Sollte eine Abberufung aufgrund irgendwelcher unvorhersehbarer Ereignisse nötig sein, so kann sie mit der vorgeschlagenen Regelung nicht umgesetzt werden. Alle anderen Fristen werden mit der Begründung der schnelleren Reaktionsmöglichkeit verkürzt, nur hier wird eine vergleichsweise lange Frist eingeführt obwohl solche Anträge ja aufgrund von aktuellen Ereignissen entstehen (vgl. Kommentar von Sebastian Beiglböck, 27.11.2019).
Antrag: | Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil) |
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Antragsteller_in: | Peter Michael Zipper, Sabrina Dorn |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.11.2019, 08:43 |
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