Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 06. und 07. Juli. 2019 in Wien |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5: Änderungen der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung |
Antragsteller_in: | Mitglieder des Erweiterten Vorstandes |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.06.2019, 17:45 |
Antrag auf Änderung der Satzung („Wild Card“)
Antragstext
Art. 5.4. c) („Wild Card“) lautet neu:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
„c) Die Mitgliederversammlung kann bei einer bundesweiten Wahl auf Antrag des
Erweiterten Vorstands nach Abschluss des Vorwahlverfahrens und nach Anhörung des
allenfalls betroffenen Landesteams beschließen, dass bis zu drei Kandidat_innen,
die sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben haben, an jeweils einer
bestimmten Stelle der Bundes-, und/oder einer Landes- und/oder einer
Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste_r auf der Bundesliste) in
den gereihten Wahlvorschlag eingefügt werden. Die Landesmitgliederversammlung
kann bei einer Landtags- oder Gemeinderatswahl auf Antrag des Landesteams nach
Abschluss des Vorwahlverfahrens beschließen, dass ein_e Kandidat_in, der/die
sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben hat, an einer bestimmten Stelle der
Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste_r auf
der Landesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt wird. Die Abstimmung
erfolgt jeweils geheim.“
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
Änderungsanträge
- HA3ÄA1 (Wolfgang Gerold, Eingereicht)
Kommentare
Alexander List:
Führen wir damit nicht unser Vorwahlsystem etwas ad absurdum?
Hannes Zbiral:
Da Wild Cards sinnvollerweise an Personen gehen werden, die selbst tragend sind - gemeint ist, dass sie genügend Stimmen im Landeswahlkreis oder auf Bundesebene für ihr eigenes Mandat mitbringen - ändert das am Einfluss des Vorwahlsystems wenig.
Sebastian Beiglböck:
Andreas Kob:
Sebastian Beiglböck:
Stefan Magometschnigg:
Die Vorwahl ist der Prozess durch den wir uns von den anderen Parteien unterscheiden, der uns im Kern zu einer Bürgerinnenbewegung macht, die Definition von Transparenz und einer neuer Politik wie wir sie immer fordern. Es ist jetzt schon etwas komplex um es schnell einer Wählerin oder einem Wähler zu erklären, aber am Ende sind immer alle beeindruckt: NEOS macht das intern so, dann werden sie es für Österreich nicht anders machen.
Wenn wir das jetzt so wie hier vorgeschlagen verwässern, dann entsteht der Eindruck die fixen Plätze werden in den hohen Parteigremien ausgemacht, und die Vorwahl dient dazu die Mitglieder vor den Wahlkampfkarren zu spannen. Wo ist dann der Unterschied zu den anderen Parteien, bei denen auf der MV auch immer auf Vorschlag gewählt wird?
Andreas Kob:
Rainer Dorn:
Wolfgang Gerold:
- dass bei einem dzt. Stand von 10 Mandaten bis zu 30 % nicht über die Vorwahl festgelegt werden könnten.
- dass das laufende Vorwahlverfahren durch diese mögliche Statutenänderung im Ergebnis massiv verändert werden könnte.
- die über 150 Bewerber_innen für die NR-Wahlliste in Ihrer Chance wirklich ein Mandat zu erreichen, massiv behindert werden.
- selbst bei einem zu erwartenden Zuwachs der Mandate für NEOS möglicherweise kein/e Kandidaten/in in wählbare Ränge käme, wenn drei Wildcards gezogen werden (unter der realistischen Annahme, dass unsere mehr als bewährten bisherigen Abgeordneten wieder Mandate erreichen)
- einen massiven Abbau der innerparteilichen Demokratie!
Aus all diesen Gründen werde ich in einem Abänderungsantrag die „Wild Card“ beantragen, dass die "Wild Card" weiterhin auf eine Person beschränkt bleibt, allerdings die vernünftige Möglichkeit des Hauptantrages neu geschaffen wird, diese entweder auch bzw. oder auf einer Landesliste und/auch einer Regionulwahlkreisliste platziert werden kann. Das allenfalls betroffene Landesteam darf aber nicht nur gehört werden, sondern muss selbst zuvor einen entsprechenden Beschluss fassen können, ansonsten wäre das ja faktisch ein Durchgriffsrecht.
Für eine Wahl kann realistisch nur eine Person als „Wild Card“ medial wirksam ins Spiel gebracht werden, die sich dann auch in einem deutlichen Stimmenzuwachs ausdrücken könnte, auch deshalb die Beschränkung auf eine Person.
Die Änderung von bundesweiter Wahl auf Nationalratswahl wird deshalb vorgeschlagen, da es bei einer EU-Wahl absurd wäre, bei dzt. realistisch maximal zwei zu erreichenden Mandaten drei „Wild Cards“ zu platzieren. Für eine Bundespräsidentenwahl wäre dies noch absurder.
Peter Landrichter:
Thomas Madler :
Wolfgang Gerold:
Rainer Dorn:
Andreas Kob:
Peter Landrichter:
Erlend WOLF:
U.a. denke ich auch, dass 3 zuviel sind, 1 reicht, allerhöchstens 2 als Kompromiss, im Sinne der Gerechtigkeit allen anderen Bewerbern gegenüber.
Wenn Kandidaten vor allem deswegen sich nicht der Vorwahl gestellt haben, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie überhaupt in die Politik gehen wollen und bei welcher Partei, dann sind Zweifel am Einsatzwillen berechtigt (so denke ich auch bez. des oben mehrfach genannten Falls), und dieser sollte in diesem eher frustrierenden Geschäft zumindest am Anfang in großem Maße vorhanden sein.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00