Begründung zur Änderung von Demokratie und Institutionen:
Als selbsternannte „europäischste Partei“ ist es erstaunlich, dass wir unsere Fraktion und die europäische Mutterpartei im Programm mit keinem Wort erwähnen, geschweige denn irgendwo ein Logo der ALDE platzieren. Das ist schon etwas eigenartig, zumal ja die SPÖ schon bei den letzten Wahlen mit ASD-Logo im Wahlkampf antrat und die ÖVP bei ihrer Präsentation selbstverständlich die Europäische Volkspartei erwähnte.
Begründung zur Änderung von Asyl und Migration: Nachhaltige Lösungen für globale Migration, Subkapitel „Gemeinsame europäische Asylbehörde mit Grundabklärung an der EU-Außengrenze“:
- Das alleinige Beispiel „Kriegsregionen“ ist viel zu einschränkend und darüber hinaus irreführend:
Kriegsflüchtlinge werden NICHT nicht im Sinne des Artikels 1 der GFK von 1951 behandelt. „Flüchtling“ ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“ (Artikels 1 der GFK von 1951). - Wie wichtig eine Überprüfung durch unabhängige Instanzen ist hat sich schon in Österreich gezeigt…
- Das Bleiberecht aus humanitären Gründen wird überhaupt nicht erwähnt.
- Der Hinweis auf die Überprüfung der Liste ist wohl notwendig, wenn man sich die heutige Liste vor Augen führt.
Begründung zur Änderung von Asyl und Migration: Nachhaltige Lösungen für globale Migration, Subkapitel „Rasche Verfahren und konsequente Rückführungen“
Manche Formulierungen sind unnötig populistisch:
- Ein negativer Asylbescheid bedeutet bisher noch keineswegs die entschlossene Rückführung. Man kann dies natürlich fordern, muss sich aber nicht einer polemischen Diktion bedienen.
- Die Formulierung „Rückführung in die Herkunftsländer“ ist menschenrechtswidrig, sofern diese Formulierung nicht auf die sicheren Herkunftsländer beschränkt werden. Das Bleiberecht aus humanitären Gründen wird überhaupt nicht erwähnt.
- Der Satz „Wer kein Recht hat zu bleiben, hat die Pflicht zu gehen“ ist reine Polemik und gänzlich überflüssig. Er trägt nichts zum Verständnis der Forderung bei.
- Ad Schubhaft: Das ist ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und sollte nur unter spezifischen Bedingungen möglich sein. Lager à la Waldhäusel kann nicht di Vorstellung liberaler Politik sein und die ÖVP müssen wir auch nicht rechts überholen.
Kommentare
Christine Delnicki:
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00