Änderungen von AS9 zu AS9NEU
| Ursprüngliche Version: | AS9 |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 17.10.2025, 07:11 |
| Neue Version: | AS9NEU |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.11.2025, 10:58 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 8 bis 11:
Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstandes, des Erweiterten Vorstandes, eines Landesteams oder, eines Erweiterten Landesteams oder eines Wiener Bezirksteams gewählt werden. Ombudspersonen dürfen keine andere Funktion ausüben.
Begründung
In Zeile 12:
Ombudspersonen sollen vollkommen frei und unabhängig agieren können.
Der Antrag soll die Satzung nach der Schaffung der Wiener Bezirksteams dahingehend ändern, dass der/die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts auch nicht zum/zur Bezirkssprecher:in, zum/zur stellvertretenden Bezirkssprecher:in sowie zu einem weiteren Mitglied des Bezirksteams gewählt werden können.
Mit dieser Änderung sollen Unvereinbarkeiten durch die zuletzt geschaffenen Funktionen Bezirkssprecher:in, stellvertretende:r Bezirkssprecher:in und weiteren Mitgliedern des Bezirksteams im Landesteam Wien neu bestimmt werden.
