23.10.2025
Georg Weichhart:
Ich bin hier der Meinung, dass die Compliance Regelung in der Satzung stehen sollte. Der EV sollte aber das Gremium sein, dass bestimmt ob ein Verstoß vorliegt.
| Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute |
| Antragsteller_in: | Beate Meinl-Reisinger, Dolores Bakos, Markus Hofer, Johannes Gasser, Yannick Shetty, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Arlette Zakarian, Christoph Wiederkehr, Claudia.Gamon, Fiona.Fiedler, Wenzel Röhsner |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 16.10.2025, 07:47 |
Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:
Begründung
Künftig soll es in der Vorwahlstufe 1 nicht mehr zwingend erforderlich sein, Punkte an 5 Kandidat:innen zu vergeben. Die Punktevergabe in Stufe 1 soll daher auch gültig sein, wenn weniger als 5 Personen gewählt werden (Z.3.). In Stufe 3 soll diese Voraussetzung aber weiterhin gelten (Z.4)
Darüber hinaus soll in der Satzung die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der EV mit einfacher Mehrheit die Festlegung von Compliance Regeln für die Vorwahl beschließen kann (Z. 1, 2 und 5).
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