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  1. MV 30.11.19 in St. Pölten
  2. Hauptantrag
  3. Änderungsantrag

Ä1 zu Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (Satzungs-Teil)

Antrag: Verkürzung der Mindestfrist für die Einladung von a.o. Mitgliederversammlungen (Satzungs-Teil)
Antragsteller_in: Peter Michael Zipper
Status: Geprüft
Eingereicht: 27.11.2019, 10:45

Antragstext

In Zeile 2:

Tagen auf 510 Tage verkürzt und um eine Einschränkung für Wildcards ergänzt, sodass dieser Satz nunmehr lautet wie folgt:

In Zeile 4 einfügen:

erfolgen. In dringenden Angelegenheiten, die weder die Einfügung von Kandidaten gem. Satzung Art. 5.4 lit. c noch Vereinbarungen über Wahlbündnisse mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundes-, Landes-, oder Gemeindebene betreffen, kann eine a.o. Mitgliederversammlung innerhalb einer Frist von 10 Tagen einberufen werden. Darüber hinaus muss das einberufende Gremium die Dringlichkeit der Einberufung begründen.“

Begründung

Die in Punkt 4.2., 3. Absatz (bzw. Punkt 9.2., zweiter Absatz) der Satzung bezeichneten dringenden Angelegenheiten werden an keiner Stelle der Satzung näher bezeichnet.

Demzufolge obliegt es der an diesen Stellen bezeichneten – und mit einer Berufung einer a.o. Mitgliederversammlung zum Ausdruck gebrachten – Beurteilung des EV bzw. ELT ob eine Angelegenheit als dringend zu bewerten ist.

Bei einer Fristverkürzung auf nur 5 Tage ist davon auszugehen, dass es einem erheblichen Anteil der Mitglieder nicht möglich sein wird, den Besuch der betreffenden a.o. Mitgliederversammlung einzurichten.

Wir befürchten eine nicht beabsichtigte Aushebelung des höchsten Gremiums von NEOS – der Mitgliederversammlung – in seiner Einflussnahme vor allem auf die Vergabe von Wildcards und den Abschluss von Wahlbündnissen auszuhebeln.

Wir gestehen allerdings ein, dass es nebst Koalitionsverhandlungen tatsächlich nicht näher zu bezeichnende dringende Angelegenheiten gibt, die ein schnelles Handeln erforderlich machen und schlagen deshalb einen Kompromiss in Angelegenheiten, die nicht die Vergabe von Wildcards bzw. das Eingehen von Wahlbündnissen betreffen, in Form einer Verkürzung der Frist von 17 auf 10 Tage vor.

Koalitionsverhandlungen sind damit explizit von der Frist von 17 Tagen ausgenommen. Da dies durchaus zumutbar erscheint, sowie im Sinne der Transparenz von Entscheidungen ist, fordern wir auch, dass die Dringlichkeit einer solchen Einberufung vor den Mitgliedern begründet wird.

Unterstützer_innen

  • Sabrina Dorn
  • Yannic Haimeder
  • Alexander List
  • Paul Decrinis
  • Rainer Dorn
  • Peter Landrichter
  • Markus Ganzberger
  • Samuel Ferraz-Leite
  • Nina Sophie Weilharter
  • Birgit Breitenlacher
  • Martin Goldinger

Kommentare

29.11.2019

Birgit Breitenlacher:

Auch keine MV 6 Wochen vor Weihnachten, wenn es nicht dringend ist!
  Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine Kommentare möglich.
Das Kommentieren ist möglich: von 02.11.2019, 00:00 bis 30.11.2019, 13:30
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