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  1. MV am 10.10.2026
  2. Antrag Mitgliedsbeiträge

Beschlussfassung über die Anpassung der Regelungen betreffend den Mitgliedsbeitrag ordentlicher Mitglieder

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 10.10.2026 in Linz
Tagesordnungspunkt:7 Mitgliedsbeiträge
Antragsteller_in:Markus Hofer (Bundesfinanzreferent), Sepp Schellhorn (stv. Bundesfinanzreferent) sowie die Landesfinanzreferent:innen Andreas Köb (Wien), Christoph Gruber (Vorarlberg), Edith Kollermann (Niederösterreich), Elmar Andrée (NEOS X), Katharina Ehrenfellner (Oberösterreich), Markus Moser (Tirol), Martin Malek (Steiermark), Peter Peikoff (Burgenland), Robert Zechner (Kärnten)
Status:Angenommen
Eingereicht:30.09.2026, 12:03
Ersetzt:Beschlussfassung über die Anpassung der Obergrenzen des Mitgliedsbeitrags ordentlicher Mitglieder
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Antragstext

Antrag gemäß Art 4.3.d und Art 18.3.1.b der Satzung:

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt ab 01.11.2026:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
  • Regulär EUR 84,00, bei Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat EUR 60,00
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59
  • Ermäßigt EUR 36,00, bei Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat EUR 12,00
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

Der ermäßigte Betrag gilt für Schüler:innen, Lehrlinge, Studierende,
Präsenzdiener, Zivildiener, Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahres oder
Umweltschutzjahres bzw. des Gedenkdienstes oder des Friedens- und Sozialdienstes
im Ausland sowie für Menschen mit Behinderung.

Die genannten Beträge sind Mindestbeiträge: Mitglieder können freiwillig einen
höheren jährlichen Mitgliedsbeitrag bis maximal 4.500 Euro bezahlen.
Darüberhinausgehende Beträge, die als Mitgliedsbeitrag einbezahlt werden, werden
als Spenden behandelt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und
Meldepflichten.

Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf Empfehlung der zuständigen
Landesgeschäftsführung den Mitgliedsbeitrag eines Mitglieds für einen bestimmten
Zeitraum ermäßigen oder erlassen. Der Antrag auf Ermäßigung oder Erlass ist bei
der Landesgeschäftsführung jener Landesgruppe einzubringen, der das Mitglied
angehört.

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 16.09.2026, 10:00 bis 23.09.2026, 09:59

Begründung

In der aktuell gültigen Beschlusslage ist die Höhe der Mitgliedsbeiträge mit 150 Euro begrenzt. Gleichzeitig überweisen uns Mitglieder regelmäßig höhere Beträge und widmen diese ausdrücklich als Mitgliedsbeitrag. Da in diesen Fällen jeweils eine gesonderte Klärung und Abwicklung erforderlich ist, entsteht zusätzlicher administrativer Aufwand und damit Kosten. Die Anhebung der Grenze auf 4.500 Euro bildet den geltenden gesetzlichen Rahmen ab und vereinfacht die Abwicklung dieser Zahlungen. Zusätzlich wird der Kreis der Personen, die einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag entrichten können, um Menschen mit Behinderung erweitert. Behinderungsbedingte Mehrkosten und erschwerte Erwerbsmöglichkeiten können zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Die Ermäßigung trägt diesen Umständen Rechnung, senkt finanzielle Hürden für eine Mitgliedschaft und stärkt damit den gleichberechtigten Zugang zur politischen Mitwirkung.

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