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  1. LMV Tirol 19.03.22
  2. Antrag

Popitionspapier Wohnen Tirol

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung Tirol am 19.03.2022
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge
Status:Eingereicht
Eingereicht:10.03.2022, 08:56
Ersetzt:Popitionspapier Wohnen Tirol
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Antragstext

    DIE HERAUSFORDERUNG

      Wohnen ist neben Gesundheit und Bildung das wichtigste gesellschaftliche
      Grundbedürfnis. Du kannst in unserer Gesellschaft arbeitslos sein, eine
      Insolvenz hinter dir haben oder auch als vorbestraft aufscheinen, trotzdem
      gehörst du immer noch dazu! Wenn du aber keine Wohnung mehr hast und - um ein
      gängiges Bild zu strapazieren – unter der Brücke hausen musst, dann bist du sehr
      schnell ein richtiger Außenseiter unserer Gesellschaft mit geringer Chance zur
      Rückkehr.

        Es ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der Politik, für eine ausreichende
        und für alle Einkommensschichten leistbare Wohnversorgung der Bevölkerung zu
        sorgen.

          Am Gesundheitsbereich und am Bildungsbereich können wir gut erkennen, dass
          derartige Grundversorgungen am besten funktionieren, wenn ein aus Steuern und
          Abgaben finanziertes öffentliches System durch ein privates Angebot ergänzt
          wird.

            Im Unterschied zu den Bereichen Gesundheit (in dem es im Bereich der
            öffentlichen Versorgung lediglich Selbstbehalte gibt) und Bildung (der im
            öffentlichen Bereich allenfalls relativ geringfügige Kostenbeiträge kennt)
            führen aber im Bereich der öffentlichen Wohnversorgung die Mieten und vor allem
            auch die Betriebskosten zu einer erheblichen Belastung der privaten
            Haushaltsbudgets.

              Ziel einer funktionierenden Wohn-Politik muss es sein, dass auch
              einkommensschwachen Haushalten leistbarer Wohnraum in ausreichendem Ausmaß zur
              Verfügung steht.

                Nachdem andererseits aber auch für gemeinnützige Bauträger und Genossenschaften
                die Marktmechanismen (teurer Grund und Boden, hohe Baukosten) zum größten Teil
                nicht ausgeschaltet werden können, ist es im Sinne der Leistbarkeit für
                einkommensschwache Bevölkerungsschichten notwendig, die Differenz zwischen den
                Gestehungskosten und den zumutbaren Wohnkosten aus öffentlichen Mitteln,
                insbesondere aus den Mitteln der Wohnbauförderung auszugleichen.

                  Wohnen ist in unseren Breiten eine der Funktionen von Grund und Boden, sodass
                  für eine ausreichende und leistbare Wohnversorgung das Angebot an geeigneten
                  Immobilien eine entscheidende Rolle spielt. Die Begrenztheit dieses Angebotes
                  und der dadurch entstehende Preisdruck ist eine der größten Herausforderungen an
                  eine zeitgemäße Wohnpolitik.

                    Daneben ist Wohnen mit einem kontinuierlichen Energieverbrauch verbunden (Strom,
                    Heizung). Die dynamische Entwicklung der Energiepreise bedeutet damit die
                    nächste große Herausforderung an die Wohnpolitik.

                      Zweifellos leben wir in einem schönen Land, in dem aber gleichzeitig höchste
                      Immobilienpreise niedrigen Durchschnittseinkommen gegenüberstehen.

                        Diese Situation wird von Jahr zu Jahr angespannter.

                          Die Politik, die es in den vergangenen Jahren sträflich verabsäumt hat,
                          zeitgemäße Wohnpolitik zu gestalten und dadurch für ein ausreichendes
                          öffentliches Wohnangebot zu sorgen, führt daher hauptsächlich Scheingefechte,
                          welche praktisch nur auf das private Wohnangebot abzielen. Diskussionen über
                          eine Leerstandabgabe oder über das Zurückdrängen von Freizeitwohnsitzen lenken
                          trefflich vom bisherigen Versagen der Wohnpolitik ab, ohne dass die diskutierten
                          Maßnahmen geeignet wären, leistbaren Wohnraum auch nur annähernd im
                          erforderlichen Ausmaß zu mobilisieren.

                            Die Frage der Leistbarkeit berührt immer zwei Komponenten, nämlich einmal den
                            Preis, zum anderen aber auch die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel. Dass
                            in der öffentlichen Diskussion über das Problem des „leistbaren Wohnens“
                            ausschließlich nur der Preis (Miete, Anschaffungskosten) im Fokus steht, ändert
                            nichts an der Tatsache, dass sich in den vergangenen Jahren die
                            Haushaltseinkommen deutlich weniger erhöht haben als die allgemeinen
                            Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex) und schon gar die Immobilienpreise.
                            Es ist daher auch im Zusammenhang mit dem Thema „Wohnen“ das Politikversagen
                            anzusprechen, welches darin gelegen ist, dass die kalte Progression und die
                            Entwicklung der Lohnnebenkosten zu einer Reduktion der realen Haushaltseinkommen
                            geführt haben.

                              Dieses Positionspapier ist auf die Frage fokussiert, an welchen Schrauben die
                              Politik zu drehen hat, um eine ausreichende, leistbare Wohnversorgung für alle
                              Bevölkerungsschichten sicher zu stellen. Natürlich berühren die zu ergreifenden
                              Maßnahmen viele anderen Themenbereiche. So stellt sich im Zusammenhang mit der
                              Wohnbauförderung die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, diese Mittel für Zwecke
                              der Eigentumsbildung zu verwenden. Wir sehen das als Partei des Eigentums sehr
                              realistisch und sind der Überzeugung, dass für die private Eigentumsbildung
                              andere Instrumente (vor allem im steuerlichen Bereich) zielgerichteter
                              eingesetzt werden können. Auch die Raumordnung spielt eine wesentliche Rolle für
                              die Schaffung leistbaren Wohnens, hat aber natürlich darüber hinausgehend noch
                              für viele andere Bereiche (Verkehr, Gewerbe, Industrie, Tourismus etc.)
                              grundlegende Bedeutung, welche aber von diesem Positionspapier unberührt
                              bleiben.

                                Auch das Thema „Freizeitwohnsitze“ wird im Zuge dieses Positionspapiers außen
                                vor gelassen. Wir sehen zwischen dem Problem des leistbaren Wohnens und der
                                Frage der Freizeitwohnsitze bei weitem nicht jenen Zusammenhang, der von der
                                Tiroler Landespolitik gerne hergestellt wird, um Aktivität vorzutäuschen. In
                                Wahrheit wird auch ein gänzliches Verbot von Freizeitwohnsitzen, dem wir
                                ablehnend gegenüberstehen, kaum eine zusätzlich Wohnung für den leistbaren
                                Wohnungsmarkt mobilisieren!

                                  UNSERE VISION

                                    Wohnen ist in ganz Tirol zu leistbaren Preisen und in angemessener Qualität
                                    möglich. Die gemeinnützigen Bauträger besinnen sich ihrer Kernaufgabe und sorgen
                                    für ausreichend Wohnraum, der auch für einkommensschwächere
                                    Bevölkerungsschichten leistbar ist. Die Differenz zwischen den Gestehungskosten
                                    für Wohnraum (Grundpreise, Baukosten) und den in leistbarer Höhe kalkulierten
                                    Mieten wird aus Wohnbauförderungsmitteln und allfälligen weiteren Zuschüssen
                                    abgedeckt. Aufgrund der Begrenztheit von Grund und Boden richten die
                                    gemeinnützigen und auch private Bauträger ihr Augenmerk verstärkt auch auf
                                    Revitalisierungen von Ortskernen und Verdichtungen.

                                      Bauvorschriften sind entrümpelt, um unnötige Baukosten einzusparen. Das
                                      Wohnrecht (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht) ist umfassend novelliert, sodass
                                      insbesondere Nachverdichtungen ermöglicht werden.

                                        Eine Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Abschaffung der kalten Progression
                                        bewirken eine nachhaltige Steigerung der Haushaltseinkommen.

                                          Der private Wohnungsmarkt ist weitgehend dereguliert. Die Höhe der Mieten kann
                                          grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Kündigung unbefristeter
                                          Wohnungsmietverträge wird erleichtert, weshalb es wieder vermehrt zum Abschluss
                                          unbefristeter Wohnungsmietverträge kommt. Im Falle von befristeten Verträgen
                                          bleibt es bei der Mindestdauer von drei Jahren, welche sich bewährt hat.

                                            Durch steuerliche Anreize ist es gelungen, viele private Wohnungen, die bisher
                                            leer gestanden sind, für den Wohnungsmarkt zu mobilisieren.

                                              Durch ein effizientes Einkommensmonitoring ist sichergestellt, dass die
                                              öffentliche Wohnversorgung nur jenen zugutekommt, welche über kein ausreichendes
                                              Einkommen verfügen, um ihren Wohnbedarf privat abdecken zu können.

                                                LEITLINIEN UND MASSNAHMEN

                                                  1. Wohnbauförderung: Die Einnahmen aus den von Dienstnehmern und Dienstgebern je
                                                  zu Hälfte geleisteten Wohnbauförderungsbeiträgen werden zweckgebunden für die
                                                  Schaffung und Erhaltung leistbaren Wohnraums. Die Errichtung von
                                                  Einfamilienhäusern wird generell nicht mehr gefördert.

                                                    Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbetrag
                                                    von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist den
                                                    jeweiligen Ländern (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten.
                                                    Derzeit beträgt die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages für die Dienstnehmer und
                                                    die Dienstgeber jeweils 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, insgesamt also 1
                                                    Prozent der Bemessungsgrundlage. Das Land Tirol hat auf dieser Basis im Jahr
                                                    2020 € 98,7 Mio. an Wohnbauförderungsmitteln vereinnahmt. Das ist beinahe ein
                                                    Drittel der Gesamtsumme, welche die gemeinnützigen Tiroler Bauträger im Jahr
                                                    2021 in den Tiroler Wohnungsmarkt investiert haben.

                                                      Damit zeigt sich, dass bei zielgerichtetem Einsatz der von der Allgemeinheit
                                                      bezahlten Wohnbauförderungsmittel der öffentlichen Hand ein wirksamer Hebel zu
                                                      Schaffung leistbaren Wohnraumes in die Hand gegeben ist. Die Zweckbindung der
                                                      Wohnbauförderungsmittel (in Tirol durch LGBl. 153/2018 sichergestellt) ist daher
                                                      unbedingt erforderlich. Es ist inakzeptabel, dass die unter dem Etikett
                                                      „Wohnbauförderung“ der Allgemeinheit abgeknöpften Geldmittel nicht
                                                      ausschließlich für Zwecke des leistbaren Wohnens verwendet werden, sondern zum
                                                      Stopfen von Budgetlöchern herangezogen werden können.

                                                        Die Wohnbauförderungsmittel müssen der Allgemeinheit vor allem zu dem Zweck zur
                                                        Verfügung stehen, dass damit die Spanne zwischen den Gestehungskosten für die
                                                        Schaffung von Wohnraum (Grundkosten, Baukosten) und sozial verträglichen Mieten
                                                        ausgeglichen werden kann.

                                                          Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung einer ausreichenden Versorgung der
                                                          Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum erscheint es nicht mehr vertretbar, aus
                                                          Mitteln der Wohnbauförderung die Schaffung privaten Eigentums zu fördern. Die
                                                          dynamische Entwicklung der Immobilienpreise stellt oft einen zu großen Anreiz
                                                          dafür dar, geförderte Wohnungen am freien Wohnungsmarkt zu verkaufen und dadurch
                                                          massive Gewinne zu lukrieren. Mag es auch rechtliche Instrumente geben, welche
                                                          in der Theorie ein solches Vorgehen verhindern, so zeigt die aktuelle Praxis,
                                                          dass die Spekulation mit gefördertem Eigentum offenbar nicht wirksam und
                                                          nachhaltig zu verhindern ist.

                                                            Dies bedeutet keinesfalls, dass wir als liberale Partei der Eigentumsbildung
                                                            distanziert gegenüberstehen. Wir sind nur der Überzeugung, dass die
                                                            Wohnbauförderung andere Zielsetzungen zu verfolgen hat wie insbesondere z.B.
                                                            steuerliche Instrumente zur Förderung der Eigentumsbildung.

                                                              Um zu verhindern, dass Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit mittels
                                                              Wohnbaufördergeldern Gewinne erwirtschaften, soll beim Weiterverkauf von
                                                              geförderten Wohnungen nicht nur die Rückerstattung des aushaftenden WBF-Saldos
                                                              erfolgen, sondern empfehlen wir zusätzlich die Einhebung eines
                                                              Wertsteigerungsbeitrages, um Spekulationen einzudämmen. Auch soll der
                                                              Wohnbauscheck - immerhin 35% des jeweiligen Darlehens - immer, also unbegrenzt,
                                                              statt bislang nur binnen 10 Jahren, verpflichtend rückerstattet werden, wenn
                                                              eine derart geförderte Immobilie weiterverkauft wird.

                                                                Aufgrund der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Wohnbauförderungsmittel
                                                                und des prioritären Ziels, damit leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu
                                                                können, dann aber auch im Hinblick auf die Begrenztheit der zur Verfügung
                                                                stehenden Grundflächen, ist der Bau von Eigenheimen nicht mehr Ziel der
                                                                Wohnbauförderung.

                                                                  2. Raumordnung: Das Tiroler Raumordnungsgesetz wird einem Relaunch unterzogen,
                                                                  um es auf die Herausforderungen, welche sowohl die Wohnpolitik aber auch der
                                                                  Klimawandel mit sich bringen, einzustellen. Die Novellierung betrifft dabei alle
                                                                  Ebenen:

                                                                    Um Zersiedelungen und kommunale Partikularinteressen zu verhindern, sollen im
                                                                    Bereich der überörtlichen Raumordnung auf Landesebene größere Planungsgebiete
                                                                    definiert werden, für welche „Gebietsraumordnungskonzepte“ zu beschließen sind,
                                                                    die für größere zusammenhängende Gebiete die wesentlichen Parameter der
                                                                    Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung definieren.

                                                                      Im Bereich der örtlichen Raumordnung gilt es vor allem, die ohne gesetzliche
                                                                      Grundlage erlassenen Bebauungsrichtlinien zurückzudrängen, mit denen der zum
                                                                      Scheitern verurteilte Versuch angetreten wird, leistbares Wohnen zu ermöglichen.
                                                                      Leistbares Wohnen wird nicht durch scheinbar transparente, aber vollkommen
                                                                      widerrechtliche und schließlich oft in ein Feilschen um Baudichten ausartende
                                                                      Bebauungsrichtlinien erzielt, sondern vielmehr dadurch, dass ein Anreizsystem
                                                                      für private Wohnbauträger geschaffen wird, Wohnraum (auch) zu leistbaren
                                                                      Konditionen zu schaffen. Aus diesem Grund soll die Verpflichtung im TROG
                                                                      verankert werden, dass Gemeinden binnen 2 Jahren ab Inkrafttreten der Novelle
                                                                      für sämtliche Grundstücke, für die das Örtliche Raumordnungskonzept eine
                                                                      Bebauungsplanpflicht definiert, einen Bebauungsplan erlässt. Parallel dazu soll
                                                                      im TROG die Möglichkeit verankert werden, die im Bebauungsplan definierten
                                                                      Parameter (Baumassendichte, Maximale Nutzfläche) zu überschreiten, wenn der
                                                                      zusätzlich geschaffene Wohnraum zu einem bestimmten Prozentsatz zu den
                                                                      Konditionen der Wohnbauförderung angeboten wird. Wird für Grundstück
                                                                      demgegenüber trotz der gesetzlichen Verpflichtung kein Bebauungsplan erlassen,
                                                                      soll dies hinkünftig keinen Abweisungsgrund im Bauverfahren mehr darstellen,
                                                                      sondern zur Anwendung der Abstandsbestimmungen der TBO führen. Eine auf eine
                                                                      bestimmte Zeit – etwa 2 Jahre – gültige Bebauungsplanbestätigung soll die
                                                                      Planbarkeit und Rechtssicherheit erhöhen.

                                                                        Die Möglichkeiten, Grundflächen für den sozialen Wohnbau zu widmen werden
                                                                        ausgebaut und in diesem Zusammenhang Rechtssicherheit für die Gemeinden
                                                                        geschaffen, damit diese nicht mit Forderungen nach Ersatz von Widmungsverlusten
                                                                        konfrontiert werden. Die Vertragsraumordnung wird in verfassungskonformer Art
                                                                        weiterentwickelt.

                                                                          Schließlich werden die nur den Interessen einzelner entsprechenden Widmungsakte
                                                                          der Gemeinden dadurch unterbunden, dass durch eine Amtszeitbeschränkung der
                                                                          Bürgermeister Dorfkaisertum vermieden und durch ein Demokratiepaket die
                                                                          Transparenz der Entscheidungen der Gemeinderäte erhöht wird (z.B. durch
                                                                          verpflichtetes Live-Streaming von Gemeinderatssitzungen, verpflichtete
                                                                          Verfügbarkeit von Protokollen auf der Gemeinde-Homepage etc.).

                                                                            3. Einkommensmonitoring: Im sozialen Wohnbau wohnen immer mehr Menschen, denen
                                                                            aufgrund ihres gestiegenen Einkommens keine geförderte Wohnung mehr zustehen
                                                                            würde. Im Hinblick auf die massive Nachfrage nach leistbaren Wohnungen für die
                                                                            unteren Einkommensschichten führt es zu einer unerwünschten Fehlleitung der
                                                                            eingesetzten Fördermittel, wenn einkommensstärke Haushalte Wohnungen zu
                                                                            geförderten Konditionen nutzen können. Das Einkommensmonitoring bewirkt, dass
                                                                            die Miete entsprechend angehoben oder das Mietverhältnis aufgelöst werden
                                                                            können, wenn das maßgebliche Haushaltseinkommen einen festzulegenden Grenzwert
                                                                            übersteigt. Die aufgrund eines derartigen Monitorings erzielbaren Mehreinnahmen
                                                                            sind zweckgewidmet für neue, soziale Wohnbauprojekte oder Sanierungen zu
                                                                            verwenden.

                                                                              4. Bauvorschriften: Unsinnige Bauvorschriften werden beseitigt. Diese
                                                                              Entrümpelung bewirkt eine Dämpfung der Baukosten. Die bestehenden baulichen
                                                                              Auflagen sollen dereguliert und dadurch zusätzlich entstehende Kosten
                                                                              unterbunden werden. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Ö-Normen, OIB-
                                                                              Richtlinien etc. ist zu reduzieren. Bestehende Vorschriften und künftig geplante
                                                                              Änderungen sind einer Prüfung, sprich einer Kosten/Nutzen-Analyse zu
                                                                              unterziehen.
                                                                              Das Normungswesen soll insgesamt einer Revision unterzogen werden, um
                                                                              Kostenaspekte stärker zu berücksichtigen.

                                                                                Konkrete Ansatzpunkte sind:

                                                                                  Abstandsbestimmungen:

                                                                                    Zudem sollen bodensparende „Aufstockungen“ forciert werden, etwa durch die
                                                                                    Integration einer Norm, die es Nachbarn ermöglicht, durch gemeinsame
                                                                                    Vereinbarung auch bei offener Bauweise von den Abständen gemäß TBO abweichen zu
                                                                                    können. Zudem sollte bei einer Nachverdichtung um ein Geschoß der Abstands-
                                                                                    Höhenfaktor des § 6 TBO nicht zur Anwendung gelangen, wenn der Bestandbau die
                                                                                    Abstände gemäß TBO einhält. Außerdem dürfen die Abstandbestimmungen nicht der
                                                                                    Ausstattung mit bzw. Umrüstung auf alternative Energiesysteme (z.B. Wärmepumpen
                                                                                    im Mindestabstandsbereich) entgegenstehen.

                                                                                      Barrierefreiheit: Eröffnen wir die Möglichkeit, Wohnungen zu errichten, welche
                                                                                      nicht von Anbeginn an vollkommen barrierefrei sind. Diese Wohnungen eines neuen
                                                                                      Bautyps werden so errichtet, dass mit überschaubarem Aufwand und jederzeit
                                                                                      barrierefrei gemacht werden können, somit Wohnungen mit einer Art
                                                                                      „Startinfrastruktur“, die zunächst nicht dafür konzipiert sind, darin
                                                                                      barrierefrei zu wohnen. Sobald der Bedarf nach Barrierefreiheit entsteht, ist
                                                                                      eine technisch und wirtschaftlich weniger aufwändige Nachrüstung möglich. Das
                                                                                      schafft neue, preisgünstige Wohnmöglichkeiten.

                                                                                        Heizsysteme: Der bereits jetzt geltende Grundsatz wird verschärft: Schluss mit
                                                                                        fossilen Brennstoffen und her
                                                                                        mit alternativen Energiekonzepten. Für den Neubau mit emissionsfreien Heiz-
                                                                                        Anlagen oder die Umrüstung bestehender Anlagen sollen Anreize durch spezielle
                                                                                        Förderinstrumente (neben einer allfälligen Wohnbauförderung) geschaffen werden.
                                                                                        Zu den förderungswürdigen Systemen gehören neben der Fernwärme (auf Basis
                                                                                        Biomasse und Abwärme) auch Erd- oder Luftwärmepumpen, Solar- und Photovoltaik-
                                                                                        Anlagen, sowie grünen Wasserstoff als Ersatz für Gas.

                                                                                          5. Wohnbaudatenbank: Dem Bundesland Salzburg folgend wollen wir eine Datenbank,
                                                                                          in der sämtliche Wohnungen im Land erfasst sind. Diese Wohnbaudatenbank stellt
                                                                                          ein wertvolles Instrument der Planungssicherheit und eine hervorragende
                                                                                          Entscheidungsgrundlage bei einer Vielzahl von Fragen dar. Wieviel Wohnraum ist
                                                                                          vorhanden, wieviel wird nachgefragt? Wie und wo wird gebaut? Braucht es zur
                                                                                          Abdeckung des Bedarfs neue Wohnungen oder kann durch andere Maßnahmen, wie
                                                                                          Nachverdichtungen oder Sanierungen, der Bedarf ausreichend gedeckt werden?

                                                                                            Als Datengrundlage dient das Gebäude- und Wohnungsregister, gekoppelt mit dem
                                                                                            Melderegister und der Energie-Ausweis-Datenbank. Derzeit gibt es keine
                                                                                            verlässlichen Daten oder Zahlen zum tatsächlichen Bedarf und Bestand an
                                                                                            Wohnungen.

                                                                                              6. Leerstand: Eine Leerstandsabgabe lehnen wir ab. Der mit der Festsetzung und
                                                                                              Einhebung einer derartigen Abgabe verbundene bürokratische Aufwand steht in
                                                                                              keinem Verhältnis zu dem dadurch erzielten Effekt, der kaum eine zusätzliche
                                                                                              Wohnung auf den Markt bringen wird. Um einen solchen Effekt zu , müsste die
                                                                                              Abgabe in einer Höhe festgesetzt werden, die aufgrund der Bestimmungen der
                                                                                              Finanzverfassung unzulässig ist. Abgesehen davon wird es sehr schwierig sein,
                                                                                              eine rechtlich haltbare und auch kontrollierbare Definition, was ein „Leerstand“
                                                                                              ist, zu finden.

                                                                                                Wir können uns demgegenüber ein Anreizsystem in der Weise vorstellen, dass für
                                                                                                private
                                                                                                Hauseigentümer die Einkünfte aus der Vermietung von maximal zwei Wohnungen von
                                                                                                der Einkommensteuer befreit werden. Es ist Tatsache, dass für viele private
                                                                                                Eigentümer der mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Mieteinnahmen
                                                                                                verbundene Aufwand (Beauftragung eines Steuerberaters, Abgabe von
                                                                                                Steuererklärungen) ein maßgeblicher Grund ist, eine Wohnung nicht zu vermieten,
                                                                                                sondern sie lieber leer stehen zu lassen.

                                                                                                  7. Änderungen des Wohnrechts: Das im Wesentlichen seit 1982 geltende
                                                                                                  Mietrechtsgesetz ist den heutigen Anforderungen und Gegebenheiten anzupassen.
                                                                                                  Die willkürliche Festlegung, dass die Vermietung von vor dem 06.05.1945
                                                                                                  errichteten Eigentumswohnungen und vor dem 30.06.1953 errichteten sonstigen
                                                                                                  Wohnungen einer Preisregelung und weiteren Beschränkungen unterliegt, hat zu
                                                                                                  entfallen. Für private (= nicht gemeinnützige) Mietverträge sollen der Mietzins
                                                                                                  und die
                                                                                                  Vertragsgestaltung generell frei vereinbar sein, dies abgesehen von den
                                                                                                  bestehenden Befristungsmöglichkeiten (mindestens 3-Jahres-Verträge), welche sich
                                                                                                  in der Praxis bewährt haben, die aber im Interesse des Abschlusses unbefristeter
                                                                                                  Mietverträge dahingehend zu ergänzen sind, dass die Kündigungsgründe gelockert
                                                                                                  werden (insbesondere Eigenbedarfskündigungen). Der Kreis der
                                                                                                  eintrittsberechtigten Personen nach dem Tod des Hauptmieters soll auf Partner
                                                                                                  und unterhaltsberechtigte Kinder eingeschränkt werden.

                                                                                                    Durch Änderungen des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes sind
                                                                                                    Nachverdichtungen, Sanierungsvorhaben und die Umsetzung energiesparender
                                                                                                    Maßnahmen zu erleichtern.

                                                                                                      „LEISTBARES WOHNEN“ IST EIN PARTEIPOLITISCHES
                                                                                                      DAUERVERSPRECHEN, BISHER OHNE UMSETZUNG!

                                                                                                        DIE NACHFRAGE NACH WOHNRAUM WIRD STEIGEN. MIT DEM
                                                                                                        VORLIEGENDEN PAPIER ZEIGEN WIR PRAKTISCHE IDEEN AUF,
                                                                                                        QUALITATIVES UND LEISTBARES WOHNEN IN ZUKUNFT ZU SICHERN.

                                                                                                        Gehe zu Zeile:
                                                                                                        Zeile nicht gefunden

                                                                                                        Änderungsanträge

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                                                                                                        Kommentare

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                                                                                                        • Änderungsantrag stellen
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                                                                                                        • PDF-Version
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