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  1. UNOS BMV Wien am 26.07.2020
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

Ä7 zu Für ein partizipatives UNOS

Antrag: Für ein partizipatives UNOS
Antragsteller_in: Michael Schuster
Status: Geprüft
Eingereicht: 23.07.2020, 08:09

Antragstext

Von Zeile 235 bis 241 löschen:

der UNOS darüber zu informieren und in der nächsten Generalversammlung die nachträgliche Genehmigung einzuholen.
(4) Der Bundesvorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung gänzlich oder auf unvorhersehbar lange Zeit

Begründung

Ausscheiden eines Mitglieds benötigt Neuwahl, Kooptierung ohne den Zwang zur Wahl ist nicht sinnvoll

Zustimmung

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Kommentare

24.07.2020

Peter Michael Zipper:

Das sehe ich anders - wir haben sonst bei jedem Mal wenn jemand ausscheidet sofort eine GV anzuberaumen. Das ist aus gutem Grund bei JUNOS anders geregelt. Speziell in einer Organisation von Unternehmer*innen, Menschen bei denen sich im Leben schnell etwas verändern kann, halte ich es nicht für sinnvoll nicht für den Zeitraum bis zur nächsten GV jemanden einsetzen zu können, der die Arbeit macht.
24.07.2020

Peter Michael Zipper:

Ist übrigens auch aktuell so geregelt in §10 Abs. 4
24.07.2020

Michael Schuster:

Gerade gesehen. Finde ich dennoch nicht gut.
24.07.2020

Peter Michael Zipper:

Ist halt am wenigsten weit vom aktuellen Statut entfernt. Außerdem durchaus sinnvoll wegen einer Person die den Vorstand verlässt nicht sofort sondern erst bei der nächsten GV (bei der ich mir einen Halbjahresrhythmus wünschen würde) abzustimmen. Sonst hat man ständig GVs und die Motivation da hinzufahren sinkt. Lieber 2 große GVs als 3-5 kleine im Jahr.
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Das Kommentieren ist möglich: von 15.07.2020, 00:01 bis 25.07.2020, 17:00
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