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  1. MV 26.01.19 in Wien
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

ÄA2HA1 zu EU Programm

Antrag: EU Programm
Antragsteller_in: Wenzel Röhsner
Status: Geprüft
Eingereicht: 22.01.2019, 22:14

Antragstext

Von Zeile 174 bis 175 löschen:

zentralen Fragen unserer Zeit. Momentan ist es so, dass die Europäische Union keine eigenen Steuern einhebt und ihre Budgetautonomie stark begrenzt ist.

Von Zeile 206 bis 209:

Die EU hat eigene Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt. Ein substantieller Teil des EU-Haushalts wird durch einen europaweit eingehobenen Beitrag aus einer CO2-Abgabe und einem Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch die Digitalwirtschaft angemessen berücksichtigt, eingehoben.Durch die Einführung der digitalen Betriebsstätte herrscht endlich Steuergerechtigkeit zwischen digital agierenden und traditionellen Unternehmen.Ein Teil des EU-Haushalts wird durch einen europaweit eingehobenen Beitrag aus einer CO2-Abgabe eingehoben. Eine Neuordnung der

Von Zeile 230 bis 232:

Wir wollen dafür sorgen, dass die Union über jene Budgetmittel selbst verfügen kann, die für die Erfüllung von Unionskompetenzen nötig sind. So sprechen zum Beispiel bedeutende Skalenvorteile Bedeutende Skalenvorteile sprechen dafür, die europäischen Verteidigungsausgaben

Von Zeile 242 bis 266 löschen:

Finanzierung über EU-Steuern statt Mitgliedsbeiträge

Die EU braucht eine Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, um eine sparsame Mittelverwendung sicherzustellen. Daher soll sich die Europäische Union nicht länger primär über Beiträge der Mitgliedstaaten finanzieren, sondern selbst Steuern einheben. Dafür sollen Abgaben, die europaweit harmonisiert sind, direkt ins EU-Budget fließen. Ein möglichst verantwortungsvoller Umgang mit dem Budget und ein effektiver Einsatz der Mittel ist dann am besten gewährleistet, wenn jene, die das Budget ausgeben, die Steuern auch einheben. Die Europäische Kommission bekommt eine_n Finanzminister_in, der/die für die Einnahmen-Administration verantwortlich ist und sich für ein volldigitales System einsetzt. Mehrere Formen von EU-Einnahmen können wir uns in einem ersten Schritt vorstellen: ein Anteil an der Körperschaftsteuer, die auch durch Einnahmen aus der digitalen Betriebsstätte ergänzt wird, und eine CO2-Abgabe (bzw. Einnahmen aus dem Emissionshandel).

Europäischer Anteil an der Unternehmenssteuer/Körperschaftsteuer (KöSt)

Mittels einer einheitlichen, EU-weiten Bemessungsgrundlage kann die KöSt zur EU-Finanzierung genutzt werden. Die Kommission hat bereits Vorschläge zu einer gemeinsamen und konsolidierten KöSt-Bemessungsgrundlage gemacht, die wir unterstützen. Wir schlagen vor, Erträge im Ausmaß von sieben Prozent dieser gemeinsamen (konsolidierten) KöSt-Bemessungsgrundlage der EU als Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Die EU-Beiträge der Mitgliedstaaten sollen dementsprechend gesenkt werden. Diese sieben Prozent sind gleichzeitig der Mindestsatz für die jeweiligen Mitgliedstaaten und werden direkt der EU abgeliefert. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus nationale Körperschaftssteuern selbst einheben.

Von Zeile 274 bis 275:

Entstehen durch diese Maßnahme zusätzliche EU-Einnahmen über den vorgeschlagenen EU-Anteil der KöSt, sollen diese zusätzlichen Mittel Diese zusätzlichen Mittel sollten für eine digitale

Von Zeile 281 bis 287:

Mitgliedstaaten umgeschichtet werden. Wir fordern, dass die Einnahmen jeweils zur Hälfte in einen Klimafonds und ins allgemeine Budget fließen. Die Einnahmen aus der europaweiten CO2-Abgabe (siehe Kapitel Umwelt & Energie) sollen analog zum Modell für die KöStbis zum Mindestsatz der EU als Eigenmittel zur Verfügung stehen. Dabei soll ebenfalls ein gewisser Anteil für einen Klimafonds vorgesehen sein. Über den Mindestsatz hinausgehende Einnahmen bleiben in den Mitgliedstaaten.Wir fordern, dass die Einnahmen in einen Klimafonds fließen. Die Einnahmen aus der europaweiten CO2-Abgabe sollen ebenfalls für einen Klimafonds vorgesehen sein. Über einen Mindestsatz hinausgehende Einnahmen bleiben allerdings in den Mitgliedstaaten.

Unterstützer_innen

  • Felix Gradinaru

Kommentare

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Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
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