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Startsignal-2025-10-08-142616 003
  1. MV am 15.11.2025
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute

Satzungsänderung bzgl. Vorwahlen Gerold mit Pernt MV 15.11.

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien
Tagesordnungspunkt:4 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
Antragsteller_in:Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall
Status:Abgelehnt
Eingereicht:14.10.2025, 07:44

Antragstext

Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

ad Grundsätze

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

In Art 16.1.1.b wird folgender Satz angefügt:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Der Bewerbung ist eine Erklärung des/der Kandidat:in anzuschließen, wonach
er/sie sich zur Einhaltung der Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6.
verpflichtet.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.1.6 wird angefügt:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die erste
Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene
verbindlich ist.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

ad Nationalratswahl Bundesliste - Listenerste/r:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.1.d lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Für den/die Listenerste/n aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe ist in der Stufe
2 eine Bestätigung des Vorstandes mittels Zweidrittelmehrheit erforderlich, um
die 3. Vorwahlstufe erreichen zu können. Sollte der Vorschlag bei dieser
Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so ist Art. 16.2.1.2.g zu
beachten.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.1.e lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Bundesliste ist eine
Stimmabgabe durch die Mitgliederversammlung. Die Teilnahme-berechtigung ist
unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder
zweiten Stufe. Sie erfolgt zeitnahe zu Art 16.2.1.1.d. Die Anzahl der erzielten
Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den
Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei einer/m Kandidat:in jede Ja-Stimme gilt
als ein Vertrauenspunkt.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.1.f lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter
Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das
Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Mitgliedervorschlag werden
für alle Kandidat:innen addiert. Wenn ein/e Kandidat:in insgesamt mehr als
(gewichtete) 1,5 Vertrauenspunkte erhalten hat, ergibt sich verbindlich
seine/ihre Nominierung als Listenerste:r des Bundeswahl-vorschlags. Ist dies
nicht der Fall, dann ist der/diejenige Kandidat:in nominiert, der/die insgesamt
die meisten (gewichteten) Vertrauenspunkte erhalten hat, wenn er/sie im
Mitgliedervorschlag mehr als (gewichtete) 1,0 Vertrauenspunkte erhalten hat. Ist
dies auch nicht der Fall, dann ist durch die Mitgliederversammlung eine
Stichwahl zwischen den beiden Kandidat:innen mit den insgesamt meisten bzw.
zweitmeisten (gewichteten) Vertrauenspunkten durchzuführen.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

ad Nationalratswahl Bundesliste - weitere Listenplätze:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.2.a lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die erste Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine öffentliche Online-Vorwahl. Die
öffentliche Online-Vorwahl ist – außer im Falle von 16.2.1.1.h - zeitgleich mit
derjenigen gemäß Art 16.2.1.1.a durchzuführen.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä1

Art 16.2.1.2.b lautet:

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

Art 16.2.1.2.b lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä1

„Jede/r Teilnehmer:in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal
hinsichtlich der Bundeslistenplätze 2ff. abstimmen und kann bis zu fünf
zugelassenen Kandidat:innen zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt geben. Gibt
es fünf oder mehr Kandidat:innen werden bei Auswahl von fünf Kandidat:innen
5/4/3/2/1 Vertrauenspunkte vergeben. Bei weniger als fünf Kandidat:innen bzw.
weniger als fünf ausgewählten Kandidat:innen erhält der/die erstplatzierte
Kandidat:in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der
ausgewählten Kandidat:innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt
weniger, usw., wird nur ein/e Kandidat:in unterstützt, erhält diese/r einen
Vertrauenspunkt.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

„Jede/r Art 16.2.1.2.b lautet:
Jede/r
Teilnehmer:in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal hinsichtlich der BundeslistenplätzeListenplätze 2ff. abstimmen und kann bis zu fünf zugelassenen Kandidat:innen zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt geben. Gibt es fünf oder mehr Kandidat:innen werden bei Auswahl vonGültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen 5/4/3/2/1 Vertrauenspunkte vergebenmit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden. Bei weniger als fünf Kandidat:innen bzw. weniger als fünf ausgewählten Kandidat:innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat:in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der ausgewähltender Kandidat:innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw., wird nur ein/e der Kandidat:in unterstützt, erhält diese/rinnen entspricht, der/die nächst einen Vertrauenspunkt weniger, usw.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.2.d lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä2

„Für die Bundesliste kann die/der Parteivorsitzende in der 2. Stufe ab vier
vorhandenen NEOS-Mandaten über die Bundesliste einen, ab acht NEOSMandaten über
die Bundesliste bis zu zwei Kandidat:innen aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe
an eine beliebige Stelle vorreihen. Dies erfolgt durch Vergabe von
Vertrauenspunkten, sodass diese/r sodann maximal 20 % mehr Vertrauenspunkte als
die/der aus der 1. Vorwahlstufe hervorgegangene Erste hat. Für diese Vorschläge
bedarf es getrennt einer Bestätigung durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit.
Sollte der jeweilige Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so
kann die/der Parteivorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme
ebenfalls einer Zweidrittel-mehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht
die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt jeweils das Ergebnis aus der 1.
Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der Parteivorsitzenden sowie die
Abstimmungs-ergebniss(e) des Vorstandes werden unmittelbar den Mitgliedern
transparent gemacht.“

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

„Für die Bundesliste kann die/der Parteivorsitzende in der 2. Stufe ab vier vorhandenenfür je drei vorhandene NEOS-Mandaten über die Bundesliste einen, ab acht NEOSMandatenMandate über die Bundesliste bis zu zweije eine/n Kandidat:innenin aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe jeweils an eine beliebige Stelle vorreihen. Dies erfolgt durch Vergabe von Vertrauenspunkten, sodass diese/r sodann maximal 20 % mehr Vertrauenspunkte als die/der aus der 1. Vorwahlstufe hervorgegangene Erste hat. Für diese Vorschläge bedarf es getrennt einer Bestätigung durch den
Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Sollte der jeweilige Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann die/der Parteivorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer Zweidrittel-mehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt jeweils das Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der Parteivorsitzenden sowie die Abstimmungs-ergebniss(e) des Vorstandes werden unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.2.e lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Bundesliste ist eine
Stimmabgabe durch die Mitgliederversammlung. Die Teilnahme-berechtigung ist
unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder
zweiten Stufe. Sie erfolgt zeitnahe zu Art 16.2.1.2.d. Gültig ist eine
Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten
1/2/3/4/5 versehen wurden. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der
Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.2.f lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter
Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das
Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Mitgliedervorschlag werden
für alle Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge
der Listenplätze 2ff. des Bundeswahlvorschlags.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.1.2.g lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Hat nur ein/e Kandidat:in am Vorwahlverfahren gemäß Art 16.2.1.1. teilgenommen,
aber insgesamt genau oder weniger als 1,5 (gewichtete) Vertrauenspunkte, keine
Zweidrittelmehrheit im Vorstand oder im Mitgliedervorschlag genau oder weniger
als 1,0 (gewichtete) Vertrauenspunkte erhalten, oder wurde kein:e Kandidat:in
zum Vorwahlverfahren gemäß Art 16.2.1.1. zugelassen, so gilt die Reihenfolge für
die Listenplätze 1ff.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

ad Nationalratswahl - Landeslisten:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.2.c lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Für die Landesliste kann die/der Landesvorsitzende in der 2. Stufe ab zwei
vorhandenen NEOS-Mandaten über die Landesliste einen eine/n Kandidat:in aus dem
Ergebnis der 1. Vorwahlstufe an eine beliebige Stelle vorreihen. Dies erfolgt
durch Vergabe von Vertrauenspunkten, sodass diese/r sodann maximal 20 % mehr
Vertrauenspunkte als die/der aus der 1. Vorwahlstufe hervorgegangene Erste hat.
Für diesen Vorschlag bedarf es einer Bestätigung durch das Landesteam und den
Vorstand mit Zweidrittel-mehrheit. Sollte der Vorschlag nicht die erforderliche
Mehrheit erhalten, so kann die/der Landesvorsitzende einen neuen Vorschlag
vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte
auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt das
Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der
Landesvorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) des Landesteams samt
Vorstand werden unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.2.d lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der einzelnen
Landeslisten erfolgt auf Basis der Stimmabgabe durch die stimmberechtigten
Mitglieder der jeweiligen Landesgruppe, wobei diese nur Kandidat:innen für die
Landesliste jenes Bundeslandes wählen können, deren NEOS-Landesgruppe sie gemäß
Art 7.1. angehören. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer allfälligen
vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie erfolgt nach dem
in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren in der gleichen Mitgliederversammlung,
in der auch die Bundesliste gewählt wird. Die Anzahl der erzielten
Vertrauenspunkte in der Mitgliederversamm-lung wird durch die Anzahl der
abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den
Mitgliedervorschlag. Das Ergebnis der Punktevergabe für die jeweilige
Landesliste entsprechend dieser Bestimmung ist gültig, sofern daran zumindest 14
Mitglieder teilgenommen haben. Haben weniger als 14 Mitglieder an der
Punktevergabe für eine Landesliste teilgenommen, so gelten die (gewichteten)
Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat:innen des Mitgliedervorschlags für die
Bundesliste als (gewichtete) Vertrauenspunkte des Mitgliedervorschlags für die
betreffende Landesliste.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.2.2.e lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter
Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das
Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus 16.2.2.d werden für alle
Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge der
Listenplätze der jeweiligen Landesliste.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

zu Landtagswahl - Listenerste/r:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.3.1.d lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Für den/die Listenerste/n aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe ist in der 2.
Stufe eine Bestätigung des Landesteams gemeinsam mit dem Vorstand mittels
Zweidrittelmehrheit erforderlich. Sollte der Vorschlag bei dieser Abstimmung
nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so ist Art. 16.3.2.f zu beachten.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.3.1.e lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die
Landesmitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer
allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie
erfolgt nach dem in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren zeitnahe zu Art
16.3.1.d. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Landesmitglieder-
versammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert,
das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Jede Stimme, bei einer/m
Kandidat:in jede Ja-Stimme gilt als ein Vertrauenspunkt.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

ad Landtagswahl - weitere Listenplätze:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.3.2.c lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä2

„Für die weiteren Listenplätze kann die/der Landesvorsitzende in der 2. Stufe ab
vier vorhandenen NEOS-Landtagsmandaten einen, ab acht Mandaten der bis zu zwei
Kandidat:innen aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe an eine be-liebige Stelle
vorreihen. Dies erfolgt durch Vergabe von Vertrauenspunkten, sodass diese/r
sodann maximal 20 % mehr Vertrauenspunkte als die/der aus der 1. Vorwahlstufe
hervorgegangene Erste hat. Für diese Vorschläge bedarf es getrennt einer
Bestätigung durch das Landesteam samt Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Sollte
der jeweilige Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann
die/der Landesvorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme
ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht
die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt jeweils das Ergebnis aus der 1.
Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der Landesvorsitzenden sowie die
Abstimmungsergebniss(e) des Landesteams samt Vorstand werden unmittelbar den
Mitgliedern transparent gemacht.“

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

„Für die weiteren Listenplätze kann die/der Landesvorsitzende in der 2. Stufe ab vier vorhandenenfür je drei vorhandene NEOS-Landtagsmandaten einen, ab acht Mandaten der bis zu zweije eine/n Kandidat:innenin aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe jeweils an eine be-beliebige Stelle vorreihen. Dies erfolgt durch Vergabe von Vertrauenspunkten, sodass diese/r sodann maximal 20 % mehr Vertrauenspunkte als die/der aus der 1. Vorwahlstufe hervorgegangene Erste hat. Für diese Vorschläge bedarf es getrennt einer Bestätigung durch das
Landesteam samt Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Sollte der jeweilige Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann die/der Landesvorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt jeweils das Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe unverändert. Die Vorschläge des/der Landesvorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) des Landesteams samt Vorstand werden unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.3.2.d lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die dritte Stufe des Vorwahlverfahrens ist eine Stimmabgabe durch die
Landesmitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschadet einer
allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder zweiten Stufe. Sie
erfolgt nach dem in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren zeitnahe zu Art
16.3.2.c. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Landes-
mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.3.2.e lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter
Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Landesteam und dem
Vorstand und das Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus 16.3.2.d werden
für alle Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge
der Listenplätze 2ff des Landeswahlvorschlags.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.3.2.f lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Hat nur einer/m Kandidat:in am Vorwahlverfahren gemäß Art 16.3.1. teilgenommen,
aber insgesamt genau oder weniger als 1,5 (gewichtete) Vertrauenspunkte, keine
Zweidrittelmehrheit im Landesteam samt Vorstand oder im Mitgliedervorschlag
genau oder weniger als 1,0 (gewichtete) Vertrauenspunkte erhalten, oder wurde
kein:e Kandidat:in zum Vorwahl-verfahren gemäß Art 16.3.1. zugelassen, so gilt
die Reihenfolge für die Listenplätze 1ff.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

ad Gemeinderatswahlen (über 100.000) Einwohner

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.4.1. lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„In Gemeinden mit über 100.000 Einwohner:innen werden dreistufige
Vorwahlverfahren analog zu Art. 16.3.1. und 16.3.2. durchgeführt, wobei anstelle
der Stimmabgabe durch die Landesmitgliederversammlung (Mitgliedervorschlag) eine
solche durch die Versammlung der Mitglieder, die in der betreffenden Gemeinde
ihren Hauptwohnsitz haben, tritt.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

ad Wildcard

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Art 16.5.3 Wildcard lautet:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

„Die Mitgliederversammlung kann bei der Nationalratswahl, bei der Europawahl ab
zu diesem Zeitpunkt drei vorhandenen Abgeordneten auf Antrag des Erweiterten
Vorstands nach Abschluss des Vorwahlverfahrens und nach Zustimmung des
allenfalls betroffenen Landesteams beschließen, dass ein:e einzige:r
Kandidat:in, die/der sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben hat, an einer
bestimmten Stelle der Bundes- und/oder einer Landes- und/oder einer
Regionalwahlkreisliste, sofern es zwei vorhandene Mandate gibt (ausgenommen als
Listenerste:r auf der Bundesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt
wird. Die Landesmitgliederversammlung kann bei einer Landtags- oder
Gemeinderatswahl auf Antrag des Landesteams ab zu diesem Zeitpunkt drei
Abgeordneten nach Abschluss des Vorwahlverfahrens beschließen, dass ein:e
Kandidat:in, der/die sich nicht für das Vorwahlverfahren beworben hat, an einer
bestimmten Stelle der Landes- und/oder einer Regionalwahlkreisliste (ausgenommen
als Listenerste:r auf der Landesliste) in den gereihten Wahlvorschlag eingefügt
wird. Die Abstimmung erfolgt jeweils geheim.“

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ad Ausschluss

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Art 16.5.4 Ausschluss vom Vorwahlverfahren und Streichung vom Wahlvor-schlag –
der erste Satz lautet: „Kandidat:innen, die dem Ansehen der Partei schaden,
gegen die Satzung, die Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6 bzw.
Ausführungsstatute verstoßen oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im
massiven Widerspruch zu den Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger
Wirkung von einem laufenden Vorwahlverfahren ausgeschlossen bzw. einem gereihten
Wahlvorschlag gestrichen werden.“

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ad Bundesrat:

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Art 16.6.3. Landesteam-Vorschlag lautet:
„Frühestens sieben Tage, aber spätestens zehn Tage nach der Kundmachung wählt
das Landesteam gemeinsam mit dem Vorstand aus den Kandidat:innen fünfmal so
viele Personen, als Mandate zu vergeben sind, aus, die sich gleichberechtigt der
betroffenen Landesmitgliederversammlung zur Wahl stellen. Die Kandidat:innen
werden hierfür alphabetisch genannt.“

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Art 16.6.4. Mitgliedervorschlag lautet:
„Frühestens am Tag nach dem Landesteam-Vorschlag, spätestens aber am zweiten Tag
vor der konstituierenden Landtagssitzung erstellt die
Landesmitgliederversammlung den Mitgliedervorschlag. Gültig ist eine
Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten
1/2/3/4/5 versehen wurden. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der
Landesmitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den Mitgliedervorschlag. Daraus ergibt
sich die Liste für den gereihten Wahlvorschlag, wobei der/die Erstplatzierte
(und bei entsprechendem Vorschlagsrecht auch weitere Platzierte) als Mitglied,
die Darauffolgenden als Ersatzmitglieder des Bundesrats nominiert sind.“

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Art 16.6.5. wird gestrichen

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ad Europawahl: es wird Art 16.7. eingefügt

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Art 16.7.1 lautet:
„Die Listenerstellung erfolgt analog den Bestimmungen zu 16.2.1.2
Nationalratswahlen – weitere Listenplätze, soweit nicht in Art 16.7.2 anders
geregelt. Listenerste/r wird automatisch die/der Erstgereihte nach den 3
Vorwahlstufen.“

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Art 16.7.2 lautet:
„Für die 2. Stufe der Vorwahl kann die/der Parteivorsitzende ab drei NEOS-EU-
Abgeordneten eine/n Kandidat:in aus der 1. Vorwahlstufe so mit Vertrauenspunkten
vorreihen, dass diese/r maximal an zweiter Stelle der Liste aufscheint. Zu
diesem Vorschlag holt die/der Parteivorsitzende die Meinung des Vorstandes ein,
der einer Bestätigung durch Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte der Vorschlag bei
dieser Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so kann die/der
Parteivorsitzende einen neuen Vorschlag vorlegen, der zur Annahme ebenfalls
einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Sollte auch dieser Vorschlag nicht die
erforderliche Mehrheit erhalten, so bleibt das Ergebnis aus der 1. Vorwahlstufe
für diesen Einzelvorschlag unverändert. Die Vorschläge des/der
Parteivorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) des Vorstandes werden
unmittelbar den Mitgliedern transparent gemacht.“

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Art 16.7.3. lautet:
„Die 3. Stufe des Vorwahlverfahrens zur Erstellung der Liste für die Europawahl
ist eine Stimmabgabe durch die Mitgliederversammlung. Die Teilnahmeberechtigung
ist unbeschadet einer allfälligen vorherigen Teilnahme an der ersten und/oder
zweiten Stufe. Sie erfolgt zeitnahe zu Art 16.7.2. Gültig ist eine Stimmabgabe,
wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten 1/2/3/4/5
versehen wurden. Sie erfolgt nach dem in Art 16.2.1.2.e erläuterten Verfahren
Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird
durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet
den Mitgliedervorschlag.“

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Art 16.7.4. 1 lautet:
„Die (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Bürger:innenvorschlag, unter
Berücksichtigung der allfälligen Entscheidung durch den Vorstand und das
Doppelte der (gewichteten) Vertrauenspunkte aus dem Mitgliedervorschlag werden
für alle Kandidat:innen addiert. Daraus ergibt sich verbindlich die Reihenfolge
der Listenplätze 1ff. für die Europawahl. Die/Der Erstgereihte ist die/der
Spitzenkandidat/in für die Europawahl.“

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Begründung

Wir haben jetzt über 4.000 Mitglieder und die Summe aller Mitglieder als auch jedes einzelne Mitglied hat bei Vorwahlen immer weniger mitzuentscheiden. Entweder stehen wir öffentlich dazu, dass wir - wie bei den etablierten Parteien – Personalfragen viel mehr durch unsere Führung entscheiden lassen wollen, dann sollten wir das auch klar sagen, oder wir wollen wirklich eine Mitgliederpartei sein, dann müssen wir dringend unser Vorwahlsystem verbessern.

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Dieser umfassende Antrag zum Vorwahlsystem verfolgt das Anliegen, viele Ideen und Kritikpunkte der letzten Jahre zu berücksichtigen, Vorschläge für die 1. und 3. Stufe, die für die abgesagte Mitglieder-versammlung am 15. Juni 2025 bereits vorgelegen haben, weitgehend aufzunehmen, das Mitgliedervotum deutlich zu stärken und strategische Entscheidungen der Parteispitze in der Stufe 2 in verbesserter Form weiter zu ermöglichen.

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Für die Nominierung der/des Kandidat:innen wird weiterhin ein dreistufiges

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Verfahren durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt eine Vorwahl, die mit einem Drittel für das Endergebnis gewichtet ist. In der 2. Stufe kann das Ergebnis von der Parteispitze durch Vorreihung(en) strategisch angepasst werden, die 3. Stufe wird mit zwei Drittel gewichtet und gibt auch die Möglichkeit der Abstimmung über die Landesliste.

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Für Nationalratswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen (über 100.000 Einwohner:innen) sind grundsätzlich folgende Regeln der Vorwahlen vorgesehen:

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Künftig soll es in der Vorwahlstufe 1 nicht mehr zwingend erforderlich sein, Punkte an 5 Kandidat:innen zu vergeben. Die Punktevergabe soll daher auch gültig sein, wenn weniger als 5 Personen gewählt werden. Dies gibt vor allem Nichtmitgliedern die Möglichkeit an der Bürger:innen-Vorwahl leichter teilzunehmen, da diese möglicherweise nur weniger als fünf Kandidat:innen kennen, um sie beurteilen zu können. Werden beispielsweise drei Kandidat:innen unterstützt dann werden 1,2 und 3 Vertrauenspunkte vergeben, bei fünf unterstützten Kandidat:innen wie bisher 1,2,3,4 und 5 Vertrauenspunkte, wird nur ein/e Kandidat:in unterstützt, erhält diese/r 1 Vertrauenspunkt.

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Die bisherige Vorwahlstufe 2 war die umstrittenste ua durch meist faktisch stärkere Gewichtung als das vorgesehene Drittel und durch die wesentlich kleinere Gruppe an Abstimmenden, die sich überdies auch zuvor am leichtesten absprechen und gegenseitig unterstützen konnten. Überdies sind durch die Abstimmungen im Erweiterten Vorstand und den Erweiterten Landesteams vorwiegend selbst Kandidierende wahlberechtigt gewesen, was bei diesem bedeutendsten Vorwahlschritt vor allem Individualinteressen gefördert hat. Deshalb sind in diesem Vorschlag für die 2. Stufe der Vorstand bzw. Landesteam samt Vorstand für die jeweiligen Listenerste diejenigen, die mit 2/3 Mehrheit bestimmen, ob die aufgrund der Vorwahlstufe 1 Erstgereihten, zur Vorwahlstufe 3 freigegeben werden. Für die weiteren Listenplätze kann der/die Parteivorsitzende durch zusätzliche Vertrauenspunkte 1 bis 2 Kandidat:innen (je nach der Anzahl bereits vorhandener Mandate) an eine gewünschte Stelle vorreihen, vor die/den Ersten mit maximal 20 % mehr Vertrauenspunkten. Diese Möglichkeit gibt es auch für die Landeslisten ab zwei Mandaten, für die Vorwahlen zur Landtagswahl ab vier Mandaten, ab drei vorhandenen Mandaten ebenso für die Europawahl. Durch die Möglichkeit der Vorreihung ergibt sich automatisch auch die Rückreihung von Kandidat:innen bzw. die Möglichkeit eine bessere Geschlechterparität zu erreichen. Die Vorschläge seitens der

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Parteiführung/Landessprecher/in bedürfen einzeln einer Zweidrittelmehrheit im Vorstand bzw. Landesteam und Vorstand, der erweiterte Vorstand und die erweiterten Landesteams sind - um Eigeninteressen hinanzuhalten - nicht mehr involviert. Bei Nichterreichung kann es geänderte Vorschläge geben, wird auch dafür keine Zweidrittelmehrheit erreicht, geht das Ergebnis aus der Vorwahlstufe 1 zum Mitgliederentscheid (Vorwahlstufe 3). Somit gibt es durch diese Möglichkeiten eine deutliche strategische Möglichkeit für die Spitzen und Spitzengremien der Partei. Überdies ermöglicht diese Vorgangsweise mehr Transparenz bzgl. der getroffenen Entscheidungen. Dazu werden die Vorschläge des/der (Landes)vorsitzenden sowie die Abstimmungsergebniss(e) unmittelbar den Mitgliedern mitgeteilt.

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Vorwahlstufe 3 – Mitgliederversammlungen:

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Für alle Vorwahlen soll den Mitgliederversammlungen (Bund, Land und Gemeinde) hinkünftig mehr Bedeutung zukommen! Das Mitgliedervotum soll künftig im Ausmaß von zwei Drittel anstatt bisher einem Drittel (wie bisher schon bei Vorwahlen zum Bundesrat) gewichtet werden. Dies gilt für Nationalratswahlen, EU-Wahlen, Landtagswahlen und Gemeindewahlen (über 100.000 Einwohner). Weiterhin gilt die Voraussetzung 5 Kandidat:innen mit 1 bis 5 Vertrauenspunkten zu unterstützen.

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Für die Vorwahlen zur Nationalratswahl soll den Mitgliedern in der BundesMitgliederversammlung in Stufe 3 künftig die Abgabe von 2 Stimmen möglich sein: eine Stimme für die Bundesliste und eine Stimme für die Landesliste jenes Bundeslandes, deren NEOS-Landesgruppe sie angehören. Um hierfür allerdings eine zu starke Konzentration auf zu wenige Abstimmende zu vermeiden, gilt das Ergebnis der separaten Abstimmung für die jeweilige Landesliste aber nur, wenn zumindest 14 Personen daran teilgenommen haben. Sind dies weniger als 14 Personen dann gelten stattdessen automatisch die (gewichteten) Vertrauenspunkte der jeweiligen Kandidat:innen des Mitgliedervorschlags für die Bundesliste.

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Für die Vorwahl zum Bundesrat ist vorgesehen, dass das Landesteam die fünffache Anzahl an Kandidat:innen als bisher Bundesratsmandate bestehen, aus allen Kandidat:innen auswählt und diese gleichberechtigt zur Entscheidung der jeweiligen Landesmitgliederversammlung vorlegt.

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Für die Vorwahl zur Europawahl soll es aufgrund des Umstandes, dass es für NEOS auf absehbare Zeit nur 1-3 Europaabgeordnete gibt, keine eigene Vorwahl zum Spitzenkandidat:in geben, so wie dies früher auch gegeben war. Spitzenkandidat:in wird automatisch die/der Erste auf der Bundesliste für die Europawahl. Ebenso soll es aufgrund der wenigen Europaabgeordneten erst ab drei NEOS-EU-Abgeordneten eine echte Wildcard gemäß 16.5.3 geben, darunter wäre dies wohl ein zu starker Eingriff. Ab dieser Hürde ist auch für die Europawahl in der 2. Stufe eine Vorreihung möglich, und sodann das Votum der Mitglieder in Vorwahlstufe 3 mit Zweidrittel-Gewichtung

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Kommentar zu den beiden Anträgen, die für die abgesagte MV am 15. Juni vorgesehen waren:

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Schon bisher hat trotz der Drittellösung die 2. Stufe durch die wenigen Abstimmenden faktisch bis zu 50 % des Ergebnisses ausgelöst. Wenn nun der Vorstand dem Erweiterten Vorstand einen fertigen Vorschlag zur Abstimmung vorschlägt, ist dies ein noch stärker wirksamerer Teil im Vorwahlsystem und läuft faktisch auf eine Entscheidung der/des Parteivorsitzende/n hinaus. Das bringt uns noch mehr den etablierten Parteien näher und untergräbt weiter die Demokratie innerhalb unserer Partei. Der Alternativvorschlag von Wenzel Röhsner etc. erscheint auf den ersten Blick demokratischer, aber was hat es mit einer „Wahl“ zu tun, wenn dies offen (evtl. mit Gruppendruck) passiert und noch dazu die einzelnen vergebenen Punkte noch nachträglich verändert werden dürfen/sollen/müssen. Dies klingt sehr nach Hinterzimmerentscheidungen, die wir bei den anderen Parteien zu Recht ablehnen.

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Rechenbeispiele und statistische Analyse von Heimo Pernt siehe PDF-Datei

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Änderungsanträge

  • Ä1 (Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall, Übernahme)
  • Ä2 (Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall, Übernahme)

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