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  1. MV 26.01.19 in Wien
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ÄA1HA1 zu EU Programm

Antrag: EU Programm
Antragsteller_in: Alexander Hofmann
Status: Geprüft
Eingereicht: 22.01.2019, 16:05

Antragstext

In Zeile 168 einfügen:

Finanzrahmen geringere Mittel bekommen. Wenn ein Mitgliedstaat auf schwerwiegende Weise und nachhaltig gegen die Verträge und ihre Grundwerte verstößt, muss auch die Möglichkeit bestehen, ihn mit qualifizierter Mehrheit aus der EU auszuschließen.

Begründung

Unter „Suspendierung der Mitgliedschaft“ ist offenbar zu verstehen, dass ein davon betroffener Mitgliedstaat so behandelt wird, wie wenn er nicht mehr Mitglied der EU wäre. Nicht nur das Stimmrecht ruht. Er kann – im Unterschied zur geltenden Vertragslage - auch alle sonstigen Rechte und Vorteile aus der Mitgliedschaft nicht in Anspruch nehmen und ist der EU in dieser Zeit zu nichts verpflichtet.

Sollte dieser Zustand längere Zeit anhalten und keine Aussicht bestehen, dass der Mitgliedstaat seine noch Politik ändert, so wäre es nur logisch und schlüssig, mit qualifizierter Mehrheit den Ausschluss dieses Mitglieds zu betreiben.

Unterstützer_innen

  • Ronald Pohoryles

Kommentare

24.01.2019

Christine Delnicki:

Volle Unterstützung!
25.01.2019

Christoph Hintermüller:

Eine Qualifizierte Mehrheit ohne zuvor erfolgte Feststellung der Verfehlungen durch eine Art Europäischen Verfassungsgerichtshof wäre mir eine viel zu geringe Hürde die Tür und Tor öffnen würde für Willkürlichkeiten und Machtspielereien. Davon haben wir in Österreich schon genug und in allen anderen Ländern, die brauchen wir nicht auch noch in der Zukunft.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 26.01.2019, 10:00
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