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  1. MV 06/07 Juli 19 Wien
  2. Hauptantrag

Antrag auf Änderung der Satzung („Wild Card“)

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 06. und 07. Juli. 2019 in Wien
Tagesordnungspunkt:TOP 5: Änderungen der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung
Antragsteller_in:Mitglieder des Erweiterten Vorstandes
Status:Eingereicht
Eingereicht:07.06.2019, 19:45

Antragstext

Art. 5.4. c) („Wild Card“) lautet neu:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
  • HA3ÄA1

„c) Die Mitgliederversammlung kann bei einer bundesweiten Wahl auf Antrag des
Erweiterten Vorstands nach Abschluss des Vorwahlverfahrens und nach Anhörung des
allenfalls betroffenen Landesteams beschließen, dass bis zu drei Kandidat_innen,
die sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben haben, an jeweils einer
bestimmten Stelle der Bundes-, und/oder einer Landes- und/oder einer
Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste_r auf der Bundesliste) in
den gereihten Wahlvorschlag eingefügt werden. Die Landesmitgliederversammlung
kann bei einer Landtags- oder Gemeinderatswahl auf Antrag des Landesteams nach
Abschluss des Vorwahlverfahrens beschließen, dass ein_e Kandidat_in, der/die
sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben hat, an einer bestimmten Stelle der
Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste_r auf
der Landesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt wird. Die Abstimmung
erfolgt jeweils geheim.“

Änderungsantrag HA3ÄA1

, gestellt von: Wolfgang Gerold

„c) Die Mitgliederversammlung kann bei einer bundesweiten WahlNationalratswahl auf Antrag des Erweiterten Vorstands nach Abschluss des Vorwahlverfahrens und nach AnhörungBeschluss des allenfalls betroffenen Landesteams beschließen, dass bis zu drei Kandidat_innen, dieein/e Kandidat_in, der/die sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben habenhat, an jeweils einer bestimmten Stelle der Bundes-, und/oder einer Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste_r auf der Bundesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt werdenwird. Die Landesmitglieder-versammlung kann bei einer Landtags- oder Gemeinderatswahl auf Antrag des Landesteams nach Abschluss des Vorwahlverfahrens beschließen, dass ein_e Kandidat_in, der/die sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben hat, an einer bestimmten Stelle der Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste (ausgenommen als Listenerste_r auf der Landesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt wird. Die Abstimmung erfolgt jeweils geheim.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
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Änderungsanträge

  • HA3ÄA1 (Wolfgang Gerold, Eingereicht)

Kommentare

14.06.2019

Alexander List:

Gibt es eine Begründung, warum wir bis zu 3 wildcards vergeben wollen?

Führen wir damit nicht unser Vorwahlsystem etwas ad absurdum?
19.06.2019

Hannes Zbiral:

Meiner Ansicht nach macht das Sinn, wenn man Wahlplattformen mit Bewegungen bilden will, die alleine die 4% Hürde nicht schaffen.
Da Wild Cards sinnvollerweise an Personen gehen werden, die selbst tragend sind - gemeint ist, dass sie genügend Stimmen im Landeswahlkreis oder auf Bundesebene für ihr eigenes Mandat mitbringen - ändert das am Einfluss des Vorwahlsystems wenig.
19.06.2019

Sebastian Beiglböck:

Das heißt rein technisch könnten - Zustimmung der MV vorausgesetzt - die Bundeslistenplätze 2-4 auf Antrag des EV besetzt werden?
24.06.2019

Andreas Kob:

Ja, theoretisch schon. Viel Spass beim Versuch! Dieser Vorschlag würde bereits an einer Mehrheit im MV scheitern.
25.06.2019

Sebastian Beiglböck:

Was spricht dagegen, die Wild Card so zu regeln, dass sich diese etwas absurde Situation gar nicht einstellen kann?
22.06.2019

Stefan Magometschnigg:

Wenn es Personen gibt, die für das Land und NEOS so toll sind, dass sie unbedingt auf unsere Listen müssen, dann können sie sich im Vorwahlprozess doch vorstellen. Auch kann der Vorstand sich für manche Personen aussprechen, warum auch nicht. Alle Argumente die für Wirldcars gelten, gelten auch für die Vorwahl in der aktuellen Form: Die eigene Moblisierungskraft kann im ersten Wahlgang bewiesen werden, die Akzeptanz unter den Mitgliedern im zweiten, die sinnvolle strategische Ausrichtung der Listen ist durch den dritten sicher gestellt.

Die Vorwahl ist der Prozess durch den wir uns von den anderen Parteien unterscheiden, der uns im Kern zu einer Bürgerinnenbewegung macht, die Definition von Transparenz und einer neuer Politik wie wir sie immer fordern. Es ist jetzt schon etwas komplex um es schnell einer Wählerin oder einem Wähler zu erklären, aber am Ende sind immer alle beeindruckt: NEOS macht das intern so, dann werden sie es für Österreich nicht anders machen.

Wenn wir das jetzt so wie hier vorgeschlagen verwässern, dann entsteht der Eindruck die fixen Plätze werden in den hohen Parteigremien ausgemacht, und die Vorwahl dient dazu die Mitglieder vor den Wahlkampfkarren zu spannen. Wo ist dann der Unterschied zu den anderen Parteien, bei denen auf der MV auch immer auf Vorschlag gewählt wird?
24.06.2019

Andreas Kob:

Die Wildcard(s) schaffen unter anderem auch die Möglichkeit, dass Personen, die nach Abschluss der Vorwahlen die Bereitschaft zur Kandidatur erklären, noch mit Zustimmung der MV auf eine Liste gewählt werden könnten.
28.06.2019

Rainer Dorn:

Für den finalen Überraschungseffekt eines Wahlkampfes wird wohl die Wildcard erst kurz vor Meldeschluss an Wahlbehörde sinnvoll sein. Gehen wir davon aus, dass eine Wildcard etwas Zukunftsbezogenes ist und nicht eine Dankbarkeit für eine Person wegen Parteiverdienste o. ä.
23.06.2019

Wolfgang Gerold:

Der Hauptantrag bedeutet:
- dass bei einem dzt. Stand von 10 Mandaten bis zu 30 % nicht über die Vorwahl festgelegt werden könnten.
- dass das laufende Vorwahlverfahren durch diese mögliche Statutenänderung im Ergebnis massiv verändert werden könnte.
- die über 150 Bewerber_innen für die NR-Wahlliste in Ihrer Chance wirklich ein Mandat zu erreichen, massiv behindert werden.
- selbst bei einem zu erwartenden Zuwachs der Mandate für NEOS möglicherweise kein/e Kandidaten/in in wählbare Ränge käme, wenn drei Wildcards gezogen werden (unter der realistischen Annahme, dass unsere mehr als bewährten bisherigen Abgeordneten wieder Mandate erreichen)
- einen massiven Abbau der innerparteilichen Demokratie!

Aus all diesen Gründen werde ich in einem Abänderungsantrag die „Wild Card“ beantragen, dass die "Wild Card" weiterhin auf eine Person beschränkt bleibt, allerdings die vernünftige Möglichkeit des Hauptantrages neu geschaffen wird, diese entweder auch bzw. oder auf einer Landesliste und/auch einer Regionulwahlkreisliste platziert werden kann. Das allenfalls betroffene Landesteam darf aber nicht nur gehört werden, sondern muss selbst zuvor einen entsprechenden Beschluss fassen können, ansonsten wäre das ja faktisch ein Durchgriffsrecht.

Für eine Wahl kann realistisch nur eine Person als „Wild Card“ medial wirksam ins Spiel gebracht werden, die sich dann auch in einem deutlichen Stimmenzuwachs ausdrücken könnte, auch deshalb die Beschränkung auf eine Person.

Die Änderung von bundesweiter Wahl auf Nationalratswahl wird deshalb vorgeschlagen, da es bei einer EU-Wahl absurd wäre, bei dzt. realistisch maximal zwei zu erreichenden Mandaten drei „Wild Cards“ zu platzieren. Für eine Bundespräsidentenwahl wäre dies noch absurder.
24.06.2019

Peter Landrichter:

Diese Änderung entspräche mEn absolut nicht der gewollten partizipativ-transparenten und demokratischen Vorgangsweise! Realistisch gesehen würden dann 30% der Plätze (Voraussetzung ein gleiches Ergebnis, wie bei der letzten NRW) direkt und der Rest zu einem hohen Prozentsatz (durch die hohe Gewichtung bei den Vorwahlen) indirekt durch den Vorstand bestimmt werden. Das kann durchaus auch gewollt sein, aber dann sollte man das auch offen so benennen!
24.06.2019

Thomas Madler :

Liebe Leute. Ihr habt aber schon gelesen dass selbst wenn es drei Wildcards als Möglichkeit gibt am Schluss IMMER eine vom EV vorgeschlagene Person für die Wildcard von den Mitgliedern abgestimmt werden. Solange wir als Mitglieder das letzte Wort haben regen mich selbst 100 Wildcards nicht auf.
24.06.2019

Wolfgang Gerold:

Kurz vor einer Wahl ist es in einer MV faktisch denkunmöglich gegen die Parteiführung zu stimmen, ohne die gesamte Partei zu beschädigen. Dieses Korrektiv ist ein rein theoretisches.
28.06.2019

Rainer Dorn:

Lieber Thomas, dieses "Gemetzel" möchte ich mir nicht vorstellen wollen. Es wäre wohl das Ende der Glaubwürdigkeit.
24.06.2019

Andreas Kob:

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die es strategisch erforderlich machen, bis zu drei Wildcards (=Maximum) ziehen zu können. Es gibt schlicht und einfach Personen, die eine absolute Verstärkung für NEOS wären, die nicht durch eine Vorwahl geschickt werden können. Es wäre zB aus mehreren Gründen unmöglich gewesen, bei der letzten Wahl Irmgard Griss durch die Vorwahl zu schicken (und wäre auch diesmal nicht möglich gewesen, wenn sie wieder angetreten wäre). Wenn zB IG wieder angetreten wäre und wir noch daneben zwei Personen hätten, die zB auf Bundeslandlisten ein Direktmandat schaffen würden, weil sie zB in diesem Bundesland so populär sind, kann dies hilfreich und erfolgsentscheidend sein. Ausserdem kann auch durch Wildcards im Wahlkampf auch noch ein Momentum gesetzt werden, was ebenfalls erfolgskritisch sein kann. Es geht somit darum, mehr strategische Flexibilität zu schaffen, die den Wahlerfolg verbessern kann. Mehrere Möglichkeiten zu haben, und diese nicht (voll) auszuschöpfen ist jedenfalls besser, als diese Möglichkeiten von vornherein nicht zu haben.
25.06.2019

Peter Landrichter:

Sorry - aber in deiner Argumentation sind ein bisschen viel "hätte und wäre". Eigentlich ist es ganz klar - entweder wir bekennen uns zu den Grundwerten, dann gehen drei Wildcards nicht und es ist bereits eine problematisch, oder wir sistieren sie, dann bitte offen und durch andere Prinzipien ersetzen! Warum eine IG nicht durch den Vorwahlprozeß gehen kann, den sie sicher am gleichen Platz beendet hätte, ist mir nicht klar und ich bitte um Erklärung. Die "strategische Flexibilität" muss halt früher angewendet werden und wenn sich jemand zu spät zu einer Kandidatur entschließt - dafür gibt es ein Sprichwort: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!
25.06.2019

Erlend WOLF:

Ich kann den meisten Pro- und Contra-Argumenten folgen.
U.a. denke ich auch, dass 3 zuviel sind, 1 reicht, allerhöchstens 2 als Kompromiss, im Sinne der Gerechtigkeit allen anderen Bewerbern gegenüber.
Wenn Kandidaten vor allem deswegen sich nicht der Vorwahl gestellt haben, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie überhaupt in die Politik gehen wollen und bei welcher Partei, dann sind Zweifel am Einsatzwillen berechtigt (so denke ich auch bez. des oben mehrfach genannten Falls), und dieser sollte in diesem eher frustrierenden Geschäft zumindest am Anfang in großem Maße vorhanden sein.
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