Änderungen von T8HA5 zu T8HA5NEU
Ursprüngliche Version: | T8HA5 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 24.10.2018, 17:39 |
Neue Version: | T8HA5NEU |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.11.2018, 08:48 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
In Zeile 194 einfügen:
- Einzahlungen in Pflegeversicherungen sind zur Gänze steuerbegünstigt; der
Von Zeile 199 bis 200:
- generelle Versicherungspflicht wird verzichtet, um
eine neuerliche Erhöhung der Lohnnebenkostenauf sozial schwächere Menschen Rücksicht zuvermeidennehmen.
Von Zeile 207 bis 208 löschen:
- Im Todesfall wird der Wert nicht abgerufener Versicherungsleistungen den Erben zugesprochen.
In Zeile 234 einfügen:
- Zusätzliche Lehrstühle für Palliativmedizin in Graz, Linz und Innsbruck zu dem
Von Zeile 249 bis 253 löschen:
Suizid und Sterbehilfe
Suizide sind keine Lösung. Weder für Gesunde noch für Kranke. Suizide sind deutlich von Sterbehilfe zu unterscheiden. Mangelnde Sterbekultur und vor allem mangelnde rechtliche Möglichkeiten einer würdevollen Sterbehilfe können der Nährboden für Verzweiflungstaten sein.
Von Zeile 256 bis 261:
1) Selbsttötung
Eine Selbsttötung oder ein Selbsttötungsversuch ist in Österreich nicht strafbar.
Position NEOS: Suizide von unheilbar kranken Menschen sind mit dem Begriff „Würdevolles Sterben“ nicht in Einklang zu bringen.
2)1) Passive Sterbehilfe
In Zeile 272:
3)2) Indirekte Sterbehilfe
In Zeile 282:
4)3) Beihilfe zur Selbsttötung
In Zeile 287:
5)4) Aktive Sterbehilfe
Begründung
Keine Änderungen
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