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  1. MV 18.06.23 in Wien
  2. Antrag von Mitglied
  3. Änderungsantrag

Ä2 zu Antrag auf Änderung der Satzung (Voraussetzung der Mitgliedschaft erweitern)

Antrag: Antrag auf Änderung der Satzung (Voraussetzung der Mitgliedschaft erweitern)
Antragsteller_in: Constantin Sluka, Martin Wallner, Anja Trenkwalder, Julia Kindelsberger, Klaus Kitzmüller, Natalie Obergruber, Elmar Andrée
Status: Geprüft
Eingereicht: 15.06.2023, 05:14

Antragstext

Von Zeile 8 bis 12:

Die Partei besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch kraft Gesetz verloren haben, oder Personen mit inländischem Hauptwohnsitz werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen. Ordentliche Mitglieder können - sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Grundsätzender Partei bekennen – folgende Personen werden:a) Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft;b) Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft wegen des Erwerbs einer fremden Staatsbürgerschaft verloren haben;c) Personen mit inländischem Hauptwohnsitz.

Von Zeile 18 bis 22:

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht automatisch kraft Gesetz verloren haben, weiters 3 Jahre nach Auflassung des Hauptwohnsitzes in Österreich, bei juristischen Personen durch deren Auflösung bzw.. Bei Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit erlischt die Mitgliedschaft 3 Jahre nach Auflassung des Hauptwohnsitzes in Österreich; dies gilt jedoch nicht für Mitglieder, die die österreichische Staatsbürgerschaft wegen des Erwerbs einer fremden Staatsbürgerschaft verloren haben (Art 2.1.b).
Bei juristischen Personen erlischt die Mitgliedschaft durch deren Auflösung bzw.
Sitzverlegung ins Ausland. Der Vorstand kann

Begründung

In unserem ursprünglichen Antrag haben wir versucht, die beantragten Änderungen der Satzung möglichst nahe zum Text der bestehenden Satzung zu formulieren. Mehrere Mitglieder haben uns darauf hingewiesen, dass vor allem der Abschnitt zum Erlöschen der Mitgliedschaft sehr schwer verständlich war und haben uns geeignetere Formulierungen vorgeschlagen. Die mit diesem Änderungsantrag beantragte Formulierung ist präziser. Die bestehenden Voraussetzungen zur Mitgliedschaft in Artikel 2.1 werden in einer Auflistung genannt und Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft wegen des Erwerbs einer fremden Staatsbürgerschaft verloren haben, werden als Punkt b) dieser Auflistung hinzugefügt. Mit der neuen Formulierung in Artikel 2.3 wird deutlich, dass unsere Änderung das Erlöschen der Mitgliedschaft für ehemalige Österreicher:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in Österreich auflassen, verhindert.

Kommentare

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Das Kommentieren ist möglich: von 23.05.2023, 18:00 bis 31.05.2023, 12:00
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