| Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 15.11.2025 in Wien |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute |
| Antragsteller_in: | Kathrin Bunzel-Stiefelhagen, Katrin Elborgh, Michael Schiebel, Alexander Weyrosta, Carola Zentara |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 20.10.2025, 07:04 |
Cooling-off-Phase für Neu-Mitglieder
Antragstext
Zu Artikel 7.1. der NEOS-Satzung wird folgender Satz hinzugefügt:
Mitgliedern, die neu in eine Landesgruppe eintreten, kommt für die ersten drei
Monate (91 Tage) ihrer Angehörigkeit ausschließlich ein passives Wahlrecht zu.
Dies betrifft jegliche Wahlen zu Parteiorganen und die Erstellung von Listen für
Landtagswahlen (nach 16.3.) oder Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
(nach 16.4.).
Johannes Bachleitner:
Georg Weichhart:
Johannes Bachleitner:
Kathrin Bunzel:
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
In die Geschäftsordnung wird folgender Artikel eingefügt:
13.4. Mitglieder, deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der
Landesmitgliederversammlung erst weniger als 3 Monate (91 Tage) besteht, sind
bei Wahlen nicht stimmberechtigt.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
Begründung
Die Erfahrung zeigt, dass kurz vor Mitgliederversammlungen mit Wahlen (Landesteam; Listenerstellung) Mitglieder eintreten, die in direktem Umfeld von Kandidat:innen stehen (family & friends). Diese Mitglieder zeigen wenig Interesse an NEOS generell und zahlen dann auch meist keine Mitgliedsgebühren mehr im Folgejahr. Es geht hier also offensichtlich nur um die Stimmen bei der jeweiligen Mitgliederversammlung.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
Bei Mitgliederversammlungen im Bund oder größeren Bundesländern wird dies real wenig Einfluss auf das Resultat haben. Bei Mitgliederversammlungen in Bundesländern mit wenigen Mitgliedern oder auch bei der Listenerstellung für Städte über 100.000 Einwohner:innen gibt es oft weniger als 50 abgegebene Stimmen, in manchen Fällen sogar weniger als 20. Hier können 5-15 kurzfristig eingetretene Mitglieder das Endergebnis entscheidend beeinflussen. Die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs einer solchen Aktion soll damit verringert werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00
Änderungsanträge
- Ä1 (Johannes Stolitzka, Abgelehnt)

Kommentare
Günter Ulreich:
Oder wir einigen uns auf ein Aufnahmestopp immer 1 Monat vor einer MV mit Abstimmung (da höchstens Mitgliedschaft auf Probe lediglich mit Sitzrecht ohne Stimme).
Langfristig sollten über alle Landesteams ohnehin Jahrespläne erstellt werden, wo feste MV-Termine (2x im Jahr) transparent mit verankert sind.
Beim Bund wäre das auch wünschenswert mit dem Jahreskalender.
z.B. Termine im März und im November ansetzen (incl. klaren Amtszeitbegrenzungen und Fristen)
Auf Gemeindeebene wird das insbesondere in Kärnten und im Burgenland spannend.
Sollen Einzelpersonen für eine Gemeinde antreten dürfen, oder brauchen sie per Bundesbeschluss mindestens 3 Personen, um sich Ortsgruppe nennen zu dürfen (auch abhängig von Landesstruktur)?
Das Kommentieren ist möglich: von 22.10.2025, 10:00 bis 29.10.2025, 10:00