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Startsignal-2025-10-08-142616 003
  1. MV am 15.11.2025
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
  3. Änderungsantrag

Ä2 zu Satzungsänderung bzgl. Vorwahlen Gerold mit Pernt MV 15.11.

Antrag: Satzungsänderung bzgl. Vorwahlen Gerold mit Pernt MV 15.11.
Antragsteller_in: Wolfgang Gerold, Heimo Pernt, Birgit Breitenlacher, Oskar Krampf, Christine Reiterer, Oliver Prenn, Alexander Zöchling, Gabriele Routil, Wolfgang Routil, Johanna Adlaoui-Mayerl, Franz Hruza, Wolfgang Kugler, Georg Fritsch, Franz Zaufall
Status: Übernahme
Eingereicht: 14.11.2025, 14:05

Antragstext

Von Zeile 58 bis 60:

„Für die Bundesliste kann die/der Parteivorsitzende in der 2. Stufe ab vier vorhandenenfür je drei vorhandene NEOS-Mandaten über die Bundesliste einen, ab acht NEOSMandatenMandate über die Bundesliste bis zu zweije eine/n Kandidat:innenin aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe jeweils

In Zeile 64:

bedarf es getrennt einer Bestätigung durch den[Leerzeichen]

In Zeile 70 löschen:

Abstimmungs-ergebniss(e) des Vorstandes werden unmittelbar den Mitgliedern

Von Zeile 150 bis 152:

„Für die weiteren Listenplätze kann die/der Landesvorsitzende in der 2. Stufe ab vier vorhandenenfür je drei vorhandene NEOS-Landtagsmandaten einen, ab acht Mandaten der bis zu zweije eine/n Kandidat:innenin aus dem Ergebnis der 1. Vorwahlstufe jeweils an eine be-beliebige Stelle

In Zeile 156:

Bestätigung durch das[Leerzeichen]

Begründung

Da wir derzeit sechs Bundesmandate haben und selbst die FPÖ mit 57
Mandaten auch „nur“ neun Bundesmandate seit der letzten
Nationalratswahl, wird die Vorreihung einer Kandidat:in anstatt für 4, schon
für 3 Mandate und die Vorreihung zweier Kandidat:innen schon bei 6 und
nicht erst bei 8 Bundesmandaten ermöglicht. Also für die Vorwahl bei der
nächsten Nationalratswahl bedeutet dies die strategische Möglichkeit für die
Parteispitze zwei Kandidat:innen aus der 1. Stufe vorreihen zu können.
Entsprechend gilt dies für Landtagswahlen, bei der nächsten Wien-Wahl
könnten somit 3 Vorreihungen vorgenommen werden.

Kommentare

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Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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