Veranstaltung: | NEOS Mitgliederversammlung am 06. und 07. Juli. 2019 in Wien |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5: Änderungen der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung |
Antragsteller_in: | Mitglieder des Erweiterten Vorstandes |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.06.2019, 17:44 |
Antrag auf Änderung der Satzung („Mitgliedschaft“)
Antragstext
1. Art 2.1 (Mitgliedschaft) lautet neu:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
„Die Partei besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliche
Mitglieder können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder
inländischem Hauptwohnsitz werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und
sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen. Fördernde Mitglieder können
physische und juristische Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder
inländischem Hauptwohnsitz bzw. Sitz werden, welche die Ziele der Partei durch
Geld- und Sachzuwendungen oder sonstwie fördern."
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
2. Art 2.3 (Erlöschen der Mitgliedschaft) lautet neu:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
„Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss, Säumigkeit mit
drei Jahresmitgliedsbeiträgen nach Ablauf einer Nachfrist von drei Monaten, bei
Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit weiters durch Auflassung des
Hauptwohnsitzes in Österreich, bei juristischen Personen durch deren Auflösung
bzw. Sitzverlegung ins Ausland."
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
3. In Art 4.1 (Mitgliederversammlung) wird folgender 3. Satz neu eingefügt:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
„Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen und fördernden
Mitgliedern der Partei, sofern diese eine natürliche Person sind."
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
4. Art 9.1 dritter Satz (Landesgruppen) lautet neu:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
„Mangels einer solchen Erklärung gehört ein Mitglied derjenigen Landesgruppe an,
die sich aus seinem Hauptwohnsitz bzw. Sitz ergibt."
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
5. Art 15.3.1.e (Mitgliedsbeiträge) lautet neu:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
„e) Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und ihre
Höhe auf der Website der Partei publiziert. Mitgliederlisten der ordentlichen
Mitglieder werden nicht veröffentlicht. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist
Voraussetzung für das Stimmrecht der Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder sind fällig jeweils zum 1.1. und
gelten für das laufende Kalenderjahr; ab dem 1. November d.J. einbezahlte
Mitgliedsbeiträge neu beigetretener ordentlicher Mitglieder gelten schon
zusätzlich für das Folgejahr. Mitgliedsbeiträge der fördernden Mitglieder sind
jeweils fällig zum Quartalsersten."
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.07.2019, 15:00
Kommentare
Peter Berry:
Daniel Undeutsch:
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