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  1. MV 30.11.19 in St. Pölten
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

Ä13 zu Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)

Antrag: Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)
Antragsteller_in: Peter Michael Zipper, Sabrina Dorn
Status: Geprüft
Eingereicht: 30.11.2019, 08:38

Antragstext

Nach Zeile 8 einfügen:

In Punkt 2 der Geschäftsordnung wird durch den anzuhängenden folgenden Satz bzw. die Ergänzung, die Notwendigkeit der Anwesenheit von mindestens 50 Mitgliedern in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verankert, sodass dieser nun lautet:

„Die ordnungsgemäß einberufeneordentlicheMitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig. Für die Beschlussfähigkeit der außerordentlichen Bundes-Mitgliederversammlungen ist die Teilnahme einer Mindestanzahl von 50 Mitgliedern Bedingung. Für die Beschlussfähigkeit der außerordentlichen Landes-Mitgliederversammlungen ist die Teilnahme einer Mindestanzahl von 20 Mitgliedern Bedingung.“

Begründung

Um sicher zu stellen, dass die anwesenden Mitglieder einer repräsentativen Querschnitt der in NEOS vertretenen Personen widerspiegeln, sodass davon auszugehen ist, dass die dort getroffenen Entscheidungen auch von der überwiegenden Mehrzahl der NEOS-Mitglieder mitgetragen werden, halten wir die Festlegung einer Mindestanwesenheit für erforderlich. 50 Teilnehmer entsprechen in etwa einem Drittel bis der Hälfte der üblichen Teilnehmerzahl einer ordentlichen Mitgliederversammlung.
Wir zitieren Niki Scherak: „Und bei einer Bundes-MV, bei der weniger als 50 Leute anwesend sind, sollten wir wohl sowieso keine wichtigen, dringlichen Dinge beschließen.“
Diese Meinung teilen wir, deshalb wollen wir dies in der Geschäftsordnung festschreiben

Unterstützer_innen

  • Yannic Haimeder
  • Felix Gradinaru
  • Markus Ganzberger
  • Samuel Ferraz-Leite
  • Daniel Undeutsch
  • Philipp Muhr
  • Julian Fritsch
  • Monika Ruschka
  • Jing Hu

Kommentare

  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30
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