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Startsignal-2025-10-08-142616 003
  1. MV am 15.11.2025
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
  3. Änderungsantrag

Ä1 zu Satzungsänderung bzgl. Vorwahlen Gerold mit Pernt MV 15.11.

Antrag: Satzungsänderung bzgl. Vorwahlen Gerold mit Pernt MV 15.11.
Antragsteller_in: Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall
Status: Übernahme
Eingereicht: 14.11.2025, 13:58

Antragstext

Von Zeile 46 bis 56:

Art 16.2.1.2.b lautet:

„Jede/r Art 16.2.1.2.b lautet:
Jede/r
Teilnehmer:in an der öffentlichen Online-Vorwahl kann nur einmal hinsichtlich der BundeslistenplätzeListenplätze 2ff. abstimmen und kann bis zu fünf zugelassenen Kandidat:innen zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt geben. Gibt es fünf oder mehr Kandidat:innen werden bei Auswahl vonGültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen 5/4/3/2/1 Vertrauenspunkte vergebenmit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden. Bei weniger als fünf Kandidat:innen bzw. weniger als fünf ausgewählten Kandidat:innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat:in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der ausgewähltender Kandidat:innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw., wird nur ein/e der Kandidat:in unterstützt, erhält diese/rinnen entspricht, der/die nächst einen Vertrauenspunkt weniger, usw.“

Begründung

Das ist der derzeit gültige Text, den doch etliche verändert haben wollten, weil
nicht alle Bürger:innen fünf Kandidat:innen kennen oder wählen wollen. Das ist
nachvollziehbar, ergibt aber mannigfaltige Probleme.
Derzeit werden von jeder Bürger:in tatsächlich 15 Punkte vergeben, die nach Art
16.2.1.2.c der Satzung („Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der
öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden
Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den Bürger:innenvorschlag.“) immer
wirksam sind. Beim EV-Vorschlag kann aber auch nur eine Person mit 5 Punkten
bedacht werden. Das schwächt einerseits das Gesamtergebnis gegenüber den
anderen Vorwahlstufen, andererseits führt es zu einem größeren Abstand
zwischen den Kandidat:innen, was sich auch auf das Gesamtergebnis verändernd
auswirkt. Unter der Annahme, dass im Schnitt nur mehr 8 Punkte von jeder
Bürger:in vergeben werden, ist die 1. Stufe dann nur etwa halb so gewichtig für
das Endergebnis wie jetzt. Das schwächt das Bürger:innenvotum beträchtlich.
Daher trotz des berechtigten Nachteils (jeder muss 5 KandidatInnen auswählen)
die Rückkehr zum bisher bestehenden Text für die 1. Stufe.

Kommentare

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Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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