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Startsignal-2025-10-08-142616 003
  1. MV am 15.11.2025
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute

Antrag auf Änderung der Satzung betreffend Punkt 15.10.1. Unvereinbarkeitsbestimmungen

  • PDF-Version
Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
Antrag auf Änderung der Satzung betreffend Punkt 15.10.1. Unvereinbarkeitsbestimmungen - Hauptantrag
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien
Tagesordnungspunkt:4 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
Antragsteller_in:Kathrin Bunzel
Status:Modifiziert
Eingereicht:17.10.2025, 07:11

Antragstext

Der bisherige Satzungstext „Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die
Generalsekretär:in, ein/eine Landesgeschäftsführer:in, der/die
Rechnungsprüfer:in sowie Ombudspersonen und Mitglieder des Schiedsgerichts
können nicht zum Mitglied des Vorstands, des Erweiterten Vorstands, eines
Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams gewählt werden.“ soll wie folgt
geändert werden:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Der/Die Bundesgeschäftsführer:in, der/die Generalsekretär:in, ein/eine
Landesgeschäftsführer:in, der/die Rechnungsprüfer:in sowie Mitglieder des
Schiedsgerichts können nicht zum Mitglied des Vorstandes, des Erweiterten
Vorstandes, eines Landesteams oder eines Erweiterten Landesteams gewählt werden.
Ombudspersonen dürfen keine andere Funktion ausüben.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Begründung

Ombudspersonen sollen vollkommen frei und unabhängig agieren können.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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Änderungsanträge

keine

Kommentare

27.10.2025

Stefan Josef Brugger:

Danke Kathrin für den Antrag.
Eine Frage zur Klarstellung: Gilt das auch für Funktionen außerhalb der Partei, also z. B. bei UNOS oder JUNOS?
Vielleicht sollte man das präzisieren, etwa:
„Ombudspersonen dürfen keine andere Funktion in einem Parteiorgan der NEOS ausüben.“
So bleibt die Unabhängigkeit, aber ohne unnötige Einschränkungen.

Schöne Grüße Stefan
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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