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  1. MV 19.06.21 in Linz
  2. Antrag von Mitglied

INKLUSION für Menschen mit Behinderungen - Diversität als Chance begreifen

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
INKLUSION für Menschen mit Behinderungen - Diversität als Chance begreifen
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 19.06.2021 in Linz
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge von Mitgliedern
Antragsteller_in:Fiona Fiedler
Status:Modifiziert
Eingereicht:20.05.2021, 15:33

Antragstext

INKLUSION für Menschen mit Behinderungen -Diversität als Chance begreifen

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Das Kommentieren ist möglich: von 22.05.2021, 12:00 bis 31.05.2021, 12:00

EINLEITUNG

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Artikel 7, Absatz 1 unseres Bundesverfassungsgesetzes besagt:

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“Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des
Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten
und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten.”

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Österreich hat die UN- Behindertenrechtskonvention 2008 ratifiziert und sich
somit verpflichtet, die Konvention auf nationaler, regionaler und kommunaler
Ebene umzusetzen. Österreich hat sich somit zur Gewährleistung eines inklusiven
Bildungssystems auf allen Ebenen verpflichtet.

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Der daraus resultierende Nationalen Aktionsplan Behinderung, das
Bundesbehindertengesetz, zahlreiche Landesgesetze, sowie das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz stellen das zentrale Instrument der Anti-
Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen dar.

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Trotz dieser zahlreichen gesetzlichen Grundlagen kann in der Praxis in
Österreich nicht von der Verwirklichung des Zusammenlebens in einer inklusiven
Gesellschaft gesprochen werden.

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Wir brauchen endlich konkrete politische Maßnahmen, um Menschen mit
Behinderungen eine selbstbestimmte Teilhabe in unserem Land zu garantieren und
Inklusion in Österreich zu leben.

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Als Liberale treten wir für die Freiheit ein, die Chancengerechtigkeit
voraussetzt. Eine Gesellschaft, die die Inklusion nicht berücksichtigt, kann
deshalb nicht frei sein.

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Inklusion ist nicht karitativ, Inklusion ist ein Menschenrecht!

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DIE HERAUSFORDERUNG

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I: Die inklusive Bildung

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Die UN- Behindertenrechtskonvention beinhaltet die Verpflichtung, das allgemeine
Schulsystem so zu gestalten, dass es niemanden ausschließt. Dennoch muss die
nötige Unterstützung zur bestmöglichen Entfaltung der eigenen Potentiale
gewährleistet sein.

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Inklusive Bildung bedeutet, dass sich elementare Bildungseinrichtungen,
Pflichtschulen, Berufschulen, aber auch höhere Schulen und Hochschulen der
Realität einer heterogenen Gesellschaft und den daraus resultierenden
individuellen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen und
Senior_innen anpassen müssen - und nicht umgekehrt. Spricht man von einem
inklusiven Schulsystem, ist von der gleichberechtigten Partizipation aller
Schüler_innen am gesamten Bildungsangebot die Rede. Bildung und Inklusion
geschehen nämlich ein Leben lang.

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Oft wird vergessen, dass wir in keiner homogenen Gesellschaft leben. Wir
unterrichten in heutigen Schulklassen einen hohen Anteil an Kindern mit
Migrationshintergrund, wir unterrichten hochbegabte Kinder mit
unterdurchschnittlich begabten Schüler_innen, ebenso Kinder mit
Verhaltensauffälligkeiten sowie neurotypische Schüler_innen. Individuelle
Förderung aller unserer Kinder ist uns ein großes Anliegen – daher braucht es
eine Pädagogik der Vielfalt, die allen Beteiligten die Möglichkeit zum
Mitmachen, Mitgestalten und Mitbestimmen gibt. Eine Pädagogik, die Heterogenität
anerkennt und Vielfalt als Chance begreift.

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Von einem Umbau des österreichischen Schul- und Bildungssystems im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention sind wir derzeit weit entfernt. Die momentan
bestehenden integrativen Schulen nehmen Kinder mit Behinderungen zwar auf, aber
in den Schulalltag werden diese Kinder oft nicht eingebunden. Ein gemeinsames
Miteinander findet nur sehr selten statt und Kinder mit Behinderungen werden
häufig ausgegrenzt. Von Weiterentwicklung und Ausbau keine Spur.

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II: Der inklusive Arbeitsmarkt

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Menschen mit Behinderungen sind in einem hohen Ausmaß vom Arbeitsmarkt und damit
einem zentralen Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzt. Bei Menschen
mit Behinderungen ist die Arbeitslosigkeit deutlich höher und die Erwerbsquote
deutlich geringer als bei Menschen ohne Behinderungen. Bereits vorhandene
Instrumente, wie sozialökonomische Betriebe, integrative Betriebe oder NEBA-
Leistungen (Netzwerk Berufliche Assistenz), unterstützen bereits bei der
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Was allerdings fehlt, ist ein
vollumfänglicher, bundesweit einheitlicher Ausbau dieser Maßnahmen in allen
Bereichen.

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Die Tatsache, dass in Österreich mindestens 23.500 Personen in Tageswerkstätten
arbeiten und als nicht arbeitsfähig gelten, führt für diese Personen zu einer
lebenslangen Abhängigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand. Hinzu kommt,
dass Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, kein Entgelt im klassischen
Sinn erhalten, sondern nur etwas Taschengeld. Obwohl sie häufig einer
ganztägigen Beschäftigung nachgehen, haben sie keine eigenständige, auf der
eigenen Tätigkeit basierende Sozialversicherung (außer der Unfallversicherung)
oder gar Urlaub.

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III: Die umfassende Barrierefreiheit in Österreich

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“Barrierefrei bedeutet nicht nur rollstuhltauglich”. Barrierefreiheit heißt auch
altersgerecht. Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für ein
selbstbestimmtes Leben und bezeichnet die Gestaltung unserer Gesellschaft und
Umwelt dahingehend, dass sie von Menschen mit Behinderungen auch ohne
zusätzliche Hilfe
genutzt und wahrgenommen werden kann. Hierzu zählt nicht nur
die bauliche Barrierefreiheit, sondern auch die soziale Barrierefreiheit
(Barrieren im Kopf) und die kommunikative Barrierefreiheit (z.B. Induktives
Hören, Schrift, Übersetzung, Gebärdensprache, Lormen, Piktogramme, unterstützte
Kommunikation - nicht nur, aber vor allem in Ausnahmesituationen, Braille und
leicht verständliche oder einfache Sprache).

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Barrierefreie Rahmenbedingungen in allen Bereichen sind bis heute keine
Selbstverständlichkeit in Österreich. Inklusion dient nicht nur dazu, Menschen
mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, auch Menschen ohne
Behinderungen profitieren von einer umfassenden Barrierefreiheit. So ist
beispielsweise eine weitgehende bauliche Barrierefreiheit unumgänglich für
mobilitätseingeschränkte Menschen. Gleichzeitig bietet diese aber auch für alle
Menschen ohne Behinderungen einen Mehrwert/Komfort in ihrem Alltag (man denke
hierbei z.B. an Eltern mit Kinderwägen, die durchaus von einem Aufzug bzw. einer
Rampe profitieren). Auch Informationen in einfacher Sprache dienen nicht nur
Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern allen, die z.B. die deutsche
Sprache nicht ausreichend beherrschen. Die einfache Sprache dient oftmals auch
der schnelleren und leichteren Erfassung von wichtigen Informationen.

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IV: Persönliche Assistenz

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In Österreich hängen Unterstützungen im Rahmen der persönlichen Assistenz davon
ab, in welchem Bundesland man lebt. Behinderungen können aber nicht an
Landesgrenzen abgegeben werden. Es darf nicht sein, dass Menschen mit
Behinderungen bei einem Umzug von einem Bundesland ins andere,
Unterstützungsleistungen im Rahmen der persönlichen Assistenz verlieren. Um ein
selbstbestimmtes Leben zu führen, ist die persönliche Assistenz nämlich einer
der wichtigsten Eckpunkte.

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Die persönliche Assistenz unterstützt Personen mit Behinderungen bei all jenen
Tätigkeiten, die sie aufgrund der Behinderung nicht durchführen können.
Persönliche Assistenz ist demnach die Unterstützung in jedem Lebensbereich -
eine Unterscheidung zwischen Freizeit und Arbeit, aber auch die unterschiedliche
Handhabung in den Bundesländern ist hier nicht nachvollziehbar.

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UNSERE VISIONEN

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EIN INKLUSIVES ÖSTERREICH

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Nicht nur, weil die UN-Behindertenrechtskonvention es vorschreibt, sondern weil
jeder Mensch in unserem Land das Recht auf ein gleichberechtigtes,
selbstbestimmtes Leben hat, müssen wir als Gesellschaft Inklusion leben.

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DIE SENSIBILISIERUNG UNSERER GESELLSCHAFT

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Wir wollen nicht nur für sichtbare Behinderungen sensibilisieren, sondern auch
für unsichtbare. Diese Sensibilisierung muss im Kindesalter eines jeden Menschen
beginnen.

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MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN WERDEN NICHT MEHR ZU BITTSTELLERN UNSERER
GESELLSCHAFT GEMACHT.

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Wir schaffen ein System, in dem alltägliche Abläufe an Menschen mit
Behinderungen und deren Bedürfnisse angepasst werden.

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DATEN UND FAKTEN VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG WERDEN ERFASST

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Auf der Suche nach Hard Facts steht man beim Thema Menschen mit Behinderungen
schnell an. Es gibt zu wenig Zahlen, die man abrufen kann. Um aber zielgerichtet
unterstützen zu können, ist eine Erhebung dieser Zahlen unumgänglich.

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SELBSTBESTIMMUNG ÜBERALL UND JEDERZEIT

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Vom Kindergarten bis zur Pension und von Burgenland bis nach Vorarlberg. Jeder
Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.

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Egal aus welchem Grund jemand eine Behinderung hat – im inklusiven Österreich
soll jeder Mensch die Unterstützung bekommen, die nötig ist, um ein
selbstbestimmtes und möglichst erfülltes Leben zu leben.

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Oftmals ist es ein Unfall oder eine Erkrankung, die zu einer Behinderung führt.
Hier stellt man sich die Frage: „Wenn morgen ich es bin, der durch eine
plötzliche Netzhautablösung erblindet, wenn morgen ich es bin, die durch einen
Autounfall querschnittgelähmt ist, möchte ich mein Leben dann nicht genauso
weiterleben, wie zuvor? Möchte ich nicht auf einen Kaffee gehen können, möchte
ich nicht ein Theater besuchen können, möchte ich nicht meine Amtsgeschäfte
allein regeln können?

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Natürlich möchte ich das! Das möchte jeder! Da man aber mit einer Behinderung
Unterstützung bei all diesen Dingen braucht, ist es notwendig, dafür Sorge zu
tragen, dass hier alles getan wird, um diese Menschen darin zu fördern, es
wieder selbst tun zu können.

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Man sollte sich nicht erst mit dem Thema Inklusion beschäftigen, wenn es einen
selbst betrifft.

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Wir sehen es als unsere politische Verantwortung, hier klar Stellung zu
beziehen.

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UNSERE FORDERUNGEN

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ALLGEMEIN

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  • Konzepte für die angeführten Bereiche existieren - man muss sie nur
    endlich umsetzen. Ein umfangreicher Inklusionsprozess muss von der
    Regierung gewollt UND gestartet werden.
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  • Der Nationale Aktionsplan Behinderung2022 - 2030soll der Grundstein für
    die endgültige solide Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein.
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  • Einbindung von Menschen mit Behinderungen und Interessenvertretern in alle
    Prozesse.
    „Nichts über uns, ohne uns”lautet der zentrale Grundsatz der UN-
    Behindertenrechtskonvention. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen
    in alle Prozesse für die Umsetzung der Konvention, aber auch bei Projekten
    des täglichen Lebens eingebunden werden müssen.
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I: Die inklusive Bildung

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Inklusion in der Schule heißt nicht nur, dass Kinder mit Behinderungen gemeinsam
mit Kindern ohne Behinderungen in einer Klasse unterrichtet werden. Um eine
inklusive Klassengemeinschaft zu erreichen, bedarf es verlässlicher
Rahmenbedingungen, regelmäßiger Unterstützungsleistungen und ununterbrochener
individueller Förderung aller Kinder. Räumlichkeiten und Infrastruktur müssen an
die individuellen Behinderungen angepasst werden. Eine Finanzierung der
medizinisch und/oder pflegenden Schulassistenz darf nicht Verhandlungsgegenstand
sein, sondern muss eine Selbstverständlichkeit sein.

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Zudem müssen Sonderpädagog_innen bei Ausfall durch Krankheit oder Fortbildung
eine fachliche Vertretung bekommen.

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Aus diesem Grund fordern wir das öffentliche Zugeständnis seitens der Regierung,
einen Fahrplan für eine Inklusive Schule unter Einbindung der relevanten
Stakeholder, inklusive der bereits vorhandenen Konzepte mit Vertreter_innen von
bereits existierenden inklusiven Schulen im In- und Ausland zu erarbeiten. Es
braucht ein klares Bekenntnis zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen
Ebenen, von der Elementar- bis zur Hochschulbildung einschließlich der
Erwachsenenbildung
im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und einem klaren
Auftrag an die Länder für die Umsetzung.

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Hierfür ist die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen und die
Bereitstellung finanzieller Mittel unumgänglich.

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Auf lange Sicht: Ein inklusives Bildungssystem

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  • Elementare Bildungseinrichtungen, Pflichtschulen, Berufsschulen, höhere
    Schulen und Hochschulen müssen dem individuellen Bedarf von Kindern,
    Jugendlichen und jungen Erwachsenen angepasst werden.
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  • Die generelle Schließung von Sonderschulen bzw. inklusiven Schulzentren
    (Sonderpädagogische Einrichtungen) wird vorerst ausgeschlossen. Viel
    wichtiger ist eine gegenseitige Öffnung. Die Sonderschulen werden im
    ersten Schritt für Schüler_innen ohne Behinderungen und Regelschulen
    stufenweise für Kinder mit Behinderungen geöffnet, bis beide umfassend
    barrierefrei sind und schlussendlich alle Schulen von allen Kindern
    genutzt werden können.
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  • Das seit 1993 bestehende Wahlrecht der Familien, ein inklusives Setting an
    der Wohnortschule oder einen Sonderschulplatz in Anspruch zu nehmen, soll
    durch unabhängige Beratung durch den Fachbereich Inklusion, Diversität und
    Sonderpädagogik (FIDS) unterstützt werden (vgl. Inklusive Modellregion
    Tirol). Eine transparente Ressourcenvergabe gewährleistet eine
    entsprechende Personalausstattung. Durch den FIDS werden Rahmenbedingungen
    geschaffen, die einen konstruktiven Dialog zwischen Sonderschulen und
    Schulen mit inklusiv geführten Klassen unterstützt.Umfassende
    Barrierefreiheit an allen Schulen ermöglicht wirkliche Wahlfreiheit.
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  • Damit einhergehend brauchen wir die umfassende Ausbildung aller
    Pädagoginnen und Pädagogen in inklusiver Pädagogik. Inklusion muss eine
    Basisausbildung sein und darf nicht zur Wahl stehen. Bestehende
    Pädagog_innen werden Fort- und Weiterbildungen besuchen (vergleichbar mit
    den verpflichtenden Fortbildungen zu Deutsch als Zweitsprache).
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  • Der Lehrplan muss an die Anforderungen einer inklusiven Schule angepasst
    werden. In diesem Schritt muss auch der Lehrplan der Österreichische
    Gebärdensprache in den Österreichischen Lehrplan integriert werden. Dies
    ist nicht nur für gehörlose Kinder besonders wichtig, sondern auch für
    CODA Kinder (Kinder mit gehörlosen Eltern).
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  • In diesem inklusiven Schul-Setting hat auch die Idee der
    stufenübergreifenden Klassen einen großen Stellenwert, damit Kinder aller
    Altersgruppen noch besser voneinander lernen, einander aber auch
    unterstützen können.
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  • Die Umsetzung des 11., 12. und 13. Schuljahres für Kinder mit
    Behinderungen ist hier von hoher Relevanz. Wir fordern nicht nur die
    Möglichkeit der Verlängerung, sondern auch die notwendigen Ressourcen für
    diese Schülerinnen und Schüler, denn ohne personelle Unterstützung macht
    auch die Verlängerung keinen Sinn.
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  • Alle Angebote der Erwachsenenbildung und höheren Ausbildung, inklusive der
    hochschulischen Ausbildung, müssen für Menschen mit Behinderungen
    zugänglich sein, sofern sie deren kognitiven Möglichkeiten entsprechen.
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  • Schaffung einer Ausbildungsgarantie für Jugendliche mit Behinderungen
    verbunden mit der Verpflichtung des Staates Österreich, entsprechende
    Angebote in ausreichender Zahl und Qualität flächendeckend zur Verfügung
    zu stellen.
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II: Der inklusive Arbeitsmarkt

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Wir fordern einen umfangreichen Prozess aller politischen
Entscheidungsträger_innen, gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen, deren
Interessenvertretungen sowie den Trägerorganisationen. Das ewige Weiterschieben
von Regierungsperiode zu Regierungsperiode muss ein Ende haben.

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  • Die Einteilung von Menschen mit Behinderungen in arbeitsfähig und nicht
    arbeitsfähig (unter 50% arbeitsfähig) muss abgeschafft werden.
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  • Menschen mit Behinderungen, die in Beschäftigungstherapiewerkstätten
    arbeiten, brauchen eine eigene, auf ihre Tätigkeit bezogene,
    sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
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  • Ebenso sind neue Modelle der Entlohnung anstelle des bisherigen
    Taschengeld-Systems zu entwickeln. (vgl. Sonderbericht der
    Volksanwaltschaft: „Keine Chance auf Arbeit”, November 2019):
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  • Menschen mit Behinderungen müssen in ihrer Existenz abgesichert sein,
    andererseits sind aber auch die notwendigen Unterstützungsleistungen
    sicherzustellen, die sie zur Bewältigung ihres Alltags brauchen, wie z.B.
    persönliche Assistenz, Pflegeleistungen, oder auch Hilfsmittel aller
    Arten. Die Steiermark zeigt mit dem persönlichen Budget, wie dies gelingen
    kann und sollte daher auch in die Erarbeitung dieser Leistungen
    miteinbezogen werden. (vgl. auch 2-Säulen Modell der Lebenshilfe)
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  • Auf Seiten der Unternehmer_innen, die Menschen mit Behinderungen
    beschäftigen, muss ein grundlegend neuer Weg eingeschlagen werden: Wir
    stehen für ein echtes Anreizsystem anstelle der aktuellen Ausgleichstaxe.
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Auf lange Sicht: Ein inklusiver Arbeitsmarkt

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Der inklusive Arbeitsmarkt profitiert von der inklusiven Bildung. Ziel sollte es
sein, einen reibungslosen Übergang aus der inklusiven Schule in den inklusiven
Arbeitsmarkt zu garantieren. Kinder mit und ohne Behinderungen besuchen
gemeinsam sämtliche Bildungseinrichtungen und lernen so die Normalität der
Diversität kennen. So minimieren sich Vorurteile und Berührungsängste, was sich
auch auf den Arbeitsmarkt auswirkt.

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III: Die umfassende Barrierefreiheit in Österreich

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Barrierefreiheit stellt eine Querschnittsmaterie dar. Barrierefreiheit muss als
Prozess verstanden werden, mit dem sich Bund, Länder, Städte und Gemeinden
gemeinsam mit der ganzen Bevölkerung auseinandersetzen.

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  • Unterstützte Kommunikation, einfache Sprache und Piktogramme müssen
    verpflichtend von öffentlichen Stellen verwendet werden. Ebenso ist die
    Österreichische Gebärdensprache in allen öffentlichen Institutionen,
    besonders aber in sämtlichen Bildungseinrichtungen einzusetzen und
    entsprechend zu finanzieren.
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  • Die Gewährung von öffentlichen Förderungen muss mit der Einhaltung der
    Normen für Barrierefreiheit verbunden werden. Eine Abweichung von maximal
    10% ist hier vertretbar.
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  • Barrierefreiheit als Pflichtfach soll in alle einschlägigen Ausbildungen
    aufgenommen werden. (Produktentwicklung, Architektur, Stadtplanung, Bau-
    und Informationstechnik, Kommunikation und Design, etc.) Bis dies der Fall
    ist, braucht es objektive Berater für Barrierefreiheit in allen Bereichen.
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  • Besonders wichtig ist es, bereits bestehende Förderungsinstrumente in
    allen Bereichen zur Beseitigung von Barrieren fortzusetzen und auszubauen.
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  • Barrierefreiheit muss auch flächendeckend in der Medizin mitgedacht
    werden. Besonders wichtig ist hier der Ausbau von inklusiven Ambulanzen in
    ganz Österreich. Einzelne Vorreiter sind vorbildlich, aber nicht genug.
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IV: Die bundesweit einheitliche umfassende persönliche Assistenz

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  • Persönliche Assistenz ist ein wesentliches Konzept für ein
    selbstbestimmtes Leben. Wir fordern daher eine einheitliche bundesweite
    Regelung für persönliche Assistenz. Bereits bestehende Konzepte sollen in
    Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und Menschen mit Behinderungen
    und deren Vertretern umgesetzt werden.
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Auf lange Sicht:

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Menschen mit Behinderungen haben bei Bedarf eine persönliche Assistenz für ihren
Lebensalltag. Zwischen Arbeit und Freizeit wird nicht mehr unterschieden. Hier
ist es von großer Bedeutung, die Best-Practice-Bundesländer wie Salzburg und die
Steiermark in die Erarbeitung und Umsetzung einzubinden und ihre Konzepte als
Vorlage zu nehmen. Wir streben eine Nivellierung nach oben an, um die Modelle
der Vorzeige-Länder nicht zu verschlechtern. Wichtig ist hier der Aspekt der
Selbstbestimmung: Die Assistenz soll den Menschen mit Behinderungen helfen,
ihren Alltag zu bewältigen. Hier ist eine lebensnahe, reelle Einschätzung der
benötigten Stunden erforderlich, die im Bedarfsfall erhöht aber auch gesenkt
werden kann.

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Die Institutionen brauchen eine bessere Ausbildung zur Einschätzung der
benötigten Stunden. Die Überprüfung der Notwendigkeiten soll regelmäßig
passieren.

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PROZESS UND DANKSAGUNG

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NEOS hat erkannt, dass im Bereich INKLUSION ein tiefgehendes Positionspapier
notwendig ist. Daher waren Workshops zu den Themen Inklusive Bildung, Inklusiver
Arbeitsmarkt, Umfassende Barrierefreiheit und Persönliche Assistenz geplant.

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Corona machte diesen Plänen allerdings einen Strich durch die Rechnung und so
kam es im Frühsommer durch die tatkräftige Unterstützung des NEOS LAB zu drei
Online-Workshops, an denen über 50 Stakeholder, sowie die Vertreter_innen der
einzelnen NEOS Ländergruppen und auch Selbstvertreter teilnahmen.

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Die Auswertung dieser Workshops, sowie zahlreiche Feedbackrunden finden sich in
diesem Papier wieder.

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Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die durch ihre inhaltlichen Beiträge und
viele persönliche Gespräche geholfen haben, dieses Papier zu vervollständigen.

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Unterstützer_innen

  • Beate Meinl-Reisinger
  • Gerald Loacker
  • Henrike Brandstötter
  • Martina Künsberg Sarre
  • Johannes Margreiter
  • Michael Bernhard
  • Lena Pirzl

Änderungsanträge

keine

Kommentare

30.05.2021

Karin Riebenbauer:

Wäre es möglich Forderungen klarer zu definieren und mit Zahlen und Fakten zu hinterlegen?

z.B. ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr für Kinder mit Behinderung.
Oder ein weiters Kindergartenjahr für Kinder mit Entwicklungsverzögerung.
Ein garantiertes 0. Schuljahr für Kinder mit SPF. (Dadurch würde sich insgesamt ein weiteres SJ ergeben.)

Thema verpflichtende Schoolnurse: wechseln von Katheter, Insulin-Pen, Sondenernährung, etc.
(Machen derzeit die Eltern)

Persönliche Assistenz für den Schulweg statt Fahrtendienst. Kinder und Jugendliche müssen in der Öffentlichkeit (am Schulweg) sichtbar sein, damit Inklusives Denken angeregt wird.

Öffentliche Spielplätze oder Motorikparks inklusiv denken. Rollischaukel, etc.

Evtl. Schaffung eines Inklusionsrates, der aus Betroffenen und Steakholdern besteht und Politiker*innen beratend zur Seite steht.
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