Ausscheiden eines Mitglieds benötigt Neuwahl, Kooptierung ohne den Zwang zur Wahl ist nicht sinnvoll
Antrag: | Für ein partizipatives UNOS |
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Antragsteller_in: | Michael Schuster |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.07.2020, 08:09 |
Antrag: | Für ein partizipatives UNOS |
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Antragsteller_in: | Michael Schuster |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.07.2020, 08:09 |
der UNOS darüber zu informieren und in der nächsten Generalversammlung die nachträgliche Genehmigung einzuholen.
(4) Der Bundesvorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung gänzlich oder auf unvorhersehbar lange Zeit
Ausscheiden eines Mitglieds benötigt Neuwahl, Kooptierung ohne den Zwang zur Wahl ist nicht sinnvoll
Kommentare
Peter Michael Zipper:
Peter Michael Zipper:
Michael Schuster:
Peter Michael Zipper:
Das Kommentieren ist möglich: von 15.07.2020, 00:01 bis 25.07.2020, 17:00