Um sicher zu stellen, dass die anwesenden Mitglieder einer repräsentativen Querschnitt der in NEOS vertretenen Personen widerspiegeln, sodass davon auszugehen ist, dass die dort getroffenen Entscheidungen auch von der überwiegenden Mehrzahl der NEOS-Mitglieder mitgetragen werden, halten wir die Festlegung einer Mindestanwesenheit für erforderlich. 50 Teilnehmer entsprechen in etwa einem Drittel bis der Hälfte der üblichen Teilnehmerzahl einer ordentlichen Mitgliederversammlung.
Wir zitieren Niki Scherak: „Und bei einer Bundes-MV, bei der weniger als 50 Leute anwesend sind, sollten wir wohl sowieso keine wichtigen, dringlichen Dinge beschließen.“
Diese Meinung teilen wir, deshalb wollen wir dies in der Geschäftsordnung festschreiben
Antrag: | Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil) |
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Antragsteller_in: | Peter Michael Zipper, Sabrina Dorn |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.11.2019, 08:38 |
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