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  1. MV am 15.11.2025
  2. Antrag auf Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute

Cooling-off-Phase für Neu-Mitglieder

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien
Tagesordnungspunkt:4 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute
Antragsteller_in:Kathrin Bunzel-Stiefelhagen, Katrin Elborgh, Michael Schiebel, Alexander Weyrosta, Carola Zentara
Status:Abgelehnt
Eingereicht:20.10.2025, 07:04

Antragstext

  • Ä1

Zu Artikel 7.1. der NEOS-Satzung wird folgender Satz hinzugefügt:
Mitgliedern, die neu in eine Landesgruppe eintreten, kommt für die ersten drei
Monate (91 Tage) ihrer Angehörigkeit ausschließlich ein passives Wahlrecht zu.
Dies betrifft jegliche Wahlen zu Parteiorganen und die Erstellung von Listen für
Landtagswahlen (nach 16.3.) oder Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
(nach 16.4.).

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Stolitzka
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

Zu Artikel 7.1. der NEOS-Satzung wird folgender Satz hinzugefügt:
Mitgliedern, die neu in eine Landesgruppe eintreten, kommt für die ersten drei Monate (91 Tage)60 Tage ihrer Angehörigkeit ausschließlich ein passives Wahlrecht zu. Dies betrifft jeglichebei Wahlen zu Parteiorganen und die Erstellung von Listen für bundesweite Wahlen gemäß Art 16.2. , Landtagswahlen (nach gemäß Art.16.3.) oder Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen (nachgemäß Art. 16.4.).

23.10.2025

Georg Weichhart:

Ich sehe das Problem und stimme der Lösung zu, man könnte es auf alle Wahlen erweitern. Und den letzten Satz streichen.
23.10.2025

Johannes Bachleitner:

Ich gebe zu Bedenken, dass wir genau in diesen Phasen auch sehr viel Wachstum generieren. Klar, jmd der nur zum mitstimmen kommt und dann wieder verschwindet ist nicht Sinn der Sache. Aber viele kommen so zu uns / schließen deswegen die Mitgliedschaft ab und bleiben.
23.10.2025

Georg Weichhart:

Würde eine Verkürzung auf 2 Monate das Argument Wachstum besser berücksichtigen.
23.10.2025

Johannes Bachleitner:

Je kürzer, desto mehr wird es natürlich berücksichtigt, wobei die Mechanik: Man kann JETZT mitbestimmen, immer die stärkste ist. Eine minimale Verzögerung ist durch den Aufnahmeprozess bedingt immer gegeben (ca 1 Woche Vorlauf). Ich finde die Forderung legitim, wollte nur die anderen Argumente darstellen. Ich finde es jedenfalls wert, darüber zu diskutieren.
29.10.2025

Kathrin Bunzel:

Danke euch sehr für die gute Diskussion - wir werden gemeinsam beraten, ob und wie wir eure Ideen in den Antrag mitaufnehmen können.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
  • Ä1

In die Geschäftsordnung wird folgender Artikel eingefügt:
13.4. Mitglieder, deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der
Landesmitgliederversammlung erst weniger als 3 Monate (91 Tage) besteht, sind
bei Wahlen nicht stimmberechtigt.

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Johannes Stolitzka
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

In die Geschäftsordnung zu Artikel 4.1. wird folgender ArtikelSatz eingefügt:
13.4. Mitglieder, deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Landesmitgliederversammlungeiner Mitgliederversammlung erst weniger als 3 Monate (91 Tage)60 Tage besteht, sind bei Wahlen gemäß Art. 12. nicht stimmberechtigt.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Begründung

Die Erfahrung zeigt, dass kurz vor Mitgliederversammlungen mit Wahlen (Landesteam; Listenerstellung) Mitglieder eintreten, die in direktem Umfeld von Kandidat:innen stehen (family & friends). Diese Mitglieder zeigen wenig Interesse an NEOS generell und zahlen dann auch meist keine Mitgliedsgebühren mehr im Folgejahr. Es geht hier also offensichtlich nur um die Stimmen bei der jeweiligen Mitgliederversammlung.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00

Bei Mitgliederversammlungen im Bund oder größeren Bundesländern wird dies real wenig Einfluss auf das Resultat haben. Bei Mitgliederversammlungen in Bundesländern mit wenigen Mitgliedern oder auch bei der Listenerstellung für Städte über 100.000 Einwohner:innen gibt es oft weniger als 50 abgegebene Stimmen, in manchen Fällen sogar weniger als 20. Hier können 5-15 kurzfristig eingetretene Mitglieder das Endergebnis entscheidend beeinflussen. Die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs einer solchen Aktion soll damit verringert werden.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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Änderungsanträge

  • Ä1 (Johannes Stolitzka, Abgelehnt)

Kommentare

23.10.2025

Günter Ulreich:

1 Monat muss reichen.
Oder wir einigen uns auf ein Aufnahmestopp immer 1 Monat vor einer MV mit Abstimmung (da höchstens Mitgliedschaft auf Probe lediglich mit Sitzrecht ohne Stimme).

Langfristig sollten über alle Landesteams ohnehin Jahrespläne erstellt werden, wo feste MV-Termine (2x im Jahr) transparent mit verankert sind.
Beim Bund wäre das auch wünschenswert mit dem Jahreskalender.
z.B. Termine im März und im November ansetzen (incl. klaren Amtszeitbegrenzungen und Fristen)

Auf Gemeindeebene wird das insbesondere in Kärnten und im Burgenland spannend.
Sollen Einzelpersonen für eine Gemeinde antreten dürfen, oder brauchen sie per Bundesbeschluss mindestens 3 Personen, um sich Ortsgruppe nennen zu dürfen (auch abhängig von Landesstruktur)?
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
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