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  1. MV 30.11.19 in St. Pölten
  2. Hauptantrag

Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)

  • PDF-Version
Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)
Veranstaltung:NEOS Mitgliederversammlung am 30. November 2019 in St. Pölten
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Änderung der Satzung, Finanz- und Geschäftsordnung
Antragsteller_in:Mitglieder des Vorstands
Status:Modifiziert
Eingereicht:01.11.2019, 07:36

Antragstext

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

1. Ergänzung des Punkt 1. der Geschäftsordnung durch Einfügung des Passus „(zur
außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 5 Tage)“, sodass der Punkt 1.
nunmehr lautet wie folgt:

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

„Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 5 Wochen (zur
außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 5 Tage) vor dem
Versammlungstermin per E-Mail sowie durch Veröffentlichung auf der Website. Die
Einladung hat die Tagesordnung, die Beginnzeit sowie den Ort zu enthalten.“

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Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

2. Änderung zu Punkt 16., 2. Satz, durch Einfügung des Passus „… sowie in
Angelegenheiten des Punkt 4.3. lit i und lit j der Satzung ….“. Der 2. Satz des
Punkt 16. GO lautet somit künftig wie folgt:

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Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

„Bei der Beschlussfassung des Budgets (Art. 15.6 der Satzung) sowie in
Angelegenheiten der Punkte 4.3. lit i und lit j der Satzung sind nur
Änderungsanträge durch den Hauptantragsteller möglich.“

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

3. Der Punkt 17. der Geschäftsordnung wird durch folgenden letzten Satz ergänzt:

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Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

„Im Falle der Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
verkürzen sich sämtliche Fristen im Punkt 17. der Geschäftsordnung, auf 2 Tage
bzw. die in Stunden angegeben Frist auf 48 Stunden. Davon abweichend beträgt der
Zeitraum der Online-Begutachtung mindestens 1 Tag und endet 2 Tage vor der
Mitgliederversammlung, ebenso die Frist für eine allfällige Überarbeitung des
Hauptantrages.

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Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30

Die Vorlage der Begutachtungsentwürfe hat spätestens am 4. Tag vor der a.o.
Mitgliederversammlung zu erfolgen, die Veröffentlichung im Antragsbuch
mindestens 36 Stunden vor der a.o. Mitgliederversammlung.“

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Begründung

In wirklich dringenden Angelegenheiten ist die Mindestfrist für die Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung von 17 Tagen viel zu lang, da NEOS in derartigen dringlichen Fällen, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung fallen, 17 Tage lang keine Entscheidungen treffen könnten.

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Änderungsanträge

keine

Kommentare

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