Verbesserter Änderungsantrag (sollte den ersten ersetzen) der die Zweigstellen streicht und die LMV wieder einführt.
Antrag: | Für ein partizipatives UNOS |
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Antragsteller_in: | Michael Schuster |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.07.2020, 08:13 |
Antrag: | Für ein partizipatives UNOS |
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Antragsteller_in: | Michael Schuster |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.07.2020, 08:13 |
Österreich..
(3) Die Errichtung von Zweigstellen für jedes Bundesland ist möglich und wird vom jeweiligen Landesteam entschieden
§8. Zweigstellen
(1) Zweigstellen sind rechtlich unselbstständige Unterorganisationen. Sie besitzen daher kein eigenes Statut.
(2) Zweigstellen müssen dem Bundesvorstand alle für dessen Arbeit notwendigen Informationen über die Unterorganisation und deren Mitglieder zur Verfügung stellen.
(3) Zweigstellen müssen sich an die Maßgaben dieses Statuts sowie aller angeschlossenen Regelungen wie der Geschäftsordnung oder einer Finanzordnung halten.
(4) Im eigenen Wirkungsbereich sind Unterorganisationen, abgesehen von den in diesem Statut erwähnten Ausnahmen, in ihrer Organisation und Struktur grundsätzlich ungebunden.
(5) Die Generalversammlung kann nach Anhörung der entsprechenden Vertretungsperson durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit Unterorganisationen wegen Verletzung des Statuts, Schädigung des Vereinszwecks, Missbrauch von Vereinsmitteln und Handlungsweisen, die im massiven Widerspruch zu den Grundsätzen der UNOS stehen, mit sofortiger Wirkung aus UNOS ausschließen.
(6) Für die Verwaltung und Führung der Geschäftsbücher der Zweigstellen ist UNOS – Unternehmerisches Österreich zuständig. Der Verein UNOS hat für eine ordnungsgemäße Buchführung und pünktliche Zahlungen zu sorgen.
(7) Die Verwaltung und Entscheidung über das eigene Budget obliegt dem Landesteam der Zweigstellen, sofern diese Entscheidungen nicht der Finanzordnung widersprechen.
§11. Mitgliederversammlung der Zweigstellen
(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung gibt sich eine eigene Geschäftsordnung oder kann die Geschäftsordnung des Bundes übernehmen.
(3) Der Mitgliederversammlung sind die folgenden Aufgaben vorbehalten:
(a) die Wahl des jeweiligen Landesteams
(b) Wahl der Listen für Antritte bei Wahlen der gesetzlichen Vertretung auf Ebene des Landes, der Sparte sowie der einzelnen Fachorganisationen
(c) Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über
(i) Abberufung des Landesteams der Zweigstelle
(ii) Entlastung des Landesteams
(iii) Abnahme der Rechenschaftsberichte der Landesteam-Mitglieder
(iv) Genehmigung von programmatischen Anträgen, welche die Tätigkeit auf Landesebene betreffen
(d) Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit über:
(a) Änderung der Landes-Geschäftsordnung
(e) Genehmigung der Tagesordnung
(f) Bestätigung der Wahlkommission
(g) weitere in der Geschäftsordnung angeführte Aufgaben
die Mitgliederversammlung der ZweigstelleLandesmitgliederversammlung kommt.
Landesebene
(3) Auf Verlangen von mindestens 10 ordentlichen, stimmberechtigten Mitgliedern eines Bundeslandes kann eine Wahl des/der jeweiligen Landessprecher*in und seinem/r oder ihrem/r Stellvertreter*in abgehalten werden. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen, stimmberechtigten Mitglieder des Bundeslandes.
Verbesserter Änderungsantrag (sollte den ersten ersetzen) der die Zweigstellen streicht und die LMV wieder einführt.
Kommentare
Peter Michael Zipper:
Wer mehr Autonomie für die Entscheidungen in den Bundesländern möchte muss also auch Zweigstellen im Statut vorsehen, auch wenn diese nicht sofort errichtet werden, da die Mitgliederzahl es nicht in jedem Bundesland notwendig bzw. sinnvoll macht.
Generell widerspricht es sich, den Landesteams umfangreiche Aufgaben bis hin zur Medienarbeit zu übertragen, aber gleichzeitig keine Entscheidungsbefugnis zuerkennen zu wollen. Stellt man Zweigstellen infrage bedeutet das eigentlich, dass die Landessprecher effektiv nichts anderes sein sollen als freiwillige, weisungsgebundene Mitarbeiter für den Bundesvorstand - das entwertet das Amt massiv.
Peter Michael Zipper:
Das Kommentieren ist möglich: von 15.07.2020, 00:01 bis 25.07.2020, 17:00