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  1. MV 30.11.19 in St. Pölten
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

Ä6 zu Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)

Antrag: Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)
Antragsteller_in: Peter Michael Zipper
Status: Geprüft
Eingereicht: 27.11.2019, 11:02

Antragstext

Von Zeile 2 bis 3:

1. Ergänzung des Punkt 1. der Geschäftsordnung durch Einfügung des Passus „(zur
außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 5 Tage)“, sodass der Punkt 1.
der Geschäftsordnung " sodass der Punkt 1.

Von Zeile 6 bis 8:

außerordentlichen Mitgliederversammlung mindestens 5 Tage) 17 Tage bzw. mindestens 10 Tage in begründbar dringenden Angelegenheiten, die weder die Einfügung von Kandidaten gem. Satzung Art. 5.4 lit. c noch die Vereinbarung von Wahlbündnissen mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene betreffen) vor dem
Versammlungstermin per E-Mail sowie durch Veröffentlichung auf der Website. Die
Einladung hat die Tagesordnung, die Beginnzeit sowie den Ort zu enthalten. Für die Beschlussfähigkeit der außerordentlichen Mitgliederversammlungen ist die Teilnahme einer Mindestanzahl von 50 Mitgliedern Bedingung.“

Aufgrund des dadurch entstehenden Konfliktes mit Punkt 2 der Geschäftsordnung beantragen wir weiters diesen wie folgt zu ändern:"Die ordnungsgemäß einberufene ordentliche Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig."

Begründung

Die in Punkt 4.2., 3. Absatz (bzw. Punkt 9.2., zweiter Absatz) der Satzung bezeichneten dringenden Angelegenheiten werden an keiner Stelle der Satzung näher bezeichnet. Demzufolge obliegt es der an diesen Stellen bezeichneten – und mit einer Berufung einer a.o. Mitgliederversammlung zum Ausdruck gebrachten – Beurteilung des EV bzw. ELT ob eine Angelegenheit als dringend zu bewerten ist. Bei einer Fristverkürzung auf nur 5 Tage ist davon auszugehen, dass es einem erheblichen Anteil der Mitglieder nicht möglich sein wird, den Besuch der betreffenden a.o. Mitgliederversammlung einzurichten. Wir befürchten eine nicht beabsichtigte Aushebelung des höchsten Gremiums von NEOS – der Mitgliederversammlung – in seiner Einflussnahme vor allem auf die Vergabe von Wildcards und den Abschluss von Wahlbündnissen auszuhebeln. Wir gestehen allerdings ein, dass es nebst Koalitionsverhandlungen tatsächlich nicht näher zu bezeichnende dringende Angelegenheiten gibt, die ein schnelles Handeln erforderlich machen und schlagen deshalb einen Kompromiss in Angelegenheiten, die nicht die Vergabe von Wildcards bzw. das Eingehen von Wahlbündnissen betreffen, in Form einer Verkürzung der Frist von 17 auf 10 Tage vor. Koalitionsverhandlungen sind damit explizit von der Frist von 17 Tagen ausgenommen. Da dies durchaus zumutbar erscheint, sowie im Sinne der Transparenz von Entscheidungen ist, fordern wir auch, dass die Dringlichkeit einer solchen Einberufung vor den Mitgliedern begründet wird.

Um sicher zu stellen, dass die anwesenden Mitglieder einer repräsentativen Querschnitt der in NEOS vertretenen Personen widerspiegeln, sodass davon auszugehen ist, dass die dort getroffenen Entscheidungen auch von der überwiegenden Mehrzahl der NEOS-Mitglieder mitgetragen werden, halten wir die Festlegung einer Mindestanwesenheit für erforderlich. 50 Teilnehmer entsprechen in etwa einem Drittel bis der Hälfte der üblichen Teilnehmerzahl einer ordentlichen Mitgliederversammlung.

Unterstützer_innen

  • Yannic Haimeder
  • Sabrina Dorn
  • Alexander List
  • Paul Decrinis
  • Markus Ganzberger
  • Rainer Dorn
  • Peter Landrichter
  • Birgit Breitenlacher

Kommentare

28.11.2019

Niki Scherak:

Mit diesem Änderungsantrag wäre die ursprünglich Idee des Antrags ziemlich ad absurdum geführt. Das Ziel war mehr Flexibilität falls notwendig. Niemand wird einfach zum Spaß eine außerordentliche MV einladen obwohl es nichts dringliches gibt. Und bei einer Bundes-MV, bei der weniger als 50 Leute anwesend sind, sollten wir wohl sowieso keine wichtigen, dringlichen Dinge beschließen.
28.11.2019

Peter Michael Zipper:

Die Frage ist ob wir überhaupt etwas beschließen sollten, wenn weniger als 50 Leute anwesend sind.... Ich finde nicht.

Könnte mir gut vorstellen eine 5 Tage Regelung einzuführen mit der Bedingung, dass solche MVs an einem Wochenende oder einem Feiertag sein müssen (mit Ausnahme Weihnachtsfeiertage & Ostern). Das fände ich persönlich momentan die beste Regelung. Es wird ein solcher Antrag kommen, der diesen und den anderen ersetzt. Die 50 Teilnehmer und Einschränkung bzgl. Wildcards kommen in einen separaten Antrag.
28.11.2019

Sabrina Dorn:

Lieber Niki!

Selbstverständlich verstehe ich die Sicht des Vorstands was die Dauer von 5 Tagen betrifft, aber aus der Perspektive eines einfachen Parteimitgliedes, mit einem Job außerhalb der Politik und obendrein ggf. noch familiären Verpflichtungen, ist es einfach sehr schwierig so kurzfristig den Besuch einer MV einzurichten. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich hier ein guter Mittelweg finden würde, wie etwa die von Peter vorgeschlagene "Wochenend- und Feiertags"-Klausel.

Ich bin eben auch absolut deiner Meinung, dass auf einer Bundes-MV, bei der <50 Mitglieder anwesend sind, keine wichtigen, dringlichen Dinge beschlossen werden sollen. Das auch in der GO zu verankern, war die Intention hinter obigem Abänderungsantrag!
29.11.2019

Samuel Ferraz-Leite:

Niki,

die Frage ist wiederum nicht was der aktuelle Vorstand tun würde und was nicht -- sondern was er tun können sollte und was nicht. "Dringende Angelegenheiten" erlaubt Interpretationsspielraum. Das alleine birgt schon Konfliktpotential. Zusätzlich ist der Zeitraum mit 5 Tagen sehr knapp. Darüber hinaus ist die MV nach aktueller Satzung stets beschlussfähig. Soll heißen, es wäre ein Szenario möglich, bei dem der Vorstand eine dringliche MV einberuft -- obwohl eine mehrheit der Mitglieder die Dringlichkeit nicht nachvollziehen können -- und 5 Tage später zu "günstiger" Zeit mit einer sehr dünn besiedelten MV weitreichende Entscheidungen trifft. Natürlich glaube ich keinesfalls, dass das jemand tun wird oder vor hat. Aber wir sollten die Möglichkeit vom Grundsatz her ausschließen. Genau das schafft nämlich Vertrauen zwischen Mitgliedern und Vorstand.

Insofern hoffe ich, dass hier noch ein guter Kompromiss gefunden wird. Denn ich möchte gerne die Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit für NEOS verbessern!

LG,
Samuel
29.11.2019

Alexander List:

Die Zahl 50 ist nur auf Bundesebene überhaupt realistisch, bei Landes-MVs ist das je nach Bundesland sogar viel. Evtl ist ein Prozentsatz aller stimmberechtigten Mitglieder besser.
29.11.2019

Peter Michael Zipper:

In unserem neuen Antrag werden für Landesebene andere Zahlen vorgesehen sein (20 Mitglieder) - eine Prozentdefinition ist nicht gut, weil sich die Mitgliederzahl immer ändert und es keine öffentlich einsehbaren tagesaktuellen Zahlen gibt, wie viele Mitglieder wir momentan haben. Die Grenze wäre also momentan nicht überprüfbar durch die Mitglieder.
29.11.2019

Birgit Breitenlacher:

Da die MV ja das wichtigste Organ ist, sollte schon eine Zahl für wesentliche Beschlüsse festgelegt werden.
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30
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