Das ist der derzeit gültige Text, den doch etliche verändert haben wollten, weil
nicht alle Bürger:innen fünf Kandidat:innen kennen oder wählen wollen. Das ist
nachvollziehbar, ergibt aber mannigfaltige Probleme.
Derzeit werden von jeder Bürger:in tatsächlich 15 Punkte vergeben, die nach Art
16.2.1.2.c der Satzung („Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der
öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden
Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den Bürger:innenvorschlag.“) immer
wirksam sind. Beim EV-Vorschlag kann aber auch nur eine Person mit 5 Punkten
bedacht werden. Das schwächt einerseits das Gesamtergebnis gegenüber den
anderen Vorwahlstufen, andererseits führt es zu einem größeren Abstand
zwischen den Kandidat:innen, was sich auch auf das Gesamtergebnis verändernd
auswirkt. Unter der Annahme, dass im Schnitt nur mehr 8 Punkte von jeder
Bürger:in vergeben werden, ist die 1. Stufe dann nur etwa halb so gewichtig für
das Endergebnis wie jetzt. Das schwächt das Bürger:innenvotum beträchtlich.
Daher trotz des berechtigten Nachteils (jeder muss 5 KandidatInnen auswählen)
die Rückkehr zum bisher bestehenden Text für die 1. Stufe.
| Antrag: | Satzungsänderung bzgl. Vorwahlen Gerold mit Pernt MV 15.11. |
|---|---|
| Antragsteller_in: | Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall |
| Status: | Übernahme |
| Eingereicht: | 14.11.2025, 13:58 |

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