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  1. MV 22.10.22 in Wien
  2. Antrag von Mitglied

Antrag auf Einrichtung eines Transparenzteams

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
Antrag auf Einrichtung eines Transparenzteams
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 22.10.2022 in Wien
Tagesordnungspunkt:TOP 4 Anträge zur Satzungsänderung
Antragsteller_in:Stephan Mittelbach, Manuel Boka, Karl-Heinz Hitl
Status:Modifiziert
Eingereicht:26.09.2022, 06:51

Antragstext

‘Politische Verantwortung und Transparenz gelebt!’

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

1. Präambel

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

‘Eine liberale Demokratie lebt von der Beschränkung der Macht und der
Kontrolle.’[1]

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

‘Ich kann ein System bauen das Checks and Balances hat, die Möglichkeit hat
Macht zu beschränken und zu kontrollieren!’[2]

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Beate Meinl-Reisinger

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‘Wir sind überzeugt, dass es für saubere Politik vor allem eines braucht:
maximale Transparenz! Diesen Anspruch haben wir für andere Parteien und
staatsnahe Betriebe und auch bei uns selbst. Noch immer sind wir NEOS die
einzige Partei, für die völlige Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln
365 Tage im Jahr eine Selbstverständlichkeit ist.’[3]

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NEOS

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2. Antrag zur Satzungsänderung

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Wir fordern die Einrichtung eines Transparenzteams.

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

Die NEOS Grundwerte Transparenz und politische Verantwortung dürfen im
politischen Alltag nicht verloren gehen. Die Aufgabe dieses Teams ist es, dieses
Bekenntnis zu einer transparenten Politik innerhalb von NEOS mit Leben zu
erfüllen und gegenüber den Mitgliedern Einblick zu verschaffen. Es dient als
Kontrollorgan der Mitgliederversammlung gegenüber den Leitungs- und
Verwaltungsgremien.

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3. Zuständigkeit

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Unter die Zuständigkeit des Transparenzteams fällt die Kontrolle von

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  • NEOS Regierungsmitgliedern auf Landes- und Bundesebene
29.09.2022

Henrike Brandstötter:

Henrike Brandstötter:
Wie kann ich mir eine Kontrolle von "NEOS Regierungsmitgliedern auf Landes- und Bundesebene" vorstellen? Geht dann – salopp gesagt – das Transparenzteam beispielsweise zu den Beamten der Salzburger Landesregierung, die dem Ressort von Andrea Klambauer zugeteilt sind, und sagt: "Grüss Ihna, wir sind vom NEOS Transparenzteam und fordern folgend Unterlagen: ..."?
29.09.2022

Manuel Boka:

Liebe Henni,

Nein, darum geht es nicht, denn für die Kontrolle der Verwaltung (und der Regierungen per se als Spitze der Verwaltung) sind der Nationalrat und die Landtage zuständig.

Das Transparenzteam ist hingegen als Hilfsorgan der MV konzipiert, und soll sich mit Fragen der Entscheidungsfindung und des Handelns innerhalb von NEOS kümmern, also gerade nicht das Verwaltungshandeln einer Regierung.
Dafür soll das Transparenzteam auch auf von NEOS gemäß Punkt 6.2. lit c der Satzung nominierte Regierungsmitglieder zugehen, sie kontaktieren und bei diesen Auskünfte einholen können, nicht jedoch bei Beamten der staatlichen Behörden.

Wir trauen jedem von NEOS nominierten Regierungsmitglied, unseren gewählten Mandataren und den Funktionären innerhalb von NEOS zu, Entscheidungen auf Nachfrage schlüssig begründen zu können, ohne dabei ein Amtsgeheimnis zu brechen. Dies sollte ja auch jetzt bereits bei Berichten von Klubs und Regierungsteams gegenüber (L)MVs und (E)LT sowie (erweitertem) Vorstand der Fall sein.

Wir bedanken uns herzlich bei Andrea Klambauer, dass sie für dieses fiktive Beispiel herhalten konnte.

Liebe Grüße,
Manuel
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  • Mandatare und Fraktionen
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  • Leitungs- und Verwaltungsgremien (Vorstand, Erweiterter Vorstand,
    Landesteams und Erweiterte Landesteams) von NEOS
30.09.2022

Sebastian Wintschnig :

Auch wenn eventuell mitgemeint sollten auch die LandesGF unter die Kontrolle Fallen & dies entsprechend ausformuliert sein.
01.10.2022

Manuel Boka:

Lieber Sebastian,

Vielen Dank für die Anregung. Wir haben das im Vorfeld besprochen und die GF deshalb nicht mit in den Text aufgenommen, weil sie ohnehin Teil der Landesteams sind. Aus unserer Sicht ist deren Einbezug in den Aufgabenbereich des Transparenzteams jedenfalls notwendig.

Nachdem Du jetzt jedoch wieder die anfänglichen Überlegungen bestätigst, dass man die GF explizit nennen sollte, werden wir das in den endgültigen Antrag aufnehmen, und sei es nur, um Missverständnisse zu vermeiden.

Liebe Grüße,
Manuel
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Das Aufgabenspektrum des Transparenzteams umfasst anlassbezogene Kontrolle
hinsichtlich der folgenden Punkte

28.09.2022

Ben Raho:

Hier müsste man vielleicht etwas eingrenzen, unter welchen Umständen eingeschaltet werden kann...
29.09.2022

Hannes Zbiral:

Meiner Ansicht nach kann ein in der Satzung eingerichtetes Transparenzteam nur innerhalb der Partei tätig werden. Eine Kontrolle von Mandatar:innen, Klubs und Fraktionen durch ein Transparenzteam der Partei ist nicht möglich, da es sich um eigenständige Entitäten handelt, die aufgrund ihres eigenen Statuts handeln.
Das gleiche gilt für Regierungsmitglieder, die aufgrund von legislativen Beschlüssen handeln, die auf einem Koalitionsabkommen beruhen (dem die MV zustimmen muss)
29.09.2022

Manuel Boka:

Lieber Hannes,

Du bringst einen wichtigen Punkt auf, über den wir uns natürlich auch bereits den Kopf zerbrochen haben.

Tatsächlich soll auch nach unserem Antrag das Transparenzteam nur innerhalb der Partei tätig werden können, es unterstützt die (L)MV beim Einblick und Kontrolle parteiintern. Es geht hier um Gremien, deren Zusammensetzung von den Mitgliedern per Wahl bestimmt werden, und solche die im Zusammenspiel von Vorwahlen durch die MVs, erweiterten/s Vorstand/Landesteams und Öffentlichkeit ausgewählt bzw von den Leitungsgremien (deren Legitimität durch die Mitgliederwahl gegeben ist) nominiert werden.

Auch das Handeln von Regierungsmitgliedern, die von NEOS nominiert wurden, ist natürlich für die Frage der politischen Verantwortung an den Beschlüssen der MVs zu messen. Dies betrifft die zuvor von den MVs bestätigten Wahlprogramme als auch die von MVs bestätigten Koalitionsabkommen. Zudem sind von NEOS nominierte Regierungsmitglieder auch Teil des Erweiterten Vorstandes, daher auch für die strategische und programmatische Ausrichtung mitverantwortlich, an der sie sich auch im Amt zu messen haben.

In diesem Zusammenhang gibt es umfangreiche Verbindungen zu Mandataren und Regierungsteams in der Satzung, zu denen wir die wesentlichen Stellen herausgesucht haben:

Punkt 4. Mitgliederversammlung
4.3. Zuständigkeit

Der Mitgliederversammlung obliegen:
…
g) die Beteiligung an der Listenerstellung für bundesweite Wahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament (Mitgliedervorschlag gem. Art. 16);
h) Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene – in diesen Fragen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig;
…
n) Annahme und Änderung von Wahlprogrammen für bundesweite Wahlen und von Positionspapieren
…
p) Beschlussfassung über Richtlinien für Vereinbarungen mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landes-, Gemeinde- und Wiener Gemeindebezirksebene
…

Punkt 6. Erweiterter Vorstand
6.1. Zusammensetzung

Dem Erweiterten Vorstand gehören an:
…
12. allfällige von NEOS nominierte Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretär_innen,
…

6.2. Zuständigkeit
Dem Erweiterten Vorstand obliegen:
…
c: Nominierung von Kandidat_innen für oberste staatliche Organe (insbesondere Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretär_innen) sowie von Vertreter_innen in gesetzlich eingerichtete Kommissionen, Beiräte und sonstige Funktionen, insoweit der Partei ein Vorschlagsrecht zukommt,
…


Punkt 8. Landesmitgliederversammlung:
8.2. Zuständigkeit

Der Landesmitgliederversammlung obliegt die Beschlussfassung über:
…
f) Annahme und Änderung von Wahlprogrammen für Landtags- und Gemeinderatswahlen und Positionspapieren zu landes- bzw. gemeindepolitischen Themen;
g) Beteiligung an der Listenerstellung der Partei für Landtags- und Gemeinderatswahlen (Mitgliedervorschlag gem. Art. 16);
h) Vereinbarungen (insbesondere betreffend Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landesebene. In diesen Angelegenheiten ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben gültigen Stimmen erforderlich;
i) Richtlinien für Vereinbarungen mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Gemeinde- bzw. Wiener Gemeindebezirksebene. Diese Beschlüsse dürfen nicht im Widerspruch zu Beschlüssen gem. Art. 4.3.p stehen;
…

Punkt 10. Erweitertes Landesteam
10.1. Zusammensetzung

Dem Erweiterten Landesteam gehören an:
…
7. allfällige von NEOS nominierte Mitglieder der Landesregierung.

10.2. Zuständigkeit
Dem Erweiterten Landesteam obliegen:
…
b) vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstands die Entscheidung über die Nominierung von Kandidat_innen für oberste Organe auf Landesebene (Landesrät_innen) - anstelle des Landesteams;
…

Punkt 14. Parlamentsklub
14.1. Zusammensetzung
Der Parlamentsklub (Abgeordnete zum Nationalrat sowie Mitglieder des Bundesrats und des Europäischen Parlaments) vereint die Parlamentarier_innen der Partei. Er ist in seiner Beschlussfassung unabhängig, organisiert sich selbst und legt seine Arbeitsweise selbständig fest. Der Parlamentsklub setzt die Ziele und das Wahlprogramm der Partei um. Er berichtet in der Mitgliederversammlung jährlich. Wir bekennen uns zum freien Mandat und lehnen Klubzwang ab.
14.2. Beschlüsse
Die Partei und der Parlamentsklub arbeiten eng zusammen. Der Parlamentsklub bezieht die Beschlüsse der Organe der Partei in seine Entscheidungsprozesse ein. Über Anträge, die ihm von Organen der Partei übermittelt werden, hat er Beschluss zu fassen und diesem Organ zu berichten.


Wie du hier siehst, gibt es enge Verflechtungen mit der Partei und in Bezug auf die MV Berichtspflichten, Zuständigkeiten in Bezug auf die Auswahl der Personen, die Verpflichtung sich mit Beschlüssen der MV auseinanderzusetzen etc. In diesem Zusammenhang soll das Transparenzteam dazu dienen, der MV die sich aus diesen Rechten ergebende Verantwortung wahrnehmen zu können.

Liebe Grüße,
Manuel
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a) Kritische Fragen interner Transparenz und Informationsfreiheit

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b) Auskunftsverweigerung durch die Gremien

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c) Veröffentlichungen von Informationen die im öffentlichen Interesse stehen

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d) Prüfung der maximalen Transparenz im Umgang mit öffentlichen und
Parteifinanzen

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e) Die Übernahme politischer Verantwortung durch NEOS Regierungsmitglieder,
Mandatare und Gremien

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4. Wahl und Zusammensetzung

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Die Mitglieder des Gremiums werden von der Bundesmitgliederversammlung für eine
Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Sie dürfen während der
Funktionsperiode keine Mandate oder Funktionen innerhalb von NEOS oder in
gesetzgebenden Körperschaften der Republik Österreich oder in der Europäischen
Union bekleiden.

28.09.2022

Ben Raho:

Also gar nichts? Bezirksräte? Ehrenamtliche Funktionen?
29.09.2022

Karl-Heinz Hitl:

Lieber Ben,

danke für die Frage. Um der Transparenz bei diesem Antrag die volle Ehre zu geben: Wir sind uns noch uneinig.

Einerseits wäre ein absolut unabhängiges Transparenzteam, damit meinen wir keinen finanziellen Vorteil durch ein Verhältnis zur Partei bzw. durch die Partei erhaltend, wirklich wünschenswert. Andererseits: Es müssen sich schon auch Personen finden, die sich zur Wahl stellen und eventuell schränkt man mit einem restriktiveren Vorschlag das Kandidatenfeld zu sehr ein. Gerne würde ich auch Deine Meinung dazu hören.

Viele Grüße
Karl-Heinz
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Das Transparenzteam besteht aus drei Mitgliedern, die aus ihrem Kreis ihren/ihre
Vorsitzende/n wählen.

30.09.2022

Sebastian Wintschnig :

Aus mindestens 3 MitgliederInnen. Da es sich schon um eine umfangreiche Aufgabe handelt wäre meine Empfehlung auf 5 zu erhöhen.
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Sollte eines der Mitglieder in seiner Funktionsperiode sein Amt zurücklegen, ist
im Rahmen der nächsten MV ein Ersatz zu wählen. Die Funktionsperiode des
Ersatzmitglieds endet, wenn die des ursprünglichen Mitglieds durch Zeitablauf
geendet hätte. Für den Fall, dass alle Mitglieder zeitgleich zurücktreten oder
dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Funktion auszuüben, sind bei der
folgenden Bundesmitgliederversammlung 3 neue Mitglieder zu wählen, deren
Funktionsperiode wieder neu zu laufen beginnt.

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5. Verfahren

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Das Transparenzteam erstattet im Rahmen eines Auftrags jedenfalls nach Abschluss
der Kontrolle einen Abschlussbericht sowie jeweils dann Zwischenberichte über
laufende Aufträge, wenn seine Mitglieder entsprechend der nachstehenden
Bestimmungen einen Beschluss zur Veröffentlichung eines Zwischenberichts fassen.

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Das Transparenzteam ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Es fällt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des/der Vorsitzenden des Transparenzteams. Wenn ein Beschluss nicht von allen
drei Mitgliedern einstimmig gefasst wird, ist das Transparenzteam verpflichtet,
diese Tatsache im Bericht bekanntzugeben. Ein Mitglied, das einem Beschluss
entweder nicht zustimmt, oder an diesem nicht mitgewirkt hat, ist berechtigt,
zum vom Beschluss umfassten Bericht eine Dissenting Opinion zu verfassen. Diese
ist als Anhang zum Bericht mit diesem gemeinsam zu veröffentlichen.

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Weitere Verfahrensbestimmungen können in einer vom Transparenzteam mit
Zweidrittelmehrheit zu beschließenden Transparenzordnung festgelegt werden. Die
Entscheidungen des Transparenzteams sind den Mitgliedern von NEOS unter Wahrung
der Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen in geeigneter Form kundzumachen.

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6. Zeitlicher Rahmen

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Das Transparenzteam muss seinen Bericht bei der folgenden Mitgliederversammlung
(MV) veröffentlichen und dieser muss dort zur Diskussion gestellt werden. Ein
Bericht des Transparenzteams kann nur dann zur folgenden MV zur Diskussion
gestellt werden, wenn er unter Einhaltung der Fristen für Hauptanträge vor der
nächsten MV veröffentlicht wird. Ansonsten muss der Transparenzbericht zur
folgenden MV zur Diskussion gestellt werden. Der Bericht kann auch konkrete
Anträge auf Basis von Handlungsempfehlungen an die Mitgliederversammlung
enthalten, über die im Anschluss an die Diskussion des Berichts abzustimmen ist.

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Für den Fall dass dem Bericht eine Dissenting Opinion angeschlossen ist, ist
diese in der Diskussion zu berücksichtigen, und dem Mitglied, das sie verfasst
hat, jedenfalls die Möglichkeit zur Äußerung gegeben, die auch für die
Vorstellung eines Abänderungsantrags zu einem Hauptantrag vorgesehen ist.

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7. Beauftragen des Gremiums

27.09.2022

Martin Ségur-Cabanac:

Sehe ich das richtig: Das Transparenzteam kann nicht selbständig tätig werden, sondern nur mittels Auftrag wie hier genannt? Sprich keine laufende Tätigkeit, sondern nur im Anlassfall? Wie steht es um zB mögliche interne Whistleblower, die eben nicht im Rahmen einer Versammlung öffentlich um Prüfung ansuchen möchten?

Ich rege an, im Rahmen dieser Satzungsänderung explizit dem Transparenzteam selbst die Möglichkeit zum Vorschlag einer Prüfung (im Rahmen der oben genannten Gremien) zu geben (implizit ist dies wohl ohnehin der Fall). Plus die Möglichkeit einer digitalen, anonymen "Whistleblower-Box" für das Transparenzteam zu schaffen (evtl. innerhalb von NEOSnet möglich?).
27.09.2022

Manuel Boka:

Lieber Martin,

*jetzt (hoffentlich) ohne Tippfehler*

Vielen Dank für Deine Vorschläge!

Wir wollen ein Hilfsorgan der Mitgliederversammlung einrichten, jedoch kein Gremium, das sich verselbstständigen könnte. Nach Deinen Anregungen haben wir nun aber vor, dem Team ein Antragsrecht zur Erteilung eines Prüfungsauftrags im Rahmen jeder Mitgliederversammlung einzuräumen, also auch dort, wo die Mitglieder des Teams persönlich nicht stimmberechtigt sind.

Die Idee, eine anonyme Whistleblower-Box zu schaffen, finden wir gut, dies ist aber aus Gründen der rechtlichen Komplexität und der Themenstreuung weit über den Transparenzbereich hinaus nicht zielführend.
Dies sollte am ehesten als eigener Antrag in der diesem Thema gebührenden Tiefe behandelt werden.

Liebe Grüße,
Manuel
27.09.2022

Christian Weinhold:

Dieser Anpassung kann ich nur beipflichten.
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Einen Auftrag zur Kontrolle im Sinne der Zuständigkeit können erteilen

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  • Die Landesmitgliederversammlungen hinsichtlich der Kontrolle von Themen
    ihr eigenes Bundesland betreffend.
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  • Die Bundesmitgliederversammlung hinsichtlich der Kontrolle von Themen des
    Bundes und/oder eines Bundeslandes betreffend.
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  • Landesmitgliederversammlungen aus zwei unterschiedlichen Bundesländern
    hinsichtlich der Kontrolle von Themen des Bundes und/oder eines
    Bundeslandes. Der Auftrag wird dadurch erteilt, dass eine
    Landesmitgliederversammlung diesen beschließt, und binnen zwölf Monaten
    eine andere Landesmitgliederversammlung den Beschluss fasst, diesen
    Auftrag zu unterstützen.
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  • Zwei Erweiterte Landesteams aus unterschiedlichen Bundesländern können
    ebenfalls gemeinsam einen Auftrag hinsichtlich der Kontrolle von Themen
    des Bundes und eines Bundeslandes betreffend erteilen. Der Auftrag wird
    dadurch erteilt, dass ein Erweitertes Landesteam nach seiner normalen
    Geschäftsordnung einen Beschluss zur Erteilung des Auftrags fasst und
    diesen den Erweiterten Landesteams der anderen Bundesländer zur Kenntnis
    bringt, woraufhin zumindest ein Erweitertes Landesteam eines anderen
    Bundeslandes, oder eine Landesmitgliederversammlung eines anderen
    Bundeslandes den Beschluss fasst, den Auftrag zu unterstützen. In
    Bundesländern, in denen kein Erweitertes Landesteam eingerichtet ist,
    kommt dieses Recht dem Landesteam zu.
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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

Die Beschlussfassung zur Erteilung eines Auftrags zur Kontrolle durch die
Bundesmitgliederversammlung sowie die Landesmitgliederversammlungen ist ein
Minderheitenrecht. Für den Beschluss zur Erteilung eines Auftrags einer Bundes-
oder Landesmitgliederversammlung ist deren Beschlussfähigkeit sowie die
Zustimmung von 25% der vor Ort anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
erforderlich.

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8. Finanzierung

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Die Finanzierung und Ausstattung erfolgt aus Mitteln der Bundespartei. Die
Mittelverwendung unterliegt der Geschäftsordnung der Bundespartei.

30.09.2022

Sebastian Wintschnig :

Es möge für die Mitglieder dieses Gremiums eine entsprechende finanzielle Vergütung beschlossen werden um den geleisteten Arbeitsaufwand auch entsprechend zu würdigen.
01.10.2022

Karl-Heinz Hitl:

Lieber Sebastian,

eine Vergütung halten wir grundsätzlich für problematisch, weil wir eben ein, von den Parteigremien und -finanzen unabhängiges Team schaffen wollen.

Viele Grüße
Karl-Heinz
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9. Hintergrund

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NEOS hatte in den letzten Jahren die Gelegenheit, auf mehreren Ebenen bis hinauf
in Landesregierungen Verantwortung zu übernehmen. Damit ging eine
Professionalisierung der Strukturen einher, die neben dem Wachstum der Bewegung
auch die Arbeit in Regierungen ermöglichen soll.

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Diese Entwicklung führte jedoch nicht dazu, dass die internen Mechanismen zur
Ausübung von Kontrolle durch die Mitglieder angepasst wurden. Die aktuellen und
hoffentlich zukünftigen Regierungsbeteiligungen auf Landes- und Bundesebene
machen es notwendig, hier nachzubessern, um unsere Transparenzprinzipien, also
unser Mission Statement auch nach innen zu leben und für die politische Kultur
im Land als Vorbild zu dienen.

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Im Zuge der zuletzt aufgebrochenen Causa Wien Energie zeigte sich erneut, wie
schädlich die jahrzehntelang gelebte Intransparenz der etablierten Parteien für
das Land ist. NEOS Wien hat dies als Regierungspartei leider im Wesentlichen
mitgetragen, damit steht NEOS Wien in eklatanter Diskrepanz zu den eigenen
Ansprüchen (s.o.).

27.09.2022

Hannes Zbiral:

Das NEOS (Wien) das weitgehend mitgetragen hat, ist schlichtweg falsch. Siehe dazu das einleitende Statement von Beate https://www.youtube.com/watch?v=GIH3ES9mnUk bei der PK zu Energiepreisen und Strompreisbremse und die Presseaussendung von Christoph https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220830_OTS0053/wiederkehr-zu-wien-energie-jetzt-versorgungssicherheit-und-schonungslose-aufklaerung
28.09.2022

Stephan Mittelbach:

Sowohl die OTS als auch das Statement von Beate sind Teil der Kommunikation NACH dem erzwungenem Bekanntwerden der geheimgehaltenen Notverordnung. Damit sind Sie für die Beurteilung der von NEOS immer geforderten maximalen Transparenz während des Ablaufs der Vorgänge um die Notverordnungen kein Kriterium.
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Die Problematik strategischer Gremien, deren Mitglieder zu großen Teilen
deckungsgleich mit dem Regierungsteam oder Klub sind, sei an dieser Stelle
kritisch und mit großer Sorge angemerkt.

27.09.2022

Hannes Zbiral:

Soweit ich das überblicke, sind Regierungsteams und Klubs vor allem in den Landesteams und dem Vorstand vertreten. Das ist auch sinnvoll, wenn Klub und Partei in dieselbe Richtung gehen und Kommunikation und Entscheidungsfindung kurz sein sollen.
Die strategischen Gremien (erweiterte LTs und Vorstand) sind doch wesentlich breiter zusammengesetzt und nicht nur Abbild von Klubs bzw. Stadtrat und Landesregierung.
28.09.2022

Manuel Boka:

Lieber Hannes,

Wir sind der Meinung, dass eine stärkere Trennung zwischen strategisch agierenden Gremien einerseits und den in der Tagespolitik stehenden Abgeordneten und Regierungsmitgliedern sinnvoll wäre, daher auch diese Anmerkung. Inhaltlich wird diese Frage jedoch vom Antrag nicht angeschnitten.

Das können wir also gerne einmal bei einem Kaffee ausdiskutieren, würde jedoch für den Aufgabenbereich eines Transparenzteams zu keinem anderen Ergebnis führen.

Liebe Grüße,
Manuel
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10. Schlusswort

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Wahlstrategische Überlegungen und Koalitionsräson dürfen nicht über dem
Grundprinzip der Transparenz stehen. Wir wollen Transparenz als Grundpfeiler
unserer Bewegung nicht nur predigen, sondern auch vorleben, um ihr den von
unserer Bewegung gewünschten Stellenwert in der politischen Kultur bei NEOS zu
geben und eine Benchmark auch für andere zu setzen.

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[1]https://www.facebook.com/watch/?v=723653458070350

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[2]https://m.facebook.com/BeateMeinl/videos/3161658667424557/?locale=hi_IN&_rdr

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[3]https://www.neos.eu/programm/transparenz

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26.09.2022

Stefan Sindelar:

Hallo ihr, interessanter Gedanke - gibt es dazu irgendwo Vorbilder international?
27.09.2022

Karl-Heinz Hitl:

Lieber Stefan,

ich gestehe, ich weiß nicht, ob es international Vorbilder in diese Richtung gibt. Ein Politikwissenschafter weiß dazu vielleicht mehr als ich. Ich würde sagen, selbst wenn es keine in diese Richtung gibt, wird NEOS damit halt selbst zu einem Vorbild. :-)

Viele Grüße
Karl-Heinz
27.09.2022

Josef Pfannenstill:

Achtung! Mit der Implementierung eines "Transparenzteams" laufen wir Gefahr ein innerparteiliches Überwachungssystem zu schaffen. Eine Art Geheim- und Spitzeldienst.
27.09.2022

Manuel Boka:

Wir als Transparenzpartei müssen auch intern den Mitgliedern die Möglichkeit geben, Einblicke in das Handeln und die Entscheidungsfindung der Gremien zu bekommen. Das hat mit einem "Spitzeldienst" nichts zu tun, sondern mit der Umsetzung unseres Bekenntnisses zu Transparenz und einer anderen politischen Kultur als wir es von den etablierten Parteien gewohnt sind.
27.09.2022

Tobias:

Neos stehen für Transparenz. Daher sehr sinnvoller Antrag und wichtig. Meine Unterstützung habt ihr!
27.09.2022

Stephan Mittelbach:

Vielen Dank!
27.09.2022

Hannes Zbiral:

Der Sinn eines Transparenzteams begreife ich nicht:
1) Die Finanzen aller Entitäten werden ohnehin offen gelegt,
2) Einblicke in die Entscheidungsfindung der Gremien kommen vor allem bei strategischen Entscheidungen den politischen Mitbewerber:innen zu Gute.
28.09.2022

Karl-Heinz Hitl:

-- wegen Tippfehler nochmal --

Lieber Hannes,

der im Punkt "Hintergründe" genannte Fall und die Kommunikation dazu, hat gezeigt, dass eben nicht genügend Transparenz herrscht. Die Gremien sollten eben nur Entscheidungen treffen, die sie auch nach außen begründen können. Transparenz abzulehnen, weil eventuell der politische Mitbewerber einen Vorteil erlangen könnte, widerspricht meiner bescheidenen Meinung nach unseren Grundwerten.

Viele Grüße
Karl-Heinz.
28.09.2022

Sascha Datler:

Ich denke, dass wir als NEOS hier die Verantwortung haben, Transparenz aktiv vorzuleben. Die Idee von NEOS ist zu wertvoll und zu schade als, dass wir denselben schlampigen Weg einschlagen, den alle anderen vor uns gingen.

Die Vorgänge im Umfeld der Wien-Energie waren skandalös. Und selbst wenn man am Ende der Argumentation folgen möchte, dass wir zustimmen mussten um weiteren Schaden abzuwenden, kann es nicht der Weisheit letzter Schluss sein, eine Debatte darüber abzuwürgen und der Basis "Hände falten & Goschen halten" zu verordnen.
lg
Sascha Datler
28.09.2022

Hannes Zbiral:

Das stimmt so auch nicht, da NEOS nicht einfach zugestimmt hat, sondern in nächtelangen Verhandlungen mit der SPÖ ein Interpellationsrecht des Gemeinderats bei den Stadtwerken und regelmäßige Sitzungen des Stadtwerke-Unterausschusses erreicht hat.
29.09.2022

Sascha Datler:

Sorry Hannes, aber dieses Fiasko kannst Du hier nicht schönreden und Deine Beweggründe so zu argumentieren kann ich nicht nachvollziehen.

Nur um die Relationen hier zu verdeutlichen. In Schilling umgelegt, wurden knapp ATS 54Mrd an Barmitteln und Sicherheiten aufgebracht, und das für ein Unternehmen, welches nur einen Bruchteil davon an Betriebsvermögen und Umsatz aufweist.

Sagen wir wie es ist. Bei Ebbe sieht man, wer bei Flut ohne Hosen ins Wasser ging. Wenn die Deals letztendlich an der Strombörse abgewickelt werden, wird Wien mehr Schulden haben.
Wenn uns das als NEOS egal ist, sollten wir uns vielleicht so, wie es einst ein Herr Zach mit dem LIF gemacht hat, der SPÖ anschließen?
lg
Sascha Datler

29.09.2022

Hannes Zbiral:

Wenn die Wien Energie ihre Abnahme- und Lieferverpflichtungen erfüllt, dann werden die Sicherstellungen zurückgezahlt.
28.09.2022

Ben Raho:

Abgesehen von einigen Details ist jedes Plus an interner Transparenz und Kontrolle zu begrüßen und entspricht grundsätzlich dem NEOS Ethos.
29.09.2022

Hannes Zbiral:

Ich möchte die Auswirkungen jetzt einmal anhand der Wiener Bildungskampagne in der Praxis darstellen:
1) Wir geben dann öffentlich bekannt, welche Personenkreise die Zielgruppen der Kampagne ist und
2) auf Basis welcher Ergebnisse von Feldstudien diese Zielgruppen von Landesteam und erweitertem Landesteam ausgewählt wurden.
3) Welche inhaltlichen Schwerpunkte wir bei dieser Kampagne warum setzen
4) Die Kriterien, nach denen Landesbüro und Bezirke ihre Aktionen planen und den Erfolg der Kampagne beurteilen, werden dann ebenfalls veröffentlicht.....
29.09.2022

Stephan Mittelbach:

Lieber Hannes!

Welcher Grund sollte bestehen, dass hier jemand eine Prüfung beauftragen will und dieser Antrag auf der MV dann mindestens 25% Zustimmung bekommt?

Bieten Dir gerne ein persönliches Gespräch an um Deine Bedenken gemeinsam durchzugehen und auszuräumen.

Liebe Grüße,

Stephan
29.09.2022

Hannes Zbiral:

Lieber Stephan,
bei einer Änderung der Satzung müssen meiner Ansicht nach alle möglichen Szenarien, die sich daraus ergeben können, berücksichtigt werden.
LG, Hannes
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