Änderungen von MGB1 zu MGB1NEU
| Ursprüngliche Version: | MGB1 |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 11.09.2026, 19:42 |
| Neue Version: | MGB1NEU |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 30.09.2026, 12:03 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 8:
Antrag gemäß Art 4.3.d und Art 18.3.1.b der Satzung:
Antrag gemäß Art 4.3.d und Art 18.3.1.b der Satzung:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt ab 01.11.2026:
RegulärRegulär EUR 84,00, bei Zahlungpermittels SEPA-Lastschriftmandat EUR 60,00
- Ermäßigt EUR 36,00, bei Zahlung
permittels SEPA-Lastschriftmandat EUR 12,00
Der ermäßigte Betrag gilt für Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende, Präsenzdiener, Zivildiener, Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres oder Umweltschutzjahres bzw. des Gedenkdienstes oder des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland.
Der ermäßigte Betrag gilt für Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende, Präsenzdiener, Zivildiener, Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres oder Umweltschutzjahres bzw. des Gedenkdienstes oder des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sowie für Menschen mit Behinderung.
Von Zeile 11 bis 18:
Darüberhinausgehende Beträge, die mit demals Mitgliedsbeitrag einbezahlt werden, werden als Spenden behandelt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten.
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf Empfehlung der zuständigen Landesgeschäftsführung den Mitgliedsbeitrag eines Mitglieds für einen bestimmten Zeitraum ermäßigen oder erlassen. Der Antrag auf Ermäßigung oder Erlass ist bei der Landesgeschäftsführung jener Landesgruppe einzubringen, der das Mitglied angehört.
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf Empfehlung der zuständigen Landesgeschäftsführung den Mitgliedsbeitrag eines Mitglieds für einen bestimmten Zeitraum ermäßigen oder erlassen. Diesbezüglich ist ein Antrag bei der Landesgeschäftsführung jener Landesgruppe einzubringen, der das Mitglied angehört.
Begründung
In Zeile 25 einfügen:
dieser Zahlungen. Zusätzlich wird der Kreis der Personen, die einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag entrichten können, um Menschen mit Behinderung erweitert. Behinderungsbedingte Mehrkosten und erschwerte Erwerbsmöglichkeiten können zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Die Ermäßigung trägt diesen Umständen Rechnung, senkt finanzielle Hürden für eine Mitgliedschaft und stärkt damit den gleichberechtigten Zugang zur politischen Mitwirkung.
