• Start
  • ABOUT
  • MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN
  • Login
Startsignal-2025-10-08-142616 003
  1. MV am 15.11.2025
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute

Antrag an die Mitgliederversammlung betreffend die Änderung der Satzung zur Reform der Vorwahlstufe 1

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien
Tagesordnungspunkt:4 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
Antragsteller_in:Beate Meinl-Reisinger, Dolores Bakos, Markus Hofer, Johannes Gasser, Yannick Shetty, Sophie Wotschke, Dominik Oberhofer, Arlette Zakarian, Christoph Wiederkehr, Claudia.Gamon, Fiona.Fiedler, Wenzel Röhsner
Status:Eingereicht
Eingereicht:16.10.2025, 07:47

Antragstext

Die NEOS-Satzung in der Fassung vom 18.6.2023 wird folgendermaßen geändert:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  1. In Art 16.1.1.b wird folgender Satz angefügt:
    „Der Bewerbung ist eine Erklärung des/der Kandidat:in anzuschließen,
    wonach er/sie sich zur Einhaltung der Compliance-Regelung gemäß Art.
    16.1.6. verpflichtet.“
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä1
  1. In Art 16.1. der Satzung („Grundsätze“) wird folgender Art 16.1.6
    angefügt:

    „16.1.6. Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)
    Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die
    erste Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und
    Gemeindeebene verbindlich ist.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Bachleitner, Anna Stürgkh, Christian Kofler, Lisa Ficzko, Markus Ornig, Max Künsberg, Christoph Müller, Christoph Zeller, Christoph Hilscher
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze
  1. In Art 16.1. der Satzung („Grundsätze“) wird folgender Art 16.1.6 angefügt:
    „16.1.6. Compliance-Regelung für die öffentliche Vorwahl (Stufe 1)
    Der Erweiterte Vorstand erlässt eine Compliance-Regelung, die für die erste Stufe aller öffentlichen Vorwahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene verbindlich ist.“
  1. In Art 16.2.1.2.b wird die Wortfolge „
23.10.2025

Georg Weichhart:

Ich bin hier der Meinung, dass die Compliance Regelung in der Satzung stehen sollte. Der EV sollte aber das Gremium sein, dass bestimmt ob ein Verstoß vorliegt.
23.10.2025

Johannes Bachleitner:

Eine Compliance-Regelung in der Satzung hätte den Nachteil, dass sie sehr unflexibel ist und nur während der 1-2x/jährlich stattfindenden MV geändert werden könnte. Ich finde daher gut, wenn es dafür ein schnelleres Procedere gibt und finde die Kompetenz beim EV gut. Wenn es dir um die Transparenz geht, könnte man analog zu Positionspapieren zwischen MVs den EV beschließen lassen mit Berichtspflicht an die folgende MV und ggf Möglichkeit zum Widerspruch durch diese.
23.10.2025

Georg Weichhart:

Nein es geht mir schon um eine langsame Dynamik. Durch die Möglichkeit dass der EV bestimmt ob ein Verstoß vorliegt kann der EV ja reagieren. Aber auf Basis von abgestimmten Regelungen.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä1
  1. In Art 16.2.1.2.b entfällt die Wortfolge „Gültig ist eine Stimmabgabe,
    wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten
    versehen wurden.“

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Bachleitner, Anna Stürgkh, Christian Kofler, Lisa Ficzko, Markus Ornig, Max Künsberg, Christoph Müller, Christoph Zeller, Christoph Hilscher
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze
    1. In Art 16.2.1.2und kann fünf zugelassenen Kandidat:innen zwischen fünf und einem Vertrauenspunkt geben (5/4/3/2/1).b entfällt die Wortfolge „ Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden.“ Bei weniger als fünf Kandidat:innen erhält der/die erstplatzierte Kandidat:in genau die Anzahl an Vertrauenspunkten, die der Anzahl der Kandidat:innen entspricht, der/die nächste einen Vertrauenspunkt weniger, usw. "
      ersetzt durch
      ". Er/Sie hat dabei einer/m der Kandidat:innen seine Stimme zu geben. Bei nur einer/m Kandidat:in hat die/der Teilnehmer:in anzugeben, ob sie/er sich für die Wahl der/s zugelassenen Kandidat:in ausspricht oder nicht (ja/nein). Diese Stimme hat einen Wert von 5 Vertrauenspunkten."
23.10.2025

Johannes Bachleitner:

Ich bin hier weiterhin der Meinung, dass die sinnvollere Weiterentwicklung wäre, die Stufe 1 komplett nach außen zu richten. Das gelingt, indem man nicht die hier vorgeschlagene optionale Punktevergabe macht, sondern in Stufe 1 nur noch eine Person unterstützen kann.

Der Effekt ist, dass eine Mobilisierung nichtmehr nach innen erfolgen wird (Mitglieder anrufen), sondern dass Kandidat:innen vor allem oder sogar nur noch ihre externen Netzwerke kontaktieren werden. Je weiter außerhalb der pinken Bubble man wirbt, desto weniger Konkurrenz gibt es dann um die eine Stimme. Die Mobilisierung wird simpler, der Unterstützungsmodus für Dritte einfacher (weil man eben nur noch eine Person unterstützt, wegen der man sich registriert hatte).

Sollte dieser Input nicht von der Antragstellerin berücksichtigt werden, gedenke ich am 8.11. erneut einen entsprechenden Abänderungsantrag zu stellen. Diesen findet man ausformuliert bereits hier: https://antragsschmiede.neos.eu/mv_20250615/Antrag_an_die_Mitgliederversammlung_betreffend_die_Aenderung_der_Satzun-56351/436

Ich freue mich über Unterstützer. Wenn du Mitantragsteller:in sein willst, dann schicke mir bitte eine Mail an: johannes.bachleitner@neos.eu und ich nehme dich auf die Liste der Antragsteller:innen auf.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  1. In Art 16.2.1.2.e wird folgender 4. Satz eingefügt:
    „Gültig ist eine Stimmabgabe, wenn genau fünf Kandidat:innen mit
    entsprechenden Vertrauenspunkten versehen wurden.“
27.10.2025

Stephan Leitner:

Wir haben mittlerweile > 4000 Mitglieder und hoffen, dass es nächstes Jahr Richtung 5000 geht, darunter sehr viele Neumitglieder, die die Organisation und die anderen Mitglieder erst kennenlernen müssen. Gerade für Neumitglieder kann es durchaus eine challenge sein, 5 Kandidat:innen der Wahl zu finden. Gerade um Neumitgliedern den Neueinstieg zu erleichtern, sollte auch in der Vorwahlstufe 3 dieses Erfordernis fallen. Wer 5 Kandidat:innen seine Punkte geben will, dem bleibt dies ja unbenommen.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  1. Art. 16.5.4 erster Satz lautet:
    „Kandidat:innen, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung,
    die Compliance-Regelung gemäß Art. 16.1.6bzw. Ausführungsstatute verstoßen
    oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im massiven Widerspruch zu den
    Grundwerten von NEOS stehen, können mit sofortiger Wirkung von einem
    laufenden Vorwahlverfahren ausgeschlossen bzw. einem gereihten
    Wahlvorschlag gestrichen werden.“
23.10.2025

Georg Weichhart:

Massiv ist undefiniert. Könnte man streichen.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Begründung

Begründung

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Künftig soll es in der Vorwahlstufe 1 nicht mehr zwingend erforderlich sein, Punkte an 5 Kandidat:innen zu vergeben. Die Punktevergabe in Stufe 1 soll daher auch gültig sein, wenn weniger als 5 Personen gewählt werden (Z.3.). In Stufe 3 soll diese Voraussetzung aber weiterhin gelten (Z.4)

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Darüber hinaus soll in der Satzung die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der EV mit einfacher Mehrheit die Festlegung von Compliance Regeln für die Vorwahl beschließen kann (Z. 1, 2 und 5).

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Die Antragsteller:innen stellen daher folgenden Antrag:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
Gehe zu Zeile:
Zeile nicht gefunden

Änderungsanträge

  • Ä1 (Johannes Bachleitner, Anna Stürgkh, Christian Kofler, Lisa Ficzko, Markus Ornig, Max Künsberg, Christoph Müller, Christoph Zeller, Christoph Hilscher, Abgelehnt)

Kommentare

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
  • Zurück zur Übersicht
  • tweet
  • share
Impressum Datenschutz