Veranstaltung: | UNOS Generalversammlung Juni 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.7.2 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung zur Generalversammlung |
Antragsteller_in: | Peter Zipper, Karl-Arthur Arlamovsky, Jürgen Margetich, Michael Bernhard, Markus Hofer (Stimmberechtigte Mitglieder der AG Statuten 2024, Bundessprecher und Bundessprecher Stv) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.06.2024, 11:28 |
Antrag zur Änderung der Statuten
Antragstext
Geschäftsordnung der Generalversammlung Beschlossen bei der Generalversammlung
am 25.06.2024 in Wien
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§1 Allgemeines
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Die Generalversammlung des Vereins „UNOS - Unternehmerisches
Österreich“, im Folgenden “Generalversammlung”, besteht aus den
anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern von „UNOS - Unternehmerisches
Österreich“, im Folgenden UNOS.
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(2) Diese Geschäftsordnung gibt sich die Generalversammlung selbst, sie
steht im Einklang mit dem Statut von UNOS bzw. ist im Sinne des Statuts
auszulegen und zu interpretieren. Im Zweifel oder bei Widersprüchen geht
das Statut stets der Geschäftsordnung vor. Sofern diese Geschäftsordnung
keine speziellen Regelungen trifft, gelten die allgemeinen Regeln des
Statuts.
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(3) Die Generalversammlung wird eröffnet und geschlossen durch den/die
jeweils amtierende_n Bundessprecher_in oder seine_n ständige_n Vertreter_
Diese_r hat die Beschlussfähigkeit zu überprüfen.
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(4) Die Generalversammlung ist öffentlich.
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(5) Die Generalversammlung ist unter der Voraussetzung, dass sie
ordentlich statutengemäß einberufen wurde, bei Anwesenheit mindestens
eines Viertels der ordentlichen Mitglieder, nach Ablauf einer halben
Stunde nach Eröffnung bei Anwesenheit von zumindest sieben Mitgliedern,
nach Ablauf einer weiteren halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der
Erschienenen beschlussfähig.
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(6) Entfällt
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(7) Redebeiträge bei der Generalversammlung müssen grundsätzlich vom
Podium aus gehalten werden, sofern sich aus den Statuten oder dieser
Geschäftsordnung nichts anderes ergibt. Dies gilt nicht für den Fall, dass
Generalversammlungen im Wege technischer Hilfsmittel abgehalten werden -
hier gilt ein vom Sitzungspräsidium definierter "digitaler Raum" als
Podium.
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(8) Davon ausgenommen sind nur Zwischenfragen, GO-Anträge und Vorschläge
für Vorschlagslisten.
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(9) Generalversammlungen haben abwechselnd jeweils einmal im Bundesland
des Vereinssitzes und einmal in einem anderen Bundesland mit über 20
Mitgliedern nach Rotationsprinzip
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UNOS – Unternehmerisches Österreich, Am Heumarkt 7/1/14, 1030 Wien | ZVR:
88617693 www.unos.eu | contact@unos.eu | +43 664 88782431
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stattzufinden. Diese Regelung ist nicht anzuwenden, wenn die Generalversammlung
in hybrider Form stattfindet.
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(10) Eine Generalversammlung kann auch im digitalen Raum stattfinden, die
Mitglieder müssen sich für die notwendige Beschlussfähigkeit nicht im selben
physischen Raum befinden. Weiters sind hybride Generalversammlungen und damit
die digitale Teilnahme an physischen Generalversammlungen möglich. Auch im Falle
einer digitalen Teilnahme müssen die Mitglieder im digitalen Raum die
Möglichkeit haben, ihre Stimm- und Rederechte ausüben zu können.
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§2 Präsidium
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(1) Der Bundesvorstand macht der Generalversammlung einen Vorschlag für
das Sitzungspräsidium. Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident_in
sowie mindestens zwei Vizepräsident_innen, wovon einer der/die
Protokollführer_in ist.
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(2) Über den Vorschlag des Bundesvorstands wird in offener Abstimmung
entschieden. Ein gültiger Beschluss kommt mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen zustande.
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(3) Das Präsidium leitet die Generalversammlung nach den Vorschriften
dieser Geschäftsordnung sowie des Statuts. Es übt das Hausrecht während
der Generalversammlung aus. Es hat auf eine ausgewogene Debatte zu achten.
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(4) Bei Uneinigkeit über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet
das Präsidium mit einfacher Mehrheit. Eine solche Entscheidung ist für die
relevante Generalversammlung bindend und final.
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(5) Stimmberechtigte Mitglieder des Bundesvorstands können dem
Sitzungspräsidium nicht angehören.
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(6) Wird das Sitzungspräsidium abberufen (§17 Abs. 5 lit. e) oder nicht
gewählt, macht der Bundesvorstand einen neuen Vorschlag. Dieser Vorgang
wird solange wiederholt, bis ein Sitzungspräsidium ordnungsgemäß gewählt
wurde.
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§3 Tagesordnung
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(1) Mit der Einladung zur Generalversammlung wird eine vorläufige Tagesordnung
verschickt.
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(2) Die
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Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;
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Bestellung des Sitzungspräsidiums;
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Beschluss der Tagesordnung;
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Rede des/derBundessprecher/in;
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Aussprache zur Arbeit des Bundesvorstandes;
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Berichte aus den Arbeitsgruppen und über Arbeitsaufträge des
Bundesvorstands;
Erlend Wolf:
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Tagesordnung hat zumindest die folgenden Punkte zu enthalten:
Erlend Wolf:
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Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 2
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g. Anträge; h. Allfälliges.
Erlend Wolf:
Markus Ott:
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Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 3
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(3) Auf Generalversammlungen, bei denen die Kollegialorgane der UNOS
gewählt werden sollen, hat die Einladung zur Generalversammlung einen
Hinweis auf die Möglichkeit zur Kandidatur für die Kollegialorgane zu
enthalten sowie die Tagesordnung zusätzlich folgende Punkte:Rechenschaftsbericht des/der Geschäftsführer_in
Tätigkeitsberichte
Bericht des Schiedsgerichts;
Bericht der Rechnungsprüfer_innen;
Bericht der Ombudsperson;
Entlastung des Bundesvorstands;
Wahl des Bundesvorstands;
Wahl der weiteren Organe.
Erlend Wolf:
Markus Ott:
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(4) Der/Die Präsident_in fragt zu Beginn der Generalversammlung, ob gegen
die Tagesordnung Einwände bestehen oder ob Ergänzungen gewünscht werden.
Nicht neu in die Tagesordnung aufgenommen werden können Wahlen und
Abstimmungen über Statutenänderungen oder sonstige Rechtsnormen des
Vereins.
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(5) Dem Präsidium bleibt es vorbehalten, bestimmte Tagesordnungspunkte aus
organisatorischen Gründen vorzuziehen oder zurückzustellen.
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§4 Zählkommission
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(1) Die Zählkommission besteht aus zumindest zwei Teilnehmer_innen der
Generalversammlung. Teilnehmer_innen, die für ein Amt kandidieren, können
nicht Mitglied der Zählkommission sein.
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(2) Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der Zählkommission obliegt dem
Präsidium.
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(3) Über den Vorschlag des Präsidiums wird in offener Abstimmung durch die
Generalversammlung entschieden.
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(4) Die Zählkommission ist an die Weisungen des Präsidiums gebunden.
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(5) Die Zählkommission kann auch durch ein geeignetes digitales Tool
ersetzt werden kann.
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§5 Rechenschaftsberichte
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(1) Jedes Bundesvorstandsmitglied hat am Ende seiner Funktionsperiode
zumindest drei Tage vor der Generalversammlung den Mitgliedern, einen
schriftlichen Rechenschaftsbericht in geeigneter Weise zur Verfügung zu
stellen. Geeignet ist dabei jedenfalls der Upload in ein internes Forum.
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(2) Auf Basis der Rechenschaftsberichte wird über die Entlastung des
Bundesvorstandes abgestimmt. Die Entlastung bedeutet den Verzicht aller
zivilrechtlichen Ansprüche gegen die
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Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 4
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Mitglieder des Bundesvorstands mit Ausnahme grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schädigung des Vereins. Die Entlastung gilt als Rechtsgeschäft im Sinne des
ABGB.
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(3) Das Schiedsgericht, die Rechnungsprüfer_innen und die Ombudsperson haben am
Ende ihrer Funktionsperiode einen Tätigkeitsbericht, bzw. einen Prüfbericht
vorzulegen.
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§6 Wahlen
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(1) Die
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die Mitglieder des Bundesvorstandes;
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die ständigen Mitglieder des Schiedsgerichts;
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die Rechnungsprüfer_innen;
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die Ombudsperson.
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(2) Die
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Mitglieder der Organe werden in getrennten Wahlgängen gewählt.
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Generalversammlung wählt
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(3) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder können beantragen, dass
alle Positionen eines Organs in einem Wahlgang gewählt werden.
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(4) Wahlen beginnen immer mit der Wahl des höchsten Repräsentanten des
Organs.
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(5) Hinsichtlich der Anzahl der zu wählenden weiteren Mitglieder des
Bundesvorstandes hat der zu diesem Zeitpunkt schon gewählte
Bundesvorsitzende das Vorschlagsrecht.
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(6) Wahlvorschläge müssen mindestens zwei Wochen vor der
Generalversammlung der/dem Bundesgeschäftsführer_in übermittelt werden, um
auf die Vorschlagsliste gesetzt zu werden. Der/die
Bundesgeschäftsführer_in hat rechtzeitig eingebrachte Wahlvorschläge
mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung auf einer dafür vorgesehenen
Plattform den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen und eine Dialogfunktion
anzubieten, um Fragen an die Kandidat_innen zu stellen.
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(7) Alle Vorgeschlagenen haben das Recht auf einen Redebeitrag, der der
Vorstellung dienen soll. Sie tun dies in alphabetischer Reihenfolge,
gruppiert nach Funktionen.
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(8) Die Teilnehmer_innen der Generalversammlung haben das Recht, den
Kandidat_innen Fragen zu stellen. Dies kann nicht durch Beschluss eines
Geschäftsordnungsantrages durch die Generalversammlung beendet werden.
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(9) Wahlen finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.
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(10) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der
abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen werden bei der
Feststellung der Mehrheit nicht mitgezählt. Besteht ein Organ aus mehreren
gleichartigen Plätzen, wie im Besonderen im Falle der weiteren Mitglieder
des Bundesvorstands, und kandidieren mehr Personen dafür, als Plätze zu
besetzen sind, so gelten die Personen mit den meisten Stimmen als gewählt,
sofern sie eine absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf
sich vereinen.
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Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 5
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(11) Erreichen dabei nicht genügend Kandidat:innen eine absolute Mehrheit,
so findet für die noch zu besetzenden Plätze die erforderliche Anzahl an
weiteren Wahlgängen statt, bis auch für die noch offenen Plätze
Kandidat:innen mit absoluter Mehrheit gewählt sind. Vor jedem Wahlgang
scheidet jedenfalls die/der Kandidat:in mit der geringsten Stimmenzahl
aus, wobei jedoch zusätzlich so viele weitere Kandidat:innen mit den
jeweils nächstwenigsten Stimmen ausscheiden, dass die Anzahl der
Kandidat:innen im folgenden Wahlgang höchstens doppelt so hoch wie die
Anzahl der noch offenen Plätze ist.
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(12) Erreichen die beiden Erstplatzierten gemeinsam nicht die absolute
Mehrheit, wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können bis zur
Schließung der Vorschlagsliste durch das Sitzungspräsidium, neue
Kandidat_innen von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.
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(13) Gibt es nur eine_n Kandidat_in, und erreicht diese_r nicht die
absolute Mehrheit, so wird die Vorschlagsliste neu eröffnet und es können
bis zum Schließen der Vorschlagsliste durch das Sitzungspräsidium neue
Kandidat_innen von anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden.
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(14) Findet im zweiten Wahlgang keiner der Bewerber_innen die absolute
Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet ein dritter Wahlgang zwischen
den beiden Kandidat_innen mit der höchsten Stimmenzahl statt. Trifft dies
auf mehr als zwei Kandidat_innen zu, nehmen diese auch am dritten Wahlgang
teil.
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(15) Im dritten Wahlgang entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Nein- Stimmen werden bei der Feststellung der Mehrheit
mitgezählt. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.
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(16) Bei Stimmengleichheit zweier Kandidat_innen im dritten Wahlgang
entscheidet das Los aus der Hand des/der Präsident_in.
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(17) Gibt es im dritten Wahlgang nur eine_n Kandidat_in, so muss diese_r
die absolute Mehrheit der Stimmen erreichen. Stimmenthaltungen werden bei
der Feststellung nicht mitgezählt.
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§7 Nichtwahl von Ämtern
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(1) Kann ein Amt nicht besetzt werden, so wird es auf der folgenden
Generalversammlung erneut zur Wahl ausgeschrieben.
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(2) Kommt es zur Nichtwahl des/der Bundessprecher_in oder seines/seiner
Stellvertreter_in, wird maximal zwei Mal die Vorschlagsliste neu eröffnet.
Die Mitglieder können dann Mitglieder mit passivem Wahlrecht zur Wahl
vorschlagen. Der Prozess wird sodann mit §6 Abs. 7 fortgesetzt, die Frist
aus Abs. 6 gilt nicht.
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(3) Findet sich bei der zweiten Eröffnung der Vorschlagsliste kein_e
Kandidat_in oder erreicht kein_e Kandidat_in die nötige Mehrheit, so ist
die Generalversammlung aufgelöst. Der/der
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Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 6
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amtierende Bundesvorsitzende und sein/ihre Stellvertreter_in bleiben vorerst im
Amt und berufen binnen einer Woche eine erneute Generalversammlung zu einem
Termin ein, der nicht später als 6 Wochen nach der gerade abgehaltenen
Generalversammlung sein darf.
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§8 Nachwahl
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Muss zu einem Organ nachgewählt werden, so findet diese Nachwahl auf der
nächsten ordentlichen Generalversammlung, die auf das die Nachwahl auslösende
Ereignis folgt, statt.
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§9 Abberufung
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(1) Die Abberufung von Mitgliedern des Bundesvorstands oder des
Schiedsgerichts, sowie die Abberufung der Rechnungsprüfer_innen oder der
Vertrauenspersonen kann vor Eingang in die Tagesordnung einer
Generalversammlung von zehn der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder
beantragt werden.
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(2) In besonderen Fällen kann die Abberufung auch während der
Generalversammlung nach Eingang in die Tagesordnung von 10 Mitgliedern
beantragt werden.
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(3) Die Abstimmung über eine solche Abberufung ist unmittelbar nach der
Beantragung durchzuführen und hat geheim stattzufinden.
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(4) Vor der Abstimmung über die Abberufung findet eine Aussprache über
den/die Funktionsträger_in, dessen Arbeit sowie die erhobenen Vorwürfe
statt. Der/die Betroffene hat jederzeit das Recht auf Erteilung des
Wortes.
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(5) Werden Mitglieder eines Organes durch die Generalversammlung
abberufen, ist eine sofortige Neuwahl abzuhalten.
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§10 Abstimmungen
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(1) Das Präsidium eröffnet die Abstimmung und fragt der Reihe nach Ja-
Stimmen, Nein- Stimmen und Enthaltungen ab.
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(2) Soweit das Präsidium den Ausgang der Abstimmung eindeutig sehen kann,
kann auf eine Auszählung verzichtet werden. Bezweifelt ein
stimmberechtigtes Mitglied das Abstimmungsergebnis, wird das Ergebnis
ausgezählt.
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(3) Eine Abstimmung ist jedenfalls dann geheim durchzuführen, wenn dies
von 10 stimmberechtigten Mitgliedern verlangt wird. Abstimmungen die
Personen betreffen, erfolgen jedenfalls geheim, sofern diese
Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht.
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(4) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf
ein anderes, stimmberechtigtes Mitglied im Wege einer schriftlichen
Bevollmächtigung ist zulässig. Jedes Mitglied kann maximal eine
Bevollmächtigung ausüben.
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Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 7
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(5) Stimmenthaltungen sind zulässig. Stimmenthaltungen werden wie
ungültige Stimmen gewertet. Stimmenthaltungen sind jedoch jedenfalls im
Protokoll separat zu vermerken.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(6) Maßgeblich für das Abstimmungsergebnis ist die einfache Mehrheit der
gültigen Stimmen, sofern nichts anderes geregelt ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 8
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§11 Beschlussfassung über fachverbandsübergreifende Vereinbarungen mit anderen
wahlwerbenden Gruppierungen oder deren Fraktionen auf Bundesebene
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Eine etwaige, fachverbandsübergreifende Vereinbarung mit einer anderen
wahlwerbenden Gruppierung oder deren Fraktion auf Bundesebene, ist der
Generalversammlung vom Bundesvorstand auf jeden Fall zur Beschlussfassung
darüber vorzulegen. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind jedenfalls
Vereinbarungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren
Fraktionen, die die Besetzung von indirekt zu wählenden Wahlkörpern auf
Landes- oder Bundesebene im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes, wie zum
Beispiel in § 101 (3) a) WKG beschrieben (Spartenvertretungen), betreffen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Der Bundesvorstand hat die Mitglieder so früh wie möglich über die
möglichen Inhalte einer solchen Vereinbarung mit anderen wahlwerbenden
Gruppierungen oder deren Fraktionen auf Bundesebenen zu informieren.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Vereinbarungen mit anderen wahlwerbenden Gruppierungen oder deren
Fraktionen auf Bundesebene sind auf der Generalversammlung vorrangig zu
behandeln.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§12 Arbeitsgruppen und Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder dürfen auf der
Generalversammlung Arbeitsaufträge an den Bundesvorstand oder die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe beantragen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Darüber hinaus darf der Bundesvorstand auch Arbeitsaufträge an sich
selbst beantragen und Arbeitsgruppen einrichten.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Arbeitsgruppen werden von einer vom Bundesvorstand ernannten Person
geleitet.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(4) Über die Arbeit der Arbeitsgruppe und eventuelle Ergebnisse, sowie die
Erfüllung der Arbeitsaufträge ist in der der Einrichtung der Arbeitsgruppe
nachfolgenden Generalversammlung, vom Bundesvorstand oder einem/einer von
ihm dazu berechtigten, Bericht zu erstatten.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§13 Statuten- und Geschäftsordnungsanträge
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Anträge zum Statut oder zu weiteren Rechtsnormen des Vereins sind bis
zwei Wochen vor der Generalversammlung beim Bundesvorstand einzureichen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Anträge zum Statut sind vom Bundesvorstand zumindest eine Woche vor
der Generalversammlung den Mitgliedern elektronisch zuzusenden.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Anträge zum Statut oder weiteren Rechtsnormen des Vereins sind auf der
Generalversammlung vorrangig vor allen weiteren Anträgen zu behandeln.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(4) Anträge zu den Spesenrichtlinien können zwei Wochen vor der
Generalversammlung ausschließlich durch den/die Finanzreferent_in
eingebracht werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 9
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 10
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§14 Leitantrag
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Der Bundesvorstand kann auf der Generalversammlung einen Leitantrag
stellen. Dieser wird nach allfälligen Statutenanträgen und vor allen
allgemeinen Anträgen behandelt. Der Leitantrag nimmt nicht am Verfahren
zur Bestimmung der Reihenfolge teil.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Der Leitantrag muss als solcher bezeichnet werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Der Leitantrag kann in allgemeiner Form (§ 15) oder als dringlicher
Antrag (§16) eingebracht werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§15 Allgemeine Anträge
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Anträge, die nicht das Statut oder die sonstigen Rechtsnormen des
Vereins betreffen, sind bis mindestens eine Woche vor der
Generalversammlung beim Bundesvorstand schriftlich einzureichen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Antragsteller können nur stimmberechtigte Mitglieder sein. Diese
müssen auf dem Antrag ersichtlich sein.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Die Anträge sind vom Bundesvorstand zumindest drei Tage vor der
Generalversammlung den Mitgliedern zuzusenden.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(4) Antragsteller_innen können sich bis zum Ende der dritten Lesung als
Antragsteller_innen streichen lassen. Machen davon alle
Antragsteller_innen gebrauch, wird der Antrag trotzdem behandelt und
gegebenenfalls ohne Antragsteller_innen beschlossen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(5) Anträge können vom/von der Antragsteller_in bis zu Beginn der ersten
Lesung zurückgezogen werden. Bei mehreren Antragsteller_innen müssen der
Rückziehung alle Antragsteller_innen zustimmen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(6) Über die Reihenfolge der Beratung der Anträge entscheidet die
Generalversammlung zu Beginn der Beratungen. Dabei hat jedes anwesende,
stimmberechtigte Mitglied die Möglichkeit maximal fünf Anträge
auszuwählen, über die beraten werden soll. Maximal fünf Anträge sind auf
einem dafür ausgeteilten Stimmzettel zu markieren. Der Antrag, der von den
meisten Mitgliedern markiert wurde, wird als erstes beraten. Der Antrag
der am zweitmeisten markiert wurde, als zweites, usw. Bei Gleichstand darf
jedes stimmberechtigte Mitglied in offener Abstimmung einen der Anträge,
die im ersten Auswahlverfahren im Gleichstand sind, auswählen. Bei
erneutem Gleichstand entscheidet das Präsidium über die Reihung der
Anträge mit Gleichstand.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(7) Bei der vorangegangenen Generalversammlung vertagte Anträge werden
bevorzugt behandelt, nehmen nicht am vorgenannten Verfahren teil und
werden nach dem Leitantrag behandelt.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 11
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(8) Anträge, die an zwei aufeinanderfolgenden Generalversammlungen nicht
behandelt wurden, werden automatisch aus dem Antragsbuch gestrichen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(9) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann zu jedem Antrag (§§ 13 - 16)
Änderungsanträge einbringen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§16 Dringlichkeitsanträge
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Anträge, die von fünf anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern als
dringlich bezeichnet werden, sind nicht an die Antragsfrist gebunden. Über die
Dringlichkeit entscheidet die Generalversammlung am Anfang der
Generalversammlung mit einfacher Mehrheit.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Nach Bejahung der Dringlichkeit sind sie jedem/jeder Teilnehmer_in
zugänglich zu machen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Dringlichkeitsanträge dürfen weder das Statut noch sonstige
Rechtsnormen des Vereins betreffen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§17 Antragsdebatte
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Das Präsidium eröffnet mit der ersten Lesung die Antragsdebatte.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Dem/der Antragsteller_in ist zu Beginn die Möglichkeit der mündlichen
Begründung zu geben. Der/die Antragsteller_in kann sich durch jedes
stimmberechtigte Mitglied vertreten lassen. Danach findet eine
Generaldebatte statt.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Bis zur zweiten Lesung kann jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied
schriftliche Änderungsanträge stellen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(4) Änderungsanträge sind in der zweiten Lesung grundsätzlich entlang des
Hauptantrages zu behandeln. Bei sich überschneidenden Änderungsanträgen
ist der weitestgehende Änderungsantrag jeweils zuerst zur Abstimmung zu
stellen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(5) Übernimmt der/die Antragsteller_in einen Änderungsantrag, so wird
dieser Bestandteil des Hauptantrages, sofern nicht ein
Geschäftsordnungsantrag nach §18 Abs. 4 lit f (Ablehnung der Übernahme
eines Änderungsantrages durch den/die Antragsteller_in) gestellt wird.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(6) Änderungsanträge können durch einen Geschäftsordnungsantrag nach § 18
Abs 4 lit. g (Konsensbildung) auch während der 2. Lesung eingebracht
werden, wenn dadurch ein Konsens zwischen dem/der Antragsteller_in und
dem/der Antragsteller_in von Änderungsanträgen hergestellt werden kann.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(7) Änderungsanträge sind jedenfalls mit derselben Mehrheit zu beschließen
wie der Antrag, auf den sie sich beziehen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 12
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(8) Die dritte Lesung dient der Diskussion über den Gesamtantrag. Wird der
Antrag abschnittsweise beraten, so hat am Ende eine Schlussabstimmung
stattzufinden.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§18 Geschäftsordnungsanträge
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Geschäftsordnungsanträge sind vor dem nächstfolgenden Redebeitrag zu
behandeln. Bei mehreren Meldungen zum Verfahren sind zunächst alle zu
hören, der weitestgehende ist zuerst zur Abstimmung zu stellen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Ein Geschäftsordnungsantrag kann mit einem Redebeitrag begründet
werden.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Zu jedem Geschäftsordnungsantrag ist nach dem/der Antragsteller_in
eine Gegenrede zulässig. Erhebt sich keine Gegenrede, gilt der Antrag als
angenommen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(4) Zum Verfahren kann jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied
folgendes beantragen:Überprüfung der Beschlussfähigkeit;
Schluss der Redner_innenliste mit anschließender Abstimmung;
Beschränkung auf Rede und Gegenrede;
Begrenzung der Redezeit;
Pause der Generalversammlung;
Ablehnung der Übernahme eines Änderungsantrages durch den/die
Antragsteller_in;Konsensbildung zu einem Änderungsantrag;
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(5) Fünf anwesende, stimmberechtigte Mitglieder können Folgendes
beantragen:Vertagung eines Antrags auf die nächste Generalversammlung;
Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung;
Ausschluss der Öffentlichkeit;
Aussprache zu allgemeinen Vorkommnissen; diese kann nicht durch
Beschluss beendet werden;Abberufung des Sitzungspräsidiums mit Zweidrittel-Mehrheit in
geheimer Abstimmung;Einrichtung einer Arbeitsgruppe und Erteilung von Arbeitsaufträgen
an denBundesvorstand;
Verweisen eines Antrages in eine Arbeitsgruppe.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§19 Erklärungen
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied kann persönliche Erklärungen zum
Abstimmungsverhalten zu Protokoll geben. Das Mitglied kann verlangen, dass es
die persönliche Erklärung mündlich vortragen darf.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Beschlossen bei der Generalversammlung am 25.06.2024 in Wien 13
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§20 Zwischenfragen
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Für Zwischenfragen an den/die Redner_in müssen sich die anwesenden Mitglieder
durch Handzeichen beim Präsidium melden. Zwischenfragen müssen kurz und präzise
sein, und dürfen erst gestellt werden, wenn der/die Redner_in sie auf eine
entsprechende Anfrage des Präsidiums hin zulässt.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§21 Protokoll
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(1) Das Protokoll soll den wesentlichen Verlauf der Generalversammlung
dokumentieren. Es muss mindestens enthaltendie genehmigte Tagesordnung;
die Ergebnisse von Wahlen;
die Ergebnisse von Abstimmungen zumindest in Tendenz;
die von der Generalversammlung beschlossenen Anträge in der
beschlossenen Fassung.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(2) Das Protokoll ist vom Bundesvorstand in elektronischer Form
aufzubewahren.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(3) Jedes Mitglied erhält auf Anforderung das Protokoll zugesandt.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(4) Wird bis zur nächsten Generalversammlung kein Einspruch gegen das
Protokoll erhoben, gilt es als genehmigt.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(5) Wird gegen das Protokoll Einspruch erhoben, so ist dieser auf der
nächsten Generalversammlung zur Abstimmung zu stellen.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
(6) Die Liste der Teilnehmer_innen der Generalversammlung ist vom
Bundesvorstand mit dem Protokoll aufzubewahren.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
§22 Abschließende Bestimmungen
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Sich allfällig widersprechende Bestimmungen dieser Geschäftsordnung berühren
nicht die Gültigkeit aller anderen Teile.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Begründung
###LINENUMBER###Basierend auf den Ergebnissen der AG Statuten bringen die stimmberechtigten
###LINENUMBER###Mitglieder der AG, der Bundessprecher und sein Stellvertreter diesen Antrag zur
###LINENUMBER###Änderung der Geschäftsordnung für die Generalversammlung ein.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
###LINENUMBER###Im Anhang befindet sich auf der ersten Seite eine tabellarische Darstellung
###LINENUMBER###aller vorgeschlagenen Änderungen, im Zweifel geht der Antragstext vor.
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 31.10.2023, 00:00 bis 25.06.2024, 16:00