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  1. MV 26.01.19 in Wien
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

ÄA3HA1 zu EU Programm

Antrag: EU Programm
Antragsteller_in: Ronald Pohoryles
Status: Geprüft
Eingereicht: 22.01.2019, 17:47

Antragstext

In Zeile 66 einfügen:

der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen zu können. NEOS setzt sich im Rahmen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europe (ALDE) im Europäischen Parlament dafür ein, dass diese Visionen auch Wirklichkeit werden können.

Von Zeile 834 bis 836:

Bleibewahrscheinlichkeit (z.B. aus Kriegsregionen) werden auf die Mitgliedstaaten verteilt; jene, die aus sicheren Drittstaaten kommen und keinen Asylgrund glaubhaft machen können, werden in die Herkunftsländer zurückgeführt.Letzteren soll aber Recht auf Berufung zugestanden werden. Ebenso ist zu überprüfen, ob die Zuerkennung eines humanitären Bleiberechts möglich oder sogar geboten ist. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung der Liste der sicheren Drittstaaten notwendig.

Von Zeile 854 bis 857:

Ein negativer Asylbescheid bedeutet: entschlossene Rückführung in die Herkunftsländer. Wer kein Recht hat zu bleiben, hat die Pflicht zu gehen. Dies soll durch die konsequente Anordnung der Schubhaft, Förderung der freiwilligen Rückkehr,hat eine entschlossene Rückführung in die Herkunftsländer zur
Folge, sofern es sich um einen sicheren Drittstaat handelt und kein Grund für ein humanitäres
Bleiberecht besteht. Dies soll durch die Förderung der freiwilligen Rückkehr
sowie den Ausbau von Rückkehrprogrammen erreicht werden.

In Zeile 859 einfügen:

wichtigsten Herkunftsländern verstärken sofern es sich um sichere Drittstaaten handelt. Um deren Abschluss zu ermöglichen,

Begründung

Begründung zur Änderung von Demokratie und Institutionen:

Als selbsternannte „europäischste Partei“ ist es erstaunlich, dass wir unsere Fraktion und die europäische Mutterpartei im Programm mit keinem Wort erwähnen, geschweige denn irgendwo ein Logo der ALDE platzieren. Das ist schon etwas eigenartig, zumal ja die SPÖ schon bei den letzten Wahlen mit ASD-Logo im Wahlkampf antrat und die ÖVP bei ihrer Präsentation selbstverständlich die Europäische Volkspartei erwähnte.

Begründung zur Änderung von Asyl und Migration: Nachhaltige Lösungen für globale Migration, Subkapitel „Gemeinsame europäische Asylbehörde mit Grundabklärung an der EU-Außengrenze“:

  • Das alleinige Beispiel „Kriegsregionen“ ist viel zu einschränkend und darüber hinaus irreführend:
    Kriegsflüchtlinge werden NICHT nicht im Sinne des Artikels 1 der GFK von 1951 behandelt. „Flüchtling“ ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“ (Artikels 1 der GFK von 1951).
  • Wie wichtig eine Überprüfung durch unabhängige Instanzen ist hat sich schon in Österreich gezeigt…
  • Das Bleiberecht aus humanitären Gründen wird überhaupt nicht erwähnt.
  • Der Hinweis auf die Überprüfung der Liste ist wohl notwendig, wenn man sich die heutige Liste vor Augen führt.

Begründung zur Änderung von Asyl und Migration: Nachhaltige Lösungen für globale Migration, Subkapitel „Rasche Verfahren und konsequente Rückführungen“

Manche Formulierungen sind unnötig populistisch:

  • Ein negativer Asylbescheid bedeutet bisher noch keineswegs die entschlossene Rückführung. Man kann dies natürlich fordern, muss sich aber nicht einer polemischen Diktion bedienen.
  • Die Formulierung „Rückführung in die Herkunftsländer“ ist menschenrechtswidrig, sofern diese Formulierung nicht auf die sicheren Herkunftsländer beschränkt werden. Das Bleiberecht aus humanitären Gründen wird überhaupt nicht erwähnt.
  • Der Satz „Wer kein Recht hat zu bleiben, hat die Pflicht zu gehen“ ist reine Polemik und gänzlich überflüssig. Er trägt nichts zum Verständnis der Forderung bei.
  • Ad Schubhaft: Das ist ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und sollte nur unter spezifischen Bedingungen möglich sein. Lager à la Waldhäusel kann nicht di Vorstellung liberaler Politik sein und die ÖVP müssen wir auch nicht rechts überholen.

Unterstützer_innen

  • Susanne Wunderer

Kommentare

24.01.2019

Christine Delnicki:

Ich stehe dafür ein, dass sich ein Nicht- Österreicher/ Europäer schon in der Heimat auf eine verbindliche Regelung verlassen kann, so dass für beide Vertragsteilnehmer (Migrationswillige-r und Zielland) Klarheit herrscht noch bevor der Migrationswillige-r seine Reise beginnt. So wie es in der zivilisierten Welt ist, wenn Menschen von einem Land in ein anderes reisen. Umso dringender, in Ländern, in den Zustände herrschen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.
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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
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