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  1. MV 30.11.19 in St. Pölten
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

Ä5 zu Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)

Antrag: Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil)
Antragsteller_in: Peter Michael Zipper
Status: Geprüft
Eingereicht: 27.11.2019, 00:41

Antragstext

In Zeile 42 löschen:

Das Bundesbüro hat alle vom Vorstand zugelassenen Hauptanträge mindestens eine

Begründung

Die vom Vorstand beabsichtigte Änderung der Geschäftsordnung würde bedeuten, dass alle von Mitgliedern eingebrachten Hauptanträge künftig erst durch den Vorstand zugelassen werden müssten, bevor diese bei der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht werden können.

Das entspricht keiner Gewaltentrennung und ermöglicht eine direkte Beeinflussung der Beschlüsse der MV durch den Vorstand. Als Liberale müssen wir diesem Thema mit Machtskepsis begegnen und eine schiefe Optik vermeiden.

Unterstützer_innen

  • Sabrina Dorn
  • Yannic Haimeder
  • Samuel Ferraz-Leite
  • Alexander List
  • Paul Decrinis
  • Hans Christian Cars
  • Markus Ganzberger
  • Rainer Dorn
  • Peter Landrichter
  • Nina Sophie Weilharter
  • Birgit Breitenlacher

Kommentare

27.11.2019

Sebastian Beiglböck:

Na ja das steht aber jetzt schon in der GO. Seite 2 ganz unten.
https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/59a46d625469826ddf76dd862cd8687b9c7f5760/NEOS_Gescha%CC%88ftsordnung_190706.pdf
28.11.2019

Peter Michael Zipper:

Sorry, übersehen. Die Regelung finde ich trotzdem nicht gut ohne entsprechende Vorgaben wann ein Antrag zulässig ist.
28.11.2019

Niki Scherak:

1) steht das wie Sebastian schreibt schon jetzt in unserer Geschäftsordnung. 2) Ich verstehe wiederum das Misstrauen gegenüber dem Vorstand nicht. Der Vorstand entscheidet ja nicht nach Jux und Tollerei ob ein Antrag zulässig oder unzulässig ist. Sondern er überprüft entsprechend unserer Statuten ob er formell zulässig ist und die Mitgliederversammlung das zuständige Gremium. Nicht mehr und nicht weniger.
28.11.2019

Peter Michael Zipper:

Dann wünsche ich mir einen Änderungsantrag, der die Statuten so ändert, dass das präzisiert ist.
Geht der entsprechend durch, ziehen wir diesen Antrag (bzw. einen anderen Antrag der auch Punkt 16 der GO mitdenkt, der demnächst kommt) gern zurück.
28.11.2019

Sabrina Dorn:

Ebenfalls sorry, das wurde unsererseits übersehen!

@Niki Scherak:

Danke für die Klarstellung, dass es sich um eine reine Prüfung der formellen Zulässigkeit handelt. Jedoch haben wir die konkrete Stelle in der Satzung nicht gefunden wo eben klargestellt wird, dass ein Antrag - etwa zu einem Positionspapier - ausschließlich aus Gründen der formellen Unzulässigkeit vom Vorstand zurück gewiesen werden kann. Das war in unserer internen Diskussion mitunter die Frage bzw. der Punkt der Unklarheit, der ein wesentlicher Grund für diesen Änderungsantrag war. Ich persönlich fände - sollte es eine solche noch nicht geben - eine satzungsmäßige Konkretisierung eben dieser Tatsache wünschenswert!

Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, warum du diese inhaltliche Diskussion zur GO als Misstrauen gegenüber dem Vorstand interpretierst!
29.11.2019

Samuel Ferraz-Leite:

Hi Niki,

ich verstehe ehrlich gestanden auch nicht, warum du ein Mißtrauen gegenüber dem Vorstand verortest. Es geht ja nicht um den konkreten Vorstand, sondern um das Organ des Vorstands. Also nicht die konkreten aktuellen Mitglieder.

Ich finde es auch wichtig möglichst präzise darin zu sein was der Vorstand darf und was nicht. Ich möchte nicht, dass der Vorstand Anträge aus anderen als formalen Gründen als unzulässig erklären kann. Die Kriterien für die Zulässigkeit müssen darüber hinaus objektiv nachvollziehbar und transparent sein. Ungeachtet der Tatsache, dass ich davon ausgehe und das nötige Vertrauen habe, dass der aktuelle Vorstand hier korrekt agiert, möchte ich unter keinen Umständen in die Lage versetzt sein, dass darüber eine Diskussion zu führen sein muss.

Ist wie mit einem Vertrag: Da schreibe ich möglichst präzise und konkret die Spielregeln ein. Nicht, weil ich meinem Vertragspartner nicht traue, sondern weil der Vertrag jenseits der Frage des Vertrauens die Spielregeln transparent festhält. Wenn der Vorstand ohnehin korrekt agiert, ist es ja kein Problem hier eine weitere redaktionelle Präzisierung einzufügen ;)

LG,
Samuel
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