Änderungen von AM1 zu AM1NEU
Ursprüngliche Version: | AM1 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 26.09.2022, 06:51 |
Neue Version: | AM1NEU |
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Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 12.10.2022, 18:20 |
Titel
Antragstext
In Zeile 1:
1. Präambel
Präambel
Manuel Boka
Karl-Heinz Hitl
Stephan Mittelbach
Martin Wallner
Arlette Zakarian
In Erwägung der Grundprinzipien der Politik von NEOS, wie sie in der Präambel zur Satzung festgehalten werden, stellen wir den Antrag auf Einrichtung eines Transparenzteams.
Von Zeile 14 bis 22:
2. Antrag zur Satzungsänderung
Wir fordern die Einrichtung eines Transparenzteams.
Die NEOS Grundwerte Transparenz und politische Verantwortung dürfen im politischen Alltag nicht verloren gehen. Die Aufgabe dieses Teams ist es, dieses Bekenntnis zu einer transparenten Politik innerhalb von NEOS mit Leben zu erfüllen und gegenüber den Mitgliedern Einblick zu verschaffen. Es dient als Kontrollorgan der Mitgliederversammlung gegenüber den Leitungs- und Verwaltungsgremien.
3. Zuständigkeit
Hintergrund:
NEOS hatte in den letzten Jahren die Gelegenheit, auf mehreren Ebenen bis hinauf in Landesregierungen Verantwortung zu übernehmen. Damit ging eine Professionalisierung der Strukturen einher, die neben dem Wachstum der Bewegung auch die Arbeit in Regierungen ermöglichen soll.
Diese Entwicklung führte jedoch nicht dazu, dass die internen Mechanismen zur Ausübung von Kontrolle durch die Mitglieder angepasst wurden. Die aktuellen und hoffentlich zukünftigen Regierungsbeteiligungen auf Landes- und Bundesebene machen es notwendig, hier nachzubessern, um unsere Transparenzprinzipien, also unser Mission Statement auch nach innen zu leben und für die politische Kultur im Land als Vorbild zu dienen.
Im Zuge der zuletzt aufgebrochenen Causa Wien Energie zeigte sich erneut, wie schädlich die jahrzehntelang gelebte Intransparenz der etablierten Parteien für das Land ist. NEOS Wien hat dies als Regierungspartei leider im Wesentlichen mitgetragen, damit steht NEOS Wien in eklatanter Diskrepanz zu den eigenen Ansprüchen (s.o.).
Die Problematik strategischer Gremien, deren Mitglieder zu großen Teilen deckungsgleich mit dem Regierungsteam oder Klub sind, sei an dieser Stelle kritisch und mit großer Sorge angemerkt.
Auf dieser Grundlage halten wir fest:
Wahlstrategische Überlegungen und Koalitionsräson dürfen nicht über dem Grundprinzip der Transparenz stehen. Wir wollen Transparenz als Grundpfeiler unserer Bewegung nicht nur predigen, sondern auch vorleben, um ihr den von unserer Bewegung gewünschten Stellenwert in der politischen Kultur bei NEOS zu geben und eine Benchmark auch für andere zu setzen.
Sohin wird der Antrag gestellt, die Mitgliederversammlung möge die NEOS Satzung wie folgt ändern:
Art 4.3. lit f ist zu ändern, dass der Strichpunkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt und folgender Text angefügt wird:
„Wahl der Mitglieder des Transparenzteams;“
Die bisherige lit q wird zu lit r, als neuer lit q wird folgender Text eingefügt:
„q) Beauftragung des Transparenzteams und Kenntnisnahme von sowie Beschlussfassung über dessen Berichte;“
Nach Art 4.3. ist ein weiterer Artikel 4.4. einzufügen wie folgt:
„4.4. Transparenzteam
Als Hilfsorgan der Mitgliederversammlung ist ein Transparenzteam eingerichtet, durch das die Mitgliederversammlung Kontrolle über die Leitungs- und Verwaltungsgremien ausübt und dadurch den Mitgliedern einen transparenten Einblick in die Arbeit der Partei und ihrer Organe ermöglicht.
4.4.1. Zuständigkeiten des Transparenzteams
Von Zeile 24 bis 27:
- NEOS Regierungsmitgliedern auf Landes- und Bundesebene,
- Mandatare und Fraktionen in gewählten Vertretungskörpern,
- Leitungs- und Verwaltungsgremien (Vorstand, Erweiterter Vorstand, Bundesgeschäftsführer, Landesteams, Erweiterte Landesteams und
Erweiterte Landesteams)Landesgeschäftsführer) von NEOS sowie deren jeweilige Mitglieder.
Diese Kontrollfunktion übt das Transparenzteam im Namen der Mitgliederversammlung aus. Angehörige der hier genannten Gruppen sind angehalten, dem Transparenzteam die von diesem angefragten Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen und ohne ungerechtfertigten Aufschub unter Wahrung eines allfällig anwendbaren Amtsgeheimnisses sowie der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen zu erteilen.
4.4.2. Aufgaben des Transparenzteams
Von Zeile 30 bis 42:
a) Kritische Fragen interner Transparenz und Informationsfreiheit
- Kritische Fragen interner Transparenz und Informationsfreiheit;
b) Auskunftsverweigerung durch die Gremien
- Auskunftsverweigerung durch die Leitungs- und Verwaltungsgremien;
c) Veröffentlichungen von Informationen die im öffentlichen Interesse stehen
- Veröffentlichungen von Informationen die im öffentlichen Interesse stehen;
d) Prüfung der maximalen Transparenz im Umgang mit öffentlichen und Parteifinanzen
- Prüfung der maximalen Transparenz im Umgang mit öffentlichen und Parteifinanzen;
e) Die Übernahme politischer Verantwortung durch NEOS Regierungsmitglieder, Mandatare und Gremien
- Die Übernahme politischer Verantwortung durch von NEOS nominierte Regierungsmitglieder, Mandatare sowie Leitungs- und Verwaltungsgremien.
4.4.3. Wahl und Zusammensetzung
Die Mitglieder des Gremiums werden von der Bundesmitgliederversammlung für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Sie dürfen während der Funktionsperiode keine Mandate oder Funktionen innerhalb von NEOS oder in gesetzgebenden Körperschaften der Republik Österreich oder in der Europäischen Union bekleiden.Mitgliederversammlung für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Sie dürfen während der Funktionsperiode keinem der Organe von NEOS im Sinne des Art 3.1. lit b, c und e bis i angehören und kein Mandat in Nationalrat, Bundesrat, Europaparlament, einem Landtag oder in einem äquivalenten Vertretungskörper eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union ausüben oder für eine solche Funktion oder ein solches Mandat kandidieren.
Von Zeile 48 bis 50:
geendet hätte. Für den Fall, dass alle Mitglieder zeitgleich oder alle vor der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zurücktreten oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Funktion auszuüben, sind bei der folgenden BundesmitgliederversammlungMitgliederversammlung 3 neue Mitglieder zu wählen, deren
In Zeile 52:
54.4.4. Verfahren
Nach Zeile 65 einfügen:
Das Transparenzteam kann auch den Beschluss fassen, auf einer Mitgliederversammlung oder Landesmitgliederversammlung den Antrag zu stellen, dass diese Mitgliederversammlung oder Landesmitgliederversammlung dem Transparenzteam einen Auftrag erteilt.
In Zeile 68 einfügen:
Entscheidungen des Transparenzteams sowie die davon umfassten Berichte sind den Mitgliedern von NEOS unter Wahrung
In Zeile 70:
6. Zeitlicher Rahmen
4.4.5. Fristen
Von Zeile 72 bis 76:
(MV) veröffentlichen und dieser muss dort zur Diskussion gestellt werden. Ein Bericht des Transparenzteams kann nur dann zur folgenden MVMitgliederversammlung zur Diskussion gestellt werden, wenn er unter Einhaltung der Fristen für Hauptanträge vor der nächsten MVMitgliederversammlung veröffentlicht wird. Ansonsten muss der Transparenzbericht zur folgenden MVMitgliederversammlung zur Diskussion gestellt werden. Der Bericht kann auch konkrete
Nach Zeile 78 einfügen:
Im Fall, dass eine Landesmitgliederversammlung dem Transparenzteam einen Auftrag hinsichtlich des eigenen Bundeslandes erteilt, findet die Veröffentlichung von Berichten samt allfälliger Anträge auf der nächsten Landesmitgliederversammlung dieses Bundeslandes statt.
Von Zeile 83 bis 84:
74.4.6. Beauftragenung des GremiumsTransparenzteams
Einen Auftrag zur Kontrolle im Sinne der Zuständigkeit können erteilen:
- Die Mitgliederversammlung hinsichtlich der Kontrolle von Themen des Bundes und/oder eines Bundeslandes betreffend.
Von Zeile 87 bis 88 löschen:
- Die Bundesmitgliederversammlung hinsichtlich der Kontrolle von Themen des Bundes und/oder eines Bundeslandes betreffend.
In Zeile 101 einfügen:
- bringt, woraufhin binnen einer Frist von vier Monaten zumindest ein Erweitertes Landesteam eines anderen
In Zeile 108 einfügen:
Minderheitenrecht. Für den Beschluss zur Erteilung oder Unterstützung eines Auftrags einer Bundes-
In Zeile 112:
8. Finanzierung
4.4.7. Finanzierung und Ressourcen
Von Zeile 114 bis 139:
Mittelverwendung unterliegt Art 18 der GeschäftsordnungSatzung. Bei Budgeterstellung gemäß Art 18.6. der BundesparteiSatzung sind angemessene Mittel für die Tätigkeit des Transparenzteams einzuplanen.“
9. Hintergrund
NEOS hatte in den letzten Jahren die Gelegenheit, auf mehreren Ebenen bis hinauf in Landesregierungen Verantwortung zu übernehmen. Damit ging eine Professionalisierung der Strukturen einher, die neben dem Wachstum der Bewegung auch die Arbeit in Regierungen ermöglichen soll.
Diese Entwicklung führte jedoch nicht dazu, dass die internen Mechanismen zur Ausübung von Kontrolle durch die Mitglieder angepasst wurden. Die aktuellen und hoffentlich zukünftigen Regierungsbeteiligungen auf Landes- und Bundesebene machen es notwendig, hier nachzubessern, um unsere Transparenzprinzipien, also unser Mission Statement auch nach innen zu leben und für die politische Kultur im Land als Vorbild zu dienen.
Im Zuge der zuletzt aufgebrochenen Causa Wien Energie zeigte sich erneut, wie schädlich die jahrzehntelang gelebte Intransparenz der etablierten Parteien für das Land ist. NEOS Wien hat dies als Regierungspartei leider im Wesentlichen mitgetragen, damit steht NEOS Wien in eklatanter Diskrepanz zu den eigenen Ansprüchen (s.o.).
Die Problematik strategischer Gremien, deren Mitglieder zu großen Teilen deckungsgleich mit dem Regierungsteam oder Klub sind, sei an dieser Stelle kritisch und mit großer Sorge angemerkt.
10. Schlusswort
Wahlstrategische Überlegungen und Koalitionsräson dürfen nicht über dem Grundprinzip der Transparenz stehen. Wir wollen Transparenz als Grundpfeiler unserer Bewegung nicht nur predigen, sondern auch vorleben, um ihr den von unserer Bewegung gewünschten Stellenwert in der politischen Kultur bei NEOS zu geben und eine Benchmark auch für andere zu setzen.
Art 8.2. ist zu ändern, sodass der Punkt am Ende der lit j durch einen Strichpunkt ersetzt wird und diesem folgend eine lit k eingefügt wird:
„k) Beauftragung des Transparenzteams gemäß Art 4.4.5. der Satzung und Kenntnisnahme von sowie Beschlussfassung über dessen Berichte.“
Nach Art 8.4.3. wird folgender Art 8.4.4. eingefügt:
„8.4.4. Antragsrecht des Transparenzteams
Das Transparenzteam ist auf Landesmitgliederversammlungen zur Stellung von Anträgen im Rahmen von Berichten gemäß Art 4.4.5. und Anträgen auf Erteilung eines Prüfungsauftrags durch die Landesmitgliederversammlung gemäß Art 4.4.6. auch dann berechtigt, wenn keines seiner Mitglieder auf der konkreten Landesmitgliederversammlung persönlich stimm- und/oder antragsberechtigt ist.“