Veranstaltung: | UNOS Kongress 2025: Generalversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7.6.1 Leitantrag |
Antragsteller_in: | UNOS Erweiterter Vorstand (beschlossen am: 26.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2025, 12:48 |
Leitantrag an die UNOS-Generalversammlung am 04.10.2025
Antragstext
Österreich steht an einem Wendepunkt: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft: Zwei Rezessionsjahre in
Folge, steigende Lohnstückkosten, wachsende Abgaben und hohe Bürokratie belasten
Unternehmen ebenso wie Arbeitskräfte. Internationale Vergleiche zeigen, dass wir
im EU-Ranking zurückfallen, während andere Länder dynamisch aufholen und ihre
Wettbewerbsposition ausbauen.
Mit diesem Leitantrag zeigen wir, welche konkreten Hebel jetzt bewegt werden
müssen, damit Österreich wieder zu den führenden Wirtschaftsstandorten Europas
zählt. Unser Ziel ist ein starkes und produktives Österreich, das Wohlstand und
Chancen für alle schafft – vom Friseursalon über die Marketingagentur bis zum
Familienbetrieb und Industrieunternehmen.
Die letzten Jahre haben die wirtschaftliche Dynamik unseres Landes gebremst.
Inflation, hohe Energiepreise und eine komplexe Steuer- und Abgabenstruktur
setzen Unternehmen unter Druck. Internationale Vergleichsstudien belegen:
Österreich verliert an Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität und droht, den
Anschluss an führende Wirtschaftsstandorte zu verpassen.
Der WIFO-Konjunkturtest zeigt ein anhaltend pessimistisches Geschäftsklima: Der
Saldo aus positiven und negativen Lageeinschätzungen liegt unter der Null-Linie.
Diese Unsicherheit hemmt Investitionen und Wachstum.
Im internationalen Standortvergleich setzt sich dieser Trend fort: Im IMD-
Ranking fiel Österreich von Platz 19 im Jahr 2021 auf Rang 26 im Jahr 2025
zurück. Zehn andere EU-Länder und die Schweiz liegen deutlich vor uns.
Schwachpunkte zeigen sich besonders in der Effizienz der Verwaltung und
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also darin, wie gut Gesetze umgesetzt
werden, wie produktiv Unternehmen arbeiten und wie stark das Wirtschaftswachstum
ist. Die Infrastruktur schneidet mit Rang 14 dagegen vergleichsweise solide ab.
Diese Entwicklungen zeigen deutlich: Österreich ist nach wie vor lebenswert und
wohlhabend, doch die strukturelle Leistungsfähigkeit des Standorts nimmt ab.
Gleichzeitig bestehen große Chancen: Wir verfügen über gut ausgebildete
Fachkräfte, eine solide Infrastruktur und eine lange Tradition von Innovation
und Unternehmertum. Wenn wir jetzt die richtigen Entscheidungen treffen, können
wir diese Stärken ausbauen und einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung einleiten
– zum Vorteil aller, die hier arbeiten, unternehmen und leben.
Wir wollen ein Österreich, das in Europa wieder zur wirtschaftlichen Spitze
gehört – ein Land, in dem sich Unternehmertum lohnt, Investitionen attraktiv
sind und Innovationen nicht ausgebremst, sondern gezielt gefördert werden. Unser
Anspruch ist klar: Österreich soll bis 2030 zu den zehn wettbewerbsfähigsten
Volkswirtschaften Europas zählen.
Armin W Rainer:
Diese Vision bedeutet konkret: Wir wollen Lohnstückkosten und Bürokratiekosten
wieder auf das Niveau der EU-27 zurückführen, Energiepreise wettbewerbsfähig
gestalten und die strukturelle Effizienz der Verwaltung deutlich verbessern.
Gleichzeitig soll Österreich resilient, innovativ und international
wettbewerbsfähig sein, damit Unternehmen stärker investieren, wachsen und
Arbeitsplätze sichern können.
Lukas Burian:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen schaffen klare Rahmenbedingungen, erleichtern
Investitionen, stärken die Eigenkapitalbasis und erhöhen die wirtschaftliche
Handlungsspielräume der Unternehmen. Der Leitantrag liefert einen klaren
Fahrplan, der Politik und Wirtschaft auf einen gemeinsamen Kurs bringt, um den
Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig zu stärken.
Armin W Rainer:
4.1 Faktor Arbeit steuerlich entlasten
Michael Seib:
Folgender Antragstext als Vorschlag:
Auf jedem monatlichen Lohnzettel sollen verpflichtend ausgewiesen werden:
* Bruttogehalt
* Abzüge (Steuern, Sozialversicherung)
* Nettobezug
* Arbeitgeberbeiträge transparent aufgeschlüssel
* Gesamtkosten des Dienstverhältnisses
Damit wird die tatsächliche Belastung und der gesamte Wert einer Anstellung für Mitarbeiter transparenter.
Die Steuer- und Abgabenlast auf den Faktor Arbeit ist international hoch – und
in Österreich deutlich zu hoch. Die Lohnstückkosten steigen seit Jahren, während
die Wettbewerbsfähigkeit gleichzeitig sinkt. Eine Entlastung des Faktors Arbeit
ist daher dringend notwendig und eine der obersten Prioritäten für ein starkes
Wirtschaftswachstum.
Lohnnebenkosten senken: Die hohen Gesamtarbeits- und steigenden
Lohnstückkosten zählen zu den größten Belastungen österreichischer
Unternehmen. Hauptursache dafür sind die von den Betrieben zu tragenden
Lohnnebenkosten. Im Vergleich von 22 EU- und OECD-Ländern lagen diese
2024durchschnittlich bei 17,2 % der Gesamtarbeitskosten für eine:n
Erwerbstätige:n, in Österreich jedoch 21,6 %. Während die Nettolohnquote
in der Vergleichsgruppe 57,9 % betrug, lag sie hierzulande nur bei 53,0 %.
Der Unterschied erklärt sich fast ausschließlich durch die hohen
Lohnnebenkosten. Wir fordern daher:- Umgehende und ersatzlose Streichung des Dienstgeberbeitrags (DB) zum
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in Höhe von 3,7 % Abschaffung der Kommunalsteuer in Höhe von 3 % innerhalb der
nächsten 3 JahreKomplette Abschaffung der Kammerumlage 2 („DZ“) in der Höhe von rund
0,31 bis 0,40 % (länderweise unterschiedlich)
- Umgehende und ersatzlose Streichung des Dienstgeberbeitrags (DB) zum
Johannes:
Keine Lohnnebenkosten für geschäftsführende Gesellschafter: Derzeit werden
für die Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschaftern (in der Regel ab
50 % Beteiligung) Lohnnebenkosten fällig, obwohl es sich um eine
selbständige Tätigkeit handelt. Das ist widersprüchlich und belastet
Betroffene mit rund 7 % ihres Bruttoeinkommens. Wir fordern daher die
sofortige und ersatzlose Streichung dieser Regelung.
Robert Bauer:
Michael Seib:
Zuschläge für Überstunden sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
vollständig steuer- und abgabenfrei stellen: Aktuell gelten für diese
Zuschläge komplizierte Freibetrags- und Kontingentregelungen, die
Unternehmen unnötig belasten. Wir fordern deren vollständige Steuer- und
Abgabenfreiheit, um Leistung fair zu belohnen, Bürokratie abzubauen und
Betriebe von administrativer Komplexität zu entlasten. Die künftige
Regelung soll klar und einheitlich ausgestaltet sein:Keine Lohnsteuer auf alle genannten Zuschläge
Kein Sozialversicherungsbeitrag auf Dienstnehmerseite
Kein Sozialversicherungsbeitrag auf Dienstgeberseite sowie keinerlei
sonstige Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer)Diese Steuer- und Abgabenbefreiung soll unabhängig davon gelten, ob
die Überstunden in Freizeit oder in Geld abgegolten werden.
Michael Seib:
Einkommen ist meiner Meinung nach immer gleich zu behandeln. Wir müssen viel stärker herausarbeiten, dass die Einkommensteuersätze reduziert werden, das würde ich sofort unterstützenj.
Dauerhafte Mitarbeitendenprämie von EUR 3.000: Die aktuell befristete
Regelung über eine steuerfreie Mitarbeitendenprämie ist auszuweiten. Wir
fordern eine dauerhafte, steuer- und abgabenfreie Prämie pro
Mitarbeitenden in der Höhe von EUR 3.000, analog zu der vorübergehend
eingeführten Teuerungsprämie 2022 und 2023. Das schafft Planungssicherheit
für Unternehmen und ist ein wirksames Instrument, um Leistung zu
honorieren und Fachkräfte zu binden.
Michael Seib:
Flat-Tax für Arbeit in der Pension: Unternehmer:innen, die auch nach
Antritt ihrer Pension weiter gewerblich tätig sind, leisten einen
wertvollen Beitrag für Wirtschaft und Beschäftigung. Ihr Erwerbseinkommen
soll daher – analog zur geplanten Regelung für Arbeitnehmer:innen im
Regierungsprogramm - mit 25 % endbesteuert werden. Damit wird
Weiterarbeiten nach der Pension attraktiver.
Michael Seib:
Robert Bauer:
One-Stop-Payment für lohnbezogene Abgaben: Derzeit müssen Unternehmen für
lohnbezogene Abgaben bis zu sechs Überweisungen leisten – ein unnötiger
bürokratischer Aufwand, der Zeit und Ressourcen bindet. Wir fordern ein
zentrales Abgabenkonto, auf dem alle Steuern und Abgaben zusammengeführt
werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen die Buchhaltung für
die staatliche Verwaltung übernehmen müssen.
Um Österreich als starken Wirtschaftsstandort zu sichern und weiter auszubauen,
müssen wir die Produktivität und das Arbeitsvolumen nachhaltig steigern. Unser
Ziel ist es, die Beschäftigung zu erhöhen und das jährliche Arbeitsvolumen je
Beschäftigtem von derzeit 1.432 Stunden auf das Schweizer Niveau von 1.532
Stunden anzuheben. Nur so können wir international wettbewerbsfähig bleiben und
Wachstumspotenziale ausschöpfen.
Feiertage reduzieren: Mit derzeit 13 gesetzlichen, bundesweiten Feiertagen
liegt Österreich nach Malta (14) an der EU-Spitze. Dänemark und die
Niederlande zum Beispiel kommen mit 9 Feiertagen aus. Das bedeutet für
heimische Betriebe jährlich erhebliche Produktivitätsverluste. Wir fordern
daher:Reduzierung der Zahl der gesetzlichen Feiertage auf den EU-
DurchschnittAbschaffung zusätzlicher Landesfeiertage, die nur bestimmten
Berufsgruppen wie Landesbediensteten dienstfrei gewährt werden, wie
der Leopoldi-Tag in Niederösterreich (15.11.) oder der Josefi-Tag
(19.03.) in mehreren Bundesländern.
Entgelt im Krankenstand fair gestalten: In Österreich trägt der
Arbeitgeber ab dem ersten Krankenstandstag zunächst die vollen Kosten
eines Krankenstandes. Das belastet insbesondere klein- und
mittelständische Betriebe. Wir fordern daher:Einführung eines „Karenztages“: Am ersten Tag eines Krankenstandes
erfolgt keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, alternativ
übernimmt die Krankenversicherung. Vergleichbare Modelle mit bis zu
drei Karenztagen (“waiting days”) gibt es in der Schweiz und in den
Niederlanden.Antragslose Refundierung ab dem 11. Krankenstandstag: Für
Unternehmen bis 50 Mitarbeitende sollen die vollen Personalkosten
durch die Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen rückerstattet werden.
Der Arbeitskräftemangel zählt zu den größten Wachstumsbremsen Österreichs. Laut
einer Befragung von über 5.000 Unternehmen im Auftrag der Wirtschaftskammer sind
82 % direkt davon betroffen. Damit gehen erhebliche Wertschöpfungs- und
Wachstumspotenziale verloren. Ziel ist es, mehr Menschen in Beschäftigung zu
bringen, vorhandene Potenziale zu mobilisieren und Hürden beim Zugang zum
Arbeitsmarkt abzubauen.
Lukas Burian:
Robert Bauer:
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr: Österreich liegt
bei der Kinderbetreuung deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Während EU-
weit 37,5 % aller Kinder unter 3 Jahren eine formale
Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, sind es hierzulande nur 24,1 %. Beim
EU-Spitzenreiter Niederlande sind 73,3 % (alle Werte 2023). Wir fordern
daher den sofortigen, flächendeckenden und qualitätsvollen Ausbau der
Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr, der durch einen Rechtsanspruch
abgesichert wird.
Volle steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Kosten der
Haushaltsführung: Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für Unterstützung im
Haushalt sollen voll steuerlich absetzbar sein. Das erleichtert die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer und bringt einen
positiven Nebeneffekt: Viele bisher inoffiziell Beschäftigte würden in
reguläre Beschäftigungsverhältnisse übergeführt werden. Diese Maßnahme
hätte somit einen hohen Selbstfinanzierungsgrad.
Arbeitslosenversicherung mit stärkerem Mobilisierungsanreiz:
Einführung eines degressiven Arbeitslosengeldes statt des bisherigen
Pauschalmodells (rund 55% des letzten Nettobezugs über die gesamte
Dauer der Arbeitslosigkeit). Beispiel in Belgien: In den ersten 3
Monaten liegt dieses bei 65 %, danach sinkt es in mehreren Stufen
bis auf 40 %.Förderung regionaler Mobilität: Offene Stellen sind ungleich
verteilt (z.B. Oberösterreich: 2,6%, Wien 1,7%). Wir fordern einen
AMS-Mobilitätsbonus für Menschen, die einen Job annehmen, der 200 km
oder mehr von ihrem Hauptwohnsitz entfernt ist. Weiters fordern wir
die verstärkte steuerliche Begünstigung von Dienstwohnungen.
Rot-Weiß-Rot-Karte ausbauen und Verfahren beschleunigen: Die RWR-Karte hat
viel Erfolgspotenzial, um einen Beitrag zur Behebung des
Arbeitskräftemangels in Österreich zu leisten. Die
Beschäftigungsmöglichkeiten sind weiter auszubauen, Verfahren zu
vereinfachen und zu beschleunigen:Die RWR-Karte soll auch für Unternehmen anwendbar sein, die
Arbeitskräfte aus Drittstaaten anderen Unternehmen überlassen.Öffnung für volljährige Lehrlinge.
Genehmigte Anträge sollten auch auf andere Personen mit gleicher
Qualifikation übertragen werden können.Der Sprachnachweis ist abzuschaffen (wie z.B. in Dänemark).
Übernahme der deutschen Westbalkanregelung für vereinfachte
Beschäftigung von Menschen aus Albanien, Bosnien, Kosovo,
Montenegro, Nordmazedonien, Serbien.Abwicklung des gesamten Verfahrens über ein E-AMS-Konto
Michael Seib:
Personen, die in Österreich ein ordnungsgemäßes Studium mit einem akademischen Abschluss (Bachelor, Master oder PhD) erfolgreich absolviert haben, automatisch Anspruch auf eine Rot-Weiß-Rot Karte erhalten.
Senioritätsprinzip in Kollektivverträgen reformieren: In vielen
Kollektivverträgen steigen die Mindesteinkommen stark mit dem Dienstalter.
Beispiel Handelskollektivvertrag: In einer mittleren Qualifikationsstufe
(E) beträgt das monatliche Mindest-Bruttogehalt für Berufseinsteiger:innen
EUR 2.471, ab dem 13. Berufsjahr liegt es bei EUR 3.351,00, also um 36 %
höher. Diese verpflichtende, einzelvertraglich nicht zu ändernde
Bestimmung belastet Unternehmen und erschwert die Beschäftigung von
älteren Arbeitnehmer:innen. Lösung: Altersbedingte Steigerungen
reduzieren und die Gehaltskurven abflachen.
Steigende Energiekosten zählen zu den größten Kostentreibern österreichischer
Betriebe, treiben die Inflation an und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts. Um dem Kostendruck effektiv zu begegnen und ein stabiles
marktwirtschaftliches Umfeld zu schaffen, braucht es strukturelle Reformen:
Michael Seib:
* Elektrizitätsabgabe 1,5 Cent/kWh
* Erneuerbaren-Förderpauschale ca. € 1,62 (Monat)
* Erneuerbaren-Förderbeitrag ca. € 0,40 (Monat)
* Erneuerbaren-Förderbeitrag ca. 0,796 Cent /KwH)
Zumindest die Komplexität muss reduziert werden, aus meiner Sicht gehört zumindest die Elektrizitätsagabe gestrichen und die Erneuerbaren Förderpauschale / Fixbeträge zusammengefasst
Privatisierung von Energieversorgungsunternehmen (EVUs) und Nutzung der
Erlöse für den Netzausbau: Der Ausbau der Energie- und insbesondere der
Stromnetze ist essenziell für die Energiewende und die
Wettbewerbsfähigkeit. Anstatt Kunden zu belasten oder Sondersteuern
einzuführen, sollten EVUs zumindest teilweise privatisiert und der Erlös
für den Netzausbau genutzt werden. Gleichzeitig braucht es mehr
Wettbewerb: Neben Privatisierungen ist auch die Auflösung wechselseitiger
Beteiligungen erforderlich, um Marktöffnung, Investitionen und Innovation
zu fördern. Dies wurde auch in einer Analyse der Bundeswettbewerbsbehörde
festgestellt. Beispiele wie das Vereinigte Königreich zeigen, dass
Privatisierungen den Markt geöffnet und Investitionen in die Infrastruktur
erleichtert haben.
Armin W Rainer:
Überbordende Bürokratie ist zu einem der größten Standortnachteile Österreichs
geworden. Lange Verfahren, doppelte Berichtspflichten und uneinheitliche
Verwaltungspraxis rauben Unternehmen wertvolle Zeit und hemmen ihre
Innovationskraft. Besonders betroffen sind Klein- und Mittelbetriebe: Laut einer
Studie der WKÖ verlieren sie wöchentlich durchschnittlich 19,3 Stunden – fast
2,5 Arbeitstage – durch bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, mit folgenden
Maßnahmen die Betriebe spürbar zu entlasten:
Lukas Burian:
Betriebsanlagenrecht flexibilisieren und beschleunigen: Eine deutliche
Ausweitung der Genehmigungsfreistellungsverordnung, um Verfahren zu
beschleunigen und Betriebsanlagengenehmigungen zu vereinfachen. Zum
Beispiel könnten Fitness-Center in den Freistellungs-Katalog aufgenommen
werden.
Rainer Armin W:
Bestandsschutz bei bestehenden Anlagen stärken: Der derzeitige Vorrang von
Anrainerrechten führt dazu, dass Betriebe nachträglich teure Umbauten
durchführen müssen – auch wenn die Anlage davor jahrelang unbeanstandet
bestand. Zwar gibt es für zugezogene Nachbarn mit § 79 Abs 2 GewO eine
eigene Regelung mit erhöhten Hemmschwellen (Gefährdung von Leben und
Gesundheit oder beträchtliche Belastung). Doch diese Regelung ist zu
unbestimmt und wird von Behörden oft zu extensiv ausgelegt. Wir fordern
daher die Evaluierung dieses Tatbestandes und gegebenenfalls eine
Neuregelung, die den Bestandsschutz bestehender Anlagen eindeutig
sicherstellt.
Doppelte Berichtspflichten reduzieren: Viele Betriebe müssen trotz
vorhandener digitaler Systeme weiterhin analoge Aufzeichnungen führen –
von Wasserwertmessungen im Hallenbad bis zu händischen Gästemeldungen. Wir
fordern die vollständige Anerkennung digitaler Dokumentationen, den Abbau
überholter Berichtspflichten und rufen die Bundesregierung auf, sich dafür
auch auf europäischer Ebene einzusetzen.
Weiters fordern wir die Verwirklichung des „Once-Only-Prinzips“, so dass
Meldungen an öffentliche Stellen nur einmal vorgenommen werden müssen und
eine Weiterleitung der betroffenen Informationen innerhalb der
öffentlichen Verwaltung erfolgt.
Einheitliche Vollziehung von Bundesrecht sicherstellen: Die Vollziehung
von Bundesgesetzen erfolgt vielfach in mittelbarer Bundesverwaltung durch
Landesbehörden. Dabei kommt es z. B. im Gewerberecht, beim Berufszugang
oder im Betriebsanlagenrecht zu erheblichen Unterschieden in der
Verwaltungspraxis. Der Bund kommt seiner Koordinierungsaufgabe bislang
nicht ausreichend nach, wie auch der Rechnungshof bereits kritisiert hat.
Wir fordern eine einheitliche Vollziehung durch klarstellende Richtlinien
und Erlässe, aber auch eine zentrale Datenerhebung und Auswertung auf
Bundesebene.
Überregulierung im Inland und Zurückhaltung bei internationalen Abkommen
schwächen unseren Wirtschaftsstandort. Während Nachbarländer mit liberaleren
Ladenöffnungszeiten und einer größeren Offenheit im Außenhandel zusätzliche
Marktchancen nutzen, verliert Österreich Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit. Um
Betrieben mehr Freiheit zu geben und gleichzeitig neue Wachstumsimpulse zu
setzen, braucht es entschlossene Schritte.
Freigabe der Ladenöffnungszeiten: Aktuell gibt es ein kompliziertes
Regelungsgeflecht mit einem bundesweiten Öffnungszeitengesetz und
zusätzlichen Öffnungszeitenverordnungen je Bundesland, die zum Beispiel
lange Gemeindelisten mit unterschiedlichen Detailregeln vorsehen. Warum so
kompliziert? In Ländern wie Tschechien, Ungarn, Polen, Schweden und
Finnland gibt es keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen. Wir fordern
daher die ersatzlose Streichung aller Öffnungszeiten-Regeln. Jede:r
Unternehmer:in soll selbst entscheiden, wann und wie lange er/sie
aufsperrt. Dies bringt folgende Vorteile mit sich:Mehrgeschäft mit Tourist:innen, insbesondere an Sonntagen
Vermeidung von Kaufkraftabfluss, vor allem in Grenzgebieten
(Tschechien, Ungarn)Rückgewinnung von Marktanteilen von globalen Online-Plattformen
Klares Bekenntnis für den internationalen Freihandel: In der jüngeren
Vergangenheit zählte Österreich bei neuen Freihandelsabkommen eher zu den
Bremsern in der EU. Andere Länder wie Deutschland oder Spanien sind hier
deutlich aufgeschlossener. Gerade in der aktuellen Lage braucht es neue
Impulse, um nach innen Optimismus und nach außen Stärke zu signalisieren.
Wir fordern daher, dass sich die österreichische Bundesregierung, die
Sozialpartner und alle anderen relevanten politischen Kräfte klar positiv
zum EU-Mercosur-Abkommen sowie zu weiteren möglichen Abkommen mit z. B.
Mexiko, Indien oder Indonesien positionieren und den Abschluss bzw. die
Verhandlung dieser Abkommen mit allen Mitteln fördern.
Lukas Burian:
Unser Standort verliert international an Attraktivität, weil Investitionen
erschwert, Beteiligungen unattraktiv und der Kapitalmarkt unterentwickelt sind.
Wer Wohlstand und Arbeitsplätze sichern will, muss Eigenkapital stärken, private
Vorsorge erleichtern und Investitionen in Innovation fördern. Ziel ist es,
Kapital zu mobilisieren, Finanzierungsoptionen zu erweitern und Österreich zu
einem attraktiven Investitionsstandort zu entwickeln.
Robert Bauer:
Steuerfreiheit für nicht entnommene Gewinne: Die Selbstfinanzierungskraft
von Unternehmen muss gestärkt werden, um Investitionen zu fördern. Denn
der Zugang zu Fremdkapital ist für KMU deutlich schwieriger geworden. In
Deutschland gibt es beispielsweise eine Thesaurierungsbegünstigung, auf
Grund derer einbehaltene Gewinne günstiger versteuert werden als
entnommene. Wir fordern daher:Gänzliche Steuerbefreiung von nicht entnommenen Gewinnen für
Unternehmen aller Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personen- und
Kapitalgesellschaften)Entwicklung geeigneter steuerlicher und/oder finanztechnischer
Instrumente für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, um
dies zu ermöglichen
Einführung einer Superabschreibung: Um Investitionen in Digitalisierung
und Klimatechnologien attraktiver zu machen, fordern wir eine
Superabschreibung. Die jährliche Obergrenze der degressiven Abschreibung
soll von derzeit 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Unternehmen
sollen einen großen Teil ihrer Investitionskosten bereits in den ersten
Jahren steuerlich geltend machen können.
Abschaffung der KESt auf Kursgewinne: Mit einer Behaltefrist von einem
Jahr sollen Kursgewinne von der Kapitalertragsteuer befreit werden. In der
Schweiz sind Kursgewinne beispielsweise steuerfrei gestellt –
langfristiges Sparen wird dadurch begünstigt. Damit schaffen wir Anreize
für private Altersvorsorge, erleichtern jungen Menschen den
Vermögensaufbau und stärken die Aktienkultur in Österreich.
Investitions-Schub im Wohnbau durch „Raussanieren“: Eigentümer:innen von
Mehrfamilienhäusern im Altbau soll es möglich sein, durch
Sanierungsmaßnahmen nicht mehr dem Richtwertsystem zu unterliegen und
dadurch höhere Mieten veranschlagen zu können. Die Zielwerte für den
dadurch erreichten Sanierungseffekt sind so zu definieren, dass diese
technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sind (z.B.
Energiewertreduktion um 20 %).
Conrad Bauer:
4.8 Unternehmer:in sein erleichtern und fördern
Armin W Rainer:
Wer in Österreich ein Unternehmen gründen oder führen möchte, stößt noch immer
auf unnötige Hürden, hohe Kosten und komplizierte Verfahren. Damit
Unternehmertum nicht ausgebremst, sondern gezielt gestärkt wird, braucht es
einfachere Gründungen, bessere Finanzierungsmöglichkeiten und wirksame
Unterstützung in Krisensituationen.
Fast-Lane für Unternehmensgründungen: Standardgründungen sollen durch ein
einziges Formular möglich sein - handelsrechtlich, gewerberechtlich und
steuerlich (Steuer- und UID-Nummer). Wir fordern einen echten „One Stop –
One Shop“, damit Gründer:innen alle Behördengänge zentral und digital
erledigen können. Länder wie Estland oder Neuseeland zeigen, dass digitale
Gründungen bereits innerhalb weniger Stunden möglich sind. Folgende
weitere Maßnahmen erleichtern die Gründung zusätzlich:Abschaffung von Notariatsakten für Standardgründungen. Viele
Gründungsschritte sind heute noch an persönliche Notariatsakte
gebunden. Wir fordern, dass die digitale Signatur als qualifizierte
Schriftform für Standardgründungen rechtlich anerkannt wird, damit
Gründer:innen Zeit und Kosten sparen können.„In English, please“. Unternehmensgründungen und Beteiligungen
sollen künftig auch vollständig auf Englisch möglich sein –
einschließlich der Gesellschaftsverträge und relevanter Unterlagen.
Die zuständigen Mitarbeitenden sind dafür entsprechend zu
qualifizieren. Damit wird Österreich international anschlussfähig,
senkt Markteintrittsbarrieren für Investoren und erleichtert die
Expansion heimischer Start-ups.
Praxisnahes Wagniskapitalgesetz schaffen: Österreich liegt bei Venture
Capital deutlich hinter dem EU-Durchschnitt – nur 0,02 % des BIP gegenüber
0,06 % im EU-Schnitt. Wir fordern ein praxisnahes Wagniskapitalgesetz nach
internationalen Standards, ergänzt durch einen staatlich koordinierten
Dachfonds nach dänischem Vorbild („Vaekstfonden“), der privates und
institutionelles Kapital bündelt und gezielt in Start-ups investiert. So
werden zusätzliche Finanzierungsoptionen geschaffen und zugleich
Innovation sowie Beschäftigung gestärkt.
Dieser Leitantrag ist mehr als eine Sammlung von Forderungen – er ist ein
konkreter Fahrplan für eine produktivere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft in
Österreich. Jede vorgeschlagene Maßnahme zielt darauf ab, Produktivität zu
steigern, Unternehmen zu entlasten und den Wirtschaftsstandort zu stärken –
damit Österreich wieder vorne mitspielt.
Lukas Burian:
Wir laden die Politik ein, gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern
dieses Landes die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Investitionen,
Innovationen und Beschäftigung wieder wachsen können. Österreich verfügt über
das Potenzial, zu einem der attraktivsten Wirtschaftsstandorte Europas zu
werden. Jetzt ist die Zeit, die richtigen Weichen für Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu stellen – damit Betriebe von heute die
Erfolgsgeschichten von morgen schreiben können.
Begründung
###LINENUMBER###Österreich steht an einem Wendepunkt: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
###LINENUMBER###haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft: Zwei Rezessionsjahre in
###LINENUMBER###Folge, steigende Lohnstückkosten, wachsende Abgaben und hohe Bürokratie belasten
###LINENUMBER###Unternehmen ebenso wie Arbeitskräfte. Internationale Vergleiche zeigen, dass wir
###LINENUMBER###im EU-Ranking zurückfallen, während andere Länder dynamisch aufholen und ihre
###LINENUMBER###Wettbewerbsposition ausbauen.
###LINENUMBER###Mit diesem Leitantrag zeigen wir, welche konkreten Hebel jetzt bewegt werden
###LINENUMBER###müssen, damit Österreich wieder zu den führenden Wirtschaftsstandorten Europas
###LINENUMBER###zählt. Unser Ziel ist ein starkes und produktives Österreich, das Wohlstand und
###LINENUMBER###Chancen für alle schafft – vom Friseursalon über die Marketingagentur bis zum
###LINENUMBER###Familienbetrieb und Industrieunternehmen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Michael Seib (UNOS / Mandatar UBIT-NÖ), Übernahme)
- Ä2 (Armin Rainer, Abstimmung)
- Ä3 (Armin Rainer, Übernahme)
- Ä4 (Michael Seib, Abstimmung)
- Ä5 (Michael Seib, Übernahme)
- Ä6 (Michael Seib, Abstimmung)
- Ä7 (Markus Ott, Übernahme)
- Ä8 (Michael Seib, Übernahme)
- Ä9 (Markus Ott, Übernahme)
- Ä10 (Armin Rainer, Abstimmung)
- Ä11 (Michael Seib, Übernahme)
- Ä12 (Armin Rainer, Übernahme)
- Ä13 (Armin Rainer, Abstimmung)
- Ä14 (Markus Ott, Übernahme)
- Ä15 (Conrad Bauer, Übernahme)
- Ä16 (Lukas Burian, Übernahme)
- Ä17 (Karin Doppelbauer, Übernahme)
- Ä18 (Lukas Klewein, Zurückgezogen)
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