Laut Punkt 29. der Geschäftsordnung müssen Wahlvorschläge bis zum Ablauf des 15. Tages vor der Mitgliederversammlung dem Bundesbüro übermittelt werden. Ausgehend vom Status, wie mit unseren vorhergehenden Abänderungsanträgen festgelegt, ist die Möglichkeit der Abhaltung von Wahlen aufgrund der Anberaumungsfrist von weniger als 15 Tagen im Rahmen einer dringlichen außerordentlichen Mitgliederversammlung ohnehin nicht möglich. Sollte der ursprüngliche Hauptantrag zur Änderung der Satzung angenommen werden, so ziehen wir diesen Antrag zurück und unterstützen den ursprünglichen Vorschlag des Vorstands den entsprechenden Satz dem Punkt 9. der Geschäftsordnung hinzuzufügen.
Antrag: | Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (GO-Teil) |
---|---|
Antragsteller_in: | Peter Michael Zipper |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.11.2019, 23:10 |
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30