Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 18.06.2023 in Wien |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Änderung der Satzung sowie der Ausführungsstatute |
Antragsteller_in: | Constantin Sluka, Martin Wallner, Anja Trenkwalder, Julia Kindelsberger, Klaus Kitzmüller, Natalie Obergruber, Elmar Andrée |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.05.2023, 13:15 |
Antrag auf Änderung der Satzung (Voraussetzung der Mitgliedschaft erweitern)
Antragstext
Die Mitglieder des Landesteams von NEOS X stellen den Antrag, die Voraussetzung
der Mitgliedschaft bei NEOS in der Satzung von NEOS - Das neue Österreich und
Liberales Forum um Personen zu erweitern, die die österreichische
Staatsbürgerschaft automatisch kraft Gesetz verloren haben, und die Ziffern 2.1
und 2.3 der Satzung wie folgt zu ändern (Neu hinzuzufügende Änderungen in Fett):
Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
2. Mitgliedschaft
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2.1. Voraussetzungen
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Die Partei besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliche
Mitglieder können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, Personen,
die die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch kraft Gesetz verloren
haben, oder Personen mit inländischem Hauptwohnsitz werden, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen.
Fördernde Mitglieder können physische Personen mit österreichischer
Staatsbürgerschaft oder inländischem Hauptwohnsitz sowie juristische Personen
mit Sitz im Inland werden, welche die Ziele der Partei durch Geld- und
Sachzuwendungen oder sonstwie fördern.
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2.3. Erlöschen der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei Personen
ohne österreichische Staatsangehörigkeit, die die österreichische
Staatsbürgerschaft nicht automatisch kraft Gesetz verloren haben, weiters 3
Jahre nach Auflassung des Hauptwohnsitzes in Österreich, bei juristischen
Personen durch deren Auflösung bzw. Sitzverlegung ins Ausland. Der Vorstand kann
Mitgliedern, die mit 3 aufeinander folgenden Jahresmitgliedsbeiträgen im
Rückstand sind, nach Ablauf einer nicht zu mahnenden Nachfrist von 3 Monaten ab
Jahresbeginn (Art. 18.3.1.b) die Mitgliedschaft aberkennen.
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Begründung
Als einzige der im österreichischen Parlament vertretenen Parteien haben wir NEOS die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung zur Parteimitgliedschaft beschlossen. In den Satzungen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen reicht ein Bekenntnis zu den jeweiligen Grundsätzen der Partei als Voraussetzung der Mitgliedschaft aus. Auch das österreichische Parteiengesetz setzt keine österreichische Staatsbürgerschaft voraus.
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Als einzige der im österreichischen Parlament vertretenen Parteien haben wir mit NEOS X eine vollwertige Landesgruppe für das 10. Bundesland. Im Gegensatz zu den anderen 9 Landesgruppen, wo Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft aber mit Wohnsitz im Bundesland NEOS Mitglied werden können, können nur Auslandsösterreicher:innen Mitglied bei NEOS X werden. Im Ausland lebende Personen, die aufgrund des restriktiven österreichischen Gesetzes bzgl. Doppelstaatsbürgerschaften die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, können gemäss unserer Satzung nicht mehr NEOS Mitglied werden, auch wenn sie sich zu den Grundsätzen von NEOS bekennen und von der österreichischen Auslandsösterreicher:innen-Politik direkt betroffen sind.
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Da nur in seltenen Fällen Anträge zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei der Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft genehmigt werden, verliert Österreich jedes Jahr Staatsbürger:innen. Während wir NEOS mit einer Landesgruppe für das 10.
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Bundesland, einer Sprecherin für Auslandsösterreicher:innen, einem Parteiprogramm für die Ermöglichung von Doppelstaatsbürgerschaften und daher als einzige Partei im österreichischen Parlament die Interessen dieser Personen vertreten, können sie nach Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht mehr Mitglied von uns NEOS sein.
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Wohnsitz und Staatsbürgerschaft unserer Mitglieder werden einmalig beim Beitrittsgesuch einer Person überprüft. Sobald eine Person bei NEOS Mitglied wird, wird nicht mehr überprüft, ob die Voraussetzung zu Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft weiterhin erfüllt sind.
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Vor Aufnahme eines Mitglieds durch den Vorstand gibt das Landesteam der betreffenden Landesgruppe eine Stellungnahme ab. Dadurch ist auch ohne die formale Voraussetzung einer österreichischen Staatsbürgerschaft sichergestellt, dass nur Personen NEOS Mitglied werden können, die einen Bezug zu Österreich haben und sich zu den Werten von NEOS bekennen.
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Es gibt drei Möglichkeiten, wie Österreicher:innen die Staatsbürgerschaft verlieren können:
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- Durch automatischen Verlust kraft Gesetz, wenn ohne Bewilligung eines Antrags auf Beibehaltung der österreichischen eine fremde Staatsbürgerschaft erworben wird,
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- in einem Verfahren (zum Beispiel bei rechtskräftiger Verurteilung wegen terroristischer Straftaten, freiwilliger Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates, ...),
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- durch Verzicht.
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Die beantragte Änderung der Satzung würde die Mitgliedschaft bei NEOS nur für Personen, die automatisch kraft Gesetz die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren, ermöglichen. Personen, denen die österreichische Staatsbürgerschaft in einem Verfahren entzogen wird oder die auf die österreichische Staatsbürgerschaft verzichten, wären weiterhin von einer Mitgliedschaft bei NEOS ausgeschlossen.
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Kommentare
Harald Vertneg:
Constantin Sluka:
Wer in Österreich lebt, darf bereits jetzt - unabhängig von der Staatsbürgerschaft - NEOS Mitglied werden. Mit der derzeitigen Regelung können also bereits Personen Mitglied werden, die über keine EU Staatsbürgerschaft und somit über keine politischen Mitbestimmungsrechte in Österreich verfügen.
Die Mitgliedschaft bei NEOS ist daher unter Umständen die einzige Möglichkeit für Nicht EU-Bürger:innen, die unsere Werte teilen, sich politisch zu engagieren.
Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft ist für viele im Ausland lebende (ehemalige) Österreicher:innen ein notwendiges Übel, da ihnen eine Doppelstaatsbürgerschaft verwehrt ist. Wir sollten diesen Menschen nicht von NEOS ausschliessen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb der EU leben.
Liebe Grüsse,
Constantin
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