Die vom Vorstand beabsichtigte Änderung der Geschäftsordnung würde bedeuten, dass alle von Mitgliedern eingebrachten Hauptanträge künftig erst durch den Vorstand zugelassen werden müssten, bevor diese bei der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht werden können.
Das entspricht keiner Gewaltentrennung und ermöglicht eine direkte Beeinflussung der Beschlüsse der MV durch den Vorstand. Als Liberale müssen wir diesem Thema mit Machtskepsis begegnen und eine schiefe Optik vermeiden.
Kommentare
Sebastian Beiglböck:
https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/59a46d625469826ddf76dd862cd8687b9c7f5760/NEOS_Gescha%CC%88ftsordnung_190706.pdf
Peter Michael Zipper:
Niki Scherak:
Peter Michael Zipper:
Geht der entsprechend durch, ziehen wir diesen Antrag (bzw. einen anderen Antrag der auch Punkt 16 der GO mitdenkt, der demnächst kommt) gern zurück.
Sabrina Dorn:
@Niki Scherak:
Danke für die Klarstellung, dass es sich um eine reine Prüfung der formellen Zulässigkeit handelt. Jedoch haben wir die konkrete Stelle in der Satzung nicht gefunden wo eben klargestellt wird, dass ein Antrag - etwa zu einem Positionspapier - ausschließlich aus Gründen der formellen Unzulässigkeit vom Vorstand zurück gewiesen werden kann. Das war in unserer internen Diskussion mitunter die Frage bzw. der Punkt der Unklarheit, der ein wesentlicher Grund für diesen Änderungsantrag war. Ich persönlich fände - sollte es eine solche noch nicht geben - eine satzungsmäßige Konkretisierung eben dieser Tatsache wünschenswert!
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, warum du diese inhaltliche Diskussion zur GO als Misstrauen gegenüber dem Vorstand interpretierst!
Samuel Ferraz-Leite:
ich verstehe ehrlich gestanden auch nicht, warum du ein Mißtrauen gegenüber dem Vorstand verortest. Es geht ja nicht um den konkreten Vorstand, sondern um das Organ des Vorstands. Also nicht die konkreten aktuellen Mitglieder.
Ich finde es auch wichtig möglichst präzise darin zu sein was der Vorstand darf und was nicht. Ich möchte nicht, dass der Vorstand Anträge aus anderen als formalen Gründen als unzulässig erklären kann. Die Kriterien für die Zulässigkeit müssen darüber hinaus objektiv nachvollziehbar und transparent sein. Ungeachtet der Tatsache, dass ich davon ausgehe und das nötige Vertrauen habe, dass der aktuelle Vorstand hier korrekt agiert, möchte ich unter keinen Umständen in die Lage versetzt sein, dass darüber eine Diskussion zu führen sein muss.
Ist wie mit einem Vertrag: Da schreibe ich möglichst präzise und konkret die Spielregeln ein. Nicht, weil ich meinem Vertragspartner nicht traue, sondern weil der Vertrag jenseits der Frage des Vertrauens die Spielregeln transparent festhält. Wenn der Vorstand ohnehin korrekt agiert, ist es ja kein Problem hier eine weitere redaktionelle Präzisierung einzufügen ;)
LG,
Samuel
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30