Unter „Suspendierung der Mitgliedschaft“ ist offenbar zu verstehen, dass ein davon betroffener Mitgliedstaat so behandelt wird, wie wenn er nicht mehr Mitglied der EU wäre. Nicht nur das Stimmrecht ruht. Er kann – im Unterschied zur geltenden Vertragslage - auch alle sonstigen Rechte und Vorteile aus der Mitgliedschaft nicht in Anspruch nehmen und ist der EU in dieser Zeit zu nichts verpflichtet.
Sollte dieser Zustand längere Zeit anhalten und keine Aussicht bestehen, dass der Mitgliedstaat seine noch Politik ändert, so wäre es nur logisch und schlüssig, mit qualifizierter Mehrheit den Ausschluss dieses Mitglieds zu betreiben.
Kommentare
Christine Delnicki:
Christoph Hintermüller:
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00