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  1. MV 24.11.18 in Linz
  2. Hauptantrag

Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 24.11.2018 in Linz
Tagesordnungspunkt:TOP 8: Änderungen des Parteiprogramms, Beschlussfassung von Positionspapieren
Antragsteller_in:Peter Gusmits; Gerhard Kratky; Wolfgang Kugler; Viktor Schwarz; Monika Vodnyansky
Status:Modifiziert
Eingereicht:24.10.2018, 17:39

Antragstext

    Ergänzender Abschnitt im Parteiprogramm

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      „Unsere Pläne für ein neues Österreich“

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        Pflege am Lebensabend und Sterben in Würde

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          DIE HERAUSFORDERUNGEN

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            Die NEOS Charta formuliert im ersten Satz „Wir sehen im Menschen den zu freiem
            und verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Gestalter seiner eigenen
            Lebensverhältnisse“. Es wäre nicht einzusehen, dass diese Grundorientierung in
            der letzten Phase seiner Lebensverhältnisse keine oder eine eingeschränkte
            Bedeutung haben sollte. Unter letzter Lebensphase wird im Folgenden nicht nur
            der Sterbevorgang im engeren Sinn, sondern auch chronisch kritische Krankheit
            und kontinuierlich fortschreitende Altersschwäche (z.B. schwere Demenz)
            verstanden.

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              Solange der physische und psychische Zustand es erlauben, müssen die
              gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die freie Gestaltung am Lebensabend
              ermöglichen. Wenn der gesundheitliche Zustand die freie Gestaltung stark
              einschränkt, ist die Verantwortung des persönlichen Umfeldes bzw. der
              Gesellschaft gefordert, um den Wünschen des Sterbenden bestmöglich zu
              entsprechen und das Sterben in Würde sicher zu stellen.
              Probleme mit denen wir konfrontiert sind:

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                Mängel in der Pflegequalität

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                  Der Weg in eine Betreuungseinrichtung ist für viele alte, pflegebedürftige
                  Menschen eine Horrorvorstellung. Betroffene verbinden den Weg in ein Heim in
                  vielen Fällen als Entwurzelung, Abschiebung und Trennung von ihrer Familie.

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                    Das Pflegepersonal in den Heimen ist oft durch überbordende administrative
                    Arbeiten und unrealistische Mindestpersonalpflegeschlüssel (z.B. Nachtdienst:
                    eine Pflegekraft für 30 pflegebedürftige Menschen) nicht in der Lage, den
                    Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Heime eine individuelle, angemessene
                    Betreuung zu ermöglichen. Die Mindestpersonalpflegeschlüssel sind nicht
                    einheitlich geregelt (neun Bundesländer, neun verschiedene Schlüssel).

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                      Die Bezahlung für qualifizierte Pflegekräfte, die hohen fachlichen, physischen
                      und psychischen Anforderungen entsprechen müssen, ist absolut nicht angemessen.

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                        Bereits heute wird ein wesentlicher Teil der Pflegeleistungen von Angehörigen
                        und hier zu einem sehr hohen Anteil von Frauen, erbracht, im Wesentlichen nicht
                        honoriert und findet bei der eigenen Altersvorsorge (Pension) der pflegenden
                        Angehörigen keine Berücksichtigung, da unentgeltlich erbracht.

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                          Aufgrund der demografischen Entwicklung hat sich der Pflegeberuf zu einem
                          Mangelberuf entwickelt. Da hier mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist, sind
                          weitgehende Reformen dringend erforderlich.

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                            Mängel in der palliativen Betreuung und im Hospizwesen

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                              Etwa 10% der Sterbenden benötigen palliativmedizinische Betreuung. Nach wie vor
                              gibt es auf diesem Fachgebiet Defizite in der Ausbildung von Pflege- und
                              medizinischem Personal.

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                                Zurzeit gibt es in Österreich nur einen einzigen Lehrstuhl für Palliativmedizin
                                in Wien.

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                                  Die medizinische Betreuung ist zeitintensiv und wird bei niedergelassenen Ärzten
                                  unzureichend honoriert.

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                                    Angehörige dürfen ohne Einwilligung des Patienten nicht über seinen Zustand
                                    aufgeklärt werden und sind diesbezüglich rechtlos.

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                                      Es gibt keine einheitlichen, klaren Bestimmungen für alle Bundesländer
                                      hinsichtlich palliativer Sedierung bei unerträglichen Schmerzen von Patienten.

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                                        Medizinische Übertherapien am Lebensende – oft verursacht durch Forschungs- und
                                        ökonomische Interessen - verhindern "gutes" menschenwürdiges Sterben und
                                        verlängern einen oftmals schmerzvollen Sterbeprozess.

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                                          Hospizeinrichtungen sehen sich hinsichtlich der Finanzierung zwischen
                                          Krankenkassen und zuständigen Gebietskörperschaften „allein gelassen“.

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                                            Unzureichende Finanzierung des Pflegesystems

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                                              Die Mängel bei der Pflegequalität und beim würdevollen Sterben sind in einem
                                              hohen Ausmaß in der unzureichenden Finanzierung begründet. In Anbetracht des
                                              permanent ansteigenden Lebensalters und des damit dramatisch gestiegenen Anteils
                                              von pflegebedürftigen Menschen, wird die Finanzierung zur wachsenden – bisher
                                              nicht gelösten - Herausforderung. Nach Modellschätzungen des Ageing Reports 2015
                                              der Europäischen Kommission werden sich die Kosten für Pflege bis zum Jahr 2060
                                              mehr als verdoppeln.

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                                                Die derzeitige Finanzierung des Pflegesystems kann wie folgt beschrieben werden:

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                                                  • Es ist ein Fleckerlteppich an Zuständigkeiten, Zuschüssen, Leistungen und
                                                    Regelungen. Beteiligt daran ist der Bund, die Länder, Gemeinden, die
                                                    Sozialversicherungsträger, die Krankenkassen und freilich die
                                                    Eigenleistungen der Betroffenen und deren Angehörige.
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                                                    • Die regional unterschiedliche Finanzierung führt zu unterschiedlichen
                                                      Qualitätsstandards. Unsinnigerweise hängt die Qualität der Pflege daher
                                                      von der Postleitzahl ab.
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                                                      • Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung 1993 nicht der Inflation
                                                        entsprechend erhöht. Der Bund erspart sich derzeit 565 Millionen Euro
                                                        jährlich.
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                                                        • Die Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2017 (Inanspruchnahme von
                                                          Privatvermögen) hat das Dilemma der Pflegefinanzierung dramatisch
                                                          vergrößert.
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                                                          Pflegeregress

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                                                            Die - jedenfalls bei der Beschlussfassung - nicht gegenfinanzierte Abschaffung
                                                            des Pflegeregresses im Zuge stationärer Pflege führt zu verhängnisvollen
                                                            Effekten:

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                                                              • Sachlich nicht begründbare Besserstellung der stationären gegenüber der
                                                                mobilen Pflege und der Pflege durch Angehörige. Dies führt, wie sich
                                                                bereits kurz nach der Abschaffung zeigte, zu einer zusätzlichen Belastung
                                                                des stationären Pflegesystems und fallweise zum „Abschieben“ von
                                                                Pflegebedürftigen in Heime durch Angehörige.
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                                                                • Das einhergehende Verstaatlichungsprinzip hat negative Auswirkungen auf
                                                                  das Vorsorgeprinzip. Die Idee der Eigenvorsorge wird massiv beschädigt.
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                                                                    Budget.
                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                  • Die Regelung ist unsozial: gerade bei Menschen in besseren Einkommens- und
                                                                    Vermögenssituationen findet eine Verlagerung zu unversteuerten Erbschaften
                                                                    statt, die quasi durch die Gesamtheit der Steuerpflichtigen finanziert
                                                                    werden muss.
                                                                  05.11.2018

                                                                  Peter H. Fischer:

                                                                  Kann ich voll zustimmen. DieRegressierung auf ein "Resrtvermögen"von etwas über 4000€ war sicher übertrieben - da muss man höherer Freibeträge vorsehen. Aber dass die Erben alles bekommen und der Aufwand beider Allgemeinheit liegt ist sicher auch übertrieben.
                                                                  Erinert irgendwie an die Bankekrise: Gewinne privatisieren, Kosten verallgemeinern...
                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                      erschweren diverse Vorurteile eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema
                                                                      Sterbehilfe.

                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                          Demnach werden fünf Prinzipien verfolgt.

                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                            Schutz des Lebens

                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                              Der Schutz des Lebens ist ein grundlegendes, unbedingtes ethisches Prinzip,
                                                                              welches Vorrang vor allen anderen Zielen hat und jedenfalls ökonomischen
                                                                              Überlegungen nachgeordnet ist.

                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                Eine radikale Auslegung dieses Prinzips würde die volle Ausschöpfung
                                                                                medizinisch-technischer Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung rein biologischer
                                                                                Körperfunktionen nach sich ziehen, unabhängig von den Krankheitsumständen
                                                                                betroffener Menschen, denen dann möglicherweise eine Verlängerung des
                                                                                Sterbeprozesses und unnötige Leidenserfahrung zugemutet werden.

                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                  Die grundlegende Pflicht, Leben durch medizinische Interventionen zu erhalten,
                                                                                  endet

                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                    • in Situationen, in denen ein einsichts- und urteilsfähiger Patient die
                                                                                      Lebenserhaltung ablehnt oder
                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                      • die Lebenserhaltung gleichzeitig eine Verlängerung des nicht grundsätzlich
                                                                                        umkehrbaren Sterbeprozesses bedeutet und damit den Patienten
                                                                                        unverhältnismäßigen Belastungen aussetzt, die zu einem erheblichen
                                                                                        Leidensdruck des Patienten führen können.
                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                        Anspruch auf Selbstbestimmung

                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                        Das Recht auf Selbstbestimmung in Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen
                                                                                        umfasst zwei Aspekte: Jegliche medizinisch indizierte Handlung darf nur
                                                                                        erfolgen, wenn der Betroffene zustimmt. Zugleich umfasst die Selbstbestimmung
                                                                                        auch das Recht, Hilfsangebote abzulehnen, selbst wenn die Ablehnung fallweise
                                                                                        wenig nachvollziehbar erscheint.

                                                                                        05.11.2018

                                                                                        Peter H. Fischer:

                                                                                        Die Grenze sollte sein, wenn eine Heilung hoch wahrscheinlich ist. Sonst gibt es Probleme z.B. mit Eltern die einer Bluttransfusion aus religiösen Gründen nicht zustimmen bzw. ergibt sich ein Graubereich zum unterstützten Selbstmord durch Unterlassung.
                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                          Das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf Sterbehilfe.

                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                            Der Respekt vor der Selbstbestimmung eines Patienten setzt die Kenntnis über den
                                                                                            Patientenwillen und damit eine intensive Auseinandersetzung und fortwährende
                                                                                            Kommunikation mit dem Patienten voraus.

                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                              Sofern der Patient nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen mitzuteilen,
                                                                                              sind Hilfsmittel der antizipierten Willensbekundung (z.B. Patientenverfügung,
                                                                                              Vorsorgevollmacht) heranzuziehen und ist zu überprüfen, inwieweit die Behandlung
                                                                                              im Einvernehmen mit dem erklärten bzw. mutmaßlichen Patientenwillen erfolgt.

                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip

                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                  Menschen, die unheilbar krank sind oder im Sterben liegen, haben in besonderer
                                                                                                  Weise Anspruch auf die Zuwendung ihrer Mitmenschen und die Solidarität der
                                                                                                  Gesellschaft, weil sie in hohem Maße hilflos und verletzlich sind.

                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                    Es muss gewährleistet sein, dass unheilbar erkrankte und sterbende Menschen den
                                                                                                    Schutz genießen, der ihre Rechte als Person garantiert, ihre Fähigkeit zur
                                                                                                    Selbstbestimmung nach Möglichkeit fördert und ihnen erlaubt, unter würdevollen
                                                                                                    Umständen zu sterben. Der Auftrag zur Minderung von Leid ist ein wichtiges
                                                                                                    Element der Fürsorge am Lebensende.

                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                      Anerkennung der Eigenvorsorge

                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                        Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung verfügt über ein natürliches
                                                                                                        Vorsorgeverhalten, welches vor allem zum Ansparen finanzieller Ressourcen für
                                                                                                        den Krankheits- bzw. Pflegefall im Alter Ausdruck findet.

                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                          Der Einsatz von Vermögen und Einkommen gerade für die letzte Lebensphase ist
                                                                                                          ehren- und wünschenswert. Eigenvorsorge steht in keiner Weise im Widerspruch zum
                                                                                                          Solidaritäts- und Fürsorgeprinzip, insbesondere in Kenntnis des Faktums, dass
                                                                                                          viele Menschen nicht die Möglichkeit des ausreichenden Ansparens für das Alter
                                                                                                          haben.

                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                            Garantierte Finanzierung

                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                              Ein Finanzierungssystem, welches individuelle Eigenvorsorge und staatliche
                                                                                                              Solidaritätsleistungen in ausgewogener Form berücksichtigt, ist die Grundlage
                                                                                                              für ein nachhaltiges Pflegesystem. Niemand muss befürchten, am Ende des Lebens
                                                                                                              aus finanziellen Gründen „ausgesteuert“ zu werden.

                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                  Menschenwürdiges Pflegesystem

                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                    • Ausbau der häuslichen Pflege, wie es dem mehrheitlichen Wunsch
                                                                                                                      pflegebedürftiger, älterer Menschen entspricht. Eine der Folgen ist ein
                                                                                                                      reduzierter Bedarf an kostenintensiven stationären Pflegeeinrichtungen.
                                                                                                                      Daher ist eine finanzielle Abgeltung der Pflegeleistungen durch Angehörige
                                                                                                                      und Berücksichtigung der Pflegezeiten für deren Pensionszeiten
                                                                                                                      erforderlich.
                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                      • Verstärkte Anreize für den Pflegeberuf, nicht zuletzt durch leistungs- und
                                                                                                                        qualifikationsadäquate Bezahlung.
                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                        • Bereits im Ausbildungsprogramm für den Pflegeberuf muss als Alternative zu
                                                                                                                          einer Beschäftigung in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder bei einer
                                                                                                                          der NGO`s die Möglichkeit einer selbständigen Ausübung des Pflegeberufes
                                                                                                                          vorgesehen werden. In diesem Sinne ist die Einführung eines Lehrfaches
                                                                                                                          "Betriebswirtschaft" erforderlich.
                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                          • Die Pflege in kleinen Strukturen in gewohntem Umfeld erlaubt einen
                                                                                                                            menschlicheren Zugang zum Pflegebedürftigen, führt zu höherer
                                                                                                                            Zufriedenheit der Betroffenen und ist nicht zuletzt kostengünstiger.
                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                              • Bundesweite Vereinheitlichung des Mindestpersonalpflegeschlüssels nach
                                                                                                                                Pflegestufen.
                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                  in Zusammenhang mit 24-Stunden-Pflege:
                                                                                                                                  • Einplanung von Pflegewohngemeinschaften bei Wohnungsneubauten

                                                                                                                                  • Zusammenführung mehrerer zu Pflegenden in bestehenden
                                                                                                                                    Wohneinrichtungen.

                                                                                                                                  • Adaptierung leerstehender Häuser in Gemeinden für pflegebedürftige
                                                                                                                                    Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, sodass diese weiterhin in
                                                                                                                                    gewohnter Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen, die dadurch
                                                                                                                                    entlastet werden, bleiben.
                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                  Finanzierung des Pflegesystems

                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                    Unter voller Berücksichtigung des Solidaritätsprinzips durch die Gesellschaft
                                                                                                                                    unterbreitet NEOS einen Finanzierungvorschlag:

                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                      • Ausbau des Versicherungssystems für Pflege- und Hospizleistungen, welches
                                                                                                                                        von privaten und öffentlichen Versicherungsträgern im Wettbewerb gestaltet
                                                                                                                                        wird.
                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                      • Pflegeversicherungen sollen von möglichst vielen Menschen kontrahiert und
                                                                                                                                        daher entsprechend beworben werden.
                                                                                                                                      05.11.2018

                                                                                                                                      Peter H. Fischer:

                                                                                                                                      Ggf. eine Zwangsversicherung.
                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                      • Einzahlungen in Pflegeversicherungen sind steuerbegünstigt; der
                                                                                                                                        entsprechende Steuerausfall wird durch die Reduktion der staatlichen
                                                                                                                                        Leistungen im Pflegefall mehr als kompensiert.

                                                                                                                                      Änderungsantrag

                                                                                                                                      , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                      Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze
                                                                                                                                      • Einzahlungen in Pflegeversicherungen sind zur Gänze steuerbegünstigt; der entsprechende Steuerausfall wird durch die Reduktion der staatlichen Leistungen im Pflegefall mehr als kompensiert.
                                                                                                                                      31.10.2018

                                                                                                                                      Hannes Zbiral:

                                                                                                                                      Das sollte wirklich genau definiert werden - 25% Regel wie beim Sonderausgabentopf oder vollständiger Abzug?
                                                                                                                                      09.11.2018

                                                                                                                                      Christoph Hofer:

                                                                                                                                      Präzisierung fände ich auch wichtig.
                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                      • Für Erwerbstätige, welche ein Einkommen über der Höchstbemessung der
                                                                                                                                        Sozialversicherung haben, besteht eine Versicherungspflicht. Auf eine
                                                                                                                                        generelle Versicherungspflicht wird verzichtet, um eine neuerliche
                                                                                                                                        Erhöhung der Lohnnebenkosten zu vermeiden.

                                                                                                                                      Änderungsantrag

                                                                                                                                      , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                      Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze
                                                                                                                                      • Für Erwerbstätige, welche ein Einkommen über der Höchstbemessung der Sozialversicherung haben, besteht eine Versicherungspflicht. Auf eine generelle Versicherungspflicht wird verzichtet, um eine neuerliche Erhöhung der Lohnnebenkostenauf sozial schwächere Menschen Rücksicht zu vermeidennehmen.
                                                                                                                                      30.10.2018

                                                                                                                                      Christoph Hofer:

                                                                                                                                      Ist das nicht eventuell gleichheitswidrig?
                                                                                                                                      01.11.2018

                                                                                                                                      Hannes Zbiral:

                                                                                                                                      Das Argument der Lohnnebenkosten ist meiner Ansicht nach nicht zutreffend: eine Versicherungspflicht der Erwerbstätigen trifft die Arbeitgeber_innen nicht und führt daher auch zu keinen höheren Lohnnebenkosten.
                                                                                                                                      06.11.2018

                                                                                                                                      Heidemarie Zimmermann:

                                                                                                                                      @Hannes Zbiral. Stimme dir zu. Sollte umformuliert werden im Sinne, dass die Arbeitnehmer_innen keine höhere Belastung trifft, solange das Einkommen nicht über der Höchstbemessungsgrundlage liegt.
                                                                                                                                      06.11.2018

                                                                                                                                      Gerhard Kratky:

                                                                                                                                      War schlampig formuliert. Gemeint war, dass eine allgemeine Versicherungspflicht nach dem Prinzip der Kapitaldeckung für viele nicht leistbar ist und daher der politische Druck sehr stark sein wird, auch die Arbeitgeberseite zu belasten bzw. auf ein Umlageverfahren nach dem Muster der Pflichtversicherung umzusteigen . Heidis Formulierung ist diplomatisch (geht allerdings dem Kern des Diskurses aus dem Weg).
                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                          Mindeststandards hinsichtlich Leistungen und Bonität erfüllen, welche
                                                                                                                                          durch staatliche Regulierung und Kontrollen sichergestellt werden.
                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                          • Die Versicherungsleistungen können sowohl für stationäre als auch mobile
                                                                                                                                            Pflege sowie für Pflegeleistungen durch Angehörige abgerufen werden und
                                                                                                                                            entsprechen hohen Qualitätsstandards.
                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                          • Im Todesfall wird der Wert nicht abgerufener Versicherungsleistungen den
                                                                                                                                            Erben zugesprochen.

                                                                                                                                          Änderungsantrag

                                                                                                                                          , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze
                                                                                                                                          • Im Todesfall wird der Wert nicht abgerufener Versicherungsleistungen den Erben zugesprochen.
                                                                                                                                          30.10.2018

                                                                                                                                          Christoph Hofer:

                                                                                                                                          Macht das die Versicherung nicht immens teurer?
                                                                                                                                          Eine Versicherung ist ja in der Regel eine Wette auf das Eintreffen eines Ereignisses. Somit könnte der Versicherer aber gar nicht mehr "gewinnen" und müsste seine Rendite anders finanzieren (--> höhere Beiträge, weniger Leistung).
                                                                                                                                          31.10.2018

                                                                                                                                          Hannes Zbiral:

                                                                                                                                          Aufgrund der Steuerbegünstigung der Einzahlungen in die Pflegeversicherung ergibt sich bei der Rückzahlung auch das Problem, dass die Erben Gelder erhalten, die zumindest teilweise nie versteuert wurden.
                                                                                                                                          05.11.2018

                                                                                                                                          Peter H. Fischer:

                                                                                                                                          In diesem Fall ist es keine Versicherung mehr deren Wesen es ist, dass Risiko über mehrere Personen zu verteilen sondern ein Ansparen auf den Versicherungsfall. Aus Erfahrung mit den Erlebensversicherungen: Hände weg, da kann man das Geld gleich aus dem Fenster schmeißen, jedes Sparbuch ist besser.
                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                            • Gründung eines staatlichen Pflegefonds, welcher eine soziale
                                                                                                                                              Ausfallhaftung für jene Menschen übernimmt, die nicht oder in
                                                                                                                                              unzureichendem Ausmaß versichert sind. Freilich werden die aus diesem
                                                                                                                                              Titel finanzierten Leistungen Minimalstandards entsprechen; das Bestehen
                                                                                                                                              allfällig unterschiedlicher Leistungsniveaus ist durchaus vergleichbar mit
                                                                                                                                              der derzeitigen Krankenversicherung, wo auch das allgemeine
                                                                                                                                              Leistungsniveau durch Abschluss einer Privatversicherung aufgebessert
                                                                                                                                              wird.
                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                              • Der staatliche Pflegefonds wird aus Steuerleistungen, Beiträgen der
                                                                                                                                                Krankenversicherungen (in der Dimension der erforderlichen medizinischen
                                                                                                                                                Aufwendungen) und Privatisierungserlösen gespeist. Länder und Gemeinden
                                                                                                                                                können finanziell entlastet werden, was im Finanzausgleich zu
                                                                                                                                                berücksichtigen ist. Die organisatorische Umsetzung der bundesweit
                                                                                                                                                gültigen Regelungen bleibt aber weiterhin in der Verantwortung der Länder
                                                                                                                                                und Gemeinden.
                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                Patientenverfügung

                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                  NEOS begrüßt die bestehende gesetzliche Rahmenbedingung für die
                                                                                                                                                  Patientenverfügung, regt aber folgende proaktiven Maßnahmen zur breiteren
                                                                                                                                                  Anwendung vor:

                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                    • Auflegen von Informationsmaterial zur Einsicht in allen Ärztewarteräumen.
                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                      • Integration der Patientenverfügung in das System ELGA und/oder Führen
                                                                                                                                                        eines Registers wie etwa das Widerspruchsregister beim ÖBIG.
                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                      • Kostenbefreiung für sozial schwächere - wie z.B. von der Rezeptgebühr
                                                                                                                                                        befreite - Personen.
                                                                                                                                                      05.11.2018

                                                                                                                                                      WüSte:

                                                                                                                                                      Dringend erforderlich wäre, die Patientenverfügung (Pv) für alle Sozialversicherten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für das Arztgespräch sollten von der Krankenkasse übernommen werden.
                                                                                                                                                      Derzeit ist der Eintrag der Pv in das Zentralregister nur bei der Patientenanwaltschaft kostenfrei zu beantragen.
                                                                                                                                                      Vorschlag: Einmal im Quartal könnte in jedem Landesbezirk eine Sprechstunde zu diesem Thema angeboten werden. Die Erreichbarkeit wird dadurch erhöht und vereinfacht.
                                                                                                                                                      Die einzig gültige Möglichkeit, über sein Lebensende selbst zu bestimmen ist die Pv. Dieses Persönlichkeitsrecht muss unbedingt kostenfrei zur Verfügung stehen.
                                                                                                                                                      Sobald die Pv kostenlos angeboten wird, wird das Interesse eher für diese geweckt.
                                                                                                                                                      Die Neos-Forderung, eine Aufklärungsbroschüre in jeder Arztpraxis aufzulegen ist wichtig. Wir erhoffen uns, explizit durch dieses kostenfreie Angebot, das Interesse zu steigern.
                                                                                                                                                      06.11.2018

                                                                                                                                                      Hermann Klüners:

                                                                                                                                                      ich bin auch der Meinung, dass die Patientenverfügung (Pv) für alle Sozialversicherten kostenlos sein sollte. Die Kosten für das Arztgespräch sollten von der Krankenkasse übernommen werden.
                                                                                                                                                      Warum? Ich denke sobald die Pv kostenlos angeboten wird, wird das Interesse eher für dieses sensible Thema geweckt und ein proaktiver Prozess angestoßen.
                                                                                                                                                      06.11.2018

                                                                                                                                                      Gerhard Kratky:

                                                                                                                                                      Wir hatten das ausführlich diskutiert. Das Gegenargument: PV können tendenziell dazu führen, dass Behandlungskosten und damit die Budgetbelastung für die Krankenkassen sinkt. Mit der Kostenübernahme der PV bringt man die Kassen in ein ethisches Dilemma und NEOS könnte wieder der neoliberale Vorwurf angehängt werden: die wollen nur Geld einsparen.
                                                                                                                                                      06.11.2018

                                                                                                                                                      Christine Weber:

                                                                                                                                                      Die Patientenverfügung gehört, wie Monika Vodnyansky es gut formuliert hat, für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos zugängig gemacht. Viele Menschen scheuen sich vor den derzeitigen hohen Arzt- und Notarkosten!!! Die ehemalige BM Maria Rauch-Kallat hat diese eingeführt und es ist aus medizinischer Sicht eine sehr gute Sache, am Lebensende zu bestimmen, was möchte ich und was nicht.
                                                                                                                                                      10.11.2018

                                                                                                                                                      jutta summer:

                                                                                                                                                      Eine Patientenverfügung als Ausdruck der Selbstbestimmtheit in einer so schwierigen Lebenssituation muss als kostenfreie Sozialversicherungsleistung zur Verfügung gestellt werden. Eine breit angelegte Aufklärung über Arztpraxen wäre ein effizienter und sinnvoller Weg.
                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                        Palliativmedizinische Vorkehrungen

                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                        • T8HA5ÄA1
                                                                                                                                                        • Zusätzliche Lehrstühle für Palliativmedizin in Graz und Innsbruck zu dem
                                                                                                                                                          derzeit einzigen in Wien, um Medizinstudenten theoretisches Wissen und vor
                                                                                                                                                          allem Praxis auf diesem Gebiet zu ermöglichen.

                                                                                                                                                        Änderungsantrag T8HA5ÄA1

                                                                                                                                                        , gestellt von: Thomas Madler
                                                                                                                                                        • Zusätzliche Lehrstühle für Palliativmedizin in Graz ,Innsbruck und InnsbruckLinz zu dem derzeit einzigen in Wien, um Medizinstudenten theoretisches Wissen und vor allem Praxis auf diesem Gebiet zu ermöglichen.

                                                                                                                                                        Änderungsantrag

                                                                                                                                                        , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze
                                                                                                                                                        • Zusätzliche Lehrstühle für Palliativmedizin in Graz, Linz und Innsbruck zu dem derzeit einzigen in Wien, um Medizinstudenten theoretisches Wissen und vor allem Praxis auf diesem Gebiet zu ermöglichen.
                                                                                                                                                        01.11.2018

                                                                                                                                                        Thomas Madler :

                                                                                                                                                        Auch Linz soll der Beruf ausgebildet werden nicht nur in Graz und Innsbruck. Bitte wenn möglich ergänzen.
                                                                                                                                                        05.11.2018

                                                                                                                                                        WüSte:

                                                                                                                                                        Im Moment sind die Lehrpersonen selbst noch in Ausbildung. Der Bereich Palliativmedizin wird erst aufgebaut, ist aber auf einem guten Weg.
                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                          • Die Möglichkeit palliativmedizinischer Betreuung durch Allgemeinmediziner
                                                                                                                                                            (und nicht nur durch Fachärzte dieses Fachs) sollte beibehalten werden.
                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                palliativmedizinischem Wissen.
                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
                                                                                                                                                                • Definition palliativmedizinischer Leistungen, die zu honorieren sind.
                                                                                                                                                                  Daraus folgt: Adäquate Honorierung von Allgemeinmedizinerinnen und
                                                                                                                                                                  Allgemeinmedizinern für zeitaufwändige palliativmedizinische Behandlung.
                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                      Pflegepersonals können eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität am
                                                                                                                                                                      Ende des Lebens bringen.
                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                    Suizid und Sterbehilfe

                                                                                                                                                                    Änderungsantrag

                                                                                                                                                                    , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                    Suizid und Sterbehilfe

                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                    Suizide sind keine Lösung. Weder für Gesunde noch für Kranke. Suizide sind
                                                                                                                                                                    deutlich von Sterbehilfe zu unterscheiden. Mangelnde Sterbekultur und vor allem
                                                                                                                                                                    mangelnde rechtliche Möglichkeiten einer würdevollen Sterbehilfe können der
                                                                                                                                                                    Nährboden für Verzweiflungstaten sein.

                                                                                                                                                                    Änderungsantrag

                                                                                                                                                                    , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                    Suizide sind keine Lösung. Weder für Gesunde noch für Kranke. Suizide sind deutlich von Sterbehilfe zu unterscheiden. Mangelnde Sterbekultur und vor allem mangelnde rechtliche Möglichkeiten einer würdevollen Sterbehilfe können der Nährboden für Verzweiflungstaten sein.

                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                      Im Folgenden eine Begriffsbestimmung, die rechtliche Situation in Österreich und
                                                                                                                                                                      die Position von NEOS:

                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                      1) Selbsttötung

                                                                                                                                                                      Änderungsantrag

                                                                                                                                                                      , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                      Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                      1) Selbsttötung

                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                      Eine Selbsttötung oder ein Selbsttötungsversuch ist in Österreich nicht
                                                                                                                                                                      strafbar.

                                                                                                                                                                      Änderungsantrag

                                                                                                                                                                      , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                      Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                      Eine Selbsttötung oder ein Selbsttötungsversuch ist in Österreich nicht strafbar.

                                                                                                                                                                      05.11.2018

                                                                                                                                                                      Peter H. Fischer:

                                                                                                                                                                      Außer man leistet gerade seinen Präsenzdienst ab.
                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                      „Würdevolles Sterben“ nicht in Einklang zu bringen.

                                                                                                                                                                      Änderungsantrag

                                                                                                                                                                      , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                      Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                      Position NEOS: Suizide von unheilbar kranken Menschen sind mit dem Begriff „Würdevolles Sterben“ nicht in Einklang zu bringen.

                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                      Änderungsantrag

                                                                                                                                                                      , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                      Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                      2)1) Passive Sterbehilfe

                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                        Passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Sie
                                                                                                                                                                        ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem ausgesprochenen oder bei
                                                                                                                                                                        Bewusstlosigkeit dem vorab niedergeschriebenen Willen des Patienten entspricht.
                                                                                                                                                                        Welche Maßnahmen der Patient zulassen möchte, kann vorab in einer
                                                                                                                                                                        Patientenverfügung formuliert werden.

                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                          Position NEOS: Wegen falsch verstandener Nächstenliebe, medizinischer
                                                                                                                                                                          Übertherapie, aus Forschungsinteresse oder ökonomischen Interessen, rechtlichen
                                                                                                                                                                          Unsicherheiten oder aus humanen Überlegungen ist die Kultur eines humanen
                                                                                                                                                                          Unterlassens unterentwickelt. NEOS unterstützt daher die bestehende gesetzliche
                                                                                                                                                                          Regelung.

                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                          3) Indirekte Sterbehilfe

                                                                                                                                                                          Änderungsantrag

                                                                                                                                                                          , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                          3)2) Indirekte Sterbehilfe

                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                            Indirekte Sterbehilfe bedeutet die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch
                                                                                                                                                                            eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient. Als
                                                                                                                                                                            Beispiel kann die Verabreichung von starken Schmerzmitteln bei einer tödlichen
                                                                                                                                                                            Krebserkrankung dienen, welche als Nebenwirkung ein Organversagen hervorruft.
                                                                                                                                                                            Diese Form der Sterbehilfe ist in Österreich nicht strafbar, wenn sie dem
                                                                                                                                                                            ausgesprochenen oder bei Bewusstlosigkeit vorab niedergeschriebenen Willen des
                                                                                                                                                                            Patienten entspricht, da ein schmerzfreies Sterben als das höhere Rechtsgut
                                                                                                                                                                            gegenüber einer Lebensverlängerung eingestuft wird.

                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                              Position NEOS: Hier gilt das bereits zum Thema passive Sterbehilfe Gesagte.

                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                              4) Beihilfe zur Selbsttötung

                                                                                                                                                                              Änderungsantrag

                                                                                                                                                                              , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                              4)3) Beihilfe zur Selbsttötung

                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) wird – anders als in der Schweiz
                                                                                                                                                                                - strafrechtlich nicht von der aktiven Sterbehilfe unterschieden und wird gemäß
                                                                                                                                                                                §77 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft.

                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                Position NEOS: wie bei Punkt aktive Sterbehilfe

                                                                                                                                                                                31.10.2018

                                                                                                                                                                                Christoph Hofer:

                                                                                                                                                                                Ich finde man könnte hier noch eine differenzierte Position zur aktiven Sterbehilfe einnehmen, die sich an unserem schon beschlossenem Programm dazu orientiert. Die Voraussetzungen für die aktive Sterbehilfe wären für den assisstierten Suizid mE bei weitem zu hart.
                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                5) Aktive Sterbehilfe

                                                                                                                                                                                Änderungsantrag

                                                                                                                                                                                , gestellt von: Gerhard Kratky
                                                                                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 13 Absätze

                                                                                                                                                                                5)4) Aktive Sterbehilfe

                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                  Aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist unabhängig von den
                                                                                                                                                                                  Motiven des Täters in Österreich strafbar. Sie wird per §77 StGB mit einer
                                                                                                                                                                                  Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet.

                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                    Unter genau definierten Voraussetzungen ist aktive Sterbehilfe in folgenden
                                                                                                                                                                                    Staaten seit einigen Jahren erlaubt: Niederlande (2002), Belgien (2002),
                                                                                                                                                                                    Luxemburg 2009) sowie in fünf Bundesstaaten der USA: Oregon (1997), Washington
                                                                                                                                                                                    (2009), Vermont (2013), Montana (2009), New Mexico (2014).

                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                      Position NEOS zur Beihilfe zur Selbsttötung und zur aktiven Sterbehilfe: Auch
                                                                                                                                                                                      wenn diese ultima ratio angesichts umfassender palliativer Maßnahmen extreme
                                                                                                                                                                                      Ausnahme bleiben soll, muss das Recht auf Selbstbestimmung gerade in dieser
                                                                                                                                                                                      entscheidenden Phase eines Lebens gelten! Die gesetzliche Regelung ist in diesem
                                                                                                                                                                                      Sinne zu ändern.

                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                      Die Position von Neos wird in Anlehnung an das seit 1. April 2002 gültige Modell
                                                                                                                                                                                      und an die seit Jahren praktizierten Vorgehensweisen in den Niederlanden
                                                                                                                                                                                      formuliert, unterscheidet sich allerdings durch eine Verschärfung der
                                                                                                                                                                                      Sorgfaltskriterien in Punkt 5.

                                                                                                                                                                                      05.11.2018

                                                                                                                                                                                      WüSte:


                                                                                                                                                                                      In Österreich gehört das Sterbehilfegesetz dringend legalisiert. Wünschenswert wäre ein Vergleich zwischen dem Niederländischen- und dem Oregon-Modell.
                                                                                                                                                                                      Diskutiert werden könnte über ein, auf Österreich abgestimmtes Sterbehilfe-Modell, angelehnt an das Oregon Modell. Dieses wird auch von Palliativmedizinern weltweit befürwortet.
                                                                                                                                                                                      06.11.2018

                                                                                                                                                                                      Christine Weber:

                                                                                                                                                                                      Ich bin absolut der Meinung von Monika Vodnyansky bezüglich Legalisierung des österreichischen Sterbehilfegesetzes. Diese Freiheit steht jedem schwer und unheilbar erkrankten Menschen zu, ob man sich für eine Palliativmedizinische Versorgung oder für den assistierten Suizid entscheidet.
                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                        Damit ein aktiv Sterbehilfe leistender Arzt/leistende Ärztin straffrei dem
                                                                                                                                                                                        schriftlich niedergelegten oder mündlich ausgesprochenen Wunsch nach Sterbehilfe
                                                                                                                                                                                        entsprechen darf, muss gemäß den nachfolgenden Sorgfaltskriterien gehandelt
                                                                                                                                                                                        werden:

                                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                            freiwillig und nach reiflicher Überlegung geäußert hat.
                                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                              Besserung besteht und der Patient unerträglich leidet.
                                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                                Prognose aufgeklärt haben.
                                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                                  dessen Situation keine andere annehmbare Lösung gibt.
                                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                                    nominiertes Team von zumindest zwei weiteren (Konziliar-)Ärzten, welche
                                                                                                                                                                                                    den Patienten untersucht haben, die Einhaltung der Punkte 1. bis 4.
                                                                                                                                                                                                    schriftlich bestätigt. In diesem Punkt liegt gegenüber den NL eine
                                                                                                                                                                                                    Verschärfung vor, weil dort eine weitere ärztliche Zustimmung als
                                                                                                                                                                                                    ausreichend angesehen wird.
                                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                                      durchführen.
                                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                      Kontrollkommission, der auch die schriftliche Erklärung der beiden unabhängigen
                                                                                                                                                                                                      Konsiliarärzte zugeht. Die Kontrollkommission überprüft die Tötung auf
                                                                                                                                                                                                      Einhaltung der Sorgfaltskriterien. Gelangt sie zu der Überzeugung, dass der Arzt
                                                                                                                                                                                                      sorgfältig gehandelt hat, greift der Strafausschließungsgrund und der Arzt wird
                                                                                                                                                                                                      nicht strafrechtlich verfolgt. Der Kontrollkommission gehören sechs Mitglieder,
                                                                                                                                                                                                      hierunter mindestens ein Arzt, ein Jurist und ein Ethiker an.

                                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                        auch Minderjährige können die aktive Sterbehilfe beanspruchen, wenn die
                                                                                                                                                                                                        Zustimmung der Erziehungsberechtigten (12 bis 15 Jahre) oder eine Einbeziehung
                                                                                                                                                                                                        der Erziehungsberechtigten in die Entscheidungsfindung (16 und 17 Jahre) erfolgt
                                                                                                                                                                                                        ist.

                                                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                          Kein Arzt ist verpflichtet, die aktive Sterbehilfe durchzuführen. Medizinische
                                                                                                                                                                                                          Hilfskräfte dürfen selbst keine Tötungshandlungen durchführen und können nicht
                                                                                                                                                                                                          verpflichtet werden, an einer Tötungshandlung mitzuwirken.

                                                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

                                                                                                                                                                                                            NEOS fordert, den Menschen als den zu freiem und verantwortungsbewusstem Handeln
                                                                                                                                                                                                            befähigten Gestalter seiner eigenen Lebensverhältnisse anzuerkennen und
                                                                                                                                                                                                            essentielle Entscheidungen dem einzelnen Individuum nicht staatlich zu
                                                                                                                                                                                                            verwehren. Es sind alle Möglichkeiten einzuräumen, über sich selbst bestimmen zu
                                                                                                                                                                                                            dürfen, allerdings unter sehr restriktiven ethischen und medizinischen Auflagen.

                                                                                                                                                                                                              Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                worden. Damit darf er das Geschenk des Lebens, wenn es zu schwer werde, dem
                                                                                                                                                                                                                Schöpfer auch zurückgeben.“
                                                                                                                                                                                                                (Prof. Dr. Hans Küng)

                                                                                                                                                                                                                  Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                  Bioethikkommission aus dem Papier „Empfehlungen zur Begleitung und Betreuung von
                                                                                                                                                                                                                  Menschen am Lebensende und damit verbundene Fragestellungen“ aus dem Jahr 2015
                                                                                                                                                                                                                  übernommen

                                                                                                                                                                                                                    Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                    Ein menschenwürdiges und finanzierbares Pflegesystem, palliativmedizinische Vorkehrungen, das Hospizwesen, die Patientenverfügung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe sind als Bausteine in einem Gesamtsystem mit wechselseitig Abhängigkeiten zu sehen und politisch zu beurteilen. Diesen Gesamtzusammenhang versuchen die Antragsteller_innen darzustellen und damit eine Lücke im NEOS-Programm zu schließen.

                                                                                                                                                                                                                      Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                        Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                          Momentan kann niemand Kommentare schreiben.

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                                                                                                                                                                                                                            Momentan kann niemand Kommentare schreiben.
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                                                                                                                                                                                                                          • Klaus Potsch
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                                                                                                                                                                                                                          • Emil Hierhold
                                                                                                                                                                                                                          • Brigitta Schwarzer
                                                                                                                                                                                                                          • Heidemarie Zimmermann
                                                                                                                                                                                                                          • I. Stuhlhofer
                                                                                                                                                                                                                          • Peter H. Fischer
                                                                                                                                                                                                                          • Christian Pirker
                                                                                                                                                                                                                          • Erwin Jerusalem
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                                                                                                                                                                                                                          • Peter Landrichter

                                                                                                                                                                                                                          Änderungsanträge

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                                                                                                                                                                                                                          • T8HA5ÄA1 (Thomas Madler , Angenommen)
                                                                                                                                                                                                                          • PDF-Version
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