Mit der steuerrechtlichen Entlastung können einerseits die Leistungsträger motiviert werden und können vielleicht auch manche Teilzeitverträge auf Vollzeitverträge umgestellt werden, da dann die Einkommensdifferenz doch erheblich ist. Wenn man davon ausgeht, daß monatlich 20 Überstunden 30 Normalstunden wert sind, dann sollte ein 30 Stundteilzeitvertrag bei Umstellung auf Vollzeit mit 20 monatlichen Überstunden doch einen monatlichen Nettoanreiz von ca. 40 Prozent ( bei Steuerfreiheit der 20 Überstunden) bieten - im Vergleich mit dem 30 Stunden Teilzeitvertrag. Diese Maßnahme könnte damit auch dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken.
Antrag: | Entschlossen gegen Teuerung: Nachhaltige Entlastung, Strukturreformen für die Energiewende |
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Antragsteller_in: | Dr. Hans Martin Graf |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 17.10.2022, 05:50 |
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