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  1. MV 24.11.18 in Linz
  2. Hauptantrag

Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 24.11.2018 in Linz
Tagesordnungspunkt:TOP 8: Änderungen des Parteiprogramms, Beschlussfassung von Positionspapieren
Antragsteller_in:Peter Gusmits (Leiter der Projektgruppe), Gerhard Kratky (Leiter des Netzwerks), Wolfgang Kugler, Viktor Schwarz und Monika Vodnyansky im Namen des Zielgruppennetzwerks NEOS 50+
Status:Eingereicht
Eingereicht:15.11.2018, 08:48
Ersetzt:Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde
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Antragstext

    Ergänzender Abschnitt im Parteiprogramm

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      „Unsere Pläne für ein neues Österreich“

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        Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde

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          DIE HERAUSFORDERUNGEN

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            Die NEOS Charta formuliert im ersten Satz „Wir sehen im Menschen den zu freiem
            und verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Gestalter seiner eigenen
            Lebensverhältnisse“. Es wäre nicht einzusehen, dass diese Grundorientierung in
            der letzten Phase seiner Lebensverhältnisse keine oder eine eingeschränkte
            Bedeutung haben sollte. Unter letzter Lebensphase wird im Folgenden nicht nur
            der Sterbevorgang im engeren Sinn, sondern auch chronisch kritische Krankheit
            und kontinuierlich fortschreitende Altersschwäche (z.B. schwere Demenz)
            verstanden.

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              Solange der physische und psychische Zustand es erlauben, müssen die
              gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die freie Gestaltung am Lebensabend
              ermöglichen. Wenn der gesundheitliche Zustand die freie Gestaltung stark
              einschränkt, ist die Verantwortung des persönlichen Umfeldes bzw. der
              Gesellschaft gefordert, um den Wünschen des Sterbenden bestmöglich zu
              entsprechen und das Sterben in Würde sicher zu stellen.
              Probleme mit denen wir konfrontiert sind:

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                Mängel in der Pflegequalität

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                  Der Weg in eine Betreuungseinrichtung ist für viele alte, pflegebedürftige
                  Menschen eine Horrorvorstellung. Betroffene verbinden den Weg in ein Heim in
                  vielen Fällen als Entwurzelung, Abschiebung und Trennung von ihrer Familie.

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                    Das Pflegepersonal in den Heimen ist oft durch überbordende administrative
                    Arbeiten und unrealistische Mindestpersonalpflegeschlüssel (z.B. Nachtdienst:
                    eine Pflegekraft für 30 pflegebedürftige Menschen) nicht in der Lage, den
                    Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Heime eine individuelle, angemessene
                    Betreuung zu ermöglichen. Die Mindestpersonalpflegeschlüssel sind nicht
                    einheitlich geregelt (neun Bundesländer, neun verschiedene Schlüssel).

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                      Die Bezahlung für qualifizierte Pflegekräfte, die hohen fachlichen, physischen
                      und psychischen Anforderungen entsprechen müssen, ist absolut nicht angemessen.

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                        Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Pflegeleistungen von Angehörigen
                        und hier zu einem sehr hohen Anteil von Frauen, erbracht, im Wesentlichen nicht
                        honoriert und findet bei der eigenen Altersvorsorge (Pension) der pflegenden
                        Angehörigen keine Berücksichtigung, da unentgeltlich erbracht.

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                          Aufgrund der demografischen Entwicklung hat sich der Pflegeberuf zu einem
                          Mangelberuf entwickelt. Da hier mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist, sind
                          weitgehende Reformen dringend erforderlich.

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                            Mängel in der palliativen Betreuung und im Hospizwesen

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                              Etwa 10% der Sterbenden benötigen palliativmedizinische Betreuung. Nach wie vor
                              gibt es auf diesem Fachgebiet Defizite in der Ausbildung von Pflege- und
                              medizinischem Personal.

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                                Zurzeit gibt es in Österreich nur einen einzigen Lehrstuhl für Palliativmedizin
                                in Wien.

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                                  Die medizinische Betreuung ist zeitintensiv und wird bei niedergelassenen Ärzten
                                  unzureichend honoriert.

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                                    Angehörige dürfen ohne Einwilligung des Patienten nicht über seinen Zustand
                                    aufgeklärt werden und sind diesbezüglich rechtlos.

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                                      Es gibt keine einheitlichen, klaren Bestimmungen für alle Bundesländer
                                      hinsichtlich palliativer Sedierung bei unerträglichen Schmerzen von Patienten.

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                                        Medizinische Übertherapien am Lebensende – oft verursacht durch Forschungs- und
                                        ökonomische Interessen - verhindern "gutes" menschenwürdiges Sterben und
                                        verlängern einen oftmals schmerzvollen Sterbeprozess.

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                                          Hospizeinrichtungen sehen sich hinsichtlich der Finanzierung zwischen
                                          Krankenkassen und zuständigen Gebietskörperschaften „allein gelassen“.

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                                            Unzureichende Finanzierung des Pflegesystems

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                                              Die Mängel bei der Pflegequalität und beim würdevollen Sterben sind in einem
                                              hohen Ausmaß in der unzureichenden Finanzierung begründet. In Anbetracht des
                                              permanent ansteigenden Lebensalters und des damit dramatisch gestiegenen Anteils
                                              von pflegebedürftigen Menschen, wird die Finanzierung zur wachsenden – bisher
                                              nicht gelösten - Herausforderung. Nach Modellschätzungen des Ageing Reports 2015
                                              der Europäischen Kommission werden sich die Kosten für Pflege bis zum Jahr 2060
                                              mehr als verdoppeln.

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                                                Die derzeitige Finanzierung des Pflegesystems kann wie folgt beschrieben werden:

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                                                  • Es ist ein Fleckerlteppich an Zuständigkeiten, Zuschüssen, Leistungen und
                                                    Regelungen. Beteiligt daran ist der Bund, die Länder, Gemeinden, die
                                                    Sozialversicherungsträger, die Krankenkassen und freilich die
                                                    Eigenleistungen der Betroffenen und deren Angehörige.
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                                                    • Die regional unterschiedliche Finanzierung führt zu unterschiedlichen
                                                      Qualitätsstandards. Unsinnigerweise hängt die Qualität der Pflege daher
                                                      von der Postleitzahl ab.
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                                                      • Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung 1993 nicht der Inflation
                                                        entsprechend erhöht. Der Bund erspart sich derzeit 565 Millionen Euro
                                                        jährlich.
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                                                        • Die Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2017 (Inanspruchnahme von
                                                          Privatvermögen) hat das Dilemma der Pflegefinanzierung dramatisch
                                                          vergrößert.
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                                                          Pflegeregress

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                                                            Die - jedenfalls bei der Beschlussfassung - nicht gegenfinanzierte Abschaffung
                                                            des Pflegeregresses im Zuge stationärer Pflege führt zu verhängnisvollen
                                                            Effekten:

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                                                              • Sachlich nicht begründbare Besserstellung der stationären gegenüber der
                                                                mobilen Pflege und der Pflege durch Angehörige. Dies führt, wie sich
                                                                bereits kurz nach der Abschaffung zeigte, zu einer zusätzlichen Belastung
                                                                des stationären Pflegesystems und fallweise zum „Abschieben“ von
                                                                Pflegebedürftigen in Heime durch Angehörige.
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                                                                • Das einhergehende Verstaatlichungsprinzip hat negative Auswirkungen auf
                                                                  das Vorsorgeprinzip. Die Idee der Eigenvorsorge wird massiv beschädigt.
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                                                                    Budget.
                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                    • Die Regelung ist unsozial: gerade bei Menschen in besseren Einkommens- und
                                                                      Vermögenssituationen findet eine Verlagerung zu unversteuerten Erbschaften
                                                                      statt, die quasi durch die Gesamtheit der Steuerpflichtigen finanziert
                                                                      werden muss.
                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                      Sterbehilfe

                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                        Tod und Sterben sind gesellschaftlich stark tabuisiert. Darüber hinaus
                                                                        erschweren diverse Vorurteile eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema
                                                                        Sterbehilfe.

                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                          UNSERE VISION[1]

                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                            Lebensabend und Tod sollen gelingende Endphase eines erfüllten Lebens sein.
                                                                            Demnach werden fünf Prinzipien verfolgt.

                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                              Schutz des Lebens

                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                Der Schutz des Lebens ist ein grundlegendes, unbedingtes ethisches Prinzip,
                                                                                welches Vorrang vor allen anderen Zielen hat und jedenfalls ökonomischen
                                                                                Überlegungen nachgeordnet ist.

                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                  Eine radikale Auslegung dieses Prinzips würde die volle Ausschöpfung
                                                                                  medizinisch-technischer Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung rein biologischer
                                                                                  Körperfunktionen nach sich ziehen, unabhängig von den Krankheitsumständen
                                                                                  betroffener Menschen, denen dann möglicherweise eine Verlängerung des
                                                                                  Sterbeprozesses und unnötige Leidenserfahrung zugemutet werden.

                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                    Die grundlegende Pflicht, Leben durch medizinische Interventionen zu erhalten,
                                                                                    endet

                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                      • in Situationen, in denen ein einsichts- und urteilsfähiger Patient die
                                                                                        Lebenserhaltung ablehnt oder
                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                        • die Lebenserhaltung gleichzeitig eine Verlängerung des nicht grundsätzlich
                                                                                          umkehrbaren Sterbeprozesses bedeutet und damit den Patienten
                                                                                          unverhältnismäßigen Belastungen aussetzt, die zu einem erheblichen
                                                                                          Leidensdruck des Patienten führen können.
                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                          Anspruch auf Selbstbestimmung

                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                            Das Recht auf Selbstbestimmung in Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen
                                                                                            umfasst zwei Aspekte: Jegliche medizinisch indizierte Handlung darf nur
                                                                                            erfolgen, wenn der Betroffene zustimmt. Zugleich umfasst die Selbstbestimmung
                                                                                            auch das Recht, Hilfsangebote abzulehnen, selbst wenn die Ablehnung fallweise
                                                                                            wenig nachvollziehbar erscheint.

                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                              Das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf Sterbehilfe.

                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                Der Respekt vor der Selbstbestimmung eines Patienten setzt die Kenntnis über den
                                                                                                Patientenwillen und damit eine intensive Auseinandersetzung und fortwährende
                                                                                                Kommunikation mit dem Patienten voraus.

                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                  Sofern der Patient nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen mitzuteilen,
                                                                                                  sind Hilfsmittel der antizipierten Willensbekundung (z.B. Patientenverfügung,
                                                                                                  Vorsorgevollmacht) heranzuziehen und ist zu überprüfen, inwieweit die Behandlung
                                                                                                  im Einvernehmen mit dem erklärten bzw. mutmaßlichen Patientenwillen erfolgt.

                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                    Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip

                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                      Menschen, die unheilbar krank sind oder im Sterben liegen, haben in besonderer
                                                                                                      Weise Anspruch auf die Zuwendung ihrer Mitmenschen und die Solidarität der
                                                                                                      Gesellschaft, weil sie in hohem Maße hilflos und verletzlich sind.

                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                        Es muss gewährleistet sein, dass unheilbar erkrankte und sterbende Menschen den
                                                                                                        Schutz genießen, der ihre Rechte als Person garantiert, ihre Fähigkeit zur
                                                                                                        Selbstbestimmung nach Möglichkeit fördert und ihnen erlaubt, unter würdevollen
                                                                                                        Umständen zu sterben. Der Auftrag zur Minderung von Leid ist ein wichtiges
                                                                                                        Element der Fürsorge am Lebensende.

                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                          Anerkennung der Eigenvorsorge

                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                            Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung verfügt über ein natürliches
                                                                                                            Vorsorgeverhalten, welches vor allem zum Ansparen finanzieller Ressourcen für
                                                                                                            den Krankheits- bzw. Pflegefall im Alter Ausdruck findet.

                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                              Der Einsatz von Vermögen und Einkommen gerade für die letzte Lebensphase ist
                                                                                                              ehren- und wünschenswert. Eigenvorsorge steht in keiner Weise im Widerspruch zum
                                                                                                              Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip, insbesondere in Kenntnis des Faktums, dass
                                                                                                              viele Menschen nicht die Möglichkeit des ausreichenden Ansparens für das Alter
                                                                                                              haben.

                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                Garantierte Finanzierung

                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                  Ein Finanzierungssystem, welches individuelle Eigenvorsorge und staatliche
                                                                                                                  Solidaritätsleistungen in ausgewogener Form berücksichtigt, ist die Grundlage
                                                                                                                  für ein nachhaltiges Pflegesystem. Niemand muss befürchten, am Ende des Lebens
                                                                                                                  aus finanziellen Gründen „ausgesteuert“ zu werden.

                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                      Menschenwürdiges Pflegesystem

                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                        • Ausbau der häuslichen Pflege, wie es dem mehrheitlichen Wunsch
                                                                                                                          pflegebedürftiger, älterer Menschen entspricht. Eine der Folgen ist ein
                                                                                                                          reduzierter Bedarf an kostenintensiven stationären Pflegeeinrichtungen.
                                                                                                                          Daher ist eine finanzielle Abgeltung der Pflegeleistungen durch Angehörige
                                                                                                                          und Berücksichtigung der Pflegezeiten für deren Pensionszeiten
                                                                                                                          erforderlich.
                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                          • Verstärkte Anreize für den Pflegeberuf, nicht zuletzt durch leistungs- und
                                                                                                                            qualifikationsadäquate Bezahlung.
                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                            • Bereits im Ausbildungsprogramm für den Pflegeberuf muss als Alternative zu
                                                                                                                              einer Beschäftigung in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder bei einer
                                                                                                                              der NGO`s die Möglichkeit einer selbständigen Ausübung des Pflegeberufes
                                                                                                                              vorgesehen werden. In diesem Sinne ist die Einführung eines Lehrfaches
                                                                                                                              "Betriebswirtschaft" erforderlich.
                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                              • Die Pflege in kleinen Strukturen in gewohntem Umfeld erlaubt einen
                                                                                                                                menschlicheren Zugang zum Pflegebedürftigen, führt zu höherer
                                                                                                                                Zufriedenheit der Betroffenen und ist nicht zuletzt kostengünstiger.
                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                • Entlastung des Pflegepersonals von administrativen Arbeiten.
                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                  • Bundesweite Vereinheitlichung des Mindestpersonalpflegeschlüssels nach
                                                                                                                                    Pflegestufen.
                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                    • Infrastrukturelle und auf individuelle Pflegeformen orientierte Maßnahmen
                                                                                                                                      in Zusammenhang mit 24-Stunden-Pflege:
                                                                                                                                      • Einplanung von Pflegewohngemeinschaften bei Wohnungsneubauten

                                                                                                                                      • Zusammenführung mehrerer zu Pflegenden in bestehenden
                                                                                                                                        Wohneinrichtungen.

                                                                                                                                      • Adaptierung leerstehender Häuser in Gemeinden für pflegebedürftige
                                                                                                                                        Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, sodass diese weiterhin in
                                                                                                                                        gewohnter Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen, die dadurch
                                                                                                                                        entlastet werden, bleiben.
                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                      Finanzierung des Pflegesystems

                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                        Unter voller Berücksichtigung des Solidaritätsprinzips durch die Gesellschaft
                                                                                                                                        unterbreitet NEOS einen Finanzierungvorschlag:

                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                          • Ausbau des Versicherungssystems für Pflege- und Hospizleistungen, welches
                                                                                                                                            von privaten und öffentlichen Versicherungsträgern im Wettbewerb gestaltet
                                                                                                                                            wird.
                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                            • Pflegeversicherungen sollen von möglichst vielen Menschen kontrahiert und
                                                                                                                                              daher entsprechend beworben werden.
                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                              • Einzahlungen in Pflegeversicherungen sind zur Gänze steuerbegünstigt; der
                                                                                                                                                entsprechende Steuerausfall wird durch die Reduktion der staatlichen
                                                                                                                                                Leistungen im Pflegefall mehr als kompensiert.
                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                • Für Erwerbstätige, welche ein Einkommen über der Höchstbemessung der
                                                                                                                                                  Sozialversicherung haben, besteht eine Versicherungspflicht. Auf eine
                                                                                                                                                  generelle Versicherungspflicht wird verzichtet, um auf sozial schwächere
                                                                                                                                                  Menschen Rücksicht zu nehmen.
                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                  • Die Versicherungsträger sind frei wählbar. Sie müssen allerdings
                                                                                                                                                    Mindeststandards hinsichtlich Leistungen und Bonität erfüllen, welche
                                                                                                                                                    durch staatliche Regulierung und Kontrollen sichergestellt werden.
                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                    • Die Versicherungsleistungen können sowohl für stationäre als auch mobile
                                                                                                                                                      Pflege sowie für Pflegeleistungen durch Angehörige abgerufen werden und
                                                                                                                                                      entsprechen hohen Qualitätsstandards.
                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                      • Gründung eines staatlichen Pflegefonds, welcher eine soziale
                                                                                                                                                        Ausfallhaftung für jene Menschen übernimmt, die nicht oder in
                                                                                                                                                        unzureichendem Ausmaß versichert sind. Freilich werden die aus diesem
                                                                                                                                                        Titel finanzierten Leistungen Minimalstandards entsprechen; das Bestehen
                                                                                                                                                        allfällig unterschiedlicher Leistungsniveaus ist durchaus vergleichbar mit
                                                                                                                                                        der derzeitigen Krankenversicherung, wo auch das allgemeine
                                                                                                                                                        Leistungsniveau durch Abschluss einer Privatversicherung aufgebessert
                                                                                                                                                        wird.
                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                        • Der staatliche Pflegefonds wird aus Steuerleistungen, Beiträgen der
                                                                                                                                                          Krankenversicherungen (in der Dimension der erforderlichen medizinischen
                                                                                                                                                          Aufwendungen) und Privatisierungserlösen gespeist. Länder und Gemeinden
                                                                                                                                                          können finanziell entlastet werden, was im Finanzausgleich zu
                                                                                                                                                          berücksichtigen ist. Die organisatorische Umsetzung der bundesweit
                                                                                                                                                          gültigen Regelungen bleibt aber weiterhin in der Verantwortung der Länder
                                                                                                                                                          und Gemeinden.
                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                          Patientenverfügung

                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                            NEOS begrüßt die bestehende gesetzliche Rahmenbedingung für die
                                                                                                                                                            Patientenverfügung, regt aber folgende proaktiven Maßnahmen zur breiteren
                                                                                                                                                            Anwendung vor:

                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                              • Auflegen von Informationsmaterial zur Einsicht in allen Ärztewarteräumen.
                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                • Integration der Patientenverfügung in das System ELGA und/oder Führen
                                                                                                                                                                  eines Registers wie etwa das Widerspruchsregister beim ÖBIG.
                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                  • Kostenbefreiung für sozial schwächere - wie z.B. von der Rezeptgebühr
                                                                                                                                                                    befreite - Personen.
                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                    Palliativmedizinische Vorkehrungen

                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                      • Zusätzliche Lehrstühle für Palliativmedizin in Graz, Linz und Innsbruck zu
                                                                                                                                                                        dem derzeit einzigen in Wien, um Medizinstudenten theoretisches Wissen und
                                                                                                                                                                        vor allem Praxis auf diesem Gebiet zu ermöglichen.
                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                          (und nicht nur durch Fachärzte dieses Fachs) sollte beibehalten werden.
                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                          • Ausbildung von Pflegepersonal auf diesem Fachgebiet.
                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                            • Ziel: Trend zum niedergelassenen Allgemeinmediziner mit
                                                                                                                                                                              palliativmedizinischem Wissen.
                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                              • Definition palliativmedizinischer Leistungen, die zu honorieren sind.
                                                                                                                                                                                Daraus folgt: Adäquate Honorierung von Allgemeinmedizinerinnen und
                                                                                                                                                                                Allgemeinmedizinern für zeitaufwändige palliativmedizinische Behandlung.
                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                                • Bundesweit einheitliche, klare Bestimmungen zum Thema Schmerztherapie.
                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                                  • Palliativmedizinische Schulungsmaßnahmen des ärztlichen und des
                                                                                                                                                                                    Pflegepersonals können eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität am
                                                                                                                                                                                    Ende des Lebens bringen.
                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                    Sterbehilfe

                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                      Im Folgenden eine Begriffsbestimmung, die rechtliche Situation in Österreich und
                                                                                                                                                                                      die Position von NEOS:

                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                          ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei
                                                                                                                                                                                          Bewusstlosigkeit dem vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht.
                                                                                                                                                                                          Welche Maßnahmen der Patient zulassen möchte, kann vorab in einer
                                                                                                                                                                                          Patientenverfügung formuliert werden.

                                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                            Übertherapie, aus Forschungsinteresse oder ökonomischen Interessen, rechtlichen
                                                                                                                                                                                            Unsicherheiten oder aus humanen Überlegungen ist die Kultur eines humanen
                                                                                                                                                                                            Unterlassens unterentwickelt. NEOS unterstützt daher die bestehende gesetzliche
                                                                                                                                                                                            Regelung.

                                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                Indirekte Sterbehilfe bedeutet die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch
                                                                                                                                                                                                eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient. Als
                                                                                                                                                                                                Beispiel kann die Verabreichung von starken Schmerzmitteln bei einer tödlichen
                                                                                                                                                                                                Krebserkrankung dienen, welche als Nebenwirkung ein Organversagen hervorruft.
                                                                                                                                                                                                Diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem
                                                                                                                                                                                                ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit vorab niedergeschriebenen Willen des
                                                                                                                                                                                                Patienten entspricht, da ein schmerzfreies Sterben als das höhere Rechtsgut
                                                                                                                                                                                                gegenüber einer Lebensverlängerung eingestuft wird.

                                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                  Position NEOS: Hier gilt das bereits zum Thema passive Sterbehilfe Gesagte.

                                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                    3) Beihilfe zur Selbsttötung

                                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                      Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) wird – anders als in der Schweiz
                                                                                                                                                                                                      - strafrechtlich nicht von der aktiven Sterbehilfe unterschieden und wird gemäß
                                                                                                                                                                                                      §77 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft.

                                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                        Position NEOS: wie bei Punkt aktive Sterbehilfe

                                                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                            Aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist unabhängig von den
                                                                                                                                                                                                            Motiven des Täters in Österreich strafbar. Sie wird per §77 StGB mit einer
                                                                                                                                                                                                            Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet.

                                                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                              Unter genau definierten Voraussetzungen ist aktive Sterbehilfe in folgenden
                                                                                                                                                                                                              Staaten seit einigen Jahren erlaubt: Niederlande (2002), Belgien (2002),
                                                                                                                                                                                                              Luxemburg 2009) sowie in fünf Bundesstaaten der USA: Oregon (1997), Washington
                                                                                                                                                                                                              (2009), Vermont (2013), Montana (2009), New Mexico (2014).

                                                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                                Position NEOS zur Beihilfe zur Selbsttötung und zur aktiven Sterbehilfe: Auch
                                                                                                                                                                                                                wenn diese ultima ratio angesichts umfassender palliativer Maßnahmen extreme
                                                                                                                                                                                                                Ausnahme bleiben soll, muss das Recht auf Selbstbestimmung gerade in dieser
                                                                                                                                                                                                                entscheidenden Phase eines Lebens gelten! Die gesetzliche Regelung ist in diesem
                                                                                                                                                                                                                Sinne zu ändern.

                                                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                                  Die Position von Neos wird in Anlehnung an das seit 1. April 2002 gültige Modell
                                                                                                                                                                                                                  und an die seit Jahren praktizierten Vorgehensweisen in den Niederlanden
                                                                                                                                                                                                                  formuliert, unterscheidet sich allerdings durch eine Verschärfung der
                                                                                                                                                                                                                  Sorgfaltskriterien in Punkt 5.

                                                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                                    Damit ein aktiv Sterbehilfe leistender Arzt/leistende Ärztin straffrei dem
                                                                                                                                                                                                                    schriftlich niedergelegten oder mündlich ausgesprochenen Wunsch nach Sterbehilfe
                                                                                                                                                                                                                    entsprechen darf, muss gemäß den nachfolgenden Sorgfaltskriterien gehandelt
                                                                                                                                                                                                                    werden:

                                                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                                                                    1. Er/sie muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass der Patient seine Bitte
                                                                                                                                                                                                                      freiwillig und nach reiflicher Überlegung geäußert hat.
                                                                                                                                                                                                                    17.11.2018

                                                                                                                                                                                                                    Gerhard Kratky:

                                                                                                                                                                                                                    Bei der Übernahme der Änderungen (Wegfall des Punktes Selbsttötung) hat sich Word selbständig gemacht. Freilich ist im Text der Antragsteller_innen hier eine Punktation von 1. bis 6. vorgesehen gewesen.
                                                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                                                                      1. Er/sie muss zu der Überzeugung gelangt sein, dass keine Aussicht auf
                                                                                                                                                                                                                        Besserung besteht und der Patient unerträglich leidet.
                                                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                                                          Prognose aufgeklärt haben.
                                                                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                                                            dessen Situation keine andere annehmbare Lösung gibt.
                                                                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                                                                            1. Er/sie muss nachweisen können, dass ein unabhängiges, von der Ärztekammer
                                                                                                                                                                                                                              nominiertes Team von zumindest zwei weiteren (Konziliar-)Ärzten, welche
                                                                                                                                                                                                                              den Patienten untersucht haben, die Einhaltung der Punkte 1. bis 4.
                                                                                                                                                                                                                              schriftlich bestätigt. In diesem Punkt liegt gegenüber den NL eine
                                                                                                                                                                                                                              Verschärfung vor, weil dort eine weitere ärztliche Zustimmung als
                                                                                                                                                                                                                              ausreichend angesehen wird.
                                                                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                                                                              1. Er/sie muss die Tötung oder die Hilfe zur Selbsttötung fachgerecht
                                                                                                                                                                                                                                durchführen.
                                                                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                                                Arzt/Ärztin und Leichenbeschauer melden die Tötung an eine regionale
                                                                                                                                                                                                                                Kontrollkommission, der auch die schriftliche Erklärung der beiden unabhängigen
                                                                                                                                                                                                                                Konsiliarärzte zugeht. Die Kontrollkommission überprüft die Tötung auf
                                                                                                                                                                                                                                Einhaltung der Sorgfaltskriterien. Gelangt sie zu der Überzeugung, dass der Arzt
                                                                                                                                                                                                                                sorgfältig gehandelt hat, greift der Strafausschließungsgrund und der Arzt wird
                                                                                                                                                                                                                                nicht strafrechtlich verfolgt. Der Kontrollkommission gehören sechs Mitglieder,
                                                                                                                                                                                                                                hierunter mindestens ein Arzt, ein Jurist und ein Ethiker an.

                                                                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                                                  Der Wunsch nach Sterbehilfe ist nicht an die Volljährigkeit (18 Jahre) gebunden,
                                                                                                                                                                                                                                  auch Minderjährige können die aktive Sterbehilfe beanspruchen, wenn die
                                                                                                                                                                                                                                  Zustimmung der Erziehungsberechtigten (12 bis 15 Jahre) oder eine Einbeziehung
                                                                                                                                                                                                                                  der Erziehungsberechtigten in die Entscheidungsfindung (16 und 17 Jahre) erfolgt
                                                                                                                                                                                                                                  ist.

                                                                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                                                    Kein Arzt ist verpflichtet, die aktive Sterbehilfe durchzuführen. Medizinische
                                                                                                                                                                                                                                    Hilfskräfte dürfen selbst keine Tötungshandlungen durchführen und können nicht
                                                                                                                                                                                                                                    verpflichtet werden, an einer Tötungshandlung mitzuwirken.

                                                                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                                      befähigten Gestalter seiner eigenen Lebensverhältnisse anzuerkennen und
                                                                                                                                                                                                                                      essentielle Entscheidungen dem einzelnen Individuum nicht staatlich zu
                                                                                                                                                                                                                                      verwehren. Es sind alle Möglichkeiten einzuräumen, über sich selbst bestimmen zu
                                                                                                                                                                                                                                      dürfen, allerdings unter sehr restriktiven ethischen und medizinischen Auflagen.

                                                                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                                          worden. Damit darf er das Geschenk des Lebens, wenn es zu schwer werde, dem
                                                                                                                                                                                                                                          Schöpfer auch zurückgeben.“
                                                                                                                                                                                                                                          (Prof. Dr. Hans Küng)

                                                                                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                                            Bioethikkommission aus dem Papier „Empfehlungen zur Begleitung und Betreuung von
                                                                                                                                                                                                                                            Menschen am Lebensende und damit verbundene Fragestellungen“ aus dem Jahr 2015
                                                                                                                                                                                                                                            übernommen

                                                                                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                                              Ein menschenwürdiges und finanzierbares Pflegesystem, palliativmedizinische Vorkehrungen, das Hospizwesen, die Patientenverfügung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe sind als Bausteine in einem Gesamtsystem mit wechselseitig Abhängigkeiten zu sehen und politisch zu beurteilen. Diesen Gesamtzusammenhang versuchen die Antragsteller_innen darzustellen und damit eine Lücke im NEOS-Programm zu schließen.

                                                                                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                                                                    Die einreichenden Antragsteller_innen sowie die Unterstützer_innen sind Mitglieder des Zielgruppennetzwerks NEOS 50+.

                                                                                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                                                                                                    Gehe zu Zeile:
                                                                                                                                                                                                                                                    Zeile nicht gefunden

                                                                                                                                                                                                                                                    Unterstützer_innen

                                                                                                                                                                                                                                                    • Christoph Hofer
                                                                                                                                                                                                                                                    • Thomas Madler
                                                                                                                                                                                                                                                    • Klaus Potsch
                                                                                                                                                                                                                                                    • Peter Schmitzer
                                                                                                                                                                                                                                                    • Emil Hierhold
                                                                                                                                                                                                                                                    • Brigitta Schwarzer
                                                                                                                                                                                                                                                    • Heidemarie Zimmermann
                                                                                                                                                                                                                                                    • Christian Pirker
                                                                                                                                                                                                                                                    • Erwin Jerusalem
                                                                                                                                                                                                                                                    • Peter Landrichter
                                                                                                                                                                                                                                                    • Kugler Wolfgang
                                                                                                                                                                                                                                                    • Johannes Gasteiger

                                                                                                                                                                                                                                                    Änderungsanträge

                                                                                                                                                                                                                                                    • Globalalternative: T8HA5NEUÄA1 (Christian Moritz, Eingereicht)
                                                                                                                                                                                                                                                    • Änderungsantrag stellen
                                                                                                                                                                                                                                                      Der Antragsschluss ist vorbei.
                                                                                                                                                                                                                                                    • PDF-Version
                                                                                                                                                                                                                                                    • Zurück zur Übersicht
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