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  1. LMV Tirol 19.03.22
  2. Antrag

Popitionspapier Wohnen Tirol

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
Popitionspapier Wohnen Tirol
Veranstaltung:Landesmitgliederversammlung Tirol am 19.03.2022
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge
Antragsteller_in:erweitertes Landesteam Tirol (beschlossen am: 22.12.2021)
Status:Modifiziert
Eingereicht:11.02.2022, 08:06

Antragstext

    DIE HERAUSFORDERUNG

      Wohnen ist neben Gesundheit und Bildung das wichtigste gesellschaftliche
      Grundbedürfnis. Du kannst in unserer Gesellschaft arbeitslos sein, eine
      Insolvenz hinter dir haben oder auch als vorbestraft aufscheinen, trotzdem
      gehörst du immer noch dazu! Wenn du aber keine Wohnung mehr hast und - um ein
      gängiges Bild zu strapazieren – unter der Brücke hausen musst, dann bist du sehr
      schnell ein richtiger Außenseiter unserer Gesellschaft mit geringer Chance zur
      Rückkehr.

        Es ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der Politik, für eine ausreichende
        und für alle Einkommensschichten leistbare Wohnversorgung der Bevölkerung zu
        sorgen.

          Am Gesundheitsbereich und am Bildungsbereich können wir gut erkennen, dass
          derartige Grundversorgungen am besten funktionieren, wenn ein aus Steuern und
          Abgaben finanziertes öffentliches System durch ein privates Angebot ergänzt
          wird.

            Im Unterschied zu den Bereichen Gesundheit (in dem es im Bereich der
            öffentlichen Versorgung lediglich Selbstbehalte gibt) und Bildung (der im
            öffentlichen Bereich allenfalls relativ geringfügige Kostenbeiträge kennt)
            führen aber im Bereich der öffentlichen Wohnversorgung die Mieten und vor allem
            auch die Betriebskosten zu einer erheblichen Belastung der privaten
            Haushaltsbudgets. Diese Belastung darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen,
            dass die öffentliche Wohnversorgung (Gemeindewohnungen,
            Genossenschaftswohnungen, gemeinnützige Wohnungen) einer Subventionierung aus
            dem allgemeinen Steuer- bzw. (bestenfalls zweckgewidmeten) Abgabenaufkommen
            (z.B. Wohnbauförderungsbeitrag) bedarf, mit dem im Sinne der Leistbarkeit für
            einkommensschwache Bevölkerungsschichten die Differenz zwischen den
            Marktmechanismen unterliegenden Gestehungskosten und den zumutbaren Wohnkosten
            auszugleichen ist.

              Wohnen ist in unseren Breiten eine der Funktionen von Grund und Boden, sodass
              für eine ausreichende und leistbare Wohnversorgung das Angebot an geeigneten
              Immobilien eine entscheidende Rolle spielt. Die Begrenztheit dieses Angebotes
              und der dadurch entstehende Preisdruck ist eine der größten Herausforderungen an
              eine zeitgemäße Wohnpolitik.

                Daneben ist Wohnen mit einem kontinuierlichen Energieverbrauch verbunden (Strom,
                Heizung). Die dynamische Entwicklung der Energiepreise bedeutet damit die
                nächste große Herausforderung an die Wohnpolitik.

                  Zweifellos leben wir in einem schönen Land, in dem aber gleichzeitig höchste
                  Immobilienpreise niedrigen Durchschnittseinkommen gegenüberstehen.

                    Diese Situation wird von Jahr zu Jahr angespannter.

                      Die Politik, die es in den vergangenen Jahren sträflich verabsäumt hat,
                      zeitgemäße Wohnpolitik zu gestalten und dadurch für ein ausreichendes
                      öffentliches Wohnangebot zu sorgen, führt daher hauptsächlich Scheingefechte,
                      welche praktisch nur auf das private Wohnangebot abzielen. Diskussionen über
                      eine Leerstandabgabe oder über das Zurückdrängen von Freizeitwohnsitzen lenken
                      trefflich vom bisherigen Versagen der Wohnpolitik ab, ohne dass die diskutierten
                      Maßnahmen geeignet wären, leistbaren Wohnraum auch nur annähernd im
                      erforderlichen Ausmaß zu mobilisieren.

                        Die Frage der Leistbarkeit berührt immer zwei Komponenten, nämlich einmal den
                        Preis, zum anderen aber auch die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel. Dass
                        in der öffentlichen Diskussion über das Problem des „leistbaren Wohnens“
                        ausschließlich nur der Preis (Miete, Anschaffungskosten) im Fokus steht, ändert
                        nichts an der Tatsache, dass sich in den vergangenen Jahren die
                        Haushaltseinkommen deutlich weniger erhöht haben als die allgemeinen
                        Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex) und schon gar die Immobilienpreise.
                        Es ist daher auch im Zusammenhang mit dem Thema „Wohnen“ das Politikversagen
                        anzusprechen, welches darin gelegen ist, dass die kalte Progression und die
                        Entwicklung der Lohnnebenkosten zu einer Reduktion der realen Haushaltseinkommen
                        geführt haben.

                          UNSERE VISION

                            Wohnen ist in ganz Tirol zu leistbaren Preisen und in angemessener Qualität
                            möglich. Die gemeinnützigen Bauträger besinnen sich ihrer Kernaufgabe und sorgen
                            für ausreichend Wohnraum, der auch für einkommensschwächere
                            Bevölkerungsschichten leistbar ist. Die Differenz zwischen den Gestehungskosten
                            für Wohnraum (Grundpreise, Baukosten) und den in leistbarer Höhe kalkulierten
                            Mieten wird aus Wohnbauförderungsmitteln und allfälligen weiteren Zuschüssen
                            abgedeckt. Aufgrund der Begrenztheit von Grund und Boden richten die
                            gemeinnützigen Bauträger ihr Augenmerk verstärkt auch auf Revitalisierungen von
                            Ortskernen und Verdichtungen.

                              Bauvorschriften sind entrümpelt, um unnötige Baukosten einzusparen. Das
                              Wohnrecht (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht) ist umfassend novelliert, sodass
                              insbesondere Nachverdichtungen ermöglicht werden.

                                Eine Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Abschaffung der kalten Progression
                                bewirken eine nachhaltige Steigerung der Haushaltseinkommen.

                                  Der private Wohnungsmarkt ist weitgehend dereguliert. Die Höhe der Mieten kann
                                  grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Kündigung unbefristeter
                                  Wohnungsmietverträge wird erleichtert, weshalb es wieder vermehrt zum Abschluss
                                  unbefristeter Wohnungsmietverträge kommt. Im Falle von befristeten Verträgen
                                  bleibt es bei der Mindestdauer von drei Jahren, welche sich bewährt hat.

                                    Durch steuerliche Anreize ist es gelungen, viele private Wohnungen, die bisher
                                    leer gestanden sind, für den Wohnungsmarkt zu mobilisieren.

                                      Durch ein effizientes Einkommensmonitoring ist sichergestellt, dass die
                                      öffentliche Wohnversorgung nur jenen zugutekommt, welche über kein ausreichendes
                                      Einkommen verfügen, um ihren Wohnbedarf privat abdecken zu können.

                                        LEITLINIEN UND MASSNAHMEN

                                          1. Wohnbauförderung: Die Einnahmen aus den von Dienstnehmern und Dienstgebern je
                                          zu Hälfte geleisteten Wohnbauförderungsbeiträgen werden zweckgebunden für die
                                          Schaffung und Erhaltung leistbaren Wohnraums. Die Errichtung von
                                          Einfamilienhäusern wird generell nicht mehr gefördert.

                                            Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbetrag
                                            von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist den
                                            jeweiligen Ländern (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten.
                                            Derzeit beträgt die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages für die Dienstnehmer und
                                            die Dienstgeber jeweils 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, insgesamt also 1
                                            Prozent der Bemessungsgrundlage. Das Land Tirol hat auf dieser Basis im Jahr
                                            2020 € 98,7 Mio an Wohnbauförderungsmitteln vereinnahmt. Das ist beinahe ein
                                            Drittel der Gesamtsumme, welche die gemeinnützigen Tiroler Bauträger im Jahr
                                            2021 in den Tiroler Wohnungsmarkt investiert haben.

                                              Damit zeigt sich, dass bei zielgerichtetem Einsatz der von der Allgemeinheit
                                              bezahlten Wohnbauförderungsmittel der öffentlichen Hand ein wirksamer Hebel zu
                                              Schaffung leistbaren Wohnraumes in die Hand gegeben ist. Die Zweckbindung der
                                              Wohnbauförderungsmittel (in Tirol durch LGBl. 153/2018 sichergestellt) ist daher
                                              unbedingt erforderlich. Es ist inakzeptabel, dass die unter dem Etikett
                                              „Wohnbauförderung“ der Allgemeinheit abgeknöpften Geldmittel nicht
                                              ausschließlich für Zwecke des leistbaren Wohnens verwendet werden, sondern zum
                                              Stopfen von Budgetlöchern herangezogen werden können.

                                                Die Wohnbauförderungsmittel müssen der Allgemeinheit vor allem zu dem Zweck zur
                                                Verfügung stehen, dass damit die Spanne zwischen den Gestehungskosten für die
                                                Schaffung von Wohnraum (Grundkosten, Baukosten) und sozial verträglichen Mieten
                                                ausgeglichen werden kann.

                                                  Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung einer ausreichenden Versorgung der
                                                  Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum erscheint es nicht mehr vertretbar, aus
                                                  Mitteln der Wohnbauförderung die Schaffung privaten Eigentums zu fördern. Die
                                                  dynamische Entwicklung der Immobilienpreise stellt oft einen zu großen Anreiz
                                                  dafür dar, geförderte Wohnungen am freien Wohnungsmarkt zu verkaufen und dadurch
                                                  massive Gewinne zu lukrieren. Mag es auch rechtliche Instrumente geben, welche
                                                  in der Theorie ein solches Vorgehen verhindern, so zeigt die aktuelle Praxis,
                                                  dass die Spekulation mit gefördertem Eigentum offenbar nicht wirksam und
                                                  nachhaltig zu verhindern ist.

                                                    Dies bedeutet keinesfalls, dass wir als liberale Partei der Eigentumsbildung
                                                    distanziert gegenüberstehen. Wir sind nur der Überzeugung, dass die
                                                    Wohnbauförderung andere Zielsetzungen zu verfolgen hat wie insbesondere z.B.
                                                    steuerliche Instrumente zur Förderung der Eigentumsbildung.

                                                      Um zu verhindern, dass Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit mittels
                                                      Wohnbaufördergeldern Gewinne erwirtschaften, soll beim Weiterverkauf von
                                                      geförderten Wohnungen nicht nur die Rückerstattung des aushaftenden WBF-Saldos
                                                      erfolgen, sondern empfehlen wir zusätzlich die Einhebung eines
                                                      Wertsteigerungsbeitrages, um Spekulationen einzudämmen. Auch soll der
                                                      Wohnbauscheck - immerhin 35% des jeweiligen Darlehens - immer, also unbegrenzt,
                                                      statt bislang nur binnen 10 Jahren, verpflichtend rückerstattet werden, wenn
                                                      eine derart geförderte Immobilie weiterverkauft wird.

                                                        2. Raumordnung: Das gesamte österreichische Raumordnungsrecht wird einem
                                                        Relaunch unterzogen, um es auf die Herausforderungen, welche sowohl die
                                                        Wohnpolitik aber auch der Klimawandel mit sich bringen, einzustellen. Die
                                                        örtliche Raumordnung (Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne) fußt auf einem in der
                                                        Kompetenz der Landtage liegenden überörtlichen Raumplanung. Nur den Interessen
                                                        einzelner entsprechende Widmungsakte der Gemeinden werden dadurch unterbunden,
                                                        dass durch eine Amtszeitbeschränkung der Bürgermeister Dorfkaisertum vermieden
                                                        und durch ein Demokratiepaket die Transparenz der Entscheidungen der
                                                        Gemeinderäte erhöht wird (z.B. durch verpflichtetes Live-Streaming von
                                                        Gemeinderatssitzungen, verpflichtete Verfügbarkeit von Protokollen auf der
                                                        Gemeinde-Homepage etc.).

                                                          Die Möglichkeiten, Grundflächen für den sozialen Wohnbau zu widmen werden
                                                          ausgebaut und in diesem Zusammenhang Rechtssicherheit für die Gemeinden
                                                          geschaffen, damit diese nicht mit Forderungen nach Ersatz von Widmungsverlusten
                                                          konfrontiert werden. Die Vertragsraumordnung wird in verfassungskonformer Art
                                                          weiterentwickelt.

                                                            3. Einkommensmonitoring: Im sozialen Wohnbau wohnen immer mehr Menschen, denen
                                                            aufgrund ihres gestiegenen Einkommens keine geförderte Wohnung mehr zustehen
                                                            würde. Im Hinblick auf die massive Nachfrage nach leistbaren Wohnungen für die
                                                            unteren Einkommensschichten führt es zu einer unerwünschten Fehlleitung der
                                                            eingesetzten Fördermittel, wenn einkommensstärke Haushalte Wohnungen zu
                                                            geförderten Konditionen nutzen können. Das Einkommensmonitoring bewirkt, dass
                                                            die Miete entsprechend angehoben oder das Mietverhältnis aufgelöst werden
                                                            können, wenn das maßgebliche Haushaltseinkommen einen festzulegenden Grenzwert
                                                            übersteigt. Die aufgrund eines derartigen Monitorings erzielbaren Mehreinnahmen
                                                            sind zweckgewidmet für neue, soziale Wohnbauprojekte oder Sanierungen zu
                                                            verwenden.

                                                              4. Bauvorschriften: Unsinnige Bauvorschriften werden beseitigt. Diese
                                                              Entrümpelung bewirkt eine Dämpfung der Baukosten. Die bestehenden baulichen
                                                              Auflagen sollen dereguliert und dadurch zusätzlich entstehende Kosten
                                                              unterbunden werden. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Ö-Normen, OIB-
                                                              Richtlinien etc. ist zu reduzieren. Bestehende Vorschriften und künftig geplante
                                                              Änderungen sind einer Prüfung, sprich einer KostenNutzen-Analyse zu unterziehen.
                                                              Das Normungswesen soll insgesamt einer Revision unterzogen werden, um
                                                              Kostenaspekte stärker zu berücksichtigen.

                                                                Konkrete Ansatzpunkte sind:

                                                                  Barrierefreiheit: Eröffnen wir die Möglichkeit, Wohnungen zu errichten, welche
                                                                  nicht von Anbeginn an vollkommen barrierefrei sind. Diese Wohnungen eines neuen
                                                                  Bautyps werden so errichtet, dass mit überschaubarem Aufwand und jederzeit
                                                                  barrierefrei gemacht werden können, somit Wohnungen mit einer Art
                                                                  „Startinfrastruktur“, die zunächst nicht dafür konzipiert sind, darin
                                                                  barrierefrei zu wohnen. Sobald der Bedarf nach Barrierefreiheit entsteht, ist
                                                                  eine technisch und wirtschaftlich weniger aufwändige Nachrüstung möglich. Das
                                                                  schafft neue, preisgünstige Wohnmöglichkeiten.

                                                                    Heizsysteme: Es gilt der Grundsatz: Schluss mit fossilen Brennstoffen und her
                                                                    mit alternativen Energiekonzepten. Für den Neubau mit emissionsfreien Heiz-
                                                                    Anlagen oder die Umrüstung bestehender Anlagen sollen Anreize durch spezielle
                                                                    Förderinstrumente (neben einer allfälligen Wohnbauförderung) geschaffen werden.
                                                                    Zu den förderungswürdigen Systemen gehören neben der Fernwärme (auf Basis
                                                                    Biomasse) auch Erd- oder Luftwärmepumpen, Solar- und Photovoltaik-Anlagen.

                                                                      5. Wohnbaudatenbank: Dem Bundesland Salzburg folgend wollen wir eine Datenbank,
                                                                      in der sämtliche Wohnungen im Land erfasst sind. Diese Wohnbaudatenbank stellt
                                                                      ein wertvolles Instrument der Planungssicherheit und eine hervorragende
                                                                      Entscheidungsgrundlage bei einer Vielzahl von Fragen dar. Wieviel Wohnraum ist
                                                                      vorhanden, wieviel wird nachgefragt? Wie und wo wird gebaut? Braucht es zur
                                                                      Abdeckung des Bedarfs neue Wohnungen oder kann durch andere Maßnahmen, wie
                                                                      Nachverdichtungen oder Sanierungen, der Bedarf ausreichend gedeckt werden?

                                                                        Als Datengrundlage dient das Gebäude- und Wohnungsregister, gekoppelt mit dem
                                                                        Melderegister und der Energie-Ausweis-Datenbank. Derzeit gibt es keine
                                                                        verlässlichen Daten oder Zahlen zum tatsächlichen Bedarf und Bestand an
                                                                        Wohnungen.

                                                                          6. Leerstand: Dem durch die Wohnbaudatenbank transparent gewordenen Leerstand
                                                                          begegnen wir mit einem Anreizsystem in der Weise, dass für private
                                                                          Hauseigentümer die Einkünfte aus der Vermietung von maximal zwei Wohnungen von
                                                                          der Einkommensteuer befreit werden. Es ist Tatsache, dass für viele private
                                                                          Eigentümer der mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Mieteinnahmen
                                                                          verbundene Aufwand (Beauftragung eines Steuerberaters, Abgabe von
                                                                          Steuererklärungen) ein maßgeblicher Grund ist, eine Wohnung nicht zu vermieten,
                                                                          sondern sie lieber leer stehen zu lassen.

                                                                            7. Änderungen des Wohnrechts: Das im Wesentlichen seit 1982 geltende
                                                                            Mietrechtsgesetz ist den heutigen Anforderungen und Gegebenheiten anzupassen.
                                                                            Die willkürliche Festlegung, dass die Vermietung von vor dem 06.05.1945
                                                                            errichteten Eigentumswohnungen und vor dem 30.06.1953 errichteten sonstigen
                                                                            Wohnungen einer Preisregelung und weiteren Beschränkungen unterliegt, hat zu
                                                                            entfallen. Für private Mietverträge sollen der Mietzins und die
                                                                            Vertragsgestaltung generell frei vereinbar sein, dies abgesehen von den
                                                                            bestehenden Befristungsmöglichkeiten (mindestens 3-Jahres-Verträge), welche sich
                                                                            in der Praxis bewährt haben, die aber im Interesse des Abschlusses unbefristeter
                                                                            Mietverträge dahingehend zu ergänzen sind, dass die Kündigungsgründe gelockert
                                                                            werden (insbesondere Eigenbedarfskündigungen). Der Kreis der
                                                                            eintrittsberechtigten Personen nach dem Tod des Hauptmieters soll auf Partner
                                                                            und unterhaltsberechtigte Kinder eingeschränkt werden.

                                                                              Durch Änderungen des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes sind
                                                                              Nachverdichtungen, Sanierungsvorhaben und die Umsetzung energiesparender
                                                                              Maßnahmen zu erleichtern.

                                                                                „LEISTBARES WOHNEN“ IST EIN PARTEIPOLITISCHES
                                                                                DAUERVERSPRECHEN, BISHER OHNE UMSETZUNG!

                                                                                  DIE NACHFRAGE NACH WOHNRAUM WIRD STEIGEN. MIT DEM
                                                                                  VORLIEGENDEN PAPIER ZEIGEN WIR PRAKTISCHE IDEEN AUF,
                                                                                  QUALITATIVES UND LEISTBARES WOHNEN IN ZUKUNFT ZU SICHERN.

                                                                                  Gehe zu Zeile:
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