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  1. MV 22.10.22 in Wien
  2. Antrag von Mitglied

Antrag auf Einrichtung eines Transparenzteams

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 22.10.2022 in Wien
Tagesordnungspunkt:TOP 4 Anträge zur Satzungsänderung
Antragsteller_in:Manuel Boka, Karl-Heinz Hitl, Stephan Mittelbach
Status:Abgelehnt
Eingereicht:12.10.2022, 18:20
Ersetzt:Antrag auf Einrichtung eines Transparenzteams
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Antragstext

Präambel

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

Manuel Boka

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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Karl-Heinz Hitl

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Stephan Mittelbach

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Martin Wallner

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Arlette Zakarian

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In Erwägung der Grundprinzipien der Politik von NEOS, wie sie in der Präambel
zur Satzung festgehalten werden, stellen wir den Antrag auf Einrichtung eines
Transparenzteams.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

‘Politische Verantwortung und Transparenz gelebt!’

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

‘Eine liberale Demokratie lebt von der Beschränkung der Macht und der
Kontrolle.’[1]

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

‘Ich kann ein System bauen das Checks and Balances hat, die Möglichkeit hat
Macht zu beschränken und zu kontrollieren!’[2]

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

Beate Meinl-Reisinger

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‘Wir sind überzeugt, dass es für saubere Politik vor allem eines braucht:
maximale Transparenz! Diesen Anspruch haben wir für andere Parteien und
staatsnahe Betriebe und auch bei uns selbst. Noch immer sind wir NEOS die
einzige Partei, für die völlige Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln
365 Tage im Jahr eine Selbstverständlichkeit ist.’[3]

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
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NEOS

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Hintergrund:

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

NEOS hatte in den letzten Jahren die Gelegenheit, auf mehreren Ebenen bis hinauf
in Landesregierungen Verantwortung zu übernehmen. Damit ging eine
Professionalisierung der Strukturen einher, die neben dem Wachstum der Bewegung
auch die Arbeit in Regierungen ermöglichen soll.

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

Diese Entwicklung führte jedoch nicht dazu, dass die internen Mechanismen zur
Ausübung von Kontrolle durch die Mitglieder angepasst wurden. Die aktuellen und
hoffentlich zukünftigen Regierungsbeteiligungen auf Landes- und Bundesebene
machen es notwendig, hier nachzubessern, um unsere Transparenzprinzipien, also
unser Mission Statement auch nach innen zu leben und für die politische Kultur
im Land als Vorbild zu dienen.

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Im Zuge der zuletzt aufgebrochenen Causa Wien Energie zeigte sich erneut, wie
schädlich die jahrzehntelang gelebte Intransparenz der etablierten Parteien für
das Land ist. NEOS Wien hat dies als Regierungspartei leider im Wesentlichen
mitgetragen, damit steht NEOS Wien in eklatanter Diskrepanz zu den eigenen
Ansprüchen (s.o.).

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00

Die Problematik strategischer Gremien, deren Mitglieder zu großen Teilen
deckungsgleich mit dem Regierungsteam oder Klub sind, sei an dieser Stelle
kritisch und mit großer Sorge angemerkt.

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Auf dieser Grundlage halten wir fest:

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Wahlstrategische Überlegungen und Koalitionsräson dürfen nicht über dem
Grundprinzip der Transparenz stehen. Wir wollen Transparenz als Grundpfeiler
unserer Bewegung nicht nur predigen, sondern auch vorleben, um ihr den von
unserer Bewegung gewünschten Stellenwert in der politischen Kultur bei NEOS zu
geben und eine Benchmark auch für andere zu setzen.

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Sohin wird der Antrag gestellt, die Mitgliederversammlung möge die NEOS Satzung
wie folgt ändern:

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Art 4.3. lit f ist zu ändern, dass der Strichpunkt am Ende durch einen Beistrich
ersetzt und folgender Text angefügt wird:

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„Wahl der Mitglieder des Transparenzteams;“

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Die bisherige lit q wird zu lit r, als neuer lit q wird folgender Text
eingefügt:

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„q) Beauftragung des Transparenzteams und Kenntnisnahme von sowie
Beschlussfassung über dessen Berichte;“

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Nach Art 4.3. ist ein weiterer Artikel 4.4. einzufügen wie folgt:

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„4.4. Transparenzteam

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Als Hilfsorgan der Mitgliederversammlung ist ein Transparenzteam eingerichtet,
durch das die Mitgliederversammlung Kontrolle über die Leitungs- und
Verwaltungsgremien ausübt und dadurch den Mitgliedern einen transparenten
Einblick in die Arbeit der Partei und ihrer Organe ermöglicht.

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4.4.1. Zuständigkeiten des Transparenzteams

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Unter die Zuständigkeit des Transparenzteams fällt die Kontrolle von

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  • NEOS Regierungsmitgliedern auf Landes- und Bundesebene,
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  • Mandatare und Fraktionen in gewählten Vertretungskörpern,
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  • Leitungs- und Verwaltungsgremien (Vorstand, Erweiterter Vorstand,
    Bundesgeschäftsführer, Landesteams, Erweiterte Landesteams und
    Landesgeschäftsführer) von NEOS sowie deren jeweilige Mitglieder.
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Diese Kontrollfunktion übt das Transparenzteam im Namen der
Mitgliederversammlung aus. Angehörige der hier genannten Gruppen sind
angehalten, dem Transparenzteam die von diesem angefragten Auskünfte nach bestem
Wissen und Gewissen und ohne ungerechtfertigten Aufschub unter Wahrung eines
allfällig anwendbaren Amtsgeheimnisses sowie der Persönlichkeitsrechte von
Betroffenen zu erteilen.

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4.4.2. Aufgaben des Transparenzteams

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Das Aufgabenspektrum des Transparenzteams umfasst anlassbezogene Kontrolle
hinsichtlich der folgenden Punkte

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  1. Kritische Fragen interner Transparenz und Informationsfreiheit;
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  1. Auskunftsverweigerung durch die Leitungs- und Verwaltungsgremien;
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00
  1. Veröffentlichungen von Informationen die im öffentlichen Interesse stehen;
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  1. Prüfung der maximalen Transparenz im Umgang mit öffentlichen und
    Parteifinanzen;
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 23.09.2022, 17:00 bis 05.10.2022, 12:00
  1. Die Übernahme politischer Verantwortung durch von NEOS nominierte
    Regierungsmitglieder, Mandatare sowie Leitungs- und Verwaltungsgremien.
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4.4.3. Wahl und Zusammensetzung

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Die Mitglieder des Gremiums werden von der Mitgliederversammlung für eine
Funktionsperiode von drei Jahren gewählt. Sie dürfen während der
Funktionsperiode keinem der Organe von NEOS im Sinne des Art 3.1. lit b, c und e
bis i angehören und kein Mandat in Nationalrat, Bundesrat, Europaparlament,
einem Landtag oder in einem äquivalenten Vertretungskörper eines anderen
Mitgliedsstaats der Europäischen Union ausüben oder für eine solche Funktion
oder ein solches Mandat kandidieren.

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Das Transparenzteam besteht aus drei Mitgliedern, die aus ihrem Kreis ihren/ihre
Vorsitzende/n wählen.

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Sollte eines der Mitglieder in seiner Funktionsperiode sein Amt zurücklegen, ist
im Rahmen der nächsten MV ein Ersatz zu wählen. Die Funktionsperiode des
Ersatzmitglieds endet, wenn die des ursprünglichen Mitglieds durch Zeitablauf
geendet hätte. Für den Fall, dass alle Mitglieder zeitgleich oder alle vor der
nächstfolgenden Mitgliederversammlung zurücktreten oder dauerhaft nicht mehr in
der Lage sind, ihre Funktion auszuüben, sind bei der folgenden
Mitgliederversammlung 3 neue Mitglieder zu wählen, deren Funktionsperiode wieder
neu zu laufen beginnt.

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4.4.4. Verfahren

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Das Transparenzteam erstattet im Rahmen eines Auftrags jedenfalls nach Abschluss
der Kontrolle einen Abschlussbericht sowie jeweils dann Zwischenberichte über
laufende Aufträge, wenn seine Mitglieder entsprechend der nachstehenden
Bestimmungen einen Beschluss zur Veröffentlichung eines Zwischenberichts fassen.

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Das Transparenzteam ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Es fällt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des/der Vorsitzenden des Transparenzteams. Wenn ein Beschluss nicht von allen
drei Mitgliedern einstimmig gefasst wird, ist das Transparenzteam verpflichtet,
diese Tatsache im Bericht bekanntzugeben. Ein Mitglied, das einem Beschluss
entweder nicht zustimmt, oder an diesem nicht mitgewirkt hat, ist berechtigt,
zum vom Beschluss umfassten Bericht eine Dissenting Opinion zu verfassen. Diese
ist als Anhang zum Bericht mit diesem gemeinsam zu veröffentlichen.

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Das Transparenzteam kann auch den Beschluss fassen, auf einer
Mitgliederversammlung oder Landesmitgliederversammlung den Antrag zu stellen,
dass diese Mitgliederversammlung oder Landesmitgliederversammlung dem
Transparenzteam einen Auftrag erteilt.

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Weitere Verfahrensbestimmungen können in einer vom Transparenzteam mit
Zweidrittelmehrheit zu beschließenden Transparenzordnung festgelegt werden. Die
Entscheidungen des Transparenzteams sowie die davon umfassten Berichte sind den
Mitgliedern von NEOS unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen
in geeigneter Form kundzumachen.

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4.4.5. Fristen

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Das Transparenzteam muss seinen Bericht bei der folgenden Mitgliederversammlung
veröffentlichen und dieser muss dort zur Diskussion gestellt werden. Ein Bericht
des Transparenzteams kann nur dann zur folgenden Mitgliederversammlung zur
Diskussion gestellt werden, wenn er unter Einhaltung der Fristen für
Hauptanträge vor der nächsten Mitgliederversammlung veröffentlicht wird.
Ansonsten muss der Transparenzbericht zur folgenden Mitgliederversammlung zur
Diskussion gestellt werden. Der Bericht kann auch konkrete Anträge auf Basis von
Handlungsempfehlungen an die Mitgliederversammlung enthalten, über die im
Anschluss an die Diskussion des Berichts abzustimmen ist.

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Im Fall, dass eine Landesmitgliederversammlung dem Transparenzteam einen Auftrag
hinsichtlich des eigenen Bundeslandes erteilt, findet die Veröffentlichung von
Berichten samt allfälliger Anträge auf der nächsten Landesmitgliederversammlung
dieses Bundeslandes statt.

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Für den Fall dass dem Bericht eine Dissenting Opinion angeschlossen ist, ist
diese in der Diskussion zu berücksichtigen, und dem Mitglied, das sie verfasst
hat, jedenfalls die Möglichkeit zur Äußerung gegeben, die auch für die
Vorstellung eines Abänderungsantrags zu einem Hauptantrag vorgesehen ist.

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4.4.6. Beauftragung des Transparenzteams

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Einen Auftrag zur Kontrolle im Sinne der Zuständigkeit können erteilen:

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  • Die Mitgliederversammlung hinsichtlich der Kontrolle von Themen des Bundes
    und/oder eines Bundeslandes betreffend.
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  • Die Landesmitgliederversammlungen hinsichtlich der Kontrolle von Themen
    ihr eigenes Bundesland betreffend.
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  • Landesmitgliederversammlungen aus zwei unterschiedlichen Bundesländern
    hinsichtlich der Kontrolle von Themen des Bundes und/oder eines
    Bundeslandes. Der Auftrag wird dadurch erteilt, dass eine
    Landesmitgliederversammlung diesen beschließt, und binnen zwölf Monaten
    eine andere Landesmitgliederversammlung den Beschluss fasst, diesen
    Auftrag zu unterstützen.
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  • Zwei Erweiterte Landesteams aus unterschiedlichen Bundesländern können
    ebenfalls gemeinsam einen Auftrag hinsichtlich der Kontrolle von Themen
    des Bundes und eines Bundeslandes betreffend erteilen. Der Auftrag wird
    dadurch erteilt, dass ein Erweitertes Landesteam nach seiner normalen
    Geschäftsordnung einen Beschluss zur Erteilung des Auftrags fasst und
    diesen den Erweiterten Landesteams der anderen Bundesländer zur Kenntnis
    bringt, woraufhin binnen einer Frist von vier Monaten zumindest ein
    Erweitertes Landesteam eines anderen Bundeslandes, oder eine
    Landesmitgliederversammlung eines anderen Bundeslandes den Beschluss
    fasst, den Auftrag zu unterstützen. In Bundesländern, in denen kein
    Erweitertes Landesteam eingerichtet ist, kommt dieses Recht dem Landesteam
    zu.
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Die Beschlussfassung zur Erteilung eines Auftrags zur Kontrolle durch die
Bundesmitgliederversammlung sowie die Landesmitgliederversammlungen ist ein
Minderheitenrecht. Für den Beschluss zur Erteilung oder Unterstützung eines
Auftrags einer Bundes- oder Landesmitgliederversammlung ist deren
Beschlussfähigkeit sowie die Zustimmung von 25% der vor Ort anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

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4.4.7. Finanzierung und Ressourcen

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Die Finanzierung und Ausstattung erfolgt aus Mitteln der Bundespartei. Die
Mittelverwendung unterliegt Art 18 der Satzung. Bei Budgeterstellung gemäß Art
18.6. der Satzung sind angemessene Mittel für die Tätigkeit des Transparenzteams
einzuplanen.“

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Art 8.2. ist zu ändern, sodass der Punkt am Ende der lit j durch einen
Strichpunkt ersetzt wird und diesem folgend eine lit k eingefügt wird:

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„k) Beauftragung des Transparenzteams gemäß Art 4.4.5. der Satzung und
Kenntnisnahme von sowie Beschlussfassung über dessen Berichte.“

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Nach Art 8.4.3. wird folgender Art 8.4.4. eingefügt:

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„8.4.4. Antragsrecht des Transparenzteams

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Das Transparenzteam ist auf Landesmitgliederversammlungen zur Stellung von
Anträgen im Rahmen von Berichten gemäß Art 4.4.5. und Anträgen auf Erteilung
eines Prüfungsauftrags durch die Landesmitgliederversammlung gemäß Art 4.4.6.
auch dann berechtigt, wenn keines seiner Mitglieder auf der konkreten
Landesmitgliederversammlung persönlich stimm- und/oder antragsberechtigt ist.“

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[1]https://www.facebook.com/watch/?v=723653458070350

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[2]https://m.facebook.com/BeateMeinl/videos/3161658667424557/?locale=hi_IN&_rdr

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[3]https://www.neos.eu/programm/transparenz

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