eine Reform des Artikel-7-Verfahrens (Suspendierung der Mitgliedschaft) beschließen. Statt Einstimmigkeit soll eine Zweidrittelmehrheit im Europäischen Rat genügen, um eine schwere anhaltende Verletzung der Grundwerte festzustellen. Darüber hinaus sind auf europäischer Ebene andere sinnvolle Instrumente zu finden, die man in einem solchen Fall einsetzen kann. So könnte man, je nach Schwere der Grundwerteverletzung, etwa auch das Stimmrecht nur teilweise, also in bestimmten Politikbereichen, für eine gewisse Zeit aussetzen. Eine weitere mögliche Sanktion für besonders gravierende Verletzungen der Grundwerte besteht darin, zukünftige EU-Fördermittel zu kürzen. Mitgliedstaaten, die mit dieser Maßnahme belegt werden, würden im folgenden Finanzrahmen geringere Mittel bekommen. Wenn ein Mitgliedstaat auf schwerwiegende Weise und nachhaltig gegen die Verträge und ihre Grundwerte verstößt, muss auch die Möglichkeit bestehen, ihn mit qualifizierter Mehrheit aus der EU auszuschließen.

23.01.2019

Alexander Hofmann:

Unter „Suspendierung der Mitgliedschaft“ ist offenbar zu verstehen, dass ein von der Suspendierung betroffener Mitgliedstaat während der Suspendierung nicht nur das Stimmrecht, sondern auch alle Rechte und Vorteile aus der Mitgliedschaft nicht in Anspruch nehmen kann.
Sollte dieser Zustand längere Zeit anhalten und keine Aussicht bestehen, dass ein Mitgliedstaat seine Politik ändert, wäre es nur logisch und schlüssig, mit qualifizierter Mehrheit auch den Ausschluss dieses Mitglieds beschließen zu können.
23.01.2019

Alexander Hofmann:

Ein entsprechender Änderungsantrag wurde eingebracht.
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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Budget: Eigene Einnahmen für ein Europa, das
lenkt

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Herausforderung

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
  • ÄA2HA1

Wie man gerechte Steuersysteme und eine zeitgemäße Form der
Unternehmensbesteuerung in der digitalisierten Welt gestaltet, ist eine der
zentralen Fragen unserer Zeit. Momentan ist es so, dass die Europäische Union
keine eigenen Steuern einhebt und ihre Budgetautonomie stark begrenzt ist.
Vorschläge diesbezüglich liegen bereits auf dem Tisch, aber anstatt mit starker
Stimme global den Weg vorzugeben, scheitert eine gemeinsame europäische Vision
an nationalstaatlichen Blockaden.

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Wie man gerechte Steuersysteme und eine zeitgemäße Form der Unternehmensbesteuerung in der digitalisierten Welt gestaltet, ist eine der zentralen Fragen unserer Zeit. Momentan ist es so, dass die Europäische Union keine eigenen Steuern einhebt und ihre Budgetautonomie stark begrenzt ist. Vorschläge diesbezüglich liegen bereits auf dem Tisch, aber anstatt mit starker Stimme global den Weg vorzugeben, scheitert eine gemeinsame europäische Vision an nationalstaatlichen Blockaden.

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Eine einheitliche, koordinierte Budgetplanung ist durch das Europäische Semester
zwar eingerichtet, diesem fehlt es aber an einem Instrument, um die Empfehlungen
an die Mitgliedstaaten durchzusetzen. Die meisten nationalen Regierungen nutzen
die Niedrigzinsphase zu zögerlich für die notwendigen Wirtschafts- und
Strukturreformen. Diese Reformabstinenz ist eines der größten Risiken für die
Stabilität und eine koordinierte Budgetpolitik.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Eine Herausforderung ist auch die budgetäre Gewichtung der einzelnen
Politikbereiche. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist einer der größten
Budgetposten der Union und ist derzeit mit etwa 408 Mrd Euro dotiert. Das sind
fast 40 Prozent des gesamten EU-Budgets. Das meiste davon, über 70 Prozent, wird
als flächenbezogene Direktzahlung ausbezahlt und nur wenig als Entlohnung für
Maßnahmen, die den ländlichen Raum und die Umwelt stärken. Unternehmerisches
Denken und Innovationen in der Landwirtschaft sind durch die starke Abhängigkeit
von Förderungen wenig gefragt. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Reformbedürftig ist auch die Strukturpolitik der Union. 2014 bis 2020 werden
dafür rund 350 Mrd Euro, ein Drittel des EU-Haushalts, aufgewendet. Einst nur
für strukturschwache Gegenden der Mitgliedstaaten gedacht, fließen die
Fördergelder heute auch in sehr reiche Regionen – mit suboptimalen
Verteilungseffekten, die einer heimlichen Ersatzwirtschaftspolitik gleichen. In
einigen EU-Staaten besteht auch das Problem, dass riesige Regionalfördergelder
gar nicht abgerufen werden, weil es an geeigneten Projekten mangelt oder die
lokalen Behörden nicht fähig oder unwillig sind, solche zu starten oder zu
unterstützen. Das ursprüngliche Ziel, die Verhinderung eines (weiteren)
wirtschaftlichen Auseinanderdriftens der Mitgliedstaaten, wurde aus den Augen
verloren.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Vision

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
  • ÄA2HA1

Die EU hat eigene Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt. Ein substantieller
Teil des EU-Haushalts wird durch einen europaweit eingehobenen Beitrag aus einer
CO2-Abgabe und einem Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch die
Digitalwirtschaft angemessen berücksichtigt, eingehoben. Eine Neuordnung der
Aufgaben der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten führt zu einer klaren
Zuteilung der Mittel auf EU-Ebene.

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Die EU hat eigene Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt. Ein substantieller Teil des EU-Haushalts wird durch einen europaweit eingehobenen Beitrag aus einer CO2-Abgabe und einem Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch die Digitalwirtschaft angemessen berücksichtigt, eingehoben.Durch die Einführung der digitalen Betriebsstätte herrscht endlich Steuergerechtigkeit zwischen digital agierenden und traditionellen Unternehmen.Ein Teil des EU-Haushalts wird durch einen europaweit eingehobenen Beitrag aus einer CO2-Abgabe eingehoben. Eine Neuordnung der Aufgaben der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten führt zu einer klaren Zuteilung der Mittel auf EU-Ebene.

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Förderungen werden nach dem Vorbild des Juncker-Plans großteils als
Ankerinvestments eingesetzt, um private Investitionen anzustoßen. Entsprechende
Wirkungs- und Investitionsziele stellen sicher, dass Fördergelder effektiv und
effizient eingesetzt werden.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Das Europäische Semester und dessen länderspezifische Empfehlungen werden
ernstgenommen. Für die Durchführung von Reformen im Zusammenhang mit den
Empfehlungen erhalten die Mitgliedstaaten eigene EU-Mittel. Die Reformen stärken
vor allem die Widerstandsfähigkeit der betroffenen Volkswirtschaften und haben
positive Übertragungs-Effekte auf andere Mitgliedstaaten.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Die Agrarpolitik wird zur Politik für alle Bürger_innen und nicht nur für eine
Berufsgruppe. Die verschlankte und innovative Gemeinsame Agrarpolitik ist
Wirtschafts- und Umweltpolitik und nicht Sozial- oder Umverteilungspolitik.Die
Strukturpolitik wird reformiert und vereinfacht und die Mittel daraus kommen
wieder hauptsächlich strukturschwachen Regionen zugute.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

Leitlinien und Maßnahmen

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Umdenken im EU-Budgetprozess

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  • ÄA2HA1

Wir fordern, dass der Budgetprozess für den Mehrjährigen Finanzrahmen zusammen
mit einer Neuordnung der Kompetenzen von Union und Mitgliedstaaten einhergeht.
Wir wollen dafür sorgen, dass die Union über jene Budgetmittel selbst verfügen
kann, die für die Erfüllung von Unionskompetenzen nötig sind. So sprechen zum
Beispiel bedeutende Skalenvorteile dafür, die europäischen Verteidigungsausgaben
auf EU-Ebene anzusiedeln und aus der Verteidigungspolitik mehrheitlich eine
europäische Kompetenz zu machen, um teure Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
Aktuell gibt es in den Verhandlungen eine starke Fixierung auf Nettozahler-
Positionen und ein starkes Konkurrenzdenken zwischen den Mitgliedstaaten. Fast
jeder Staat versucht, die besten Transferleistungen bei möglichst niedrigen
Beiträgen für sich herauszuholen. Leider verhindert dieser Fokus einen
rationalen Diskurs über eine Kompetenzverteilung zwischen EU und
Mitgliedstaaten, die Effizienz und den effektiven Einsatz von Budgetmitteln in
den Fokus stellt.

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Wir fordern, dass der Budgetprozess für den Mehrjährigen Finanzrahmen zusammen mit einer Neuordnung der Kompetenzen von Union und Mitgliedstaaten einhergeht. Wir wollen dafür sorgen, dass die Union über jene Budgetmittel selbst verfügen kann, die für die Erfüllung von Unionskompetenzen nötig sind. So sprechen zum Beispiel bedeutende Skalenvorteile Bedeutende Skalenvorteile sprechen dafür, die europäischen Verteidigungsausgaben auf EU-Ebene anzusiedeln und aus der Verteidigungspolitik mehrheitlich eine europäische Kompetenz zu machen, um teure Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Aktuell gibt es in den Verhandlungen eine starke Fixierung auf Nettozahler-Positionen und ein starkes Konkurrenzdenken zwischen den Mitgliedstaaten. Fast jeder Staat versucht, die besten Transferleistungen bei möglichst niedrigen Beiträgen für sich herauszuholen. Leider verhindert dieser Fokus einen rationalen Diskurs über eine Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten, die Effizienz und den effektiven Einsatz von Budgetmitteln in den Fokus stellt.

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  • ÄA2HA1

Finanzierung über EU-Steuern statt Mitgliedsbeiträge

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Finanzierung über EU-Steuern statt Mitgliedsbeiträge

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
  • ÄA2HA1

Die EU braucht eine Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, um
eine sparsame Mittelverwendung sicherzustellen. Daher soll sich die Europäische
Union nicht länger primär über Beiträge der Mitgliedstaaten finanzieren, sondern
selbst Steuern einheben. Dafür sollen Abgaben, die europaweit harmonisiert sind,
direkt ins EU-Budget fließen. Ein möglichst verantwortungsvoller Umgang mit dem
Budget und ein effektiver Einsatz der Mittel ist dann am besten gewährleistet,
wenn jene, die das Budget ausgeben, die Steuern auch einheben. Die Europäische
Kommission bekommt eine_n Finanzminister_in, der/die für die Einnahmen-
Administration verantwortlich ist und sich für ein volldigitales System
einsetzt. Mehrere Formen von EU-Einnahmen können wir uns in einem ersten Schritt
vorstellen: ein Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch durch Einnahmen aus
der digitalen Betriebsstätte ergänzt wird, und eine CO2-Abgabe (bzw. Einnahmen
aus dem Emissionshandel).

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Die EU braucht eine Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, um eine sparsame Mittelverwendung sicherzustellen. Daher soll sich die Europäische Union nicht länger primär über Beiträge der Mitgliedstaaten finanzieren, sondern selbst Steuern einheben. Dafür sollen Abgaben, die europaweit harmonisiert sind, direkt ins EU-Budget fließen. Ein möglichst verantwortungsvoller Umgang mit dem Budget und ein effektiver Einsatz der Mittel ist dann am besten gewährleistet, wenn jene, die das Budget ausgeben, die Steuern auch einheben. Die Europäische Kommission bekommt eine_n Finanzminister_in, der/die für die Einnahmen-Administration verantwortlich ist und sich für ein volldigitales System einsetzt. Mehrere Formen von EU-Einnahmen können wir uns in einem ersten Schritt vorstellen: ein Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch durch Einnahmen aus der digitalen Betriebsstätte ergänzt wird, und eine CO2-Abgabe (bzw. Einnahmen aus dem Emissionshandel).

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  • ÄA2HA1

Europäischer Anteil an der Unternehmenssteuer/Körperschaftsteuer (KöSt)

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Europäischer Anteil an der Unternehmenssteuer/Körperschaftsteuer (KöSt)

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  • ÄA2HA1

Mittels einer einheitlichen, EU-weiten Bemessungsgrundlage kann die KöSt zur EU-
Finanzierung genutzt werden. Die Kommission hat bereits Vorschläge zu einer
gemeinsamen und konsolidierten KöSt-Bemessungsgrundlage gemacht, die wir
unterstützen. Wir schlagen vor, Erträge im Ausmaß von sieben Prozent dieser
gemeinsamen (konsolidierten) KöSt-Bemessungsgrundlage der EU als Eigenmittel zur
Verfügung zu stellen. Die EU-Beiträge der Mitgliedstaaten sollen dementsprechend
gesenkt werden. Diese sieben Prozent sind gleichzeitig der Mindestsatz für die
jeweiligen Mitgliedstaaten und werden direkt der EU abgeliefert. Die
Mitgliedstaaten können darüber hinaus nationale Körperschaftssteuern selbst
einheben.

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Mittels einer einheitlichen, EU-weiten Bemessungsgrundlage kann die KöSt zur EU-Finanzierung genutzt werden. Die Kommission hat bereits Vorschläge zu einer gemeinsamen und konsolidierten KöSt-Bemessungsgrundlage gemacht, die wir unterstützen. Wir schlagen vor, Erträge im Ausmaß von sieben Prozent dieser gemeinsamen (konsolidierten) KöSt-Bemessungsgrundlage der EU als Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Die EU-Beiträge der Mitgliedstaaten sollen dementsprechend gesenkt werden. Diese sieben Prozent sind gleichzeitig der Mindestsatz für die jeweiligen Mitgliedstaaten und werden direkt der EU abgeliefert. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus nationale Körperschaftssteuern selbst einheben.

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Digitale Betriebsstätten und Infrastrukturausgaben auf europäischer Ebene

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  • ÄA2HA1

Wir fordern eine zukunftsfähige Definition der Betriebsstätte bei fehlender oder
geringer physischer Unternehmenspräsenz in den nationalen Steuergesetzen sowie
in den Doppelbesteuerungsabkommen. Um Gewinne der digitalen Wirtschaft und neu
entstehender Branchen am Ort des Umsatzes besteuern zu können, wird eine
Betriebsstätte nicht nur durch eine feste Betriebsstätte, sondern auch durch
eine länger als sechs Monate dauernde wirtschaftliche Tätigkeit begründet.
Entstehen durch diese Maßnahme zusätzliche EU-Einnahmen über den vorgeschlagenen
EU-Anteil der KöSt, sollen diese zusätzlichen Mittel für eine digitale
Gründerzeit und den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Europa genutzt werden,
um Europas Wettbewerbsfähigkeit in diesem Wirtschaftsbereich zu sichern.

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Wir fordern eine zukunftsfähige Definition der Betriebsstätte bei fehlender oder geringer physischer Unternehmenspräsenz in den nationalen Steuergesetzen sowie in den Doppelbesteuerungsabkommen. Um Gewinne der digitalen Wirtschaft und neu entstehender Branchen am Ort des Umsatzes besteuern zu können, wird eine Betriebsstätte nicht nur durch eine feste Betriebsstätte, sondern auch durch eine länger als sechs Monate dauernde wirtschaftliche Tätigkeit begründet. Entstehen durch diese Maßnahme zusätzliche EU-Einnahmen über den vorgeschlagenen EU-Anteil der KöSt, sollen diese zusätzlichen Mittel Diese zusätzlichen Mittel sollten für eine digitale Gründerzeit und den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Europa genutzt werden, um Europas Wettbewerbsfähigkeit in diesem Wirtschaftsbereich zu sichern.

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Europaweite CO2-Abgabe und Einnahmen aus dem Emissionshandel

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  • ÄA2HA1

Die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sollen nicht wie bisher an die
Mitgliedstaaten gehen und danach über ein komplexes System unter den
Mitgliedstaaten umgeschichtet werden. Wir fordern, dass die Einnahmen jeweils
zur Hälfte in einen Klimafonds und ins allgemeine Budget fließen. Die Einnahmen
aus der europaweiten CO2-Abgabe (siehe Kapitel Umwelt & Energie) sollen analog
zum Modell für die KöStbis zum Mindestsatz der EU als Eigenmittel zur Verfügung
stehen. Dabei soll ebenfalls ein gewisser Anteil für einen Klimafonds vorgesehen
sein. Über den Mindestsatz hinausgehende Einnahmen bleiben in den
Mitgliedstaaten.

Änderungsantrag ÄA2HA1

, gestellt von: Wenzel Röhsner
Bezieht sich auf insgesamt 9 Absätze

Die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sollen nicht wie bisher an die Mitgliedstaaten gehen und danach über ein komplexes System unter den Mitgliedstaaten umgeschichtet werden. Wir fordern, dass die Einnahmen jeweils zur Hälfte in einen Klimafonds und ins allgemeine Budget fließen. Die Einnahmen aus der europaweiten CO2-Abgabe (siehe Kapitel Umwelt & Energie) sollen analog zum Modell für die KöStbis zum Mindestsatz der EU als Eigenmittel zur Verfügung stehen. Dabei soll ebenfalls ein gewisser Anteil für einen Klimafonds vorgesehen sein. Über den Mindestsatz hinausgehende Einnahmen bleiben in den Mitgliedstaaten.Wir fordern, dass die Einnahmen in einen Klimafonds fließen. Die Einnahmen aus der europaweiten CO2-Abgabe sollen ebenfalls für einen Klimafonds vorgesehen sein. Über einen Mindestsatz hinausgehende Einnahmen bleiben allerdings in den Mitgliedstaaten.

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Anreize für Reformen

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Das Europäische Semester soll dahingehend weiterentwickelt werden, dass die
Kommission nicht nur Empfehlungen ausgibt, sondern auch Anreize für Reformen
setzt. Die Durchführung von Reformen muss daher mit einer finanziellen
Unterstützung durch die Europäische Union verbunden werden. Damit kann
Reformabstinenz beseitigt werden. In einer Testphase könnten dafür Mittel des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds
und/oder des Kohäsionsfonds eingesetzt werden. Zukünftig soll in den
Mehrjährigen Finanzrahmen ein gesonderter Posten für die "Reformförderung" mit
ausreichenden Mitteln vorgesehen werden.

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Innovative, schlanke und umweltfreundliche Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

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Mit der sukzessiven Erweiterung der EU-Kompetenzen und damit neu balancierten
Budgets sollen auch Mittel von der Gemeinsamen Agrarpolitik in Zukunftsprojekte
umgeschichtet werden. Wir fordern eine sukzessive Reduktion des Volumens der GAP
über einen längeren Zeitraum hinweg. Innerhalb der GAP fordern wir eine noch
stärkere Umschichtung der Mittel hin zu Umwelt-Dienstleistungen der
Landwirtschaft (Gewässerschutz, Pestizidreduktion, Biodiversität). In den
folgenden Mehrjährigen Finanzrahmen sollen die Mittel für die GAP insgesamt
jeweils um 20 Prozent reduziert werden, um Innovationen, Unternehmertum und
damit Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft zu stärken. Durch die
Einhaltung dieses strikten Fahrplans wird Planungssicherheit für die
Landwirt_innen sichergestellt. Die freiwerdenden Mittel können für
zukunftsträchtige, gemeinschaftliche Projekte eingesetzt werden. Eine stärker
nach Kriterien der Nachhaltigkeit gestaltete Gemeinsame Agrarpolitik der EU
könnte ein effektives Mittel des europäischen Klima- und Umweltschutzes sein.

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Reform der Strukturpolitik

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Wir fordern die Konzentration der Strukturfonds auf die weniger entwickelten
Gebiete und die Übergangsregionen mit dem Ziel des nachhaltigen Aufbaus der
regionalen Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Kohäsion. Es soll keine
Unterstützung mehr für Regionen geben, dessen Bevölkerung ein Pro-Kopf-Einkommen
hat, das deutlich über dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen der EU liegt.
Außerdem unterstützen wir die intensivere Förderung für grenzüberschreitende und
regionsübergreifende Kooperationen aus Mitteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE), bei denen es einen klaren europäischen Mehrwert
gibt. Rumänien und Bulgarien sind leider Negativbeispiele dafür, dass die
Projektsetzung von Qualität und Willen der Behörden der Empfängerländer abhängig
ist. Die bereitgestellten Fördermittel werden nicht ausgenutzt und nur mit
jahrelanger Verlängerung – verspätet und qualitativ oft unzureichend –
aufgebraucht. Wir treten für eine Änderung des Vergabesystems für Länder mit
schlechter Projekt- und Mittelausnutzung ein. Künftig sollen dort Förderprojekte
direkt von der EU-Kommission ausgewählt und bezuschusst werden. Das hat auch den
Vorteil, dass die Korruptionsanfälligkeit mancher lokalen Behörden umgangen
wird.

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Finanzen: Fairer Steuerwettbewerb in einer
stabilen Wirtschafts- und Währungsunion

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Herausforderung

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Rund zehn Jahre nach der Krise kämpft die Eurozone immer noch mit erheblichen
Schwierigkeiten. Überhöhte Staatsschulden, niedrige Zinsen, teuer erkauftes
Wirtschaftswachstum und fehlende Strukturreformen sorgen weiterhin für große
Probleme. Der Europäische Stabilitätsmechanismus, der als Notfallinstrument in
der Krise geschaffen wurde, ist noch immer nicht in der Europäische Union
institutionalisiert. Ein Masterplan scheitert meist an den unterschiedlichen
nationalstaatlichen Interessen. Jedoch wäre jetzt die Zeit, vorausschauend zu
handeln, um im Fall einer Krise wirkungsvolle Maßnahmen zur Staatenrettung
setzen zu können. Instrumente zur Bekämpfung von länder- oder
regionsspezifischen Schocks und Krisen (vor allem ESM) werden zu wenig auf
mittel- und langfristige effektive Risikoteilung, budgetäre Anreize und
fiskalische Stabilisierung ausgelegt.

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Momentan geht eine bessere Abstimmung der Steuer- und Abgabensysteme der
Mitgliedstaaten nur schleppend voran. Die (teils legalen) Steuerschlupflöcher
stellen nach wie vor eine große Herausforderung für die Europäische Union dar.

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Eine gemeinsame Währung sollte die Zuverlässigkeit des europäischen
Finanzsystems gewährleisten. Leider fehlt bis heute ein wirkungsvoller
Stabilitätsmechanismus, der im Falle einer Krise unsere Währung schützt.

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Aktuell legt die EZB die Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet fest, übernimmt
aber gleichzeitig – zumindest teilweise – die Funktion der Europäische
Bankenaufsicht. Während das Hauptziel der EZB Preisstabilität ist, zielt die
Finanzmarktaufsicht auf Finanzmarktstabilität ab. Durch diese Doppelfunktion
entstehen Zielkonflikte.

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Immer noch sucht man in der Europäischen Union nach den geeigneten Instrumenten,
die Währungs- und Staatsschuldenkrise in den Griff zu bekommen. Durch die
anhaltende Niedrigzinspolitik in Zeiten der Hochkonjunktur verliert die EZB
zukünftigen Handlungsspielraum, um auf einen Wirtschaftsabschwung zu reagieren.

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In der gegenwärtigen Situation verschiebt die Umsetzung der Bankenunion das
Risiko maroder Banken zu Lasten der Bürger_innen jener Länder, in denen die
Banken saniert sind. Voraussetzung für eine sinnvolle Bankenunion wäre eine
erfolgreiche Sanierung der Bankenwirtschaft in allen teilnehmenden Ländern.

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Für Verunsicherung sorgt nach wie vor die Diskussion über Eurobonds. Eine
gemeinschaftliche Haftung für die Schulden der Euro-Staaten wäre unter den
gegebenen Umständen problematisch. Denn dadurch wären Haftung und Verantwortung
voneinander getrennt und die Gläubigerländer hätten keine Kontrolle über die
Schuldenaufnahme in Schuldnerländern.

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Das BIP ist nur noch begrenzt in der Lage, den Strukturwandel von der
"dinglichen" Industrie zur "unsichtbaren" Dienstleistungs- und
Wissensgesellschaft abzubilden. Daher kann im Zeitalter der Digitalisierung das
BIP nicht immer als Gradmesser für das Wirtschaftsklima herangezogen werden.

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Vision

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Die Europäische Union hat die Folgen der Finanzkrise überwunden und die
richtigen Schlüsse gezogen. Ein wirkungsvoller und unabhängiger Europäischer
Währungsfonds (EWF) ermöglicht im Krisenfall die Handlungsfähigkeit und
Glaubwürdigkeit. Außerdem überwacht der unabhängige EWF anstelle der
Europäischen Kommission die Verschuldungsregeln. Eurobonds und somit eine
Vergemeinschaftung der Schulden werden nicht realisiert.

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Steuergerechtigkeit ermöglicht endlich einen fairen Wettbewerb. Die Vorschläge
der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung werden in enger
Zusammenarbeit mit der OECD Schritt für Schritt umgesetzt und führen letztlich
auch zu niedrigen Steuersätzen.

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Der Euro ist eine der wichtigsten Weltwährungen und unterstützt die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen. Die
Währungsunion fördert weiterhin den barrierefreien Handel innerhalb des
europäischen Binnenmarktes und erleichtert das Reisen und Einkaufen für die
Bürger_innen.

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Die EZB beschränkt sich auf ihre Kernaufgabe und ist erfolgreiche Hüterin der
Preisstabilität.

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In der Bankenunion wird der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution
Fund, SRF) zu einem funktionierenden Bail-in Mechanismus ausgebaut, in den die
Banken selbst einzahlen und dem ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

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Neben dem BIP werden zusätzliche Parameter wie Gesundheit, Bildung oder
Nachhaltigkeit zur Messung von Wohlstand und Fortschritt herangezogen. Dies
hilft bei der Planung zukunftsweisender Politik.

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Leitlinien und Maßnahmen

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Weiterentwicklung des ESM zu einem schlagkräftigen Europäischen Währungsfonds
(EWF)

22.01.2019

Alexander Hofmann:

Die Mitglieder der Eurozone müssen mit qualifizierter Mehrheit auch den Ausschluss eines Mitgliedes der Eurozone beschließen können, wenn dieses besonders gravierend und nachhaltig gegen die Vorgaben zur Wahrung der Stabilität der Eurozone verstößt.
22.01.2019

Karin Seifriedsberger:

👍👏
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Es braucht einen Mittelweg zwischen dem sturen Beharren auf der souveränen
Selbstverantwortung der Mitgliedstaaten und der weitergehenden
Vergemeinschaftung sowie zentralen Steuerung der Wirtschaftspolitik mit einem
finanziellen Lastenausgleich zwischen strukturstärkeren und -schwächeren
Mitgliedstaaten. Wir fordern die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds
(EWF) auf Grundlage des Gemeinschaftsrechts, der die Stabilität der Eurozone
gewährleistet. Mit dem Europäischen Währungsfonds (EWF) soll ein dauerhafter und
unabhängiger Rechtsnachfolger für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
geschaffen werden. Hauptziel des EWF ist die finanzielle Stabilitätshilfe für
Krisenländer im Euroraum. Als unabhängiges Gremium sorgt der EWF durch
Geldmarktgeschäfte und Emissionen am Kapitalmarkt für die Beschaffung von
Geldmitteln für in Not geratene Euro-Staaten. Die Unabhängigkeit des EWF soll
langfristig zu einer Entpolitisierung des Re-Finanzierungsprozesses für in
Zahlungsnot geratene Euro-Staaten führen. Regelmäßiger Austausch eines solchen
Europäischen Währungsfonds mit den Euro-Mitgliedstaaten über aufkommende Risiken
sollen zu proaktivem Handeln führen und den Reformprozess in Euro-Staaten mit
finanziellen Engpässen vorantreiben. Zu diesem Zwecke soll der EWF auch die
Überwachung der Verschuldungsregeln von der Europäischen Kommission übernehmen.
Verstöße gegen den Stabilitätspakt sind keine politischen Bewertungen, sondern
basieren auf Zahlen, Daten und Fakten. Eine weitere Vergemeinschaftung der
Schulden etwa durch Eurobonds kommt für NEOS nicht in Frage.

23.01.2019

Alexander Hofmann:

Um den Vorgaben und Erfordernissen für die Erhaltung der Stabilität der Eurozone die nötige Autorität zu verleihen, müsste die Möglichkeit bestehen, einen Euro-Staat, der offenbar keine Anstalten macht, mit seiner Politik zur Aufrechterhaltung der Stabilität beizutragen, aus der Eurozone auszuschließen.

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Weiterentwicklung des ESM bzw. Europäischen Währungsfonds (EWF)

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Die Stabilität der Eurozone soll durch einen Europäischen Währungsfonds (EWF)
auf Grundlage des Gemeinschaftsrechts gewährleistet werden. Mit dem Europäischen
Währungsfonds (EWF) soll ein dauerhafter und unabhängiger Rechtsnachfolger für
den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geschaffen werden. Hauptziel des
EWF ist die finanzielle Stabilitätshilfe für Krisenländer im Euroraum. Als
unabhängiges Gremium sorgt der EWF durch Geldmarktgeschäfte und Emissionen am
Kapitalmarkt für die Beschaffung von Geldmitteln für in Not geratene Euro-
Staaten. Die Unabhängigkeit des EWF soll langfristig zu einer Entpolitisierung
des Re-Finanzierungsprozesses für in Zahlungsnot geratene Euro-Staaten führen.
Regelmäßiger Austausch eines solchen Europäischen Währungsfonds mit den Euro-
Mitgliedstaaten über aufkommende Risiken sollen zu proaktivem Handeln führen und
den Reformprozess in Euro-Staaten mit finanziellen Engpässen vorantreiben.

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Kein Steuergeld für Hilfen des EWF
Private Gläubiger_innen haften direkt und eventuell zusätzlich auch über
Pensionsfonds und Lebensversicherungen für die Investments an überschuldeten
Staaten. Werden Mittel aus dem Europäischen Währungsfonds in Anspruch genommen,
sollen Staatsanleihen nicht übernommen werden können, sondern werden automatisch
verlängert. So soll sichergestellt werden, dass Hilfszahlungen für neue
Investitionen genutzt werden und nicht zur Rettung von Gläubiger_innen. Das
führt dazu, dass der EWF die Gläubiger_innen nicht mehr auslöst, wenn der
Krisenstaat seine Schulden nicht mehr tragen kann. Die Marktpreise für alte
Anleihen werden folglich fallen. Die entsprechenden Abschreibungen müssen
Gläubiger_innen bzw. Spekulant_innen tragen.

23.01.2019

Alexander Hofmann:

Wenn die Mittel des EWF nicht für die Bedienung von Staatsanleihen verwendet werden dürfen und solche Anleihen ab der Inanspruchnahme von EWF-Hilfe automatisch gestundet (verlängert) werden, so löst die EWF-Hilfe faktisch eine Staatspleite (Default-Event) aus. Das Land kann sich auf längere Sicht am Kapitalmarkt nicht mehr finanzieren. Ich frage mich, welche Funktionen der EWF dann praktisch noch hat. Zur Erhaltung der Stabilität wird er nichts mehr beitragen können. Ein Land, das am Kapitalmarkt nicht kreditwürdig ist, kann nicht Teil der Eurozone bleiben. Es muss seine Währung entweder abwerten (durch eine Währungsreform) oder es bleibt auf Unterstützung angewiesen. Der EWF soll nach der vorgeschlagenen Programmlage aber gerade eben keine monetäre Finanzierung des Staates übernehmen. Sinnvoller wäre es, ein der Krise vorgelagertes (präventives) Prozedere für einen geordneten Ausstieg des betreffenden Staates aus dem Euro vorzusehen.
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Insolvenzrecht für Staaten
Wir fordern ein Insolvenzrecht für Staaten der Eurozone, das den Mitgliedern der
Währungsunion die Möglichkeit gibt, in einem regelgeleiteten Verfahren ihre
Schuldentragfähigkeit wiederherzustellen. Dies soll im Krisenfall ungeordnete
Verfahren, Planungsunsicherheit und Fehlanreize verhindern und dazu beitragen,
die Zahlungsfähigkeit von Krisenländern schneller wiederherzustellen. Das
Staateninsolvenzrecht muss auf verbindlichen Regeln für alle Beteiligten
basieren und mit einem klaren Reformprogramm verbunden sein. Letzteres soll
ebenfalls vom EWF überwacht werden.

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Teilung der Kompetenzen der Europäischen Zentralbank (EZB)

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Wir fordern, dass sich die EZB an ihr ursprüngliches Mandat der
Währungsstabilität hält und nicht monetäre Staatsfinanzierung durch die
Hintertüre betreibt. Das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank ist die
Gewährleistung von Preisstabilität, damit die Kaufkraft der gemeinsamen Währung
erhalten bleibt. Durch die Genehmigung von Liquiditätsmittel soll eine
Inflationsrate knapp unter 2 Prozent erreicht werden. Um den Fokus der EZB
wieder stärker auf ihre Hauptaufgabe für das Euro-Währungsgebiet zu legen,
werden die Aufgaben der Bankenaufsicht und die Re-Finanzierung von Staaten mit
Finanzproblemen von der Europäischen Finanzmarktaufsicht und dem EWF ausgeführt.

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Handlungsfähiger Abwicklungsmechanismus für die Bankenunion
Wir wollen einen stringenten und handlungsfähigen Abwicklungsmechanismus bei
Bankenkrisen. Das System, dass Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt werden,
während der Nutzen dem engen Stakeholder-Kreis zugutekommt, muss der
Vergangenheit angehören. Daher fordern wir einen glaubhaften Übergang vom Bail-
out zum Bail-in. Wir sehen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf
europäischer Ebene kritisch, setzen uns aber für eine Harmonisierung der
Absicherung ein. Die Einlagensicherung muss an die nationale Kaufkraft angepasst
werden. Kleinere Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken (nach der
Definition der EZB "Less Significant Institutions") sollen von Zahlungen in den
Abwicklungsfonds ausgenommen werden.

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Bekämpfung der Steuervermeidung
Wir wollen ein einfacheres, faireres und stabileres Umfeld für Unternehmen
verwirklichen. Nur wenn es europaweit einheitliche Grundregeln gibt, kann ein
fairer und transparenter Wettbewerb stattfinden. Schlupflöcher und steuerliches
Untertauchen müssen effektiv bekämpft werden. Dafür braucht es unter anderem
eine EU-weite, effiziente Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance Directive (ATAD) bzw.
Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Diese schlägt fünf
rechtsverbindliche Maßnahmen gegen Missbrauch vor, die alle Mitgliedstaaten
gegen aggressive Steuerplanung durchsetzen müssen. Diese sind:
Hinzurechnungsbesteuerung, Switch-over Klausel, Wegzugsbesteuerung,
Hinzurechnungsmethode und Methodenwechsel.

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Fairer Steuerwettbewerb mit gleichen Vorzeichen

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Wir fordern eine einzige Steuererklärung für Unternehmen für alle ihre EU-
Aktivitäten. Dafür braucht es ein harmonisiertes System zur Berechnung der
steuerpflichtigen Gewinne von Unternehmen in der EU. Die gemeinsame
(konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (G(K)KB) bzw. Common
Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB) ist ein mächtiges Instrument zur
Bekämpfung der Steuervermeidung.

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Umsetzung der OECD-Empfehlungen und bessere Abstimmung der Steuersysteme

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Wir setzen uns für eine Harmonisierung der bilateralen
Doppelbesteuerungsabkommen von EU-Staaten ein. Zusätzlich fordern wir eine
zeitnahe Übernahme der OECD Updates in der EU mit dem Ziel eines EU-weit
einheitlichen Standardabkommens. Des Weiteren braucht es eine bessere Abstimmung
und Vereinfachung des Umsatzsteuer-Systems: Einen großen Teil der
Steuervermeidung in Europa, insbesondere im digitalen Bereich, macht die
Umsatzsteuerumgehung aus. Am besten zu lösen wäre dies durch ein generelles
Reverse-Charge-System (also der Übergang der Steuerschuld auf den
Leistungsempfänger) für die Abfuhr der Umsatzsteuer zwischen inländischen
Unternehmen sowie entsprechendes Reverse-Charge-System auf europäischer Ebene.
Langfristiges Ziel ist, dass nur mehr der/die Letzte in der Wertschöpfungskette
die Umsatzsteuer deklariert und abführt.

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Wirtschaftswachstum neu messen
Wir stehen für neue Maßeinheiten zur Bewertung des wirtschaftlichen Erfolgs von
alternativen Kennzahlen zur Messung des Wohlstandes. Alternative zusätzliche
Indikatoren umfassen beispielsweise Daten zu Gesundheit, Bildung, Zufriedenheit.
Damit können wir Wohlstand und Lebensqualität besser abbilden. Wir fordern
daher, dass entsprechende Parameter als Beilage zum BIP in den entsprechenden
Länderberichten der EU-Kommission stärker zum Ausdruck kommen.

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Außenpolitik: Europa als selbstbewusster
globaler Akteur

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Herausforderung

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Die Europäische Union steht als globaler Akteur unter dem Druck nationalistisch
und rücksichtslos agierender Mächte wie den USA, China und Russland. Vielerorts
zeichnet sich ein Trend zu einer illiberalen Welt ab. Wir beobachten eine Abkehr
vom Multilateralismus und einer internationalen Rechtsordnung und ihren Ersatz
durch reine Machtpolitik. Die EU agiert nach wie vor nicht einheitlich und hat
so diesem Trend wenig entgegenzusetzen.

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Das Engagement großer handelspolitischer Mächte für eine Handelspolitik mit
hohen Standards geht zurück. Vielmehr wird der Abschluss stabiler und
transparenter Handelsabkommen oft von nationalistischer, protektionistischer
Politik blockiert. Das macht die EU etwa im Fall von Handelskriegen verwundbar.

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In der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) sind die EU-Mitgliedstaaten zwar
weltweit der größte Geldgeber, doch die bilateralen Maßnahmen sind nicht
aufeinander abgestimmt. Sie werden von Partikularinteressen gesteuert und die
Beiträge sinken.

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Rüstungsexporte in Drittstaaten werfen für die europäische Gemeinschaft
regelmäßig schwierige ethische Fragen auf. Gleich mehrere EU-Staaten befinden
sich in der Liste der größten Waffenexporteure der Welt. EU-Staaten exportieren
nach wie vor in Staaten mit problematischer Haltung zu Menschenrechten und an
autoritäre Systeme, von denen einige auch in gewaltsame Konflikte involviert
sind. Die Rüstungsexportkontrolle auf europäischer Ebene gewährleistet in ihrer
gegenwärtigen Form weder, dass diese Exporte mit den europäischen Werten im
Einklang sind, noch sorgen sie innereuropäisch für gleiche
Wettbewerbsvoraussetzungen.

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Trotz zahlreicher Bemühungen der Europäischen Union gibt es weiterhin in vielen
Staaten des Westbalkans große Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit, dem Kampf
gegen Korruption und organisiertem Verbrechen. Gleichzeitig ist die
Arbeitslosigkeit, besonders unter Jugendlichen, hoch. Die Region wird zunehmend
zum Spielball anderer geopolitischer Mächte und ist anfällig für radikales
Gedankengut und politische Hoffnungslosigkeit.

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Die Türkei – lange ein verlässlicher Partner in Sachen Handel und Sicherheit –
wendete sich in den letzten Jahren von europäischen Werten ab. Der systematische
Kampf gegen liberales Gedankengut, gegen die Meinungs- und Pressefreiheit,
schließt derzeit einen Beitritt der Türkei zur EU aus.

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Durch die Entscheidung der Briten für den Austritt aus der EU ist Großbritannien
innenpolitisch ins Chaos geschlittert. Die Gestaltung eines zukünftigen
Verhältnisses zwischen den Briten und der Union gestaltet sich schwierig. Zudem
wird bei der Außen- und Sicherheitspolitik die Stimme der Briten fehlen.

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Vision

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Europa ist ein selbstbewusster globaler Akteur, der die europäische Souveränität
verteidigt, statt die nationale. Europa bleibt im Umgang mit allen
internationalen Partnern seinen Werten treu und spricht mit einer einzigen
starken Stimme nach außen. Europa bemüht sich fortwährend um die Stärkung des
internationalen Rechts, der internationalen Institutionen und der multilateralen
Zusammenarbeit, um so zielorientiert zur Lösung ökologischer, wirtschaftlicher
und sozialer Probleme beitragen zu können.

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Europa stärkt den offenen und regelbasierten Handel weiter und hält durch den
dadurch gewonnen Einfluss globale Standards bei Produktqualität, Umweltschutz
und sozialen Rechten hoch. Wachstumschancen durch Freihandel werden genutzt und
weitere Investitionen angezogen. Der von der Europäischen Union betriebene
wertebasierte Freihandel schafft Wohlstand und fördert Fortschritt und
firedliches Zusammenleben in der europäischen Nachbarschaft und der ganzen Welt.
Die WTO wird weiterentwickelt, denn wirtschaftlich stärker verflochtene Länder
führen selten Krieg gegeneinander.

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Die Entwicklungszusammenarbeit erfolgt gemeinschaftlich. Durch gezielte Projekte
können echte Fortschritte bei der Bekämpfung von Armut und der Schaffung von
Perspektiven in den EU-Partnerländern gemacht werden. Ein verstärkter Fokus auf
die bestehenden Exportgüter dieser, insbesondere afrikanische Länder, kann ihre
Exporte in die Europäische Union um ein Vielfaches erhöhen, was zum Beispiel
Millionen von Bauern und Bäuerinnen und in der Textilbranche tätigen Menschen
erhöhte Einkommen verschafft.

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00

In ihrer Nachbarschaft investiert die Europäische Union in stabile
Partnerschaften und eine starke Zivilgesellschaft. Ein
Städtepartnerschaftsprojekt zwischen europäischen und afrikanischen Städten ist
Leuchtturm eines gelungenen Austausches. Am Westbalkan werden mit der
Unterstützung von Infrastrukturprojekten europäische Investitionen
vorangetrieben und der Weg für nachhaltige Arbeitsplätze geebnet. Dies gibt auch
Anstoß für weitere rechtsstaatliche Reformen. Die Europäische Union hat mit
Großbritannien und der Türkei unterschiedliche, stabile Partnerschaften abseits
der Vollmitgliedschaft aufgebaut.

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Leitlinien und Maßnahmen

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Echte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

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Die Außenpolitik der Europäischen Union und damit der/die Hohe Vertreter_in
verdient echten Entscheidungsspielraum und die Unterstützung aller
Mitgliedstaaten. Er/Sie soll ein/e echte/r Außenminister_in für die EU werden.
Die Union soll ihre 2016 entschiedene klare wertebasierte Europäische
Globalstrategie bedienen, anstatt 28 (bald 27) nationalstaatliche
Partikularinteressen. Dazu muss auch das Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der
Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) abgeschafft werden.
Stattdessen soll per qualifizierter Mehrheit entschieden werden (55 Prozent der
Mitgliedstaaten und 65 Prozent der Einwohner_innen). Als Zwischenschritt wäre es
denkbar, die Anwendung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der GASP/GSVP
zumindest einzuschränken.

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Wertebasierter Freihandel

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Offener, wertebasierter und freier Handel mit möglichst vielen Staaten weltweit
fördert den Wohlstand Europas und jenen unserer Handelspartner. Damit alle davon
profitieren können, sind klare Regeln notwendig. Transparente Abkommen mit
effektiven Schlichtungsverfahren sind die einzige Antwort auf die Willkür
unberechenbarer politischer Führungspersönlichkeiten und die Gefahr von
Handelskriegen. Wir setzen uns für den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen
und die regelkonforme Implementierung bereits abgeschlossener Verträge ein.
Gleichzeitig wollen wir die Diskussion um solche Abkommen von einer
polarisierten Angstdebatte zurück zu einem faktenbasierten politischen Diskurs
führen.

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Vergemeinschaftung der finanziellen Mittel für die Entwicklungspolitik

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Öffentliche Entwicklungshilfeleistungen sind die Grundlage dafür, in
Partnerländern systemische Veränderungen und den Aufbau von nachhaltigen
Strukturen zu erzielen. Wir sind für eine Vergemeinschaftung der finanziellen
Mittel der Entwicklungszusammenarbeit auf europäischer Ebene. Damit können wir
einen effizienten und kompetenten Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen
und zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen und
zugleich Partikularinteressen effektiv entgegenwirken. Die Fachkompetenzen der
Mitgliedstaaten in den jeweiligen Sektoren sollen so effizienter unterstützt und
weiterentwickelt werden, damit diese die gemeinsame EZA der EU effektiv umsetzen
können. Alle Agenden und Mittel der EZA sollen in einer EU-
Implementierungsagentur zusammengefasst werden, um einen effizienten Einsatz der
Mittel mit der fachkundigen Expertise der einzelnen Mitgliedstaaten zu
gewährleisten.

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Bildung im Fokus der Investitionen in Partnerstaaten

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Wir fordern einen verstärkten Fokus auf Bildungsinvestitionen in den
Partnerstaaten. Europäischen Unternehmen kommt insbesondere bei Vorhaben im
Bereich der Berufsbildung eine wichtige Katalysatorfunktion zu. Um
nachfrageorientierte Ausbildungsmodelle aufsetzen zu können, müssen europäische
Unternehmen und lokale Verbände als Bildungspartner mobilisiert werden. Ein
besonderer Fokus soll auf die Beitrittskandidaten gelegt werden, wobei der
Ansatz auch als Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten dienen
soll.

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1000 Städtepartnerschaften für Europa & Afrika

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Städte überall auf der Welt stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Es geht um
Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Verkehrsplanung, effiziente Verwaltung,
Krankenhäuser, Schulen, Sicherheit und vieles mehr. Europäische Städte sollen
ihre Expertise und ihre Erfahrungen weitergeben. Sie können so gemeinsam mit der
Europäischen Union direkt vor Ort ihren Beitrag dafür leisten, dass sich Städte
in Schwellen- und Entwicklungsländern entwickeln und funktionierende Märkte
entstehen können. Wir fordern 1000 Partnerstädte für Europa, von Tallinn über
Wels bis Málaga und Thessaloniki und auf der anderen Seite des Mittelmeers von
Casablanca über Tripolis bis Asmara in Eritrea. Die Partnerschaft soll sich
unterstützt vom europäischen Ausschuss der Regionen auf die Expertise der
jeweiligen Städte konzentrieren, um hier maximalen Fortschritt zu erzielen.

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Unterstützung der Einrichtung von Sonderentwicklungszonen entlang der
Migrationsrouten

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Flucht und Migration finden überwiegend zwischen benachbarten
Entwicklungsländern mit begrenzten Aufnahmekapazitäten und wirtschaftlichen
Möglichkeiten statt. Deshalb muss die Europäische Union besonders diese
Aufnahmegesellschaften unterstützen. Wir setzen uns für die Einrichtung von
Sonderentwicklungszonen nach den Konzepten anerkannter Expert_innen in diesem
Bereich ein. Dort sollen der Arbeitsmarkt und das Sozialsystem für Flüchtlinge
und Migrant_innen voll geöffnet sein. Im Gegenzug räumt die EU von dort
stammenden Produkten einen erleichterten Zugang zum EU-Markt ein. Dadurch sollen
neue Lebensräume entlang der Migrationsrouten geschaffen und die wachsenden
Städte gefördert werden. Wenn man mehrere solche Zonen über verschiedene
afrikanische Länder verteilt, können dort Millionen von Menschen vernünftig
leben. Mögliche Standorte wären etwa zwischen Somalia und Kenia, in Libyen,
Westafrika und entlang der Migrationsrouten.

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An der Gemeinsamen Außenpolitik orientierte Rüstungsexportkontrolle

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Auf europäischer Ebene besteht kein einheitliches System der
Rüstungsexportkontrolle. Zwar sind 26 EU-Staaten Mitglieder des Wassenaar-
Abkommens für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und
doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien, doch ist dieses nicht bindend.
Einige EU-Staaten haben strenge Regeln für den Waffenexport, andere eher laxe.
Das führt zu ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen auf dem innereuropäischen
Rüstungsmarkt, aber auch zu intransparenten Entscheidungen und einem
uneinheitlichen Agieren nach außen. Wir fordern eine einheitliche und bindende
Lösung zur Kontrolle von Waffenexporten und doppelverwendungsfähigen Gütern, die
sich an den Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik orientiert
und an Kriterien wie politischer Stabilität des importierenden Staates, Achtung
der Menschenrechte und daran, ob ein Staat in eine kriegerische
Auseinandersetzung involviert ist.

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Infrastrukturoffensive für den Westbalkan

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Das Beibehalten der Beitrittsperspektive für die Staaten des Westbalkans, wie in
der Westbalkanstrategie der Europäischen Kommission festgelegt, ist ein
zentraler Punkt bei der Weiterentwicklung der Beziehungen der EU mit dieser für
uns so wichtigen Region. Die Europäische Union ist der größte Investor und
Handelspartner der Westbalkanstaaten. Damit diese schneller an uns heranrücken,
die EU-Investments abgesichert werden und der Markt für weitere Investitionen
geöffnet wird, um Arbeitsplätze zu schaffen, braucht es eine
Infrastrukturoffensive. Diese beinhaltet einen massiven Ausbau des Straßen-,
Schienen-, Strom- und Telekommunikationsnetzes (Glasfaser) sowie sauberer
Energieformen. Das ist zwar sehr kostspielig, bringt aber in der Nachbarschaft
der Europäischen Union auf lange Sicht mehr als Entwicklungsprojekte und
Symptombekämpfung im Sicherheitsbereich. Um ein gutes Umfeld für europäische
Investments und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu gestalten, braucht es
eine verlässliche Infrastruktur.

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Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

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Während die Türkei bereits seit den 90er Jahren über Kandidatenstatus für die
Aufnahme in die Europäische Union verfügt, haben sich nicht nur ihre Chancen für
einen Beitritt verflüchtigt, sondern offenbar auch ihr Interesse daran. Die
türkische Regierung unterdrückt und inhaftiert Intellektuelle und
Journalist_innen, Oppositionelle und andere Gegner des Erdogan-Regimes. Sie
schränkt Minderheitenrechte ein und führt Krieg gegen die liberale Demokratie.
Wenn Europa sich selbst ernst nimmt, kann es darauf nur eine Antwort geben: den
Abbruch der Beitrittsverhandlungen. Ungeachtet dessen muss Europa weiterhin auf
Unterstützung von und Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen setzen,
die sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei einsetzen.

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Klare europäische Linie bezüglich Russland

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Wir wollen ein unverzügliches Ende der Gewalt in der Ostukraine und der
völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim sowie den Wiederaufbau einer
vertrauensvollen Beziehung zu Russland. Für uns sind die Prinzipien des
Völkerrechts und der Menschenrechte in der europäischen Friedensordnung nicht
verhandelbar. Daher stehen wir ausdrücklich zu den von der EU verhängten
Sanktionen. Bei einem substanziellen Einlenken Russlands können sie gelockert
oder aufgehoben werden. Wir müssen in die Medienkompetenz der Bürger_innen
investieren, damit diese die demokratiegefährdende Propaganda von Seiten
Russlands erkennen können. Gleichzeitig bleiben wir mit Russland wirtschaftlich,
kulturell und politisch eng verbunden und wollen Gesprächskanäle offenhalten.
Dazu fordern wir die Aufhebung der Visumspflicht für russische Schüler_innen und
Studierende sowie aktivere Bewerbung von Schüler_innen- und
Studierendenaustauschprogrammen zwischen Russland und der EU und die
Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

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Beziehungsneustart mit Großbritannien

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Europa muss aus der desaströsen Entwicklung des Brexit seine Lehren ziehen und
in jedem Falle verhindern, dass so etwas jemals wieder passiert. Großbritannien
für einen erneuten Beitritt rechtlich die Türen offenstehen. Die Union muss
weiterhin eine ausgestreckte Hand in Richtung unserer britischen Freund_innen
halten und die größtmögliche Nähe zur EU anstreben. Großbritannien ist und
bleibt ein europäischer Staat, der die europäischen Werte im Herzen trägt und
europäische Diplomatie über Jahrhunderte maßgeblich mitgestaltet hat und hat
somit einen Platz in der Europäischen Union. Das soll unser Ziel sein.

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Asyl und Migration: Nachhaltige Lösungen für
globale Migration

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Herausforderung

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Die Union geriet in den letzten Jahren durch Fluchtbewegungen aus Krisengebieten
und größeren Migrationsbewegungen aus ökonomischen Gründen vermehrt unter Druck.
Die Mitgliedstaaten reagierten mit unkoordinierten Einzelmaßnahmen anstatt mit
einer gemeinsamen europäischen Strategie. Irreguläre Migrant_innen vermischen
sich mit Schutzsuchenden und stellen Asylanträge in europäischen Staaten. In
Italien, für viele das Land, durch das sie in die EU einreisen, warten
Asylwerber_innen in der Folge mindestens zwei Jahre auf eine erstinstanzliche
Entscheidung und weitere zwei Jahre für eine Entscheidung im Berufungsverfahren.
Auch in Österreich sind lange Verfahrensdauern keine Seltenheit. In der Regel
bleibt fast jede_r, der/die nach Europa gelangt, hier, denn es bestehen nach wie
vor nur mit wenigen der Top-Herkunftsstaaten verlässliche Rücknahmeabkommen.

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Für den Asylbereich sieht das Dublin-System vor, dass grundsätzlich jener Staat
für Asylanträge zuständig ist, in dem Schutzsuchende erstmals EU-Boden betreten
haben. Diese Regel belastet die EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, wie etwa
Italien, Spanien oder Griechenland, überproportional. Ein kooperatives System
der gerechten Verteilung von Schutzberechtigten auf die EU-Staaten scheitert
bisher an Blockaden durch einige Mitgliedstaaten.

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Die im Jahr 2018 aufgekommenen Vorschläge über Aufnahmezentren in Drittstaaten
verkomplizierten die Debatte zunehmend. Es besteht keinerlei Konsens darüber, wo
solche Aufnahmezentren für Schutzsuchende eingerichtet werden könnten, denn kein
Drittstaat ist bisher damit einverstanden. Gleichzeitig gibt es keinen
realistischen Vorschlag dazu, wie solche Konzepte völker- und
menschenrechtskonform umgesetzt werden könnten.

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Die Union ist gefordert, eine Asyl- und Migrationspolitik zu betreiben, die
nachhaltig ist und rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie menschenrechtlichen
Normen gerecht wird. Nicht jede/r, der/die das möchte, kann uneingeschränkt in
Europa einreisen und hier leben. Es braucht klare Regeln und
Steuerungsmechanismen für die Migrationsbewegungen der Gegenwart und der
Zukunft. Parallel gilt es, die Personenfreizügigkeit (Reisefreiheit) innerhalb
der europäischen Union für Unionsbürger_innen zu garantieren. Unkontrollierte
Grenzübertritte und Binnenwanderungen von Schutzsuchenden müssen unterbunden
werden.

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Gleichzeitig gelangen jedes Jahr doppelt so viele Arbeitsmigrant_innen,
Saisonarbeiter_innen, Student_innen, Wissenschaftler_innen und Personen, die
durch Familienzusammenführung einreisen, legal in die Europäische Union wie
irreguläre Migrant_innen. Die Union erreicht laut OECD nach wie vor nicht
annähernd ihr volles Potenzial, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen. Nur etwas
über 25 Prozent der Einwander_innen verfügen über Hochschulbildung. Eine
bedarfsorientierte Steuerung der Arbeitsmigration konnte bislang weder auf EU-
noch auf nationaler Ebene zufriedenstellend organisiert werden. Reformen für die
Blue Card scheitern bisher an den Mitgliedstaaten.

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Die lösungsorientierte Debatte in den Politikfeldern Asyl, Migration und
Integration versinkt zunehmend in einem emotional aufgeladenen Populismus, der
nicht an Lösungen interessiert ist, sondern daran, aus den Problemlagen
politisches Kapital zu schlagen. Angst und Angstmache werden zum politischen und
medialen Geschäftsmodell. Die Spaltung der Gesellschaft wird bewusst in Kauf
genommen und vorangetrieben.

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Vision

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Die Europäische Union ist stolz auf ihre lange Tradition in der Aufnahme von
Schutzsuchenden, die nicht zuletzt auch von den Fluchterfahrungen der
europäischen Bevölkerung vor Krieg und Verfolgung durch die totalitären Systeme
des 20. Jahrhunderts tief geprägt ist. Sie begegnet gegenwärtigen und künftigen
Herausforderungen in diesem Bereich mit Solidarität und Vernunft. Das
Asylantragsrecht nach Maßgabe der Genfer Konvention und der EU-Grundrechtecharta
auf europäischem Territorium ist ein Recht, das in der Europäischen Union fix
besteht. Die Union bekennt sich zum UN-Flüchtlingspakt.

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Die Union verfügt über ein gemeinsames Asylsystem mit einheitlichen Standards.
Eine EU-Asylbehörde verwaltet nach einer Grundabklärung in Aufnahmezentren an
der EU-Außengrenze dezentral die Verfahren von Antragstellung bis zur
Entscheidung in den Mitgliedstaaten. Rasche und qualitätsvolle Verfahren sorgen
für Rechtssicherheit und die Einhaltung von völker- und menschenrechtlichen
Verpflichtungen. Personen mit negativem Asylbescheid werden sofort in die
Herkunftsländer zurückgeschickt. Frontex wurde besser ausgestattet und ihr
Mandat der Aufgabe entsprechend erweitert. Gleichzeitig sorgen Schutzzentren in
den Top-Herkunftsstaaten und in allen Staaten entlang den Migrationsrouten
dafür, dass Menschen vor Verfolgung sicher sind und dennoch in ihrer
Herkunftsregion bleiben können.

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Durch legale Migrationsmöglichkeiten können ausgebildete Fachkräfte und
potentielle Arbeitskräfte in Mangelberufen nach Europa gelangen. Die Union setzt
Maßnahmen um, die einen Brain-Drain in den Herkunftsstaaten verhindern. Durch
ein System von Anreizen werden Fachkräfte ermutigt, nach Ausbildung und
gewonnener Arbeitserfahrung in Europa ihre Kenntnisse auch in ihren
Herkunftsländern einzusetzen.

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Leitlinien und Maßnahmen

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Koalition der Entschlossenen

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Wir fordern zeitnahe Lösungen bis es zu einer unionsweiten Realisierung eines
gemeinsamen Asylsystems und einheitlichen Bestimmungen für Rückführungen kommt.
Deshalb soll eine Koalition von entschlossenen Staaten unter Beteiligung
Österreichs voran gehen und ein gemeinsames Asylsystem einführen sowie auf
konsequente und zeitnahe Umsetzung von bereits vorhandenen
Kommissionsvorschlägen drängen. Zudem fordern wir eine verstärkte Teilnahme
aller Mitgliedstaaten an freiwilligen Resettlement-Programmen in Zusammenarbeit
mit dem UNHCR.

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Rasche Umsetzung der Kommissionsvorschläge zur Reform des europäischen
Asylsystems

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Das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission stellt ein dringend benötigtes
Update der aktuellen EU-Rechtslage auf dem Gebiet der Asylpolitik dar und sollte
als erster Schritt so schnell wie möglich umgesetzt werden. Diese im Sommer 2016
vorgelegten sieben Gesetzesvorschläge beinhalten eine umfassende Reform des
europäischen Asylsystems. Sie verfolgen die Ziele, die Aufnahmestandards und
Verfahrensvorschriften zu harmonisieren, europäische Verfahren auf
internationalen Schutz einheitlich, effizient und fair zu gestalten. Außerdem
soll die Aufteilung von Asylwerber_innen solidarischer erfolgen und
Binnenmigration gestoppt werden. So ist darin etwa auch ein einheitlicher
Arbeitsmarktzugang nach sechs Monaten sowie eine Residenzpflicht für
Asylwerber_innen vorgesehen. Schutzsuchenden muss es möglich sein, einer
beruflichen Tätigkeit nachzugehen, denn zentraler Schlüssel zur erfolgreichen
Integration ist Beschäftigung.

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Gemeinsame europäische Asylbehörde mit Grundabklärung an der EU-Außengrenze

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  • ÄA3HA1

Künftige Herausforderungen können nur mit einem gemeinsamen EU-Asylsystem
nachhaltig gelöst werden. Die Schaffung einer europäischen Asylbehörde sorgt
dafür, dass die Standards und Kriterien für die Gewährung von internationalem
Schutz einheitlich sind. Dies bedeutet, dass anstelle der nationalen
Asylbehörden eine europaweite Behörde für das Verfahren von der Antragstellung
bis zur Entscheidung zuständig ist. In Aufnahmezentren an der EU-Außengrenze
soll eine Grundabklärung durchgeführt werden: Schutzsuchende mit hoher
Bleibewahrscheinlichkeit (z.B. aus Kriegsregionen) werden auf die
Mitgliedstaaten verteilt; jene, die aus sicheren Drittstaaten kommen und keinen
Asylgrund glaubhaft machen können, werden in die Herkunftsländer zurückgeführt.

Änderungsantrag ÄA3HA1

, gestellt von: Ronald Pohoryles
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

Künftige Herausforderungen können nur mit einem gemeinsamen EU-Asylsystem nachhaltig gelöst werden. Die Schaffung einer europäischen Asylbehörde sorgt dafür, dass die Standards und Kriterien für die Gewährung von internationalem Schutz einheitlich sind. Dies bedeutet, dass anstelle der nationalen Asylbehörden eine europaweite Behörde für das Verfahren von der Antragstellung bis zur Entscheidung zuständig ist. In Aufnahmezentren an der EU-Außengrenze soll eine Grundabklärung durchgeführt werden: Schutzsuchende mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (z.B. aus Kriegsregionen) werden auf die Mitgliedstaaten verteilt; jene, die aus sicheren Drittstaaten kommen und keinen Asylgrund glaubhaft machen können, werden in die Herkunftsländer zurückgeführt.Letzteren soll aber Recht auf Berufung zugestanden werden. Ebenso ist zu überprüfen, ob die Zuerkennung eines humanitären Bleiberechts möglich oder sogar geboten ist. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung der Liste der sicheren Drittstaaten notwendig.

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Nach positiver Grundabklärung werden die Schutzsuchenden zunächst auf Basis von
freiwillig zur Verfügung gestellten Resettlement-Kontingenten auf die
Mitgliedstaaten verteilt. Sollten diese in Zeiten mit hohen Antragszahlen nicht
ausreichen, tritt automatisch ein Entlastungsschlüssel zur verpflichtenden
Aufteilung in Kraft. Dieser wird anhand von BIP, Bevölkerung und bisher
erbrachten Leistungen in Bezug auf Asylwerber_innen berechnet, um
Mitgliedstaaten, die bereits viele Personen aufgenommen haben, zu entlasten. Die
Weigerung sich an solch einem gemeinsamen Asylsystem zu beteiligen, kann neben
monetären Konsequenzen den Ausschluss aus dem Schengenraum zur Folge haben
(Schengen 2.0).

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Rasche Verfahren und konsequente Rückführungen

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  • ÄA3HA1

In den Mitgliedstaaten sollen rasche und qualitätsvolle Verfahren durch die
Außenstellen der gemeinsamen europäischen Asylbehörde für Rechtssicherheit und
die Einhaltung von völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen sorgen. Die
maximale Dauer bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung soll 180 Tage betragen.
Bis zur Realisierung der EU-Asylbehörde werden die Verfahren nach einheitlichen
europarechtlichen Standards von den Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt.
Ein negativer Asylbescheid bedeutet: entschlossene Rückführung in die
Herkunftsländer. Wer kein Recht hat zu bleiben, hat die Pflicht zu gehen. Dies
soll durch die konsequente Anordnung der Schubhaft, Förderung der freiwilligen
Rückkehr, sowie den Ausbau von Rückkehrprogrammen erreicht werden.

Änderungsantrag ÄA3HA1

, gestellt von: Ronald Pohoryles
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

In den Mitgliedstaaten sollen rasche und qualitätsvolle Verfahren durch die Außenstellen der gemeinsamen europäischen Asylbehörde für Rechtssicherheit und die Einhaltung von völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen sorgen. Die maximale Dauer bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung soll 180 Tage betragen. Bis zur Realisierung der EU-Asylbehörde werden die Verfahren nach einheitlichen europarechtlichen Standards von den Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt. Ein negativer Asylbescheid bedeutet: entschlossene Rückführung in die Herkunftsländer. Wer kein Recht hat zu bleiben, hat die Pflicht zu gehen. Dies soll durch die konsequente Anordnung der Schubhaft, Förderung der freiwilligen Rückkehr,Ein negativer Asylbescheid hat eine entschlossene Rückführung in die Herkunftsländer zur
Folge, sofern es sich um einen sicheren Drittstaat handelt und kein Grund für ein humanitäres
Bleiberecht besteht. Dies soll durch die Förderung der freiwilligen Rückkehr
sowie den Ausbau von Rückkehrprogrammen erreicht werden.

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  • ÄA3HA1

Die EU muss sofort und konsequent den Ausbau von Rückführungsabkommen mit den
wichtigsten Herkunftsländern verstärken. Um deren Abschluss zu ermöglichen,
sollte die Union je nach Verhandlungslage und Erfolgsaussicht Anreize (wie z.B.
Entwicklungshilfezahlungen, verstärkte Wirtschaftskooperationen, Kontingente für
legale Migration in Form von Arbeitsvisa oder Stipendien) bzw. Druckmittel (wie
z.B. eine strengere Visapolitik) einsetzen. So wird eine gezielte und
kontrollierte Migration und die Einhaltung von völker- und menschenrechtlichen
Verpflichtungen gewährleistet.

Änderungsantrag ÄA3HA1

, gestellt von: Ronald Pohoryles
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

Die EU muss sofort und konsequent den Ausbau von Rückführungsabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern verstärken sofern es sich um sichere Drittstaaten handelt. Um deren Abschluss zu ermöglichen, sollte die Union je nach Verhandlungslage und Erfolgsaussicht Anreize (wie z.B. Entwicklungshilfezahlungen, verstärkte Wirtschaftskooperationen, Kontingente für legale Migration in Form von Arbeitsvisa oder Stipendien) bzw. Druckmittel (wie z.B. eine strengere Visapolitik) einsetzen. So wird eine gezielte und kontrollierte Migration und die Einhaltung von völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen gewährleistet.

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Schutzzentren entlang der Hauptmigrationsrouten

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Menschen, die sich, aus welchem Grund auch immer, aus ihrem Heimatland auf den
Weg machen, muss die Möglichkeit auf Schutz vor Verfolgung und eine
menschenwürdige Unterbringung gegeben werden. Daher fordern wir vom UNHCR und
der Internationalen Organisation für Migration (IOM) betriebene Schutzzentren in
den Top-Herkunftsstaaten und in allen Staaten entlang der Hauptmigrationsrouten,
damit Menschen dort sicher sind. Gleichzeitig soll es in diesen Zentren die
Möglichkeit geben, Menschen in ihre Herkunftsstaaten rückzuführen, wie dies
bereits jetzt von der IOM gemacht wird. Asylanträge können dort keine gestellt
werden. Auf diese Weise entsteht in den Staaten Nordafrikas kein großer
Migrationsdruck mehr und Länder entlang der Migrationsrouten werden entlastet.

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→ Fluchtursachenbekämpfung siehe Außenpolitik-Kapitel

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Verbesserung des Außengrenzschutzes

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Europa braucht eine echte Grenzschutzbehörde, wie dies zum Teil im am 12.
September 2018 veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission vorgeschlagen wird.
Frontex braucht eigene Mittel (zur Land-, Luft-, und Seeüberwachung), mit denen
der Grenzschutz organisiert wird. Wenn das Frontex-Mandat in diesem Sinne
erweitert wird, muss gleichzeitig die Dublin-Neuverordnung, ein europäisches
Asylsystem und die Zukunft des Schengenraums diskutiert und entschieden werden.
Der Entwurf der neuen Frontex Verordnung fordert konsequenterweise, dass Frontex
in Drittstaaten aktiv werden kann und diese Länder auch (etwa am Westbalkan) bei
Rückführungen unterstützen kann. Diesen Staaten fehlen oft z.B. Flugzeuge,
Menschenrechtsexpert_innen, etc., um Rückführungen durchzuführen. Für den Ausbau
der Kooperation mit Drittstaaten braucht es verlässliche Abkommen.

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Rückkehr- und Chancenprogramme für Menschen mit subsidiärem Schutz sowie
Vermeidung von Brain-Drain

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Viele Menschen fliehen heute nicht aufgrund von persönlicher Verfolgung, sondern
vor Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts. Diese Menschen erhalten in der
Regel subsidiären Schutz, der grundsätzlich über einzelne Verlängerungen nur für
die Dauer des Konflikts gewährt wird. Viele dieser Flüchtlinge haben in EU-
Mitgliedstaaten vertiefende Ausbildungen abgeschlossen und Wissen gewonnen, das
im Rahmen des Wiederaufbaus dringend benötigt wird. Schutzsuchenden, die bereit
sind, am Ende eines Konflikts für eine Dauer von zwei Jahren freiwillig in ihr
Herkunftsland zurückzukehren, sollen dafür anschließend erleichterte Arbeits-
und Aufenthaltsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten gewährt werden. Ähnliche
Programme soll es für jene Menschen geben, die aufgrund eines akuten
Arbeitskräftemangels legal nach Österreich bzw. in die EU immigrieren. Auch hier
soll eine erleichterte Arbeitserlaubnis mit einer Bereitschaft, das gewonnene
Fachwissen anschließend im Heimatstaat zu nützen, verbunden werden. Bildung und
Know-How sind für uns die stärkste Wirtschafts- und Entwicklungshilfe.

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Evaluierung und Reform der Blue Card

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Die EU braucht nicht nur hochqualifizierte Facharbeiter, sondern auch andere
Schlüsselkräfte, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher ist es
notwendig, die europäische Blue Card zu reformieren und zu erweitern. Damit
können wir ein effizientes System erfolgreicher Arbeitsmigration für ganz Europa
schaffen. Es braucht einheitliche Kriterien, Standards und Regeln in allen
Mitgliedstaaten sowie eine gemeinsame Analyse, wie viele Fachkräfte in welchem
Zeitraum und in welchen Branchen und Mitgliedstaaten notwendig sind (EURES
stärken). Die Kriterien für eine Blue Card müssen transparent und leicht
zugänglich sein (etwa ein Online-Register für in Frage kommende Berufe und
Qualifikationen). Durch die Blue Card soll Zugang für qualifizierte
Arbeitskräfte zum gesamten europäischen Arbeitsmarkt geschaffen werden und auch
die Mobilität innerhalb der EU erleichtert werden.

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Sicherheit und Verteidigung: Ein starkes Europa,
das seine Bevölkerung gemeinsam schützt

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Herausforderung

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Spätestens seit der Krim-Krise und der Wende zur „America First“-Außenpolitik
ist Europa mit neuen sicherheitspolitischen Fragestellungen konfrontiert. Es
entstanden neue Gelegenheiten für andere globale Großmächte, sich (über-
)regionale Vormachtstellungen zu sichern. Partnerschaften, die über Jahrzehnte
stabil bestanden haben, verlieren an Verlässlichkeit. Die neue geopolitisch-
militärische Relevanz Chinas und die Spannungen zwischen Russland und den USA
bzw. der EU haben die außen- und sicherheitspolitischen Anforderungen an Europa
dramatisch erhöht. Andere Mächte, die Europa nicht nur wohlgesinnt sind, haben
gelernt, die europäischen Schwächen schnell zu erkennen und zu ihrem eigenen
Vorteil zu nutzen.

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Für Europa ist es in diesem internationalen Umfeld von größter Bedeutung, in
Verteidigungs- und Sicherheitsfragen näher zusammenzurücken. Mangelnder
politischer Wille, nationale Engstirnigkeit und wenig praktikable
Entscheidungsstrukturen verunmöglichen schnelle Reaktionen der EU. Die
europäischen Staaten – auch Österreich – müssen sich darüber klar werden, wie
viel Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik notwendig ist und welchen
Beitrag sie zur europäischen Verteidigungsarchitektur leisten wollen. Die EU-
Staaten haben zusammen die zweithöchsten militärischen Ausgaben weltweit.
Mangelnde europäische Kooperation belastet nationale Budgets und erbringt nur
einen Bruchteil an möglicher Effektivität: 80 Prozent der Beschaffung und 90
Prozent der Forschung und Entwicklung erfolgen auf nationalstaatlicher Ebene.
Damit drohen wichtige Zukunftsfragen in den Hintergrund zu geraten. Der
militärischen Effizienzsteigerung stehen also immer noch zu geringe
Interoperabilität, wenig Zusammenwachsen der Verteidigungsinfrastruktur, bei der
Ausrüstung und Mobilität entgegen. In Europa gibt es zum Beispiel 20
Flugzeugtypen, in den USA nur sechs. Europas Zugang ist teurer, umständlicher
und erschwert Kooperation unter den Mitgliedstaaten. Auch beim Thema Künstliche
Intelligenz hinkt Europa in Fragen der Regulierung dem Fortschritt hinterher.

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In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Europäer_innen Opfer von
Terrorismus und extremistischen Attacken. Immer enger verweben sich Netzwerke
organisierter Kriminalität mit dschihadistischen und anderen radikalen,
gewaltbereiten Gruppierungen. Gleichzeitig häufen sich Fälle von
nationalistischer, rassistischer und religiös motivierter Gewalt, die eine
Gefahr für das friedliche Zusammenleben von allen in Europa lebenden Menschen
darstellen.

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Im Bereich des organisierten Verbrechens sind Cybercrimes aller Art, sowie
Menschen-, Drogen- und Waffenschmuggel auf dem Vormarsch. Zudem häufen sich
Geldwäsche, Dokumentenfälschung und Umweltverbrechen.

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Die schnelle Vervielfältigung bestimmter Bedrohungen verlangt nach weiteren
Integrationsschritten im Sicherheitsbereich. Die Herausforderung besteht darin,
nicht nur Daten zu sammeln, sondern diese auch effektiv zu analysieren, an
relevante Organe zu verteilen, Risiken vorherzusehen und schnell zu reagieren.

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Die durch mangelnde Kooperation innerhalb der EU bedingte Anfälligkeit für
hybride Bedrohungen gewinnt immer mehr an Relevanz. Staatliche und nicht-
staatliche Akteure verwenden Desinformationskampagnen, Terroranschläge,
Einflussnahme im Energiesektor, Cyberangriffe, aber auch Spionage, Korruption
und anderen Maßnahmen, um das Vertrauen in demokratische Institutionen zu
untergraben und Europa so zu schwächen.

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Vision

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Die Europäische Union ist ein schnell und flexibel handlungsfähiger Akteur, der
seine Entscheidungen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich auf Basis des
internationalen Rechts und der in den Verträgen festgelegten europäischen Werte
trifft. Das gilt für das militärische Eingreifen in gewaltsame Konflikte genauso
wie für ziviles globales Krisenmanagement. Europa trägt dazu bei, die globale
Sicherheit zu stärken und schützt seine Bevölkerung. Als verlässlicher Partner
gleichgesinnter Staaten und internationaler Organisationen agiert eine
selbstbewusste Union sicherheitspolitisch unabhängig, aber in enger
Zusammenarbeit mit globalen Partnern und spricht dabei mit einer Stimme.

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Europa begegnet Bedrohungen mit einer starken Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP), die gegenüber rasanten geopolitischen,
technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen Anpassungsfähigkeit
beweist. Statt die Augen vor den rasanten Entwicklungen im Sicherheitsbereich zu
verschließen, greift Europa neue technologische Ansätze und Prozesse, die Erfolg
versprechen, schnell auf und ermutigt enge Zusammenarbeit zwischen Entwicklern
und Regulatoren. Damit wird eine schnelle Anpassung des europäischen Rechts an
neu entstehende Umstände gewährleistet.

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Die Analyse von gegenwärtigen und zukünftigen Bedrohungen erfolgt gemeinsam. Im
Bereich der Vernetzung von Informations- und Nachrichtendiensten setzt die EU
auf vertrauensbildende Maßnahmen und gemeinsame Standards. Europa schafft die
notwendigen Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Nachrichten- bzw.
Geheimdienst. Die Union gibt Europol ein den Herausforderungen angemessenes
Mandat für grenzübergreifende Ermittlungen.

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Die Union setzt weitere Integrationsschritte im Bereich Verteidigung und
Sicherheit um. An deren Ende steht eine europäische Verteidigung mit einer
gemeinsamen Europäischen Armee. Dabei kommt der Kooperation mit der NATO große
Bedeutung zu.

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Leitlinien und Maßnahmen

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Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips

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Im Sinne der Subsidiarität lässt sich das Thema Sicherheit und Verteidigung klar
als einer jener Bereiche identifizieren, bei denen die Union effektiver und
effizienter sein kann als die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Im Bereich der
Durchführung von Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) müssen
Entscheidungen auf EU-Ebene im Ministerrat immer noch einstimmig beschlossen
werden. Dieses Prinzip soll abgeschafft werden. Stattdessen soll per
qualifizierter Mehrheit (55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der
Einwohner_innen) entschieden werden. Als Zwischenschritt wäre es denkbar, die
Anwendung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der GASP/GSVP-Durchführung
zumindest einzuschränken, mit dem Ziel, es mittelfristig ganz durch das Prinzip
der qualifizierten Mehrheit zu ersetzen.

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Schritt für Schritt zu einer Europäischen Armee

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Je stärker das politische Vertrauen, desto enger die militärischen
Kooperationschancen zwischen den Mitgliedstaaten. Alle innereuropäisch
bestehenden Harmonisierungs- und Integrationsmöglichkeiten im Sicherheits- und
Verteidigungsbereich sind voll auszunutzen. Dringend ist unter anderem eine
gemeinsame und gemeinsam finanzierte Sicherung des europäischen Luftraums, die
etwa die Anschaffung von eigenen österreichischen Abfangjägern überflüssig
machen würde. Es braucht Schritte in Richtung einer europäischen Integration der
Kommandostrukturen bei EU-Missionen. Langfristig ist eine Europäische Armee
unter gemeinsamem Oberbefehl und parlamentarischer Kontrolle das Ziel, um die
europäische Souveränität zu jedem Zeitpunkt sichern und verteidigen zu können.
Zu allererst ist die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) im Bereich
Verteidigung über eine Liste mit nationalstaatlich vorangetriebenen Projekten
hinaus auszuweiten. In den nächsten Jahren sollen echte europäische Projekte
dazu kommen, die einen europäischen Mehrwert generieren und nicht nur die
Präferenzen nationalstaatlicher Rüstungskonzerne widerspiegeln.

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Gemeinsame Beschaffung und Nutzung von militärischer Ausrüstung

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Wir setzen uns für Initiativen zur gemeinsamen Beschaffung, Finanzierung und
Nutzung von militärischer Ausrüstung ein, um Verteidigungsbudgets zu schonen und
eine Spezialisierung der einzelnen Mitgliedstaaten voranzutreiben bzw. eine
sinnvolle Aufgabenteilung im Verteidigungsbereich zu erreichen. Die Europäische
Kommission präsentierte einen Aktionsplan zur Verbesserung der militärischen
Mobilität in Europa. Dieser muss rasch umgesetzt werden. Damit können wir
sicherstellen, dass die europäischen Straßen- und Bahnnetze auch auf die
Bedürfnisse militärischer Mobilität angepasst werden. Gleichzeitig sollen
nationale Regeln zum schnellen grenzüberschreitenden Transport militärischer
Güter und militärischen Personals vereinfacht und harmonisiert werden.

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Fokussierung von Forschung und Entwicklung auf europäischer Ebene

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Seit 2010 betragen die jährlichen Ausgaben für gemeinschaftliche Forschung und
Technologie im Verteidigungsbereich in Europa weniger als 200 Mio Euro jährlich.
Die Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für den Zeitraum 2021 bis 2027 über
die Errichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds, der mit 13 Mrd Euro
dotiert sein soll, gemacht. Um international mithalten zu können, ist es
notwendig, Know-How und finanzielle Mittel im Bereich Forschung und Entwicklung
noch mehr zu bündeln. Die Europäische Union muss rechtzeitig beginnen, sich in
jedem Bereich mit Künstlicher Intelligenz zu beschäftigen, besonders mit ihren
möglichen Auswirkungen auf die europäische Sicherheitslage. Eine frühe
gemeinsame Nutzen- und Risikoabschätzung von Künstlicher Intelligenz im
Sicherheits- und Verteidigungsbereich ist unbedingt notwendig.

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Verteidigungs- und Sicherheitskooperation mit der europäischen Nachbarschaft und
mit der NATO-Partnership for Peace

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Die Sicherheitslage in Europa ist abhängig von der Sicherheitslage in der
unmittelbaren und mittelbaren Nachbarschaft. Es ist daher notwendig, im
Sicherheitsbereich so eng wie möglich mit den Nachbarstaaten zu kooperieren.
Dies gilt vor allem auch mit der NATO-Partnership for Peace. Weiters sollen
Kooperationen wie PESCO auch für die Staaten des Westbalkans eine Möglichkeit
der Mitwirkung enthalten. Dies ermöglicht es, gegenwärtige und potenzielle
Beitrittskandidaten auf die Arbeitsweisen der Union im Verteidigungsbereich
heranzuführen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Wir streben eine engere
Kooperation der Westbalkanstaaten mit Europol an, um den Kampf gegen das
organisierte Verbrechen voranzutreiben.

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Zusammenarbeit der Nachrichtendienste

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Noch immer denkt Europa im Bereich der Nachrichtendienste in nationalen
Strukturen, die sich bisher nur beschränkt miteinander austauschen. Es gibt zwar
Teilbereiche, in denen wir als Union übergreifende Netzwerke zu bauen beginnen,
doch sind wir immer noch nicht wirklich eng verbunden. Auf europäischer Ebene
muss deshalb ein eigener Nachrichtendienst geschaffen werden, der dem
Europäischen Parlament verantwortlich ist. Eine Europäische Armee, die früher
oder später in Europa Realität sein wird, ist ohne einen Nachrichtendienst
blind. Gleichzeitig braucht ein solcher starke Kontrolle, die eine schnelle
Schadensbegrenzung ermöglicht, sollte ein Staat an den Werten der liberalen
Demokratie rütteln und drohen, seinen Zugang zu Informationen zu missbrauchen.

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Mehr Mittel und finanzielle Flexibilität für Europol

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Europol braucht mehr finanzielle Mittel, um auf bekannte und neue
Herausforderungen im Sicherheitsbereich schnell reagieren zu können. Anders als
bei Frontex hat man bei Europol noch die Chance, die Agentur bereits im Vorfeld
künftiger Aufgaben mit ausreichend Mittel auszustatten. Außerdem fordern wir,
das Ein-Jahres-Budget abzuschaffen. Gegenwärtig gilt für Europol nämlich die
Regel, dass das Budget des jeweiligen Jahres bis exakt zum Jahresende
vollständig ausgegeben werden muss. Somit kann Europol in "ruhigeren" Zeiten
keinerlei Reserven bilden, um gegebenenfalls rasch auf neue Entwicklungen
reagieren zu können. Hier setzen wir uns für mehr Flexibilität im Sinne der
europäischen Sicherheit ein.

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Investition in die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft gegen hybride
Bedrohungen

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Hybride Bedrohung meint im Sicherheitskontext vereinfacht gesagt eine Situation,
in der ein Staat oder ein nicht-staatlicher Akteur sich einer Vielzahl an
legalen und illegalen, an militärischen und nicht-militärischen Methoden
bedient, um seinen Einfluss zu vergrößern. Nur eine widerstandsfähige
Gesellschaft ist eine wirkungsvolle Antwort auf hybride Bedrohungen. Wir
brauchen eine gut trainierte Polizei, starke Anti-Korruptionsbehörden,
Transparenz im Energiesektor und bei der Parteienfinanzierung, aber auch
unabhängige und finanziell stabile Medien und gut informierte, kritische
Bürger_innen. Hybride Methoden zielen in erster Linie auf Gesellschaften und die
Mentalität der Bürger_innen, auf ihre Ängste, Unsicherheit und ihr Vertrauen.
Wir wollen hybride Methoden, die auf die Union angewendet werden, öffentlich
diskutieren, in Medienkompetenz und strategische Kommunikation als Mittel gegen
feindselige Propaganda investieren und entschlossen gegen Versuche, die Union zu
spalten und zu schwächen, vorgehen. Dies soll nicht durch eine zentrale Instanz,
sondern durch die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen geschehen.

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Verbesserung des Außengrenzschutzes (siehe Papier Asyl & Migration)

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Digitalisierung: Ein innovatives Europa der
Chancen

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Herausforderung

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Forschung und Entwicklung sind wesentliche Motoren für Innovation, Wirtschaft
und Wettbewerbsfähigkeit und damit unabdingbar für die zukünftige Absicherung
unseres Wohlstands. Die EU hinkt bei den Forschungsinvestitionen Nordamerika und
asiatischen Staaten hinterher und droht, im globalen Wettbewerb noch stärker
abgehängt zu werden. Das gemeinsame Ziel einer EU-weiten Forschungsquote von 3
Prozent des BIPs liegt noch in weiter Ferne. Während Österreich neben Schweden,
Deutschland und Dänemark in Europa zu den Spitzenreitern zählt, schaffen neue
Mitgliedstaaten den Anschluss nicht und haben mit stagnierenden Budgets und
Brain-Drain zu kämpfen. Die EU hat in der Vergangenheit wichtige internationale
Großforschungsprojekte auf den Weg gebracht. Diese sind budgetär eine bedeutende
Herausforderung und müssen nicht in Jahren, sondern Jahrzehnten gedacht werden.

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Im Vergleich zu anderen Kapitalmärkten – wie den USA und Israel – schafft Europa
es nicht, im gleichen Ausmaß Risikokapital bereitzustellen. Die Möglichkeiten
des Europäischen Investment Fonds werden nicht ausreichend genutzt und die
Vernetzung mit Forschungsrahmenprogrammen der EU steckt noch in den
Kinderschuhen.

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Das gemeinsame europäische Wettbewerbsrecht ist eines der stärksten und
effektivsten Werkzeuge der EU am gemeinsamen Binnenmarkt. Für den digitalen
Binnenmarkt und die Datenwirtschaft braucht es eine Anpassung, die den Wert von
Daten und den Umgang mit ihnen als wichtigste Ressource der Zukunft
berücksichtigt.

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In vielen Gebieten Europas mangelt es nach wie vor an einem sicheren Zugang zu
schnellem Internet. Der Infrastrukturausbau ist Angelegenheit der einzelnen
Mitgliedstaaten und leider vielerorts ins Stocken geraten. Dies verursacht
erhebliche Kosten und stellt eine zusätzliche Barriere im freien Datenfluss dar
und steht damit gerade in strukturschwachen Regionen der Innovation und
Weiterentwicklung im Weg.

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Rechtsunsicherheiten und Durchsetzungsdefizite von geltendem Recht in Bezug auf
neue Technologien und Geschäftsmodelle (z.B. Fintech, Blockchain, Künstliche
Intelligenz oder Genome Editing) stellen eine weitere Hürde für
gesamteuropäische Innovationen dar. Einige große Unternehmen haben sich in einem
quasi-rechtsfreien Raum Vorteile verschafft, während Startups oft an
kleinlichen, nationalen Vorschriften scheitern. Entscheidungsträger_innen
verstehen oft nicht, wie disruptive Technologien funktionieren. Neue und
kurzsichtige Gesetze bergen die Gefahr der Überregulierung und hemmen
Investitionen und Innovation. Die schwierige politische Aufgabe besteht darin,
die potenziell negativen Auswirkungen solcher Technologien abzufangen und
gleichzeitig das Innovationspotenzial in Forschung und Entwicklung voll zu
nutzen.

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Vision

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Die Europäische Union ist der Kontinent der Gründer_innen und damit
innovativster Wirtschaftsraum der Welt. Anstatt Innovation mit
nationalstaatlichen Alleingängen zu behindern, gestalten die Mitgliedstaaten die
Digitalisierung aktiv. Bürokratische Hürden sind weitgehend abgebaut. Für neue
Technologien gibt es klare und einheitliche Regeln, die einen sinnvollen Einsatz
ermöglichen.

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Der europäische Hochschul- und Forschungsraum gewinnt weiter an Bedeutung. Er
zeichnet sich durch hohe Durchlässigkeit und Mobilität der Forscher_innen und
Studierenden aus. In einer Vielzahl der Mitgliedstaaten gibt es ausgezeichnete
Forschungs- und Lehrinstitutionen. Das 3-Prozent-Ziel für die Forschungs- und
Entwicklungsgelder wird erreicht und die Finanzierung auf sichere Beine
gestellt. Es gibt eine bessere Verzahnung von Forschung und Entwicklung mit
internationalen Geldgeber_innen und Unternehmen. Dadurch kann Europa auch im
Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen.

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Durch die Anziehung von Risikokapital, das neue Wettbewerbsrecht und effektive
und vorausschauende Regulierungen können nachhaltige und innovative
Wirtschaftszweige in Europa angesiedelt werden. Der Infrastrukturausbau verhilft
allen Regionen zu Profiteuren der Digitalisierung zu werden.

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Leitlinien und Maßnahmen

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Deutliche Erhöhung des Forschungsbudgets und neue europäische
Großforschungsprojekte

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Wir fordern eine weitere Stärkung des europäischen Hochschul- und
Forschungsraums durch eine Erhöhung des Budgets für „Horizon Europe“ auf 110 Mrd
Euro und eine Verdoppelung des Erasmus-Budgets auf 30 Mrd Euro, wie von der
Kommission vorgeschlagen. Die Schwerpunkte müssen auf einer verstärkten
Durchlässigkeit und vereinfachten Mobilität von Studierenden und Forscher_innen
und der besseren Verschränkung von Forschung und Industrie liegen. Außerdem
müssen neue gesamteuropäische Großforschungsprojekte auf den Weg gebracht und
mit angemessener Finanzierung ausgestattet werden. Sie sollen Leuchtturmprojekte
im Bereich der internationalen und kooperativen Forschung darstellen.

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Mehr Risikokapital für Forschung und Innovation

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Der Europäische Investmentfonds (EIF) muss in seiner Arbeit gestärkt werden und
mehr Flexibilität bekommen. Auf nationaler Ebene sollen Anreize für Stiftungen
und Pensionsfonds geschaffen werden, um das Potential des europäischen Venture
Capital-Markts zu heben. Es muss einfachere und klarere Regeln auf
gesamteuropäischer Ebene geben. Es braucht den Beschluss einer Initiative
„Invest in Europe“, um – in Kooperation mit den Nationalstaaten und Regionen –
nachhaltige und zukunftsträchtige Wirtschaftszweige in Europa anzusiedeln.
Europäisches und internationales Risikokapital soll durch attraktive,
einheitliche Steuerbegünstigungen für Investitionen in forschungsorientierte
Unternehmensneugründungen und Innovationsprojekte angezogen werden. Die
Europäische Investitionsbank soll R&D-Bonds auflegen, die zusätzlich für
ausreichende Finanzierung innovativer Unternehmen sorgen. Der Vorschlag der
Kommission bezüglich Einrichtung eines European Innovation Council soll
vollständig umgesetzt werden.

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Stärkung der Hochschul- und Forschungsinfrastruktur in den jüngsten EU-
Mitgliedstaaten

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Durch gezielten Einsatz von Mitteln aus den Strukturfonds sowie Teaming und
Twinning mit Top-Institutionen wollen wir Forschungs- und Bildungseinrichtungen
in weniger entwickelten Regionen stärken. Das Entwicklungspotenzial von
Universitäten in neuen EU-Mitgliedstaaten soll bei der Vergabe von
Forschungsgeldern berücksichtigt werden.

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Neues europäisches Wettbewerbsrecht

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Damit die europäische Wettbewerbspolitik stärker werden kann, muss sie sich
weiterentwickeln. Es ist entscheidend, dass Kriterien zur Betrachtung der
Marktmacht nicht ausschließlich durch betriebswirtschaftliche Größen (z.B.
Umsatz) festgemacht werden, sondern auch durch eine Konzentration von neuen
Daten und Informationen (den "neuen Rohstoffen"). So wie im 19. Jahrhundert
ausgefeilte Regeln für geistiges Eigentum formuliert wurden, bedarf es neuer
Gesetze, um den Besitz und den Austausch von Daten zu regeln, um den Einzelnen
solide Rechte zu verleihen. Wettbewerbshüter sollen Fusionen genau prüfen, um
Innovationen durch einen freien Markt auch bei digitalen Angeboten zu schützen.

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Ausbau der digitalen Infrastruktur

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Der europaweite Ausbau der digitalen Infrastruktur soll Innovationen in allen
Regionen fördern. Intelligente Spezialisierung ist bereits jetzt ein wichtiger
Bestandteil der Kohäsionspolitik 2014-2020. Im nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) soll die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen und
Innovationen zur regionalen Entwicklung verstärkt Niederschlag finden. Damit
alle Regionen gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren, braucht es eine
flächendeckende Verfügbarkeit von ultraschnellen Internetzugängen in ganz
Europa. Außerdem soll der Kommissionsvorschlag zur Schaffung eines europäischen
Daten-Binnenmarkts umgesetzt werden, der nationale Regeln zur lokalen
Speicherung ersetzt.

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Vorausschauende Regulierungen für disruptive Technologien

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Es braucht eine gesamteuropäische Initiative für die vorausschauende Regulierung
disruptiver Technologien, um das volle Innovationspotential nutzen zu können und
möglichst gute Rahmenbedingungen für Investor_innen und Forscher_innen zu
schaffen. Dazu sollen auf europäischer Ebene so schnell wie möglich sogenannte
regulatory sandboxes geschaffen werden, in denen Unternehmen und Politik
gemeinsam Erfahrungen mit neuen Technologien sammeln können. Regulierungen
müssen flexibel genug gestaltet werden, dass sie auf möglichst viele
Technologien effektiv angewendet werden können und nicht bereits vom
technologischen Fortschritt überholt worden sind, wenn sie in Kraft treten, .

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Verantwortungsbewusste Nutzung der Blockchaintechnologie

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Europa muss in der Verwendung der Blockchaintechnologie zum Vorreiter werden, um
sich seinen Platz in der digitalen Welt zu sichern. Rechtsunsicherheit rund um
die Bereiche Blockchains, Smart Contracts, Kryptowährungen, Initial Coin
Offerings (ICOs), Security Token Offerings (STOs) und Dezentrale Autonome
Organisationen (DAOs) beendet muss werden. Für private Investor_innen und
Unternehmer_innen müssen europaweit klare Regeln und Möglichkeiten geschaffen
werden. Gerade im öffentlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von
Anwendungsbereichen für Blockchains. Die europäische Bürokratie könnte hier in
der Anwendung zum Vorreiter werden und die Weiterentwicklung und
Effizienzsteigerung von Verwaltungssystemen in der gesamten Union vorantreiben.

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Fortschritt durch künstliche Intelligenz (KI)

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Wir fordern eine bessere Koordination und das Teilen von Best-Practices beim
Thema KI, insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklung von Talenten,
Zukunft der Arbeit, Industrie und Verwaltung, Inklusion, Ethik, Daten und
digitale Infrastruktur. KI macht unser Leben bereits jetzt leichter. Mit den
richtigen Richtlinien können wir auf eine Zukunft mit KI-Systemen hinarbeiten,
von der alle profitieren.

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Arbeit und Soziales: Ein gemeinsamer
Arbeitsmarkt schafft europäische Perspektiven

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Herausforderung

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Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Durch die Digitalisierung verändern sich
Berufsbilder und wirtschaftliche Abläufe. Die Arbeit wird durch den
technologischen Fortschritt unabhängiger vom Aufenthaltsort der Menschen.
Gleichzeitig gibt der gemeinsame Binnenmarkt Arbeitnehmer_innen die Möglichkeit,
grenzüberschreitend in Unternehmen eingesetzt zu werden. Viele
Arbeitnehmer_innen kommen mit diesem Wandel schlecht zurecht. Es zeigt sich
auch, dass die Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt und die sozialen
Institutionen diesem Wandel noch nicht genug Rechnung tragen.

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Neue Technologien erfordern eine Veränderung von (Aus-)Bildungs- und
Lernangeboten. Lebenslanges Lernen und das Erwerben von vielseitigen Kompetenzen
werden immer wichtiger. Die Arbeitnehmer_innen der Zukunft müssen sich auf sich
ständig ändernde Anforderungen einstellen und fit für die Digitalisierung
gemacht werden, damit ganz Europa von Innovation profitieren kann.

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Wer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union arbeiten möchte, ist
noch immer mit zahlreichen bürokratischen Hürden konfrontiert. Vielfach ist
unklar, wo welche Abschlüsse und Ausbildungen anerkannt werden oder ob der
Erwerb von Sprachkenntnissen gefördert wird. Sozialsysteme sind nicht immer gut
auf einander abgestimmt oder verständlich. Es gibt komplexe Regelungssysteme und
Versicherungsregime, die verschiedene Personengruppen unterschiedlich behandeln.
Dies führt oft zu großer Unsicherheit bei Übertritten von Arbeitnehmer_innen von
einem in ein anderes Sozialsystem. Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht
werden nicht zusammen gedacht und erarbeitet. Für den/die Einzelne_n mangelt es
an Transparenz bezüglich bereits erworbener Versicherungs-/Beitragsleistungen
(z.B. Pensionen) im gesamten EU-Gebiet. Das macht es häufig schwierig, in einem
anderen Mitgliedstaat Fuß zu fassen.

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Nicht alle sehen Chancen in einem gemeinsamen Arbeitsmarkt und der damit
verbundenen höheren Mobilität der Arbeitnehmer_innen. Diese ruft auch
Protektionist_innen und Nationalist_innen auf den Plan. Die
Arbeitnehmerfreizügigkeit – und damit eine der Grundfreiheiten der Europäischen
Union – gerät zunehmend unter Druck. Für viele Unionsbürger_innen gibt es keine
Beratungsstellen, keine Lobby und oft keine Möglichkeit, unbürokratisch
Hilfestellungen zu erhalten, wenn sie in einem Mitgliedstaat diskriminiert
werden und das obwohl sie am Papier die gleichen Rechte genießen.

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Die Arbeitsmarktsituationen innerhalb der Europäischen Union sind noch immer
höchst unterschiedlich. In manchen Staaten der EU ist die Jugendarbeitslosigkeit
so hoch wie noch nie. Dieses Ungleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten
schadet auf Dauer der gesamten EU und raubt vielen Jugendlichen die Zukunft.
Gerade die Unterschiede bei der Jugendarbeitslosigkeit sind Ausdruck
höchstunterschiedlicher (Ausbildungs-)Systeme und ökonomischer Entwicklungen im
Zuge der Finanzkrise. Ein gemeinsamer Arbeitsmarkt mit hoher Mobilität von
jungen, motivierten Arbeitskräften ist aufgrund verschiedener institutioneller
und anderer Hürden nicht erkennbar.

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Vision

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Innerhalb des Europäischen Binnenmarkts gibt es einen funktionierenden
gemeinsamen Arbeitsmarkt. In der Europäischen Union ist die Mobilität von
Arbeitnehmer_innen problemlos geworden. Aus diesem Grund werden, unabhängig von
der Art der Ausbildung, Sprachkenntnisse stärker vermittelt. Nationale
Bildungssysteme bilden in den Lehrplänen die neuen Anforderungen des
Arbeitsmarktes ab. Für Ausbildungen gibt es einheitliche Standards. Die
Anerkennung funktioniert leicht und unbürokratisch.

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EU-Bürger_innen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
arbeiten, haben Zugang zu Beratungsstellen und bekommen rasch Hilfe, wenn sie
diese brauchen. Austauschprogramme wie Erasmus werden ausgebaut. Alle jungen
Menschen haben die Möglichkeit, während ihrer Ausbildung in andere EU-
Mitgliedstaaten zu gehen und dort zu lernen. Insbesondere für Lehrlinge sind
diese Möglichkeiten gut ausgebaut. Damit werden Blockaden in den Köpfen gelöst
und Perspektiven geschaffen, die schlussendlich zu einer engeren Union führen.

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Jobsuche und Bewerbung sowie An- und Abmeldung bei unterschiedlichen
Sozialversicherungsträgern sind unbürokratisch möglich. Es gibt treffsichere,
transparente und flexible soziale Sicherungssysteme, die neue Formen des
Arbeitens und der Mobilität abdecken. Versicherungs- und Pensionszeiten werden
automatisch angerechnet, die Kooperation zwischen verschiedenen nationalen
Behörden ist weitgehend automatisiert.

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Sämtliche Ansprüche sind in einem zentralen europäischen Pensionskonto abrufbar.
Gleichzeitig werden auf den nationalen Konten (in Österreich: "Pensionskonto")
Ansprüche aus dem EU-Ausland angezeigt.

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Sozialleistungen werden im Sinne der Subsidiarität nach wie vor auf nationaler
Ebene geregelt. Dort, wo es notwendig ist, werden europaweite Mindeststandards
gesetzt. Es gibt jedoch besseren Datenaustausch und -abgleich und Vernetzung
zwischen den nationalstaatlichen Behörden, was den Zugang zu Sozialleistungen
für Unionsbürger_innen einfacher macht.

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Leitlinien und Maßnahmen

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Ausbau von Mobilitätsprogrammen und Sprachkenntnissen

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Erasmus ist eine echte europäische Erfolgsgeschichte. Um die Mobilität von
Unionsbürger_innen zu erhöhen und den europäischen Arbeitsmarkt zu stärken,
müssen zuerst Barrieren in den Köpfen der Menschen abgebaut werden. Es ist daher
notwendig, Austausch- und Mobilitätsprogramme voranzutreiben und auszubauen.
Insbesondere im Bereich der Schulen, der Lehrausbildung und anderen nicht
universitären Bereichen soll ein Austausch stärker in den Vordergrund rücken.
Ebenso wichtig ist der Erwerb von Sprachkenntnissen, die als maßgebliche
Qualifikation auf einem europäischen Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Sprache gibt
den Menschen das Werkzeug in die Hand, auf dem Arbeitsmarkt zu partizipieren und
erfolgreich zu sein.

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Leichtere und zentrale Anerkennung von Ausbildung und Vorbildung

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Insebesondere in Bereichen, in denen die innereuropäische Mobilität besonders
hoch ist, müssen die nationalen Ausbildungen und Fähigkeiten europaweit leichter
anrechenbar und nachweisbar sein. Beispielsweise muss im Gesundheits- und
Pflegebereich der Nationale Qualifikationsrahmen an den Europäischen
Qualifikationsrahmen angeglichen werden. Nach dem Vorbild des österreichischen
Gesundheitsberuferegister sollen in einer europaweit zentralen Datenbank
standardisierte Ausbildungsnachweise gespeichert werden können.

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Export des österreichischen Erfolgsmodells der „dualen Ausbildung“

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Die österreichische duale Ausbildung (Lehre) ist ein Erfolgsmodell und wirkt
sich positiv auf die Jugendbeschäftigung aus. Die kombinierte Berufsausbildung
in einem Betrieb und in der Berufsschule muss auch in andere EU-Staaten
exportiert werden. Österreich kann damit innerhalb der EU mit Know-How und
Wissenstransfer punkten und einen Beitrag dazu leisten, die
Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu senken. Gleichzeitig können dadurch
wirtschaftliche Kontakte geknüpft und vertieft werden, um beispielsweise
dringend benötigte Fachkräfte nach Österreich zu holen.

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Auf- und Ausbau von Beratungsstellen für Expats

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Beratungsstellen für Unionsbürger_innen in Mitgliedstaaten sollen ausgebaut
werden, der existierende Dienst "SOLVIT" ist viel zu wenig bekannt. EU-
Bürger_innen haben selten eine Interessensvertretung in den jeweiligen Ländern.
Vor dem Gesetz sind sie in den meisten Belangen gleichgestellt. Kommt es dennoch
zu Problemen oder Diskriminierung, gibt es wenig Hilfestellung. Es braucht also
nicht nur einen Bürokratieabbau, sondern gleichzeitig auch unbürokratische
Hilfestellung bei Problemfällen, um europäisches Recht auch in der Praxis und
nicht nur am Papier zu gewährleisten.

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Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer

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Wir fordern die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer. Ein
gemeinsames System erleichtert es, Daten aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten
rasch und unbürokratisch dort zur Hand zu haben, wo Erwerbstätige einen Antrag
auf eine Leistung stellen. Die Daten werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten,
in denen gerade gearbeitet wird, gesammelt und die Versicherungszeiten
sämtlicher Pflichtversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung,
Pensionsversicherung, Unfallversicherung etc.) gespeichert. Somit können sie im
Bedarfsfall über die europäische Sozialversicherung gesammelt, abgerufen und
verwendet werden. Dies erleichtert Mobilität innerhalb der Europäischen Union
und ist ein Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt, der auf
Angebot und Nachfrage basiert. Ein Pensionsantritt soll, unabhängig davon, in
welchem Mitgliedsstaat man sich aufhält, unbürokratisch möglich sein. Die
geforderte europäische Sozialversicherungsnummer erleichtert die Koordination
und Kommunikation zwischen den Behörden. Aufreibende Korrespondenz und
bürokratische Zick-Zack-Läufe zwischen nationalstaatlichen Behörden sind so
nicht mehr notwendig. So soll zum Beispiel eine spanische Behörde auch Auskunft
für in Österreich erworbene Ansprüche geben können.

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Leistungen von staatlichen Pflichtversicherungen unabhängig vom Wohnsitz
Bei manchen Versicherungsleistungen gibt es Probleme, wenn man Leistungen daraus
beziehen will und seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land hat. Gerade im
Bereich der Pflege und den staatlichen Pflegeversicherungen in Deutschland oder
den Niederlanden ist ein Bezug in Österreich oft nicht möglich. Hier muss
künftig gewährleistet sein, dass alle, die in solche Versicherungssysteme
eingezahlt haben, auch Leistungen beziehen können, egal in welchem EU-Land sie
leben. Es soll in keiner staatlichen Pflichtversicherung zu Diskriminierungen
kommen, die die innereuropäische Arbeits- und Wohnsitzmobilität behindern.

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Keine Sozialtransferunion. Leichtere Vergleichbarkeit und Weiterentwicklung
europäischer Sozialsysteme durch Benchmarking

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Sozialstaatliche Aufgaben sollen nach Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auch
in Zukunft nationale Aufgabe bleiben. Indem ein einheitliches Benchmarking
geschaffen wird, soll es Mitgliedstaaten einfacher gemacht werden, voneinander
zu lernen. Die Vergleichbarkeit der einzelnen sozialstaatlichen Maßnahmen
(faktisches Pensionsantrittsalter, Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Inklusion)
wird dadurch erleichtert und auch Mindeststandards können so einfacher umgesetzt
werden.

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Umwelt und Energie: Ein nachhaltiges Europa
sorgt für eine hohe Lebensqualität

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Herausforderung

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Die Natur ist unser „Lebenserhaltungssystem“, deshalb müssen wir sorgsam mit ihr
umgehen. Gemeinsam nutzen wir Ressourcen wie Wasser, Luft und natürliche
Lebensräume. Wir haben zu ihrem Schutz gemeinsame Umweltnormen. Die Europäische
Union steht vor der Herausforderung, auf die nachweislich vom Menschen
verursachten Veränderungen des Klimas Antworten zu finden und parallel dazu den
Treibhausgasausstoß gemäß der Ziele des Pariser Klimavertrages zu reduzieren.
Damit können wir unsere Überlebensgrundlage und Lebensqualität nachhaltig
sichern. Beides sind gewaltige politische Projekte, die eine verbindliche
Strategie und langfristige Maßnahmen erfordern. Aufgrund der möglicherweise
katastrophalen, destabilisierenden Folgen des Klimawandels ist das dringend
notwendig.

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Der ökologische Fußabdruck der industrialisierten Welt ist enorm und die
Konkurrenz um Ressourcen wird mit der weiteren Entwicklung, dem
Wohlstandszuwachs sowie der fortschreitenden Urbanisierung in Schwellenländern
stärker werden. Wesentliche Hebel, um diese Entwicklung einzubremsen, wie die
Steigerung von Ressourceneffizienz, umweltfreundliche Produktionsverfahren oder
Ökoinnovation, bleiben unterentwickelt. Die Müllentwicklung ist nach wie vor
besorgniserregend. Ein großer Teil unseres Abfalls landet auf immer größer
werdenden Deponien und teilweise auch in den Weltmeeren. Besonders problematisch
ist die drastische Zunahme von Plastikmüll, der in Form von Mikroplastik bereits
in fast allen Ökosystemen und Nahrungsketten nachweisbar ist und auch für den
Menschen eine Gesundheitsgefahr darstellt.

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Durch die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, der damit verbundenen
Nutzung von Pestiziden und Monokulturen sowie durch die Ausbreitung von Wohn-,
Wirtschafts-, und Verkehrsflächen hat die Artenvielfalt in Europa in den letzten
Jahrzehnten stark abgenommen. Gleichzeitig üben invasive Arten zusätzlichen
Druck aus. Diese Entwicklungen gefährden nicht nur bestehende Ökosysteme und
heimische Arten, sondern haben langfristig negative Auswirkungen auf
Landwirtschaft, Gesundheit sowie Natur- und Klimaschutz. Die Agrarförderpolitik
orientiert sich an den Fragen von gestern und nicht an den Herausforderungen von
morgen.

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Obwohl in der EU Energieregeln auf supranationaler Ebene festgelegt werden, muss
sich die Union in der Praxis mit 28 (bald 27) nationalen Versorgungs- und
Regulierungssystemen auseinandersetzen. Diese werden zusätzlich jeweils stark
von innenpolitischen Anliegen und außenpolitischen Standpunkten beeinflusst.
Nationale Steuer- und Fördersysteme sind oft nicht an die Notwendigkeiten der
Energiewende angepasst und bevorzugen fossile Energiequellen.

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Heizen und Kühlen stellen die Hälfte des EU-Energieverbrauchs dar. Gerade
grenzüberschreitend gibt es zu wenige Verbindungen innerhalb des Energiesektors.
So bleibt die industrielle Abwärme in den Regionen meist ungenutzt, anstatt zum
Heizen wiederverwendet zu werden.

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Einer der Sektoren, der die CO2-Bilanz am meisten belastet, ist der Verkehr.
Dieser ist oft ineffizient organisiert. Gerade was die internationale Planung
innerhalb der EU betrifft, hinkt die Realität den Vorstellungen und
Erfordernissen hinterher.

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Vision

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Die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen wird stets verbessert und ist
weitgehend sichergestellt. Umweltbedingte Belastungen, Gesundheitsrisiken und
Beeinträchtigungen werden sukzessive abgebaut. Die Sauberkeit des Trinkwassers
und der Badegewässer ist gewährleistet, die Luftqualität verbessert sich und
Lärm wird reduziert. Genauso werden die Auswirkungen schädlicher Chemikalien
eingedämmt und weitgehend beseitigt. Energiewende und „Green Economy“ haben sind
zukunftsweisende Konzepte und ermöglichen nachhaltiges Wirtschaften auf Basis
einer freien Marktwirtschaft. Nach diesen Konzepten wird das Klima geschützt, es
werden langfristig Arbeitsplätze geschaffen, die Armut verringert und soziale
Stabilität erreicht. Naturräume werden auch im Zusammenwirken mit einer
nachhaltigen Landwirtschaft dauerhaft geschützt und die Artenvielfalt gesichert.
Nach Ausweisung aller EU-weiten Schutzgebiete gibt es umfassende Managementpläne
für schützenswerte Naturräume.

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Die EU ist Vorreiter bei der Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und
von COP23. Dabei werden Innovationsfähigkeit und Forschungspolitik in den
Mittelpunkt gerückt. Die Dekarbonisierung wird zügig vorangetrieben und Carbon-
Management hilft bei der Abschätzung der Wirkung von Investitionen und
industriepolitischen Maßnahmen. Kreislaufwirtschaft ist flächendeckend in
Anwendung und ermöglicht ressourcenoptimiertes, abfallarmes Wirtschaften ohne
Plastikverpackungen und Wegwerfprodukte. Kupfer, Gold und andere Edelmetalle
werden aus Elektroschrott zu Kosten, die mit denen des Abbaus von Erzen
vergleichbar sind, extrahiert.

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Die Energieunion sorgt für eine reibungslose und sektorübergreifende
Transformation des Energiesystems in Richtung erneuerbarer Energien,
Energieeffizienz und Flexibilität. Sie senkt die Abhängigkeit von öl- und
gasexportierenden Ländern. Der EU-Emissionshandel ist ein effizientes Werkzeug
der Dekarbonisierung in allen Sektoren und ebnet den Weg für eine europaweite
CO2-Steuer. Regionale Vernetzung im Energiebereich hilft, Versorgungssicherheit
zu stärken und länderübergreifende Synergien zu nutzen. Europa wird damit
insgesamt wirtschaftlich gestärkt. Grenzüberschreitende Kooperationen führen
dazu, dass erneuerbare Energien dort gefördert werden, wo sie am
kostengünstigsten erzeugt werden können. Europa gelingt es, zum
Innovationsführer eines globalisierungsfähigen Wirtschaftsmodells zu werden. Dem
bewussten Umgang mit Energie und anderen Rohstoffen kommt dabei eine
Schlüsselrolle zu.

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Der Personen- und Warenverkehr wird möglichst umwelt- und ressourcenschonend
abgewickelt. Fehlentwicklungen wie die "Lagerhaltung durch Lastkraftwagen"
gehören der Vergangenheit an. Warenströme bewegen sich, angepasst an das
jeweilig sinnvollste Transportmittel, mit höchster Effizienz.

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Leitlinien und Maßnahmen

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Neue Konzepte für Naturraummanagement

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Die EU hat in den letzten Jahrzehnten mit der einheitlichen Definition von
Naturschutzgebieten viel für den Erhalt von Naturräumen und Arten erreicht. Der
nächste Schritt müssen Maßnahmen zum weiteren Management dieser ausgewiesenen
Gebiete sein. Das wurde bislang vernachlässigt. Wir fordern daher verstärkte
Einbindung der Regionen und Impulse, um mehr Bewusstsein für das Thema zu
schaffen. Gleichzeitig ergeben sich Beschäftigungsmöglichkeiten, die nicht nur
in der Ressourcennutzung, sondern auch im -erhalt liegen. Das reiche Naturerbe
und die Artenvielfalt Europas können so auch zukünftig bewahrt werden.

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Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft

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Effiziente Kreislaufwirtschaft beginnt bereits bei nachhaltigem Produktdesign
sowie innovativer Produktentwicklung. Der Einsatz von Einwegkunststoffen und
kaum stofflich wiederverwertbaren Verbunden muss drastisch reduziert werden.
Weiters müssen Reparaturnetzwerke verstärkt und die Verfügbarkeit von
Ersatzteilen von Seiten der Hersteller gegeben sein. Die Zukunft nachhaltigen
Wirtschaftens liegt in weitgehend geschlossenen Stoffkreisläufen und in
effizienter kaskadischer Nutzung. Die Transformation der europäischen Industrie
muss hier einen Schwerpunkt erhalten. So wird der Rohstoffverbrauch sukzessive
verringert und damit auch die Importabhängigkeit. Wir bestärken die EU-
Kommission daher in ihren Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft durch EU-
einheitliche Standards für Sekundärrohstoffe zu unterstützen und die
Handelbarkeit von Sekundärrohstoffen in der EU zu ermöglichen. Außerdem soll
Urban Mining vorangetrieben werden, um mittelfristig mit dem Abbau von
Rohstoffen kostenmäßig mithalten zu können. Mit ehrgeizigen Zielen und
innovativen Maßnahmen können wir so auch eine globale Vorreiterrolle in
Abfallvermeidung sowie Recycling einnehmen.

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Weiterentwicklung der Energieunion

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Der rasche Ausbau der europäischen Energienetze (TEN-E), vor allem bei Projekten
zur Unterstützung grenzüberschreitender erneuerbarer Energie, führt automatisch
dazu, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zurückgeht. Je weiter
die Netze ausgebaut sind, desto einfacher wird die Integration von erneuerbaren
Energieträgern. Als kleine Volkswirtschaft profitiert Österreich besonders von
einer Energieunion – wenn auch nicht von allen Aspekten im gleichen Ausmaß. Die
österreichische Regierung soll daher die Vorschläge der Kommission aufnehmen und
unterstützen. Die Energieunion muss ganzheitlich angelegt werden. Es müssen
Stromnetze sowohl in Qualität als auch in Quantität angepasst werden, um den
Umstieg auf ein nachhaltigeres Energiesystem zu ermöglichen. Außerdem sollen
Energiespeichersysteme weiterentwickelt und ausgebaut werden. Ohne einen
europaweiten Ausbau von Netzen und Speichern stoßen wir mit erneuerbaren
Energiequellen schnell an unsere Grenzen.

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Neues Strommarktdesign: bessere Anreize und Internalisierung der externen Kosten

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Alle Maßnahmen im Energiebereich sind auf ihre Anreizwirkung zu überprüfen. Für
die Umwelt kontraproduktive Förderungen müssen zeitnah gestrichen werden – laut
Berechnungen des WIFO fließen allein in Österreich 3,8 bis 4,7 Mrd Euro pro Jahr
in solche Förderungen. Das aktuell in Verhandlung befindliche neue EU-
Strommarktdesign sollte die nachhaltige und effiziente Weiterentwicklung der
Strommärkte in Richtung effiziente Marktintegration der Erneuerbaren
sicherstellen. Kriterium muss technische und finanzielle Machbarkeit sein. Ein
Fördersystem, das Milliarden kostet und gleichzeitig die Versorgungssicherheit
gefährdet, kann nicht die Lösung sein. Wir fordern daher ein deutlich
marktnäheres Ökostromgesetz.

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Dekarbonisierung vorantreiben: Einführung einer europaweiten CO2-Abgabe

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Wir fordern die Stärkung der Ökologisierung der Steuersysteme durch eine CO2-
Abgaben-Richtlinie. Die aktuelle Richtlinie zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist veraltet und nicht ausreichend.
Eine Richtlinie für CO2-Abgaben muss jedenfalls eine einheitliche
Bemessungsgrundlage für Emissionen und Mindeststeuersätze beinhalten, um CO2 –
unabhängig davon, um welche Energiequelle es sich handelt – gleichmäßig zu
belasten. Damit soll mittel- bis langfristig auf eine europaweite CO2-Abgabe
abgezielt werden. Dem derzeitigen EU-Emissionshandelssystem stehen wir jedoch
nicht ablehnend gegenüber. Als Übergangslösung am Weg zur EU-CO2-Abgabe könnte
der Emissionshandel auf weitere Sektoren – vor allem Verkehr, Wärme und
Landwirtschaft – ausgedehnt werden.

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Carbon-Management für große Projekte einführen

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Zur Erreichung der COP23-Ziele muss Carbon-Management zur Folgenabschätzung von
Großprojekten, insbesondere im Verkehrsbereich, eingeführt werden. Wird durch
ein Projekt ein Mehrausstoß von Treibhausgasen generiert, muss anderswo
eingespart werden. Das hilft, den Mehrausstoß von Treibhausgasen abzuschätzen
und folglich auch Gegenmaßnahmen einzuführen, um europaweit auf dem Zielpfad zu
bleiben.

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Rascher Ausbau der TEN-V-Kernnetzkorridore (TEN-T Core Network Corridors)
Das Konzept der Paneuropäischen Verkehrskorridore der EU ist das Rückgrat des
effizienten Transports innerhalb Europas. Zur tatsächlichen Umsetzung der Pläne
muss man die Nationalstaaten stärker in die Pflicht nehmen, um die großen Lücken
des Netzes rasch zu schließen. Um den notwendigen Ausbau zu beschleunigen,
sollen europäische Fördermittel innerhalb eines straffen Zeitkorridors
ausgegeben werden. Damit wird Transport in Europa schneller und
umweltfreundlicher und die Bürger_innen der Union wachsen näher zusammen. Die
Wirtschaft wird ebenso gestärkt wie der Schadstoffausstoß vermindert.

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Begründung

Anmerkung: Programmkomitee bestehend aus:

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Beate Meinl-Reisinger, Niki Scherak, Claudia Gamon, Douglas Hoyos, Dominik Oberhofer, Lukas Lerchner, Indra Collini, Friedhelm Frischenschlager und Wolfgang Streitenberger.

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Unterstützer_innen

  • Armin Hübner
  • Christian Bitschnau

Änderungsanträge

  • ÄA1HA1 (Alexander Hofmann, Eingereicht)
  • ÄA2HA1 (Wenzel Röhsner, Eingereicht)
  • ÄA3HA1 (Ronald Pohoryles, Eingereicht)

Kommentare

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