Bei einer Fristverkürzung auf nur 5 Tage ist davon auszugehen, dass es einem erheblichen Anteil der Mitglieder nicht möglich sein wird, den Besuch der betreffenden a.o. Mitgliederversammlung einzurichten. Wir befürchten eine nicht beabsichtigte Aushebelung des höchsten Gremiums von NEOS – der Mitgliederversammlung – in seiner Einflussnahme vor allem auf die Vergabe von Wildcards und den Abschluss von Wahlbündnissen. Um diese zu entschärfen wollen wir die bisher gelebte Praxis in der Geschäftsordnung verankern um unseren Mitgliedern mit Familie so etwas mehr Sicherheit zu bieten.
Der Werktag muss definiert werden um durch die Unklarheit in der österreichischen Rechtsordnung (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991527.html) nicht auch Samstage von der Veranstaltung von Mitgliederversammlungen auszuschließen.
Sollte unser 10-Tage Antrag angenommen werden, wird dieser zurückgezogen.
Antrag: | Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil) |
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Antragsteller_in: | Peter Michael Zipper, Sabrina Dorn |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.11.2019, 08:25 |
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