Klarstellung/Präzisierung dass die drei Gründe zum Erlöschen der Mitgliedschaft (Tod, Austritt oder Ausschluss) sowohl für österreichische Staatsbürger als auch für Personen die die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch kraft Gesetzt verloren haben gilt.
Das „nicht“ im Text muss ein Versehen sein. Denn es geht ja zuerst darum Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch kraft Gesetz verloren haben- die Möglichkeit der Mitgliedschaft zu geben.
Personen die gar nicht die Möglichkeit haben die Mitgliedschaft zu erlangen—weil sie die Staatsbürgerschaft ja nicht automatisch kraft Gesetz- sondern „nicht automatisch kraft Gesetz“ – sondern „in einem Verfahren“ oder „durch Verzicht“- siehe Begründung des Antragsgs (Antrag auf Änderung der Satzung (Voraussetzung der Mitgliedschaft erweitern) – diese bei „Erlöschen“ anzufähren macht auch keinen Sinn.
Der Passus: „weiters 3 Jahre nach Auflassung des Hauptwohnsitzes in Österreich“- kann auch nicht im Sinne von NEOS X sein- denn die NEOS X repräsentieren ja Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich- und falls dieser Passus sich nur auf die Personen beziehen soll die „kraft Gesetz – also durch Annahme einer zweiten Staatsbürgerschaft“ die österreichische Verloren haben schlechter zu stellen als österreichische Staatsbürger wird wohl auch nicht die Idee gewesen sein.
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