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  1. MV 06/07 Juli 19 Wien
  2. Hauptantrag

Antrag auf Änderung der Satzung („Mitgliedschaft“)

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 06. und 07. Juli. 2019 in Wien
Tagesordnungspunkt:TOP 5: Änderungen der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung
Antragsteller_in:Mitglieder des Erweiterten Vorstandes
Status:Eingereicht
Eingereicht:07.06.2019, 17:44

Antragstext

1. Art 2.1 (Mitgliedschaft) lautet neu:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

„Die Partei besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliche
Mitglieder können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder
inländischem Hauptwohnsitz werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und
sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen. Fördernde Mitglieder können
physische und juristische Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder
inländischem Hauptwohnsitz bzw. Sitz werden, welche die Ziele der Partei durch
Geld- und Sachzuwendungen oder sonstwie fördern."

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

2. Art 2.3 (Erlöschen der Mitgliedschaft) lautet neu:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

„Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss, Säumigkeit mit
drei Jahresmitgliedsbeiträgen nach Ablauf einer Nachfrist von drei Monaten, bei
Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit weiters durch Auflassung des
Hauptwohnsitzes in Österreich, bei juristischen Personen durch deren Auflösung
bzw. Sitzverlegung ins Ausland."

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

3. In Art 4.1 (Mitgliederversammlung) wird folgender 3. Satz neu eingefügt:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

„Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen und fördernden
Mitgliedern der Partei, sofern diese eine natürliche Person sind."

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

4. Art 9.1 dritter Satz (Landesgruppen) lautet neu:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

„Mangels einer solchen Erklärung gehört ein Mitglied derjenigen Landesgruppe an,
die sich aus seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt."

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

5. Art 15.3.1.e (Mitgliedsbeiträge) lautet neu:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00

„e) Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und ihre
Höhe auf der Website der Partei publiziert. Mitgliederlisten der ordentlichen
Mitglieder werden nicht veröffentlicht. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist
Voraussetzung für das Stimmrecht der Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder sind fällig jeweils zum 1.1. und
gelten für das laufende Kalenderjahr; ab dem 1. November d.J. einbezahlte
Mitgliedsbeiträge neu beigetretener ordentlicher Mitglieder gelten schon
zusätzlich für das Folgejahr. Mitgliedsbeiträge der fördernden Mitglieder sind
jeweils fällig zum Quartalsersten."

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
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Änderungsanträge

keine

Kommentare

25.06.2019

Peter Berry:

Sollte ich irgendwann das Land verlassen (z.B. durch Brexit bedingt...), würde ich trotzdem sehr gerne Mitglied bleiben! :(
28.06.2019

Daniel Undeutsch:

Ich finde es auch ein wenig problematisch, wenn ich Mitglied einer Partei oder Organisation sein will, ich aber nicht kann, weil ich im Ausland wohne.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
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