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  1. UNOS GV 4.10.25
  2. Hauptantrag

Leitantrag an die UNOS-Generalversammlung am 04.10.2025

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:UNOS Kongress 2025: Generalversammlung
Tagesordnungspunkt:TOP 7.6.1 Leitantrag
Antragsteller_in:UNOS Erweiterter Vorstand (beschlossen am: 26.09.2025)
Status:Eingereicht
Eingereicht:19.09.2025, 12:48

Antragstext

1. Österreich am Wendepunkt: Handlungsbedarf für
Wirtschaft und Wohlstand

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Österreich steht an einem Wendepunkt: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft: Zwei Rezessionsjahre in
Folge, steigende Lohnstückkosten, wachsende Abgaben und hohe Bürokratie belasten
Unternehmen ebenso wie Arbeitskräfte. Internationale Vergleiche zeigen, dass wir
im EU-Ranking zurückfallen, während andere Länder dynamisch aufholen und ihre
Wettbewerbsposition ausbauen.

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Mit diesem Leitantrag zeigen wir, welche konkreten Hebel jetzt bewegt werden
müssen, damit Österreich wieder zu den führenden Wirtschaftsstandorten Europas
zählt. Unser Ziel ist ein starkes und produktives Österreich, das Wohlstand und
Chancen für alle schafft – vom Friseursalon über die Marketingagentur bis zum
Familienbetrieb und Industrieunternehmen.

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2. Aktuelle Herausforderungen:
Wettbewerbsfähigkeit im internationalen
Vergleich

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Die letzten Jahre haben die wirtschaftliche Dynamik unseres Landes gebremst.
Inflation, hohe Energiepreise und eine komplexe Steuer- und Abgabenstruktur
setzen Unternehmen unter Druck. Internationale Vergleichsstudien belegen:
Österreich verliert an Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität und droht, den
Anschluss an führende Wirtschaftsstandorte zu verpassen.

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Der WIFO-Konjunkturtest zeigt ein anhaltend pessimistisches Geschäftsklima: Der
Saldo aus positiven und negativen Lageeinschätzungen liegt unter der Null-Linie.
Diese Unsicherheit hemmt Investitionen und Wachstum.

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  • Ä2

Im internationalen Standortvergleich setzt sich dieser Trend fort: Im IMD-
Ranking fiel Österreich von Platz 19 im Jahr 2021 auf Rang 26 im Jahr 2025
zurück. Zehn andere EU-Länder und die Schweiz liegen deutlich vor uns.
Schwachpunkte zeigen sich besonders in der Effizienz der Verwaltung und
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also darin, wie gut Gesetze umgesetzt
werden, wie produktiv Unternehmen arbeiten und wie stark das Wirtschaftswachstum
ist. Die Infrastruktur schneidet mit Rang 14 dagegen vergleichsweise solide ab.

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

Im internationalen Standortvergleich setzt sich dieser Trend fort: Im IMD-Ranking fiel Österreich von Platz 19 im Jahr 2021 auf Rang 26 im Jahr 2025 zurück. Zehn andere EU-Länder und die Schweiz liegen deutlich vor uns. Schwachpunkte zeigen sich besonders in der Effizienz der Verwaltung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also darin, wie gut Gesetze umgesetzt werden, wie produktiv Unternehmen arbeiten und wie stark das Wirtschaftswachstum ist. Die Infrastruktur schneidet mit Rang 14 dagegen vergleichsweise solide ab.

Diese Entwicklungen zeigen deutlich: Österreich ist nach wie vor lebenswert und wohlhabend, doch die strukturelle Leistungsfähigkeit des Standorts nimmt ab.

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  • Ä2

Diese Entwicklungen zeigen deutlich: Österreich ist nach wie vor lebenswert und
wohlhabend, doch die strukturelle Leistungsfähigkeit des Standorts nimmt ab.
Gleichzeitig bestehen große Chancen: Wir verfügen über gut ausgebildete
Fachkräfte, eine solide Infrastruktur und eine lange Tradition von Innovation
und Unternehmertum. Wenn wir jetzt die richtigen Entscheidungen treffen, können
wir diese Stärken ausbauen und einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung einleiten
– zum Vorteil aller, die hier arbeiten, unternehmen und leben.

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

Diese Entwicklungen zeigen deutlich: Österreich ist nach wie vor lebenswert und wohlhabend, doch die strukturelle Leistungsfähigkeit des Standorts nimmt ab.Weiters ist bei einigen Entscheidungsträger:innen von Politik, Verwaltung und Sozialpartnern kein ausreichendes Verständnis vorhanden, dass Wohlstand durch Wertschöpfung und nicht durch Umverteilung entsteht. Gleichzeitig bestehen große Chancen: Wir verfügen über gut ausgebildete Fachkräfte, eine solide Infrastruktur und eine lange Tradition von Innovation und Unternehmertum. Wenn wir jetzt die richtigen Entscheidungen treffen, können wir diese Stärken ausbauen und einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung einleiten – zum Vorteil aller, die hier arbeiten, unternehmen und leben.

24.09.2025

Armin W Rainer:

Klare Botschaft ergänzen: Wohlstand entsteht durch Wertschöpfung, nicht durch Umverteilung. Wertschöpfung bedeutet, dass eine Person an einem Arbeitstag etwas gemacht hat, dass einen Dritten dazu verleitet, mehr für etwas zu bezahlen, als die Person für diese Arbeit bekommt. Leider sind ein Großteil unserer politischen Elite in Bund und Land, aber auch in den Kammern, noch niemals in Berührung mit dieser “Wertschöpfung” gekommen, daher tun sie sich auch schwer, dafür Rahmenbedingungen zu schaffen, weil sie sich nicht auskennen.

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3. Unsere Vision für 2030: Österreich wird Top
10 Standort

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  • Ä3

Wir wollen ein Österreich, das in Europa wieder zur wirtschaftlichen Spitze
gehört – ein Land, in dem sich Unternehmertum lohnt, Investitionen attraktiv
sind und Innovationen nicht ausgebremst, sondern gezielt gefördert werden. Unser
Anspruch ist klar: Österreich soll bis 2030 zu den zehn wettbewerbsfähigsten
Volkswirtschaften Europas zählen.

Änderungsantrag Ä3

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

Wir wollen ein Österreich, das in Europa wieder zur wirtschaftlichen Spitze gehört – ein Land, in dem sich Unternehmertum lohnt, Investitionen attraktiv sind und Innovationen nicht ausgebremst, sondern gezielt gefördert werden. Unser Anspruch ist klar: Österreich soll bis 2030 zu den zehn wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften Europas zählen.

Und es bedeutet auch, dass Top-Talente, Top-Wissenschafter:innen und Investor:innen anderer Länder nach Österreich kommen, um hier ihre Pläne Realität werden zu lassen. Unser Anspruch ist klar: Österreich soll bis 2030 zu den zehn wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften Europas zählen.

24.09.2025

Armin W Rainer:

Ergänzen: ….das bedeutet, dass Top-Talente anderer Länder, ausländische Investoren und Top-Wissenschafter nach Österreich kommen, um hier Ihre Ziele und Pläne Realität werden zu lassen.

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Diese Vision bedeutet konkret: Wir wollen Lohnstückkosten und Bürokratiekosten
wieder auf das Niveau der EU-27 zurückführen, Energiepreise wettbewerbsfähig
gestalten und die strukturelle Effizienz der Verwaltung deutlich verbessern.
Gleichzeitig soll Österreich resilient, innovativ und international
wettbewerbsfähig sein, damit Unternehmen stärker investieren, wachsen und
Arbeitsplätze sichern können.

22.09.2025

Lukas Burian:

Ergänzen: ‚…ein Österreich, das Wohlstand und Chancen für alle schafft – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter oder Behinderung.

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Die vorgeschlagenen Maßnahmen schaffen klare Rahmenbedingungen, erleichtern
Investitionen, stärken die Eigenkapitalbasis und erhöhen die wirtschaftliche
Handlungsspielräume der Unternehmen. Der Leitantrag liefert einen klaren
Fahrplan, der Politik und Wirtschaft auf einen gemeinsamen Kurs bringt, um den
Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig zu stärken.

24.09.2025

Armin W Rainer:

Durchschnitt EU 27 ist kein Ziel. Wir haben aufgrund der geografischen Lage und aufgrund bereits erfolgter Investitionen die Chance, durch intelligenten Einsatz von eigener Energie autark zu agieren und sogar zum Netto-Energie-Exporteur zu werden. Das heißt Energie wird zum Wirtschaftsfaktor für das Österreich der Zukunft.

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4. Wege zum wirtschaftlichen Erfolg – unsere
Maßnahmen

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4.1 Faktor Arbeit steuerlich entlasten 

22.09.2025

Michael Seib:

Ergänzend muss zwingend volle Transparenz über die Abgaben und Gesamtkosten auf den Lohnzettel.

Folgender Antragstext als Vorschlag:

Auf jedem monatlichen Lohnzettel sollen verpflichtend ausgewiesen werden:

* Bruttogehalt
* Abzüge (Steuern, Sozialversicherung)
* Nettobezug
* Arbeitgeberbeiträge transparent aufgeschlüssel
* Gesamtkosten des Dienstverhältnisses

Damit wird die tatsächliche Belastung und der gesamte Wert einer Anstellung für Mitarbeiter transparenter.

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Die Steuer- und Abgabenlast auf den Faktor Arbeit ist international hoch – und
in Österreich deutlich zu hoch. Die Lohnstückkosten steigen seit Jahren, während
die Wettbewerbsfähigkeit gleichzeitig sinkt. Eine Entlastung des Faktors Arbeit
ist daher dringend notwendig und eine der obersten Prioritäten für ein starkes
Wirtschaftswachstum.

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  • Lohnnebenkosten senken: Die hohen Gesamtarbeits- und steigenden
    Lohnstückkosten zählen zu den größten Belastungen österreichischer
    Unternehmen. Hauptursache dafür sind die von den Betrieben zu tragenden
    Lohnnebenkosten. Im Vergleich von 22 EU- und OECD-Ländern lagen diese
    2024durchschnittlich bei 17,2 % der Gesamtarbeitskosten für eine:n
    Erwerbstätige:n, in Österreich jedoch 21,6 %. Während die Nettolohnquote
    in der Vergleichsgruppe 57,9 % betrug, lag sie hierzulande nur bei 53,0 %.
    Der Unterschied erklärt sich fast ausschließlich durch die hohen
    Lohnnebenkosten. Wir fordern daher: 

    • Umgehende und ersatzlose Streichung des Dienstgeberbeitrags (DB) zum
      Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in Höhe von 3,7 % 

    • Abschaffung der Kommunalsteuer in Höhe von 3 % innerhalb der
      nächsten 3 Jahre


    • Komplette Abschaffung der Kammerumlage 2 („DZ“) in der Höhe von rund
      0,31 bis 0,40 % (länderweise unterschiedlich)

26.09.2025

Johannes:

Mit der Forderung der Abschaffung der Kommunalsteuer, welche direkt an die Gemeinden geht, reißen wir politisch das nächste Loch auf, da sehr viele Gemeinden künftig Abgangsgemeinden werden und diese Steuereinnahmen dringend benötigen. Diesen Punkt sollten wir noch mit der politischen Linie NEOS abstimmen.

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  • Keine Lohnnebenkosten für geschäftsführende Gesellschafter: Derzeit werden
    für die Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschaftern (in der Regel ab
    50 % Beteiligung) Lohnnebenkosten fällig, obwohl es sich um eine
    selbständige Tätigkeit handelt. Das ist widersprüchlich und belastet
    Betroffene mit rund 7 % ihres Bruttoeinkommens. Wir fordern daher die
    sofortige und ersatzlose Streichung dieser Regelung.

22.09.2025

Robert Bauer:

Das gehört unbedingt gestrichen, obwohl ich viele Unternehmer kenne, welche die Abgaben nicht abführen.

Antworten

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22.09.2025

Michael Seib:

Aus meiner Sicht nicht streichen, da ich viele Unternehmer kenne die das auch zahlen und das ist wie im Antrag geschrieben auch wiedersprüchlich zum Zweck der Lohnnebenkosten

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  • Ä4
  • Zuschläge für Überstunden sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
    vollständig steuer- und abgabenfrei stellen
    : Aktuell gelten für diese
    Zuschläge komplizierte Freibetrags- und Kontingentregelungen, die
    Unternehmen unnötig belasten. Wir fordern deren vollständige Steuer- und
    Abgabenfreiheit, um Leistung fair zu belohnen, Bürokratie abzubauen und
    Betriebe von administrativer Komplexität zu entlasten. Die künftige
    Regelung soll klar und einheitlich ausgestaltet sein:

    • Keine Lohnsteuer auf alle genannten Zuschläge


    • Kein Sozialversicherungsbeitrag auf Dienstnehmerseite


    • Kein Sozialversicherungsbeitrag auf Dienstgeberseite sowie keinerlei
      sonstige Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer)


    • Diese Steuer- und Abgabenbefreiung soll unabhängig davon gelten, ob
      die Überstunden in Freizeit oder in Geld abgegolten werden. 

Änderungsantrag Ä4

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Zuschläge für Überstunden sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit vollständig steuer- und abgabenfrei stellen: Aktuell gelten für diese Zuschläge komplizierte Freibetrags- und Kontingentregelungen, die Unternehmen unnötig belasten. Wir fordern deren vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit, um Leistung fair zu belohnen, Bürokratie abzubauen und Betriebe von administrativer Komplexität zu entlasten. Die künftige Regelung soll klar und einheitlich ausgestaltet sein:

    • Keine Lohnsteuer auf alle genannten Zuschläge

    • Kein Sozialversicherungsbeitrag auf Dienstnehmerseite

    • Kein Sozialversicherungsbeitrag auf Dienstgeberseite sowie keinerlei sonstige Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer)

    • Diese Steuer- und Abgabenbefreiung soll unabhängig davon gelten, ob die Überstunden in Freizeit oder in Geld abgegolten werden. 

22.09.2025

Michael Seib:

Aus meiner Sicht ist diese Forderung zu streichen. Es sollte meiner Meinung nach das Einkommen immer gleich, ohne Ausnahmeregelung, versteuert werden. Das ist wieder eine Sonderregelung, die zwar populär ist beispielsweise aber Menschen mit All-In-Verträgen oder eventuell auch Überstundenpauschalen benachtteiligt.

Einkommen ist meiner Meinung nach immer gleich zu behandeln. Wir müssen viel stärker herausarbeiten, dass die Einkommensteuersätze reduziert werden, das würde ich sofort unterstützenj.

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  • Ä5
  • Dauerhafte Mitarbeitendenprämie von EUR 3.000: Die aktuell befristete
    Regelung über eine steuerfreie Mitarbeitendenprämie ist auszuweiten. Wir
    fordern eine dauerhafte, steuer- und abgabenfreie Prämie pro
    Mitarbeitenden in der Höhe von EUR 3.000, analog zu der vorübergehend
    eingeführten Teuerungsprämie 2022 und 2023. Das schafft Planungssicherheit
    für Unternehmen und ist ein wirksames Instrument, um Leistung zu
    honorieren und Fachkräfte zu binden.

Änderungsantrag Ä5

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Dauerhafte Mitarbeitendenprämie von EUR 3.000: Die aktuell befristete Regelung über eine steuerfreie Mitarbeitendenprämie ist auszuweiten. Wir fordern eine dauerhafte, steuer- und abgabenfreie Prämie pro Mitarbeitenden in der Höhe von EUR 3.000, analog zu der vorübergehend eingeführten Teuerungsprämie 2022 und 2023,

    die künftig jährlich auf Basis der Inflationsrate wertangepasst wird. Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen und ist ein wirksames Instrument, um Leistung zu honorieren und Fachkräfte zu binden.
22.09.2025

Michael Seib:

ergänzend muss die steuerfreie Mitarbeiterprämie mit der Inflation mitsteigen!

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  • Ä6
  • Flat-Tax für Arbeit in der Pension: Unternehmer:innen, die auch nach
    Antritt ihrer Pension weiter gewerblich tätig sind, leisten einen
    wertvollen Beitrag für Wirtschaft und Beschäftigung. Ihr Erwerbseinkommen
    soll daher – analog zur geplanten Regelung für Arbeitnehmer:innen im
    Regierungsprogramm - mit 25 % endbesteuert werden. Damit wird
    Weiterarbeiten nach der Pension attraktiver.

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Flat-Tax für Arbeit in der Pension: Unternehmer:innen, die auch nach Antritt ihrer Pension weiter gewerblich tätig sind, leisten einen wertvollen Beitrag für Wirtschaft und Beschäftigung. Ihr Erwerbseinkommen soll daher – analog zur geplanten Regelung für Arbeitnehmer:innen im Regierungsprogramm - mit 25 % endbesteuert werden. Damit wird Weiterarbeiten nach der Pension attraktiver.

22.09.2025

Michael Seib:

Einkommen muss immer gleich besteuert werden. Daher würde ich diesen Passus aus der Forderung streichen.

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22.09.2025

Robert Bauer:

den Passung unbedingt drinnen lassen. Denke in naher Zukunft werden wir die Arbeitskraft der Pensionisten unbedingt benötigen

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  • Ä1
  • One-Stop-Payment für lohnbezogene Abgaben: Derzeit müssen Unternehmen für
    lohnbezogene Abgaben bis zu sechs Überweisungen leisten – ein unnötiger
    bürokratischer Aufwand, der Zeit und Ressourcen bindet. Wir fordern ein
    zentrales Abgabenkonto, auf dem alle Steuern und Abgaben zusammengeführt
    werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen die Buchhaltung für
    die staatliche Verwaltung übernehmen müssen. 

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Michael Seib (UNOS / Mandatar UBIT-NÖ)
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • One-Stop-Payment für lohnbezogene Abgaben: Derzeit müssen Unternehmen für lohnbezogene Abgaben bis zu sechs Überweisungen leisten – ein unnötiger bürokratischer Aufwand, der Zeit und Ressourcen bindet. Wir fordern ein zentrales Abgabenkonto, auf dem alle Steuern und Abgaben zusammengeführt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen die Buchhaltung für die staatliche Verwaltung übernehmen müssen. 

  • Verpflichtender Brutto-Brutto-Lohnzettel: Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer:innen (Lohnzettel) sollen verpflichtend neben dem Bruttogehalt, Lohnsteuer und Dienstnehmer-Abgaben auch die Abgaben der Dienstgeber:innen (Lohnnebenkosten) sowie die Gesamtkosten des Dienstverhältnisses ausweisen. Damit wird das kritische Bewusstsein für die hohe Abgabenlast und die tatsächlichen Personalkosten geschärft.

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 4.2 Arbeitsvolumen und -effizienz in den Unternehmen
steigern 

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Um Österreich als starken Wirtschaftsstandort zu sichern und weiter auszubauen,
müssen wir die Produktivität und das Arbeitsvolumen nachhaltig steigern. Unser
Ziel ist es, die Beschäftigung zu erhöhen und das jährliche Arbeitsvolumen je
Beschäftigtem von derzeit 1.432 Stunden auf das Schweizer Niveau von 1.532
Stunden anzuheben. Nur so können wir international wettbewerbsfähig bleiben und
Wachstumspotenziale ausschöpfen.

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  • Ä1
  • Ä2
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Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Michael Seib (UNOS / Mandatar UBIT-NÖ)
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

 

Änderungsantrag Ä3

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä4

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä5

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä7

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä8

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä9

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä10

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä11

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä12

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä13

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä14

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä15

, gestellt von: Conrad Bauer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä16

, gestellt von: Lukas Burian
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

 

Änderungsantrag Ä17

, gestellt von: Karin Doppelbauer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä18

, gestellt von: Lukas Klewein
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

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  • Ä7
  • Feiertage reduzieren: Mit derzeit 13 gesetzlichen, bundesweiten Feiertagen
    liegt Österreich nach Malta (14) an der EU-Spitze. Dänemark und die
    Niederlande zum Beispiel kommen mit 9 Feiertagen aus. Das bedeutet für
    heimische Betriebe jährlich erhebliche Produktivitätsverluste. Wir fordern
    daher:

    • Reduzierung der Zahl der gesetzlichen Feiertage auf den EU-
      Durchschnitt


    • Abschaffung zusätzlicher Landesfeiertage, die nur bestimmten
      Berufsgruppen wie Landesbediensteten dienstfrei gewährt werden, wie
      der Leopoldi-Tag in Niederösterreich (15.11.) oder der Josefi-Tag
      (19.03.) in mehreren Bundesländern. 

Änderungsantrag Ä7

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Feiertage reduzieren: Mit derzeit 13 gesetzlichen, bundesweiten Feiertagen liegt Österreich nach Malta (14) an der EU-Spitze. Dänemark und die Niederlande zum Beispiel kommen mit 9 Feiertagen aus. Das bedeutet für heimische Betriebe jährlich erhebliche Produktivitätsverluste.

    • Wir fordern daher:
      • Reduzierung der Zahl der gesetzlichen Feiertage auf den EU-Durchschnittum zwei gesetzliche Feiertage, um sich dem Durchschnitt der

        wichtigsten EU Mitbewerber anzunähern (BENESCAND-Länder)
      • Abschaffung zusätzlicher Landesfeiertage, die nur bestimmten Berufsgruppen wie Landesbediensteten dienstfrei gewährt werden, wie der Leopoldi-Tag in Niederösterreich (15.11.) oder der Josefi-Tag (19.03.) in mehreren Bundesländern. 

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  • Entgelt im Krankenstand fair gestalten: In Österreich trägt der
    Arbeitgeber ab dem ersten Krankenstandstag zunächst die vollen Kosten
    eines Krankenstandes. Das belastet insbesondere klein- und
    mittelständische Betriebe. Wir fordern daher:

    • Einführung eines „Karenztages“: Am ersten Tag eines Krankenstandes
      erfolgt keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, alternativ
      übernimmt die Krankenversicherung. Vergleichbare Modelle mit bis zu
      drei Karenztagen (“waiting days”) gibt es in der Schweiz und in den
      Niederlanden.


    • Antragslose Refundierung ab dem 11. Krankenstandstag: Für
      Unternehmen bis 50 Mitarbeitende sollen die vollen Personalkosten
      durch die Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen rückerstattet werden.

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4.3 Arbeitskraft mobilisieren und den Zugang zum
Arbeitsmarkt fördern 

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Der Arbeitskräftemangel zählt zu den größten Wachstumsbremsen Österreichs. Laut
einer Befragung von über 5.000 Unternehmen im Auftrag der Wirtschaftskammer sind
82 % direkt davon betroffen. Damit gehen erhebliche Wertschöpfungs- und
Wachstumspotenziale verloren. Ziel ist es, mehr Menschen in Beschäftigung zu
bringen, vorhandene Potenziale zu mobilisieren und Hürden beim Zugang zum
Arbeitsmarkt abzubauen.

22.09.2025

Lukas Burian:

Ergänzen: Diversität als Standortvorteil nennen. Inklusive Arbeitsumfelder steigern Innovation und Fachkräftebindung.

Antworten

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22.09.2025

Robert Bauer:

Es gehört viel mehr Druck auf unsere Arbeitslosen, bekommen zu viel bezahlt und müssen deshalb auch gar nicht Arbeiten gehen. Außerdem sollte der Zugang für Migranten überarbeitet werden. Sie dürfen sich in Österreich zwar selbständig machen, aber nicht Beschäftigt arbeiten.

Antworten

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Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Michael Seib (UNOS / Mandatar UBIT-NÖ)
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

 

Änderungsantrag Ä3

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä4

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä5

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä7

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä8

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä9

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä10

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä11

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä12

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä13

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä14

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä15

, gestellt von: Conrad Bauer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä16

, gestellt von: Lukas Burian
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

 

Änderungsantrag Ä17

, gestellt von: Karin Doppelbauer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

Änderungsantrag Ä18

, gestellt von: Lukas Klewein
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze

 

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  • Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr: Österreich liegt
    bei der Kinderbetreuung deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Während EU-
    weit 37,5 % aller Kinder unter 3 Jahren eine formale
    Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, sind es hierzulande nur 24,1 %. Beim
    EU-Spitzenreiter Niederlande sind 73,3 % (alle Werte 2023). Wir fordern
    daher den sofortigen, flächendeckenden und qualitätsvollen Ausbau der
    Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr, der durch einen Rechtsanspruch
    abgesichert wird. 

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  • Volle steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Kosten der
    Haushaltsführung
    : Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für Unterstützung im
    Haushalt sollen voll steuerlich absetzbar sein. Das erleichtert die
    Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer und bringt einen
    positiven Nebeneffekt: Viele bisher inoffiziell Beschäftigte würden in
    reguläre Beschäftigungsverhältnisse übergeführt werden. Diese Maßnahme
    hätte somit einen hohen Selbstfinanzierungsgrad. 

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  • Arbeitslosenversicherung mit stärkerem Mobilisierungsanreiz:

    • Einführung eines degressiven Arbeitslosengeldes statt des bisherigen
      Pauschalmodells (rund 55% des letzten Nettobezugs über die gesamte
      Dauer der Arbeitslosigkeit). Beispiel in Belgien: In den ersten 3
      Monaten liegt dieses bei 65 %, danach sinkt es in mehreren Stufen
      bis auf 40 %. 


    • Förderung regionaler Mobilität: Offene Stellen sind ungleich
      verteilt (z.B. Oberösterreich: 2,6%, Wien 1,7%). Wir fordern einen
      AMS-Mobilitätsbonus für Menschen, die einen Job annehmen, der 200 km
      oder mehr von ihrem Hauptwohnsitz entfernt ist. Weiters fordern wir
      die verstärkte steuerliche Begünstigung von Dienstwohnungen. 

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  • Ä8
  • Rot-Weiß-Rot-Karte ausbauen und Verfahren beschleunigen: Die RWR-Karte hat
    viel Erfolgspotenzial, um einen Beitrag zur Behebung des
    Arbeitskräftemangels in Österreich zu leisten. Die
    Beschäftigungsmöglichkeiten sind weiter auszubauen, Verfahren zu
    vereinfachen und zu beschleunigen: 

    • Die RWR-Karte soll auch für Unternehmen anwendbar sein, die
      Arbeitskräfte aus Drittstaaten anderen Unternehmen überlassen. 


    • Öffnung für volljährige Lehrlinge. 


    • Genehmigte Anträge sollten auch auf andere Personen mit gleicher
      Qualifikation übertragen werden können. 


    • Der Sprachnachweis ist abzuschaffen (wie z.B. in Dänemark). 


    • Übernahme der deutschen Westbalkanregelung für vereinfachte
      Beschäftigung von Menschen aus Albanien, Bosnien, Kosovo,
      Montenegro, Nordmazedonien, Serbien. 


    • Abwicklung des gesamten Verfahrens über ein E-AMS-Konto

Änderungsantrag Ä8

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Rot-Weiß-Rot-Karte ausbauen und Verfahren beschleunigen: Die RWR-Karte hat viel Erfolgspotenzial, um einen Beitrag zur Behebung des Arbeitskräftemangels in Österreich zu leisten. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind weiter auszubauen, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen: 

    • Die RWR-Karte soll auch für Unternehmen anwendbar sein, die Arbeitskräfte aus Drittstaaten anderen Unternehmen überlassen. 

    • Öffnung für volljährige Lehrlinge. 

    • Entfall der Voraussetzungsprüfung für RWR-Karte für Personen, die in Österreich eine Lehre, eine Berufsbildende Mittlere Schule, eine Schule mit Matura (BHS/AHS) oder ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert haben.
    • Genehmigte Anträge sollten auch auf andere Personen mit gleicher Qualifikation übertragen werden können. 

    • Der Sprachnachweis ist abzuschaffen (wie z.B. in Dänemark). 

    • Übernahme der deutschen Westbalkanregelung für vereinfachte Beschäftigung von Menschen aus Albanien, Bosnien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien. 

    • Abwicklung des gesamten Verfahrens über ein E-AMS-Konto

22.09.2025

Michael Seib:

Ergänzung zum Antrag, da ich das in meinem privaten Umfeld gerade erlebe:

Personen, die in Österreich ein ordnungsgemäßes Studium mit einem akademischen Abschluss (Bachelor, Master oder PhD) erfolgreich absolviert haben, automatisch Anspruch auf eine Rot-Weiß-Rot Karte erhalten.

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  • Ä16
  • Senioritätsprinzip in Kollektivverträgen reformieren: In vielen
    Kollektivverträgen steigen die Mindesteinkommen stark mit dem Dienstalter.
    Beispiel Handelskollektivvertrag: In einer mittleren Qualifikationsstufe
    (E) beträgt das monatliche Mindest-Bruttogehalt für Berufseinsteiger:innen
    EUR 2.471, ab dem 13. Berufsjahr liegt es bei EUR 3.351,00, also um 36 %
    höher. Diese verpflichtende, einzelvertraglich nicht zu ändernde
    Bestimmung belastet Unternehmen und erschwert die Beschäftigung von
    älteren Arbeitnehmer:innen.  Lösung: Altersbedingte Steigerungen
    reduzieren und die Gehaltskurven abflachen.

Änderungsantrag Ä16

, gestellt von: Lukas Burian
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze
  • Senioritätsprinzip in Kollektivverträgen reformieren: In vielen Kollektivverträgen steigen die Mindesteinkommen stark mit dem Dienstalter. Beispiel Handelskollektivvertrag: In einer mittleren Qualifikationsstufe (E) beträgt das monatliche Mindest-Bruttogehalt für Berufseinsteiger:innen EUR 2.471, ab dem 13. Berufsjahr liegt es bei EUR 3.351,00, also um 36 % höher. Diese verpflichtende, einzelvertraglich nicht zu ändernde Bestimmung belastet Unternehmen und erschwert die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmer:innen.  Lösung: Altersbedingte Steigerungen reduzieren und die Gehaltskurven abflachen.

  • Vielfalt als Standortvorteil stärken: Österreichs Wirtschaft profitiert von Offenheit, Inklusion und Vielfalt. Unterschiedliche Perspektiven in mittleren und großen Unternehmen steigern nachweislich Kreativität, Innovationskraft und Produktivität. Wir fordern daher gezielte Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion nach internationalen Best-Practice-Standards, etwa durch Sensibilisierung von Führungskräften, Unterstützung divers zusammengesetzter Teams sowie Sichtbarmachung erfolgreicher Praxisbeispiele aus Industrie, Agenturen und Familienunternehmen. So werden neue Märkte erschlossen, Kund:innen besser verstanden und innovative Lösungen entwickelt – ohne zusätzliche Bürokratie und ohne Belastung für Klein- und Ein-Personenunternehmen.

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4.4 Energiekosten senken 

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Steigende Energiekosten zählen zu den größten Kostentreibern österreichischer
Betriebe, treiben die Inflation an und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts. Um dem Kostendruck effektiv zu begegnen und ein stabiles
marktwirtschaftliches Umfeld zu schaffen, braucht es strukturelle Reformen: 

22.09.2025

Michael Seib:

zu den Verbrauchs- und Netzkosten kommen ca. 30% an öffentlichen Abgaben:

* Elektrizitätsabgabe 1,5 Cent/kWh
* Erneuerbaren-Förderpauschale ca. € 1,62 (Monat)
* Erneuerbaren-Förderbeitrag ca. € 0,40 (Monat)
* Erneuerbaren-Förderbeitrag ca. 0,796 Cent /KwH)

Zumindest die Komplexität muss reduziert werden, aus meiner Sicht gehört zumindest die Elektrizitätsagabe gestrichen und die Erneuerbaren Förderpauschale / Fixbeträge zusammengefasst

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  • Ä9
  • Ä10
  • Ä11
  • Ä17
  • Ä18
  • Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Nutzung der
    Erlöse für den Netzausbau
    :  Der Ausbau der Energie- und insbesondere der
    Stromnetze ist essenziell für die Energiewende und die
    Wettbewerbsfähigkeit. Anstatt Kunden zu belasten oder Sondersteuern
    einzuführen, sollten EVUs zumindest teilweise privatisiert und der Erlös
    für den Netzausbau genutzt werden. Gleichzeitig braucht es mehr
    Wettbewerb: Neben Privatisierungen ist auch die Auflösung wechselseitiger
    Beteiligungen erforderlich, um Marktöffnung, Investitionen und Innovation
    zu fördern. Dies wurde auch in einer Analyse der Bundeswettbewerbsbehörde
    festgestellt. Beispiele wie das Vereinigte Königreich zeigen, dass
    Privatisierungen den Markt geöffnet und Investitionen in die Infrastruktur
    erleichtert haben. 

Änderungsantrag Ä9

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Nutzung der Erlöse für den Netzausbau:  Der Ausbau der Energie- und insbesondere der Stromnetze ist essenziell für die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit. Anstatt Kunden zu belasten oder Sondersteuern einzuführen, sollten EVUs zumindest teilweise privatisiert und der Erlös für den Netzausbau genutzt werden. Gleichzeitig braucht es mehr Wettbewerb: Neben Privatisierungen ist auch die Auflösung wechselseitiger Beteiligungen erforderlich, um Marktöffnung, Investitionen und Innovation zu fördern. Dies wurde auch in einer Analyse der Bundeswettbewerbsbehörde festgestellt. Beispiele wie das Vereinigte Königreich zeigen, dass Privatisierungen den Markt geöffnet und Investitionen in die Infrastruktur erleichtert haben. 

  • Echter Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen (EVUs): Mehr Wettbewerb ist das beste Mittel, um die Energiepreise zu stabilisieren. Dafür müssen gegenseitige Beteiligungen aufgelöst und politische Einflussnahmen beendet werden. Energieunternehmen sollen unabhängig voneinander agieren – nur so entstehen faire Bedingungen, mehr Innovation und ein besseres Angebot für die Kund:innen der EVUs. Darüber hinaus besteht für Österreich die Chance, sich nachhaltig als Energie-Nettoexporteur zu positionieren und Energie zum Wertschöpfungsfaktor zu entwickeln.

Änderungsantrag Ä10

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Nutzung der Erlöse für den Netzausbau:  Der Ausbau der Energie- und insbesondere der Stromnetze ist essenziell für die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit. Anstatt Kunden zu belasten oder Sondersteuern einzuführen, sollten EVUs zumindest teilweise privatisiert und der Erlös für den Netzausbau genutzt werden. Gleichzeitig braucht es mehr Wettbewerb: Neben Privatisierungen ist auch die Auflösung wechselseitiger Beteiligungen erforderlich, um Marktöffnung, Investitionen und Innovation zu fördern. Dies wurde auch in einer Analyse der Bundeswettbewerbsbehörde festgestellt. Beispiele wie das Vereinigte Königreich zeigen, dass Privatisierungen den Markt geöffnet und Investitionen in die Infrastruktur erleichtert haben. 

  • Effizienzdruck in der Netz-Bewirtschaftung erhöhen: Nicht nur bei der Energieversorgung, auch beim Betrieb der Energie-Netze ist die Effizienz zu heben. Einerseits ist die Zahl der Netzbetreiber drastisch zu reduzieren. Andererseits soll ein nationales und internationales Benchmarking-System Effizienzpotenziale aufzeigen und publiziert werden.

Änderungsantrag Ä11

, gestellt von: Michael Seib
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Nutzung der Erlöse für den Netzausbau:  Der Ausbau der Energie- und insbesondere der Stromnetze ist essenziell für die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit. Anstatt Kunden zu belasten oder Sondersteuern einzuführen, sollten EVUs zumindest teilweise privatisiert und der Erlös für den Netzausbau genutzt werden. Gleichzeitig braucht es mehr Wettbewerb: Neben Privatisierungen ist auch die Auflösung wechselseitiger Beteiligungen erforderlich, um Marktöffnung, Investitionen und Innovation zu fördern. Dies wurde auch in einer Analyse der Bundeswettbewerbsbehörde festgestellt. Beispiele wie das Vereinigte Königreich zeigen, dass Privatisierungen den Markt geöffnet und Investitionen in die Infrastruktur erleichtert haben. 

  • Senkung der Strom-Gesamtkosten durch weniger Abgaben: Ein Viertel bis ein Drittel der kundenseitigen Stromkosten gehen auf Abgaben zurück. Diese müssen umgehend reduziert werden, um eine Sofort-Entlastung für Wirtschaft und Haushalte zu erzielen. Ersatzlos zu streichen sind: Elektrizitätsabgabe 1,5 Cent/kWh

Änderungsantrag Ä17

, gestellt von: Karin Doppelbauer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Nutzung der Erlöse für den Netzausbau:  Der Ausbau der Energie- und insbesondere der Stromnetze ist essenziell für die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit. Anstatt Kunden zu belasten oder Sondersteuern einzuführen, sollten EVUs zumindest teilweise privatisiert und der Erlös für den Netzausbau genutzt werden. Gleichzeitig braucht es mehr Wettbewerb: Neben Privatisierungen ist auch die Auflösung wechselseitiger Beteiligungen erforderlich, um Marktöffnung, Investitionen und Innovation zu fördern. Dies wurde auch in einer Analyse der Bundeswettbewerbsbehörde festgestellt. Beispiele wie das Vereinigte Königreich zeigen, dass Privatisierungen den Markt geöffnet und Investitionen in die Infrastruktur erleichtert haben. 

  • Sachbezugsfreie Weitergabe von Überschussstrom an Mitarbeiter:innen: Viele Betriebe, die in eigene erneuerbare Energieanlagen (z. B. Photovoltaik) investiert haben, erzeugen insbesondere an Wochenenden oder in Produktionspausen Überschüsse, die ungenutzt bleiben. Wir fordern daher die gesetzliche Möglichkeit, diesen Überschussstrom durch Modelle wie Energy Sharing oder Energiegemeinschaften direkt und sachbezugsfrei an Mitarbeiter:innen weiterzugeben. Dadurch entsteht ein doppelter Effekt: Einerseits profitieren Arbeitnehmer:innen von niedrigeren privaten Stromkosten, insbesondere wenn sie den Strom zu Hause am Wochenende nutzen können, was die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit stärkt. Andererseits lohnt sich der Ausbau erneuerbarer Anlagen für Betriebe stärker, da die erzeugte Energie sinnvoll eingesetzt und Investitionen abgesichert werden.

Änderungsantrag Ä18

, gestellt von: Lukas Klewein
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Nutzung der Erlöse für den Netzausbau:  Der Ausbau der Energie- und insbesondere der Stromnetze ist essenziell für die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit. Anstatt Kunden zu belasten oder Sondersteuern einzuführen, sollten EVUs zumindest teilweise privatisiert und der Erlös für den Netzausbau genutzt werden. Gleichzeitig braucht es mehr Wettbewerb: Neben Privatisierungen ist auch die Auflösung wechselseitiger Beteiligungen erforderlich, um Marktöffnung, Investitionen und Innovation zu fördern. Dies wurde auch in einer Analyse der Bundeswettbewerbsbehörde festgestellt. Beispiele wie das Vereinigte Königreich zeigen, dass Privatisierungen den Markt geöffnet und Investitionen in die Infrastruktur erleichtert haben. 

  • Um Misswirtschaft in der Energiebelieferung entgegen treten zu können, müssen illegale (d.h. gerichtlich abgeurteilte) Geschäftspraktiken zur Konsequenz zu führen, dass die Entscheidungsträger:innen persönlich haften und ihrer Position enthoben werden. Weiters muss aus dem ElWOG das Gewinnprinzip hinter die Verpflichtung zur Belieferung mit günstigem Strom gestellt oder ganz gestrichen werden. Dies eliminiert den finanziellen Anreiz Arbeitnehmer:innen und Unternehmen auszubeuten und senkt die Lohnstückkosten, da Arbeitnehmer:innen dann weniger Gehalt brauchen.
24.09.2025

Armin W Rainer:

Hierbei sind auch insbesondere die landes- und bundesweiten Netzbetreiber gemeint, wobei im zweiten Schritt die Notwendigkeit von 9 Landesorganisationen zu hinterfragen sein wird.

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4.5 Bürokratie abbauen 

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Überbordende Bürokratie ist zu einem der größten Standortnachteile Österreichs
geworden. Lange Verfahren, doppelte Berichtspflichten und uneinheitliche
Verwaltungspraxis rauben Unternehmen wertvolle Zeit und hemmen ihre
Innovationskraft. Besonders betroffen sind Klein- und Mittelbetriebe: Laut einer
Studie der WKÖ verlieren sie wöchentlich durchschnittlich 19,3 Stunden – fast
2,5 Arbeitstage – durch bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, mit folgenden
Maßnahmen die Betriebe spürbar zu entlasten:

22.09.2025

Lukas Burian:

Zusatz: Bürokratieabbau soll auch Hürden für Gründer:innen aus unterrepräsentierten Gruppen (z. B. LGBTQI+-Unternehmer:innen) senken – für ein diskriminierungsfreies Unternehmertum.

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  • Betriebsanlagenrecht flexibilisieren und beschleunigen: Eine deutliche
    Ausweitung der Genehmigungsfreistellungsverordnung, um Verfahren zu
    beschleunigen und Betriebsanlagengenehmigungen zu vereinfachen. Zum
    Beispiel könnten Fitness-Center in den Freistellungs-Katalog aufgenommen
    werden. 

24.09.2025

Rainer Armin W:

Einführung einer übergreifenden Schlichtungsstelle, bei widersprüchlichen Forderungen verschiedener Behörden. ZB Mindest-Absaug/Entstaubungs/Belüftungsleistung eines Gebäudes versus maximal zulässiger Luftbewegung an einzelnen Arbeitsplätzen.

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  • Bestandsschutz bei bestehenden Anlagen stärken: Der derzeitige Vorrang von
    Anrainerrechten führt dazu, dass Betriebe nachträglich teure Umbauten
    durchführen müssen – auch wenn die Anlage davor jahrelang unbeanstandet
    bestand. Zwar gibt es für zugezogene Nachbarn mit § 79 Abs 2 GewO eine
    eigene Regelung mit erhöhten Hemmschwellen (Gefährdung von Leben und
    Gesundheit oder beträchtliche Belastung). Doch diese Regelung ist zu
    unbestimmt und wird von Behörden oft zu extensiv ausgelegt. Wir fordern
    daher die Evaluierung dieses Tatbestandes und gegebenenfalls eine
    Neuregelung, die den Bestandsschutz bestehender Anlagen eindeutig
    sicherstellt.

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  • Doppelte Berichtspflichten reduzieren:  Viele Betriebe müssen trotz
    vorhandener digitaler Systeme weiterhin analoge Aufzeichnungen führen –
    von Wasserwertmessungen im Hallenbad bis zu händischen Gästemeldungen. Wir
    fordern die vollständige Anerkennung digitaler Dokumentationen, den Abbau
    überholter Berichtspflichten und rufen die Bundesregierung auf, sich dafür
    auch auf europäischer Ebene einzusetzen. 
    Weiters fordern wir die Verwirklichung des „Once-Only-Prinzips“, so dass
    Meldungen an öffentliche Stellen nur einmal vorgenommen werden müssen und
    eine Weiterleitung der betroffenen Informationen innerhalb der
    öffentlichen Verwaltung erfolgt.

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  • Ä12
  • Einheitliche Vollziehung von Bundesrecht sicherstellen: Die Vollziehung
    von Bundesgesetzen erfolgt vielfach in mittelbarer Bundesverwaltung durch
    Landesbehörden. Dabei kommt es z. B. im Gewerberecht, beim Berufszugang
    oder im Betriebsanlagenrecht zu erheblichen Unterschieden in der
    Verwaltungspraxis. Der Bund kommt seiner Koordinierungsaufgabe bislang
    nicht ausreichend nach, wie auch der Rechnungshof bereits kritisiert hat.
    Wir fordern eine einheitliche Vollziehung durch klarstellende Richtlinien
    und Erlässe, aber auch eine zentrale Datenerhebung und Auswertung auf
    Bundesebene. 

Änderungsantrag Ä12

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Einheitliche Vollziehung von Bundesrecht sicherstellen: Die Vollziehung von Bundesgesetzen erfolgt vielfach in mittelbarer Bundesverwaltung durch Landesbehörden. Dabei kommt es z. B. im Gewerberecht, beim Berufszugang oder im Betriebsanlagenrecht zu erheblichen Unterschieden in der Verwaltungspraxis. Der Bund kommt seiner Koordinierungsaufgabe bislang nicht ausreichend nach, wie auch der Rechnungshof bereits kritisiert hat. Wir fordern eine einheitliche Vollziehung durch klarstellende Richtlinien und Erlässe, aber auch eine zentrale Datenerhebung und Auswertung auf Bundesebene. 

  • Ombudsstelle für Unternehmen bei widersprüchlichen Behördenentscheidungen: Die eine Behörde schreibt eine Mindestbelüftungsleistung vor, die andere eine maximal zulässige Luftbewegung im Bereich von Arbeitsplätzen. Fälle, wie diese, sind weithin bekannt. Wir fordern daher die Einrichtung einer Ombudsstelle für Unternehmen, die bei solchen Regelungskonflikten eine Klärung innerhalb der Verwaltung herbeiführt.

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4.6 Freien Handel fördern – innen und außen 

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Überregulierung im Inland und Zurückhaltung bei internationalen Abkommen
schwächen unseren Wirtschaftsstandort. Während Nachbarländer mit liberaleren
Ladenöffnungszeiten und einer größeren Offenheit im Außenhandel zusätzliche
Marktchancen nutzen, verliert Österreich Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit. Um
Betrieben mehr Freiheit zu geben und gleichzeitig neue Wachstumsimpulse zu
setzen, braucht es entschlossene Schritte. 

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Mit den folgenden Maßnahmen kann dies erreicht werden: 

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  • Freigabe der Ladenöffnungszeiten: Aktuell gibt es ein kompliziertes
    Regelungsgeflecht mit einem bundesweiten Öffnungszeitengesetz und
    zusätzlichen Öffnungszeitenverordnungen je Bundesland, die zum Beispiel
    lange Gemeindelisten mit unterschiedlichen Detailregeln vorsehen. Warum so
    kompliziert? In Ländern wie Tschechien, Ungarn, Polen, Schweden und
    Finnland gibt es keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen. Wir fordern
    daher die ersatzlose Streichung aller Öffnungszeiten-Regeln. Jede:r
    Unternehmer:in soll selbst entscheiden, wann und wie lange er/sie
    aufsperrt. Dies bringt folgende Vorteile mit sich: 

    • Mehrgeschäft mit Tourist:innen, insbesondere an Sonntagen 


    • Vermeidung von Kaufkraftabfluss, vor allem in Grenzgebieten
      (Tschechien, Ungarn) 


    • Rückgewinnung von Marktanteilen von globalen Online-Plattformen 

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  • Klares Bekenntnis für den internationalen Freihandel: In der jüngeren
    Vergangenheit zählte Österreich bei neuen Freihandelsabkommen eher zu den
    Bremsern in der EU. Andere Länder wie Deutschland oder Spanien sind hier
    deutlich aufgeschlossener. Gerade in der aktuellen Lage braucht es neue
    Impulse, um nach innen Optimismus und nach außen Stärke zu signalisieren.
    Wir fordern daher, dass sich die österreichische Bundesregierung, die
    Sozialpartner und alle anderen relevanten politischen Kräfte klar positiv
    zum EU-Mercosur-Abkommen sowie zu weiteren möglichen Abkommen mit z. B.
    Mexiko, Indien oder Indonesien positionieren und den Abschluss bzw. die
    Verhandlung dieser Abkommen mit allen Mitteln fördern. 

22.09.2025

Lukas Burian:

Ergänzen: Offene Märkte brauchen offene Gesellschaften. Ein klares Bekenntnis zum Schutz von Minderheiten – inkl. LGBTQI+-Personen – stärkt Österreichs Position in internationalen Handelsbeziehungen.

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4.7 Investitionen fördern, Wachstum ankurbeln 

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Unser Standort verliert international an Attraktivität, weil Investitionen
erschwert, Beteiligungen unattraktiv und der Kapitalmarkt unterentwickelt sind.
Wer Wohlstand und Arbeitsplätze sichern will, muss Eigenkapital stärken, private
Vorsorge erleichtern und Investitionen in Innovation fördern. Ziel ist es,
Kapital zu mobilisieren, Finanzierungsoptionen zu erweitern und Österreich zu
einem attraktiven Investitionsstandort zu entwickeln. 

22.09.2025

Robert Bauer:

Investitionen sind sehr wichtig, Ich würde die KöSt senken wenn der Gewinn für Investitionen in naher Zukunft getätigt werden.

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Mit dem folgenden Maßnahmenpaket wird dies möglich: 

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  • Steuerfreiheit für nicht entnommene Gewinne: Die Selbstfinanzierungskraft
    von Unternehmen muss gestärkt werden, um Investitionen zu fördern. Denn
    der Zugang zu Fremdkapital ist für KMU deutlich schwieriger geworden. In
    Deutschland gibt es beispielsweise eine Thesaurierungsbegünstigung, auf
    Grund derer einbehaltene Gewinne günstiger versteuert werden als
    entnommene. Wir fordern daher: 

    • Gänzliche Steuerbefreiung von nicht entnommenen Gewinnen für
      Unternehmen aller Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personen- und
      Kapitalgesellschaften) 


    • Entwicklung geeigneter steuerlicher und/oder finanztechnischer
      Instrumente für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, um
      dies zu ermöglichen 

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  • Einführung einer Superabschreibung: Um Investitionen in Digitalisierung
    und Klimatechnologien attraktiver zu machen, fordern wir eine
    Superabschreibung. Die jährliche Obergrenze der degressiven Abschreibung
    soll von derzeit 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Unternehmen
    sollen einen großen Teil ihrer Investitionskosten bereits in den ersten
    Jahren steuerlich geltend machen können.

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  • Abschaffung der KESt auf Kursgewinne: Mit einer Behaltefrist von einem
    Jahr sollen Kursgewinne von der Kapitalertragsteuer befreit werden. In der
    Schweiz sind Kursgewinne beispielsweise steuerfrei gestellt –
    langfristiges Sparen wird dadurch begünstigt. Damit schaffen wir Anreize
    für private Altersvorsorge, erleichtern jungen Menschen den
    Vermögensaufbau und stärken die Aktienkultur in Österreich. 

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  • Ä15
  • Investitions-Schub im Wohnbau durch „Raussanieren“: Eigentümer:innen von
    Mehrfamilienhäusern im Altbau soll es möglich sein, durch
    Sanierungsmaßnahmen nicht mehr dem Richtwertsystem zu unterliegen und
    dadurch höhere Mieten veranschlagen zu können. Die Zielwerte für den
    dadurch erreichten Sanierungseffekt sind so zu definieren, dass diese
    technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind (z.B.
    Energiewertreduktion um 20 %).

Änderungsantrag Ä15

, gestellt von: Conrad Bauer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Investitions-Schub im Wohnbau durch „Raussanieren“: Eigentümer

    Eigentümer:innen von MehrfamilienhäusernMehrparteien-Häusern im Altbau soll es möglich sein, durch nachhaltige Sanierungsmaßnahmen nicht mehr dem Richtwertsystem zu unterliegen und dadurch höhere Mieten veranschlagen zu können. Die Zielwerte für den dadurch erreichten Sanierungseffekt sind so zu definieren, dass diese technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind (z.B. EnergiewertreduktionReduktion der Gesamtenergie-Effizienzwerte um 20 %)% oder Nachrüsten von Wärmemengen-Zähler). Die aktuelle Sanierungsrate muss deutlich angehoben werden, um die Klimaziele zu erreichen, Arbeitsplätze zu schaffen und den Wirtschafts-Standort Wien zu festigen.
27.09.2025

Conrad Bauer:

Eigentümer:innen von Mehrparteien-Häusern im Altbau soll es möglich sein, durch nachhaltige Sanierungsmaßnahmen nicht mehr dem Richtwertsystem zu unterliegen oder durch zeitgemäße Zuschläge deutlich höhere Mieten einvernehmlich einnehmen zu dürfen. Die Zielwerte für den dadurch erreichten Sanierungseffekt sind so zu definieren, dass diese technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind (z.B. Reduktion der Gesamtenergie-Effizienzwerte um 20 % oder Nachrüsten von Wärmemengen-Zähler). Die aktuelle Sanierungsrate muss deutlich angehoben werden, um die Klimaziele zu erreichen, Arbeitsplätze zu schaffen und den Wirtschafts-Standort Wien zu festigen.

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4.8 Unternehmer:in sein erleichtern und fördern 

24.09.2025

Armin W Rainer:

Einführung eines Unternehmertags in allen Pflichtschulen, für alle 14-jährigen. Nochmals in den Oberstufen oder weiterführenden Schulen. Direkter Kontakt mit lokalen Unternehmer:innen in Schulen ermöglichen, um bei Jugendlichen das Konzept des Lebens als Unternehmer:in anzulegen. Möglichst mit praktischen und greifbaren Workshops und altersgerechten Fallstudien

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Wer in Österreich ein Unternehmen gründen oder führen möchte, stößt noch immer
auf unnötige Hürden, hohe Kosten und komplizierte Verfahren. Damit
Unternehmertum nicht ausgebremst, sondern gezielt gestärkt wird, braucht es
einfachere Gründungen, bessere Finanzierungsmöglichkeiten und wirksame
Unterstützung in Krisensituationen.

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Mit diesen Maßnahmen erleichtern wir Unternehmertum und fördern neue Chancen: 

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  • Fast-Lane für Unternehmensgründungen: Standardgründungen sollen durch ein
    einziges Formular möglich sein - handelsrechtlich, gewerberechtlich und
    steuerlich (Steuer- und UID-Nummer). Wir fordern einen echten „One Stop –
    One Shop“, damit Gründer:innen alle Behördengänge zentral und digital
    erledigen können. Länder wie Estland oder Neuseeland zeigen, dass digitale
    Gründungen bereits innerhalb weniger Stunden möglich sind. Folgende
    weitere Maßnahmen erleichtern die Gründung zusätzlich: 

    • Abschaffung von Notariatsakten für Standardgründungen. Viele
      Gründungsschritte sind heute noch an persönliche Notariatsakte
      gebunden. Wir fordern, dass die digitale Signatur als qualifizierte
      Schriftform für Standardgründungen rechtlich anerkannt wird, damit
      Gründer:innen Zeit und Kosten sparen können. 


    • „In English, please“. Unternehmensgründungen und Beteiligungen
      sollen künftig auch vollständig auf Englisch möglich sein –
      einschließlich der Gesellschaftsverträge und relevanter Unterlagen.
      Die zuständigen Mitarbeitenden sind dafür entsprechend zu
      qualifizieren. Damit wird Österreich international anschlussfähig,
      senkt Markteintrittsbarrieren für Investoren und erleichtert die
      Expansion heimischer Start-ups. 

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  • Ä13
  • Ä14
  • Praxisnahes Wagniskapitalgesetz schaffen: Österreich liegt bei Venture
    Capital deutlich hinter dem EU-Durchschnitt – nur 0,02 % des BIP gegenüber
    0,06 % im EU-Schnitt. Wir fordern ein praxisnahes Wagniskapitalgesetz nach
    internationalen Standards, ergänzt durch einen staatlich koordinierten
    Dachfonds nach dänischem Vorbild („Vaekstfonden“), der privates und
    institutionelles Kapital bündelt und gezielt in Start-ups investiert. So
    werden zusätzliche Finanzierungsoptionen geschaffen und zugleich
    Innovation sowie Beschäftigung gestärkt. 

Änderungsantrag Ä13

, gestellt von: Armin Rainer
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Praxisnahes Wagniskapitalgesetz schaffen: Österreich liegt bei Venture Capital deutlich hinter dem EU-Durchschnitt – nur 0,02 % des BIP gegenüber 0,06 % im EU-Schnitt. Wir fordern ein praxisnahes Wagniskapitalgesetz nach internationalen Standards, ergänzt durch einen staatlich koordinierten Dachfonds nach dänischem Vorbild („Vaekstfonden“), der privates und institutionelles Kapital bündelt und gezielt in Start-ups investiert. So werden zusätzliche Finanzierungsoptionen geschaffen und zugleich Innovation sowie Beschäftigung gestärkt. 

  • Einführung eines „Unternehmer:innen-Tags“ in Schulen: In allen Pflichtschulen sowie (nochmals) in den Oberstufen und weiterführenden Schulen sollen Unternehmer:innen-Tage als in Projektform verpflichtend durchgeführt werden, um mehr Menschen für das Unternehmertum zu begeistern und Verständnis für unternehmerische Herausforderungen zu schaffen.

Änderungsantrag Ä14

, gestellt von: Markus Ott
Bezieht sich auf insgesamt 3 Absätze
  • Praxisnahes Wagniskapitalgesetz schaffen: Österreich liegt bei Venture Capital deutlich hinter dem EU-Durchschnitt – nur 0,02 % des BIP gegenüber 0,06 % im EU-Schnitt. Wir fordern ein praxisnahes Wagniskapitalgesetz nach internationalen Standards und die Schaffung eines Risikokapitalgesellschaft-Typs nach internationalem Vorbild (SICAR-Modell), ergänzt durch einen staatlich koordinierten Dachfonds nach dänischem Vorbild („Vaekstfonden“), der privates und institutionelles Kapital bündelt und gezielt in Start-ups investiert. So werden zusätzliche Finanzierungsoptionen geschaffen und zugleich Innovation sowie Beschäftigung gestärkt. 

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5. Fazit: Wege zum Aufschwung: Produktivität,
Wachstum und Chancen

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  • Ä16

Dieser Leitantrag ist mehr als eine Sammlung von Forderungen – er ist ein
konkreter Fahrplan für eine produktivere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft in
Österreich. Jede vorgeschlagene Maßnahme zielt darauf ab, Produktivität zu
steigern, Unternehmen zu entlasten und den Wirtschaftsstandort zu stärken –
damit Österreich wieder vorne mitspielt.

Änderungsantrag Ä16

, gestellt von: Lukas Burian
Bezieht sich auf insgesamt 4 Absätze

Dieser Leitantrag ist mehr als eine Sammlung von Forderungen – er ist ein konkreter Fahrplan für eine produktivere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft in Österreich. Jede vorgeschlagene Maßnahme zielt darauf ab, Produktivität zu steigern, Unternehmen zu entlasten und den Wirtschaftsstandort zu stärken – damit Österreich wieder vorne mitspielt.

Unser Ansatz ist ein Bekenntnis zu Chancen statt zu Verpflichtungen. Wir setzen auf Eigenverantwortung und Unternehmergeist: Ziel ist es nicht, neue Auflagen zu schaffen, sondern Vorteile sichtbar zu machen und Rahmenbedingungen zu fördern, in denen Betriebe freiwillig profitieren können. Ein offenes, inklusives Arbeitsumfeld ist kein Selbstzweck, sondern ein klarer Wettbewerbsvorteil – für Fachkräftebindung, Innovationsfähigkeit und internationale Geschäftsbeziehungen. So bleibt Österreich ein Standort, in dem Unternehmertum leichter wird, Wachstum entsteht und Betriebe von heute die Erfolgsgeschichten von morgen schreiben.

22.09.2025

Lukas Burian:

Ergänzen: Produktivität und Wachstum entstehen dort, wo alle ihr Potenzial einbringen und entfalten können. Österreichs Wirtschaft profitiert von Offenheit, Inklusion und Vielfalt.

Antworten

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Wir laden die Politik ein, gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern
dieses Landes die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Investitionen,
Innovationen und Beschäftigung wieder wachsen können. Österreich verfügt über
das Potenzial, zu einem der attraktivsten Wirtschaftsstandorte Europas zu
werden. Jetzt ist die Zeit, die richtigen Weichen für Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu stellen – damit Betriebe von heute die
Erfolgsgeschichten von morgen schreiben können.

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Begründung

###LINENUMBER###Österreich steht an einem Wendepunkt: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
###LINENUMBER###haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft: Zwei Rezessionsjahre in
###LINENUMBER###Folge, steigende Lohnstückkosten, wachsende Abgaben und hohe Bürokratie belasten
###LINENUMBER###Unternehmen ebenso wie Arbeitskräfte. Internationale Vergleiche zeigen, dass wir
###LINENUMBER###im EU-Ranking zurückfallen, während andere Länder dynamisch aufholen und ihre
###LINENUMBER###Wettbewerbsposition ausbauen.

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###LINENUMBER###Mit diesem Leitantrag zeigen wir, welche konkreten Hebel jetzt bewegt werden
###LINENUMBER###müssen, damit Österreich wieder zu den führenden Wirtschaftsstandorten Europas
###LINENUMBER###zählt. Unser Ziel ist ein starkes und produktives Österreich, das Wohlstand und
###LINENUMBER###Chancen für alle schafft – vom Friseursalon über die Marketingagentur bis zum
###LINENUMBER###Familienbetrieb und Industrieunternehmen.

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Änderungsanträge

  • Ä1 (Michael Seib (UNOS / Mandatar UBIT-NÖ), Übernahme)
  • Ä2 (Armin Rainer, Abstimmung)
  • Ä3 (Armin Rainer, Übernahme)
  • Ä4 (Michael Seib, Abstimmung)
  • Ä5 (Michael Seib, Übernahme)
  • Ä6 (Michael Seib, Abstimmung)
  • Ä7 (Markus Ott, Übernahme)
  • Ä8 (Michael Seib, Übernahme)
  • Ä9 (Markus Ott, Übernahme)
  • Ä10 (Armin Rainer, Abstimmung)
  • Ä11 (Michael Seib, Übernahme)
  • Ä12 (Armin Rainer, Übernahme)
  • Ä13 (Armin Rainer, Abstimmung)
  • Ä14 (Markus Ott, Übernahme)
  • Ä15 (Conrad Bauer, Übernahme)
  • Ä16 (Lukas Burian, Übernahme)
  • Ä17 (Karin Doppelbauer, Übernahme)
  • Ä18 (Lukas Klewein, Zurückgezogen)

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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